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Auto an Autohaus verkauft, jetzt Schaden gefunden, 2.500€ Schadenersatz

BMW 1er
Themenstarteram 11. Juli 2016 um 20:40

Ich bin gerade etwas schockiert weil ich folgende Email erhalten habe :

Zitat:

Sehr geehrter Herr ***,

leider sind Sie seit dem Verkauf Ihres BMW 116i an unsere Firma, Anfang Juni 2016, nicht mehr telefonisch für uns erreichbar, trotz Ihrer diversen Telefonnummern..

Auch haben Sie auf unsere Nachricht auf Ihrer Sprachbox nicht geantwortet und sonst nicht reagiert.

Diese Verhaltensweise ist für uns ein hinreichendes Indiz für Ihr unseriöses Handeln, denn bereits während der Überführungsfahrt mit dem BMW von Ihnen zu Hause nach Cottbus, wurde ein Herausspringen des ersten Ganges beim Anfahren festgestellt.

Dieses wiederholte Herausspringen des 1. Ganges läßt auf einen Getriebe und Kupplungsschaden schließen.

 

Ein Gutachter hat dieses Erscheinunbgsbild in einer gutachterlichen Stellungnahme testiert.

Aufgrund dieses Schadensbildes mußte zwischenzeitlich die Kupplung und das Getriebe ausgetauscht werden.

Es entstand uns dadurch ein finanzieller Schaden in Höhe von ca. 2.500,00 Euro.

Da es sich bei diesem Schadensbild um keinen plötzlich entstandenen Schaden handelt, sondern um eine schleichende Abnutzung, war Ihnen dieser Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes bekannt und Sie haben uns arglistig getäuscht.

Wir ersuchen Sie hiermit dringendst, sich innerhalb der nächsten 8 Tage bei uns telefonisch unter der Rufnummer *** zu melden,

da wir uns ansonsten veranlaßt sehen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Sie zu erstatten.

Um Nun meine Seite zu erzählen. Ja mir ist der Gang ein paar mal rausgeflogen. Damit bin ich zum lokalen KFZ Meister, der meinte das ist einfach etwas mit dem Alter des KFZ, aber kein Schaden. Er wollte evtl. beim nächsten Service mal Getriebeöl mit wechseln, das könnte helfen. In den letzten 6 Monaten wo ich das Auto besessen habe ist mir das ganze auch nicht weiter negativ aufgefallen.

Ich habe keinerlei Anrufe auf meiner Handynr. Und das ist die erste Email die ich bekommen habe.

Wie reagiere ich jetzt? Durften die den schaden einfach so reparieren? Und dafür jetzt die Kosten verlangen? Bin gerade einfach nur etwas schockiert.

MfG

Domnik

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 12. Juli 2016 um 9:23

Habe gerade auch noch mal mit unserem Anwalt in der Firma gesprochen, der sagt auch das es einfach nicht rund ist.

Habe Kaufvertrag gefunden, da steht Auschluß der Sachmängelhaftung, also laut Anwalt kein Weg darüber. Also gehen sie über die arglistige Täuschung, welche sie aber schwierigkeiten haben werden durchzusetzen da ich Laie bin und sie als Händler experten. Außerdem wäre bei Arglistiger Täuschung der Kaufvertrag ungültig, heißt die bekommen Geld und ich Auto zurück, da sie das aber schon repariert haben wird auch das schwierig, bzw. werden die das auch gar nicht wollen.

Er schreibt mir jetzt einen Rechtlich korrekten Kurztext zusammen den ich denen dann per E-Mail antworte, und er sagt dann ist ruhe im Karton. Und wenn dann noch was ist hätte ich immer noch meine Rechtsschutz.

Danke an alle schon mal für die netten Worte/Hilfe, werde euch Updates liefern falls sich was ergibt.

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Aussitzen hilft hier immer.

Was für ein Autohaus war das? Seriöser Händler oder irgendein Hinterhofhändler?

