- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Auto gekauft, Fahrzeugschein / ZB1 wurde mir nicht geschickt
Auto gekauft, Fahrzeugschein / ZB1 wurde mir nicht geschickt
Ich habe mir letzte Woche ein Auto gekauft aus andere Stadt der Vorbesitzer hat das Auto bis zu mir nach Hause gebracht hatte er Nummernschild und Fahrzeugschein mitgenommen damit er das Auto ein Tag später abmeldet. Er sagte dass der mir der Fahrzeugschein per Post geschickt hat und ich warte seit einer Woche ich habe immer noch das Fahrzeugschein nicht erhalten was kann ich tun um das Auto wieder anzumelden ich habe nur das Fahrzeugbrief.
Ähnliche Themen
43 Antworten
Hast Du einen Kaufvertrag wo drin steht das er Dir den Fahrzeugschein schickt????
Leider besteht kein Kaufvertrag aber ich kann mir einen besorgen mit den Verständnis von den Vorbesitzer er hat mir vor einer Woche gesagt dass der das Fahrzeugschein per Post geschickt hat nach dem er das Auto abgemeldet hat und ich habe bis heute noch nichts erhalten ich habe nur das Auto und Fahrzeugbrief
Bei mir im Ort kann man nur mit Brief und Schein ein Fahrzeug abmelden.
Um meinem Auto abzumelden braucht man nur Kennzeichen und Fahrzeugschein
Vielleicht hat er ja keine Lust gehabt Dir den Schein zu schicken, er hat ja sein Geld
Kann auch sein aber was kann man dagegen tun wie kann ich das Auto anmelden
Tja kein Kaufvertrag da kann es selbst mit einer Anzeige schwer werden aber ein Versuch ist es wert.
Den Verlust kann nur der letzte Halter melden damit ein neuer ausgestellt werden kann.
Zitat:
@Ali.lahib schrieb am 17. Dezember 2022 um 12:02:11 Uhr:
Kann auch sein aber was kann man dagegen tun wie kann ich das Auto anmelden
Da kannst Du nur zivilrechtlich gegen vorgehen.
Warum hast Du das Fahrzeug bezahlt, ohne die vollständigen Unterlagen zu bekommen und keinen KV gemacht.
Ohne Mitwirkung des letzten Halters, wirst Du nicht wdgtmp kommen.
War der Verkäufer auch der letzte Halter.?
Hast du dich deswegen in den letzten Tagen auch schon direkt an deinen Verkäufer gewendet
... der Verkäufer hat bestimmt nur eine Grippe oder Corona und konnte deswegen noch nicht zur Post / Briefkasten gehen
= der hat " Dir " aber bestimmt eine vertrauenswürdige Tel. Nr. bzw. Email - Adresse zum Nachfragen hinterlassen
... oder ist einfach nur der Postbote kurz vor Weihnachten überlastet / krank
... ... oder zieh gleich mit einem Anwalt deiner Wahl deinen Verkäufer vor den Kadi
Zitat:
@Hermy66 schrieb am 18. Dezember 2022 um 01:54:45 Uhr:
Hast du dich deswegen in den letzten Tagen auch schon direkt an deinen Verkäufer gewendet
... der Verkäufer hat bestimmt nur eine Grippe oder Corona und konnte deswegen noch nicht zur Post / Briefkasten gehen
= der hat " Dir " aber bestimmt eine vertrauenswürdige Tel. Nr. bzw. Email - Adresse zum Nachfragen hinterlassen
... oder ist einfach nur der Postbote kurz vor Weihnachten überlastet / krank
... ... oder zieh gleich mit einem Anwalt deiner Wahl deinen Verkäufer vor den Kadi
... ... ... keinen VK - Vertrag gemacht = dann wird's wohl ehr nur um einen KFZ - Wert von 3 - 500 € gehen
Selbstverständlich existiert hier ein Kaufvertrag (2 übereinstimmende, gültige Willenserklärungen von geschäftsfähigen Personen, wie ich annehme. Geld und Auto wurden jeweils übergeben und angenommen).
Der KV wurde nur nicht schriftlich niedergelegt.
Dies kann Probleme bei der Beweisbarkeit einzelner Punkte aus dem KV verursachen, allerdings v.a. für den Verkäufer.
Für den TE ist das großartig, denn er hat nun Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung. Wenn der Wagen in den nächsten 6 Monaten bis zur Beweislastumkehr Defekte aufweisen sollte die auch bei Verkauf bereits vorgelegen haben könnten, bezahlt das der Verkäufer.
Dummdreistigkeit muss bestraft werden. Ohne die Verzögerung bei den Papieren und der Nachfrage hier daraufhin, hätte der TE dies möglicherweise niemals herausgefunden.
Es liegt allerdings eine Vetragsstörung vor, da die Papiere seitens des Verkäufers nicht fristgerecht und vollständig übergeben worden sind.
Der Käufer sollte hier nun eine angemessene Frist von, wie ich als Laie annehme, 7 Tagen setzen, schriftlich natürlich, und danach ggf. einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seines Anspruchs auf Lieferung der ZKB 1 beauftragen.
Der Verkäufer läuft inzwischen in den Schadenersatz. Das könnte man ihm natürlich auch schreiben (Der Mietweagen kostet 50 Eur / Tag....).
Ob er die richtige Adresse des Verkäufers hat?
Deshalb meine Nachfrage ob Verkäufer und letzter Halter übereinstimmen.
Den Verkäufer meinte dass der die Fahrzeugschein per Post schon geschickt hat und sein Adresse bzw seinen ganzen Daten stehen doch auf Fahrzeugbrief ich warte seit zwei Wochen und ich habe immer noch den Fahrzeugschein nicht erhalten
Vllt ist er bei der Post weggekommen...soll's geben...
Gruß jaro