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Auto bei Probefahrt sichergestellt mit Kurzkennzeichen

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 6. März 2013 um 21:30

Hallo,

wie schon betitelt geht es darum das mein Auto sichergestellt worden ist. Ich hatte KURZKENNZEICHEN (5 Tage) drauf und war grad auf einer Probefahrt / Testfahrt mit einem Kumpel der gleichzeitig ein potenzieller Käufer ist.

Das Auto:

Ehemaliger 1,8, jetzt ein v6 Turboumbau, wurde diesen Winter erst umgebaut und noch nicht eingetragen ( Motorumbau ist Eingetragen nur der Turboumbau nicht)

Jetzt die Sachverhaltschilderung der Polizei:

Verdacht auf Verkehrsunsicherheit aufgrund balicher Veränderungen.

-Fahrwerk (ist orginal Fahrwerk)

-Motor-Turbolader

-Rad-/Reifenkombination ( orginal 18 Zoll GTI Felgen mit Rundum 225 )

-Abgas und Auspufflautstärke (ist eingetragen)

-Bremsanlage (org. v6 Bremsanlage nur mit Powerdicscheiben)

-Fahrzeug ist zugelassen mit Saisonkennzeichen (Saisonkennzeichen sind von 04-10 also sind grad nicht gültig, ich hatte wie gesagt Kurzkennzeichen drauf, was jetzt wohl als Dokumentenfälschung gilt)

Zur Testfahrt hatten wir leider den Ladedruck auf 1,2 bar gestellt um zu gucken wie sich das Auto verhält, das heisst die Bremsen werden nicht ausreichen.

Der Polizist meinete, das Auto wird einer Leistungsmessung unterzogen und halt auf Mängel geprüft um zu sehen ob das Auto verkerssicher ist. ich denke eine db Messung machen die bestimmt auch.

Was denkt ihr wird mich das alles jetzt kosten und was muss ich machen nachdem ich das Auto zurückbekomme, wenn sie Mängel gefunden haben?

ich hoffe ihr habt bis hier gelesen, wurde doch ein ziemlich langer Text.

Danke im vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

In welchen Ländern ist das so ?

in jedem wo es korrupte beamte gibt. als in 70% aller länder!

@topic

der gutachter kost 375€ AUWÄRTS!

@ihr 2 helden

sorry aber wen ihr eure weisheiten so von euch gebt.....das is ja zum schiessen! warum schaffen es andere leute jahrzehnte lang mit auffälligen autos keinen einzigen punkt zu bekommen und keine einzige gerichtsverhandlung zu haben und anwälte nur aus dem tv zu kennen? was machen alle anderen richtig was nur IHR falsch macht? DAS würd ich mich mal fragen. wen man so unschuldig ist zuwas braucht man dann einen anwalt? ach ja und ein "bulle" der reist eine tür nicht ohne grund einfach auf. im normalfall stehen die POLIZISTEN neben dem fahrzeug. ihr seid mir mal 2 so helden :rolleyes: aber is schon richtig: es sind IMMER die anderen. ihr werdet es im leben schon ganz schön weit bringen mit DER einstellung.

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Hi,

dein Hauptproblem dürfte die Doppelzulassung werden.

Bei Kurzzeitkennzeichen reicht eine ganz grundsätzliche Betriebssicherheit,also funktionierende Bremsen,Licht etc. Das heißt wenn keine akute Gefährung ausgeht sollte das kein größeres Problem sein.

Aber wie gesagt du hättest mit den KZK wohl gar nicht fahren dürfen,das Fahrzeug ist ja Zugelassen,auch wenn es sich gerade auserhalb der Saison befindet.

 

Was dir blüht kann ich dir auch net sagen,aber ohne blaues Auge kommst du auf keinen fall davon.

Gruß Tobias

Themenstarteram 6. März 2013 um 21:56

zur Sicherstellung hat geführt, einmal meine Bremsen und Domlager.

Er meinte das meine Domlager hinüber sind (die standen halt über) und meine Bremsen, weil er da denkt das die nicht ausreichend sind bei einem Turboumbau.

Aus diesen beiden Gründen ist mein Auto nicht Verkehrssicher und er dürfte mich nicht mehr weiter fahren lassen.