Themenstarteram 11. Juli 2016 um 21:01

Habe eine Rechtschutzversicherung (inkl. noch 1 Fall frei), da werde ich morgen mal gucken.

Die haben das Auto von mir (aus NRW) nach Cottbus abgeholt. War also nie da. Website sah aber relativ groß aus (größtenteils EU Reimporte/Tageszulassung/Neuwagen).

@XiT1995

Klingt so als würde man dich über den Tisch ziehen wollen.

Die Förderung von 8 Tagen können die vergessen, welcher Händler schreibt in so einem Fall eine Email? Wieso nicht ein Brief mit Einschreiben?

Wenn du Rechtsschutz hast dann nutz sie am besten, geh direkt zum Anwalt und ruf die Typen am besten nicht an soll sich der Anwalt drum kümmern.

am 11. Juli 2016 um 21:09

Das ist doch ein Privatverkauf. Wenn der Schaden schon auf der Heimfahrt aufgetreten ist, hätte man zurück kommen können. Ob das arglistige Täuschung war, entscheidet ein Richter und nicht der Händler. Er hätte ja eine Probefahrt machen können.

Themenstarteram 11. Juli 2016 um 21:15

Es kann ja passiert sein das die ne Falsche Nummer von mir haben. Aber dann hätten die mir doch auch direkt ne Email schreiben können.. und nicht 1 Monat und wenn Gutachter schon da war und alles Repariert ist.. Hätte ich nicht eigentlich auch selber noch "nachbessern" dürfen oder so?

Und Ja ich bin Privatperson die an den Händler verkauft hat, Probefahrt ist nicht gemacht worden (nur optische besichtigung).

Genau.

 

Da es ein Händler ist sollte er sich mit den Autos auskennen eine kaputte Kupplung bzw ein kaputtes Getriebe sollte bei einer Probefahrt auffallen.

 

Mach dich erstmal nicht verrückt.

Ein Getriebe mit Kupplungstausch für 2.500 € ... *Popcornhol*

Themenstarteram 12. Juli 2016 um 6:33

Zitat:

@GLK350-4Matic schrieb am 12. Juli 2016 um 06:03:31 Uhr:

Ein Getriebe mit Kupplungstausch für 2.500 € ... *Popcornhol*

Zu teuer oder zu günstig?

am 12. Juli 2016 um 7:22

Was steht denn im Kaufvertrag drin?

Haben sie Dir das Geld „Unter Vorbehalt der Rückforderung“ gezahlt?

Dass „Dir verborgene Schäden bekannt sind?“

Oder „Verkauft wie gesehen“?

Die 2500 werden am Verkäufer kleben bleiben. Bei Betrug kennen die Gerichte kein Pardon

Themenstarteram 12. Juli 2016 um 7:38

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 12. Juli 2016 um 09:22:18 Uhr:

Was steht denn im Kaufvertrag drin?

Haben sie Dir das Geld „Unter Vorbehalt der Rückforderung“ gezahlt?

Dass „Dir verborgene Schäden bekannt sind?“

Oder „Verkauft wie gesehen“?

Gekauft wie gesehen. Er hatte ne Checkliste die hat der Mann abgearbeitet, dann Geld gezahlt und weg war es. Bis gestern auch nichts wieder gehört.

Und mir war ja kein Schaden bekannt. Mein KFZ Meister hat gesagt das wäre normal das das mal passieren kann bei einem 10 Jahre alten Auto.

am 12. Juli 2016 um 7:59

Dann musst Du nix zahlen.

Wer sagt, dass der Schaden schon vorhanden war?

Und dass es überhaupt einen Schaden gab?

Wo ist das Gutachten, dass den Schaden bestätigt?

Zitat:

@robero schrieb am 12. Juli 2016 um 09:25:09 Uhr:

Die 2500 werden am Verkäufer kleben bleiben. Bei Betrug kennen die Gerichte kein Pardon

Bist du Hellseher oder nur Dummschwätzer?

Schau dir außerdem mal §§ 186 und 187 StGB an und überleg dir mal, wo du deinen Beitrag verorten würdest.

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