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Auto abschleppen lassen auf Privatgrund
Moin!
- zu unserer Bürogemeinschaft gehören Parkplätze, die leider ziemlich oft von fremden Fahrzeugen widerrechtlich genutzt werden. Welche Möglichkeiten habe ich, das KFZ abschleppen zu lassen? Darf ich das überhaupt? Bin ja schließlich nicht der Eigentümer. Und gibt es Abschleppunternehmen, die sich selbst darum kümmern, das Geld wieder zu erhalten? Ich habe keine Lust, das Geld vorstrecken zu müssen und es mühsam wieder eintreiben zu müssen
- die Parkplätze liegen im Hinterhof, leider parken auch hier fremde Fahrzeuge auf der "Fahrbahn". Auf der darf man selbstredend normalerweise nicht parken, die ist aber gerade so breit, dass 2 Fahrzeuge sehr knapp vorbei passen. Das macht das Herausfahren aus den Parkplätzen teilweise sehr mühsam und man muss eine Strecke von ca. 30m rückwärts zurück legen (eine Kurve ist auch dabei), bis man das Auto drehen kann. Welche Möglichkeiten habe ich hier, die Fahrzeuge entfernen zu lassen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@onzlaught schrieb am 12. Mai 2019 um 16:21:12 Uhr:
Arbeiten diese fairparken Jungs nur für Supermärkte?
Nein, jeder kann für seinen Privatparkplatz bei entsprechender Ausschilderung deren Dienste in Anspruch nehmen.
Wir haben ein Haus übernommen ,dessen 3Privatparkplätze für 3Wohnungen vor dem Haus gerne von Besuchern einer nahen Klinik benutzt werden, trotz dort vorhandenem Parkhaus.
Seit der Abgabe an einen Abmahnanwalt hat das Falschparken wesentlich abgenommen und wir ärgern uns nicht mehr über Falschparker.
Zuerst wollten wir abschleppen lassen, haben uns dann dagegen entschieden, nach Rücksprache mit einem Abschlepper, da nach seiner Aussage man sich nur noch mehr Ärger einhandelt.
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27 Antworten
Sorry, dass ich das sagen muss, aber wie genau hilft mir das jetzt weiter?
Selbstverständlich habe ich den Artikel zuvor schon gelesen.
Deine Fragen werden doch darin überwiegend beantwortet.
Wenn du Besitzer eines Parkplatzes bist (z.B als Mieter), darfst du eigenmächtig abschleppen lassen.
Bei den Wegparkern darfst du das nicht, solange du nicht Besitzer des kompletten Parkplatzes bist. Du müsstest dir mindestens eine Vollmacht vom Besitzer besorgen
Wie wäre es eigentlich mit anderen Methoden, z.B. Poller oder Schranken? Das ist meist effektiver und stressfreier
https://static2.heilbronnerstimme.de/.../..._default_1si48A_5EHDNq.jpg ...auch eine Möglichkeit.
Zitat:
@augenauf schrieb am 11. Mai 2019 um 13:52:36 Uhr
... aber wie genau hilft mir das jetzt weiter?
Selbstverständlich habe ich den Artikel zuvor schon gelesen.
Tja, wenn ich das gewusst haette....
Ratoncita
Irgendwo im Netz gab es mal den Fall, dass einer auf seinem Parkplatz ein Schild angebrachte: Parken je angefangene Stunde 20 €
Weder das Abschleppen noch Dein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch verhindern wirkungsvoll, dass sich Falschparker auf Deinen Platz stellen. Da hilft besser ein ausdrucksvolles Schild oder ein Sperrriegel auf dem Platz. Für die Straße ist das Ordnungsamt zuständig, 3,05m Breite müssen frei bleiben
Wenn man Pech hat bleibt man auf den Abschleppkosten sitzen.
Es gibt Abschleppunternehmen, die das Geld dann auch selber eintreiben. In Hamburg war das mal ABT, aber ich weiß nicht ob die noch so heißen. Waren sehr verhasst und haben sich auch mehrmals umfirmiert. Generell gibt es aber solche Abschlepper. Da hilft nur googlen und telefonisch nachfragen.
@TE hast du den/die Abschlepper schon mal gefragt/angerufen. (das wär mein erster naiver Versuch, die sollten wissen, was sie dürfen und auch was sie tun)
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 11. Mai 2019 um 14:52:42 Uhr:
Wenn man Pech hat bleibt man auf den Abschleppkosten sitzen.
Ist aber mittlerweile recht unwahrscheinlich.
es geht doch - wie immer in diesen Fällen - nur um eins:
wer löhnt zuerst fürs Abschleppunternehmen?
Meistens muss der "in seiner rechtmäßigen Besitzsnutzung gehinderte" erstmal die Kosten vorstrecken.
Das hängt letztlich von der Wahl des "richtigen" Abschleppunternehmens ab und man hat dabei auch noch die Rückendeckung des BGH.
https://www.motor-talk.de/.../...ahrung-nach-abschleppen-t3705179.html
Steht doch schön da:
Der Anschaffer zahlt, wenn der Falschparker den Parkplatz seines Autos will - gibt es die Auskunft und die Ausfahrt erst nach Bezahlung....
Da würde ich schon sagen, dass das Zeitnah eine Rückzahlung gibt!