Alles andere mit Sainsonkennzeichen kam erst später, wo ein Abschlepper gerufen war.

tütütü.....teuer wirds!

die "zwangsvorführung" liegt bei ca 350€, die passende fahrgeräuschmessung 250€ aufwärts, leistungsprüfstand ca n hunni, plus ggf abschlepp gebühren und pro tag stellplatzgebühr ca 10-20€. ist alles koscher zahlts der staat.

btw wurde der wagen wirklich SICHERGESTELLT oder dir nur die weiterfahrt verweigert? das is n unterschied.

aber gehen wir mal ins detail:

-Fahrwerk (ist orginal Fahrwerk)

-> orignal vr oder original 1,8? wen original 1,8 dann wirds eng....

-Motor-Turbolader

-> meiner meinung nach erstmal ladde

-Rad-/Reifenkombination ( orginal 18 Zoll GTI Felgen mit Rundum 225 )

-> WEN nix schleift dann is der wagen schonmal verkehrssicher, da aber ein 225er nicht ansatzweise vom radufang passt (am besten noch n 40er querschnitt?) dann is halt die frage um wieviel der daneben ist und obs in den abgasgutachten breicht rutscht...

-Abgas und Auspufflautstärke (ist eingetragen)

-> abgas siehe räder....krach? ist der auspuff ZUUUUUUFÄLLIG etwas lauter weil gewisse teile fehlen? wen ja -> fällig!

-Bremsanlage (org. v6 Bremsanlage nur mit Powerdicscheiben)

-> wird knapp...wen ich das noch zusammenbekomme is bei 240ps späterstens schicht mit den serien teilen.

-Fahrzeug ist zugelassen mit Saisonkennzeichen (Saisonkennzeichen sind von 04-10 also sind grad nicht gültig, ich hatte wie gesagt Kurzkennzeichen drauf, was jetzt wohl als Dokumentenfälschung gilt)

-> auch hier ist das problem bei der "doppelten versicherung". weil der wagen is ja net abgemeldet sondern das kennzeichen "ruht" noch. somit kann hier auch noch was kommen.

 

Zur Testfahrt hatten wir leider den Ladedruck auf 1,2 bar gestellt um zu gucken wie sich das Auto verhält, das heisst die Bremsen werden nicht ausreichen.

-> einstellbarer ladedruck: nicht zulässig!

es stimmt das mit kkz gewisse sachen nicht gelten wie bei nornmalen fahrzeugen. aber wen dir den schein der kkz mal durchliest dann steht da bei der unterschrift "hiermit bestätige ich den verkehrssicheren zustand des wagens". der turbo umbau sehen ich unkritisch. die bremsen wird das hauptproblem sein. ebenso die lautstärke. den ich denke der wird schon "dummerweise" krawall machen? ;)

Themenstarteram 6. März 2013 um 22:04

kann es mir helfen, dass ich die Versicherung nicht bezahle und somit das Auto nicht versichert ist, weil die kam erst vor paar Tagen

am 6. März 2013 um 22:08

Zitat:

Original geschrieben von selcuk53

-Fahrzeug ist zugelassen mit Saisonkennzeichen (Saisonkennzeichen sind von 04-10 also sind grad nicht gültig, ich hatte wie gesagt Kurzkennzeichen drauf, was jetzt wohl als Dokumentenfälschung gilt)

Selbstverständlich kann ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums mit Kurzzeitkennzeichen zugelassen werden. Ansonsten wäre ja auch die Probefahrt eines Kaufinteressenten außerhalb des Betriebszeitraums nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Vroomm

Zitat:

Original geschrieben von selcuk53

-Fahrzeug ist zugelassen mit Saisonkennzeichen (Saisonkennzeichen sind von 04-10 also sind grad nicht gültig, ich hatte wie gesagt Kurzkennzeichen drauf, was jetzt wohl als Dokumentenfälschung gilt)

Selbstverständlich kann ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums mit Kurzzeitkennzeichen zugelassen werden. Ansonsten wäre ja auch die Probefahrt eines Kaufinteressenten außerhalb des Betriebszeitraums nicht möglich.

Hi,

hab nochmal gegoogelt,das fahrzeug gillt außerhalb des Saisonzeitraums wirklich als abgemeldet! Das Kurzzeitkennzeichen ist daher wohl legal!

Jetzt hängt es wohl am Prüfer inwieweit der dein Fahrzeug für Verkehrssicher befindet!

Gruß Tobias

Themenstarteram 6. März 2013 um 22:24

bei dieser versichrungssache waren sich aber auch die Polizisten uneinig..der eine, dem das durch Funk durchgegeben wurde meinte als Reaktion VOLLTREFFER, anscheinend hat er sich sehr drüber gefreut. Doch der andere ( der Gute, ihr wisst ja guter Cop böser Cop )meinte das man es klären kann und es nicht so schlimm sei.

Zitat:

Original geschrieben von Vroomm

Zitat:

Original geschrieben von selcuk53

-Fahrzeug ist zugelassen mit Saisonkennzeichen (Saisonkennzeichen sind von 04-10 also sind grad nicht gültig, ich hatte wie gesagt Kurzkennzeichen drauf, was jetzt wohl als Dokumentenfälschung gilt)

Selbstverständlich kann ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums mit Kurzzeitkennzeichen zugelassen werden. Ansonsten wäre ja auch die Probefahrt eines Kaufinteressenten außerhalb des Betriebszeitraums nicht möglich.

seit wann gilt das den?

am 7. März 2013 um 9:22

In der derzeitigen Form seit 1998. Allgemein schon viel länger.

Als ich mein Cabrio im November 2010 gekauft habe, war das Fahrzeug auch auf den Vorbesitzer mit Saison 04-09 zugelassen, aber außerhalb der Saison. Bei meiner Zulassungsstelle habe ich mir auf meinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen geholt, welches für die Probefahrt und die Überführung nach Kauf verwendet wurde. Tags drauf habe ich das Fahrzeug bei meiner Zulassungsstelle auf mich mit Saison 04-10 umgemeldet und da ich immer noch außerhalb der Saison war, mit dem gültigen Kurzzeitkennzeichen zum Winterstellplatz überführt.

Solange das Kurzzeitkennzeichen gültig ist, ist das auch die einzig zulässige Form. Das wurde mir von der Dame auf der Zulassungsstelle und einem befreundeten Polizisten bestätigt. Problematisch können nur solche Dinge werden, welche als nicht zulässige Änderungen gelten bzw. wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.

Außerhalb des Saisonzeitraums ruht die Zulassung. Man zahlt in dieser Zeit keine Steuer und es gilt die sogenannte Ruheversicherung. Würde also durch das Fahrzeug z. B. Brandschaden verursacht werden (technischer Defekt) greift trotzdem die Haftpflichtversicherung und auch Kaskoschäden (z. B. Diebstahl) sind gedeckt, wenn eine Kaskoversicherung vereinbart ist. Abgestellt werden darf nur auf Privatgrund und nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen/Parkplätzen.

am 7. März 2013 um 15:13

Fazit: Kiste zu krass aufgeprollt.

Wenn du Rechtschutzversichert bist, würde ich mir keinen Kopf drüber machen.

Ab zu nem Verkehrs Rechtsanwalt und den damit beauftragen. Vorher jedoch mit deiner Rechtsschutzversicher abklären ob sie den Fall übernehmen, und das ganze Schriftlich zukommen lassen. Dann ab zu nem Anwalt und ihn damit Beauftragen. Der Rest klärt sich von ganz alleine.

Wenn du jedoch keine Rechtsschutversicherung hast, dann wird es Zeit das man eine Abschließen tut ;-)

Es gibt zwei Möglichkeiten wie du jetzt vorgehen kannst. Erstens abwarten was passiert (evtl. auch zahlen und Punkte was weiß ich)

Und zweitens einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen, was jedoch nicht billig ist.

am 8. März 2013 um 12:46

Eine Rechtsschutzversicherung kann einen bei halbwegs aussichtsreichen Prozessen unterstützen oder Rechtsberatung bieten, aber sie kann die Rechtslage nicht ändern.

Solange also kein Grund zu der Annahme besteht, dass die Behörden Vorwürfe erheben, die unberechtigt, d.h. nicht durch die Rechtslage gedeckt sind, bringt solch Versicherung gar nichts. Da hilft nur brav zahlen, Punkte einstreichen und ggf. Fahrverbot akzeptieren.

was ich mich gerade frage, wie bist du denn geheizt mit der karre, das die dich damit angehalten haben????

fahre seit jahren einen chrysler daytona 155 ps aufgedreht mit 300ps.

von a- z alles gemacht anderes fahrwerk lufthutze andere spiegel usw......

bin schon 2 mal angehalten worden, wurde aber nie zerledert wie du.

gebe aber zu, einen chrysler kennt man nicht wie einen vw oder audi die man jeden tag sieht.

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