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Auto geklaut Mwst wieder bekommen

Themenstarteram 14. Februar 2019 um 18:34

Hallo mir wurde Anfang Januar mein Auto geklaut es war ein Neuwagen der 8 Monate alt war.

Ich habe von der HUK auch einen Bescheid bekommen da wo drin steht Auto ohne Mwst 30800€ mit Mwst 36790€.

Die haben also vorerst 30800€ an meine Bank überwiesen.

Meine Frage ist nun die ich muss ja ein Auto wieder kaufen das Mwst ausweisbar ist das geht ja auch mit gebrauchten soweit ich weiß. Ich muss kein Neuwagen unbedingt kaufen oder hat da jemand Erfahrungen bei der HUK Coburg. Ich will nicht am Schluss dann auf der Mwst sitzen bleiben daher frage ich.

Danke

Beste Antwort im Thema

ohne satzzeichen im text kann ich nur raten was du meinst wenn du weniger als im gutachten ausgibst dann zahlst du die differenz selber halte ich für unklug :)

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In der Neuwertentschädigung sollte doch ein Neuwagen drin sein. ;) Dann ist auch die MwSt nachzuzahlen und der Darlehensvertrag insgesamt glatt zu ziehen. Du bekommst nur die MwSt wieder, die Du auch ausgegeben hast (Obergrenze ist die vom WBW genannte Gesamtsumme).

Themenstarteram 14. Februar 2019 um 18:43

Das muss ich ja wissen ich will mir aber kein Neuwagen mehr kaufen sondern z.b. ein Jahreswagen wo die Mwst ausweisbar ist vom Händler bekomme ich dann auch sicher mein Geld von der Versicherung also die restlichen Mwst

ohne satzzeichen im text kann ich nur raten was du meinst wenn du weniger als im gutachten ausgibst dann zahlst du die differenz selber halte ich für unklug :)

Themenstarteram 14. Februar 2019 um 19:00

Ich will jetzt z.b. ein Jahreswagen kaufen was grob 35000€ kostet da ist ja ca 5000€ Mwst enthalten in dem Preis. Mich interessiert es nun ob ich diese 5000 Euro bekomme oder ob ich wirklich einen Neuwagen kaufen muss um überhaupt die Mwst zu bekommen

Du bekommst die bei der Ersatzbeschaffung ausgewiesene, gezahlte Mehrwertsteuer, bis zur Höchstgrenze lt. Gutachten.

du musst keinen neuwagen kaufen! wenn die tageszulassung eben nur 35k kostet, dann bekommst du die mehrwertsteuer aus den 35k.

Themenstarteram 14. Februar 2019 um 19:35

Dann bin ich ja erleichtert, ich dachte man muss unbedingt einen neuwagen wieder kaufen. Muss man auf irgendwas aufpassen beim Kauf mit Mwst außer das der Händler mir sagt Mwst ist ausweisbar

Die MwSt-Diff zahlst Du aus eigener Tasche an die Bank?

Zum Kaufvertrag gehört eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Bevor du etwas unterschreibst oder zahlst, solltest du auf die ausgewiesene Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % achten.

Mündliches ist uninteressant, nur schriftliches zählt hier.

Du hast doch Neupreisentschädigung, kauf dir doch ein Neues. Die zahlen doch den Neupreis

Die Suche spuckt der einiges zu aus, und die Thematik hatten wir schon in einem anderen Thread ausführlichst. Es wurde auch hier schon genau beschrieben, was ausgezahlt wird. Die Mehrwertsteuer wird nur dann ausgezahlt, wenn ein Ersatzfahrzeug mit schriftlich ausgewiesener Mehrwertsteuer auf der Rechnung gekauft wird und nur bis maximal in der Höhe wie sie ursprünglich beim Neuwagen bezahlt wurde.

https://www.motor-talk.de/.../...-und-mehrwertsteuer-t4812642.html?...

Es wird der Neupreis erstattet, der jetzt aufgewendet werden muss um das gleiche Auto zu kaufen

Zitat:

@celica1992 schrieb am 15. Februar 2019 um 07:16:17 Uhr:

Du hast doch Neupreisentschädigung, kauf dir doch ein Neues. Die zahlen doch den Neupreis

Also wenn ich den TE richtig verstanden habe, möchte er den Wagen viel besser ausgestattet haben, deswegen Jahreswagen mit fast den gleichen Kaufpreis.

Dieses ist ja auch möglich, es schreibt keiner vor, dass man sich das gleiche Fahrzeug wieder kaufen muss. Tatsächlich angefallene MwSt wird natürlich dann erstattet. Viel Spass mit dem Neuen.

Zitat:

@27239 schrieb am 16. Februar 2019 um 10:04:14 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 15. Februar 2019 um 07:16:17 Uhr:

Du hast doch Neupreisentschädigung, kauf dir doch ein Neues. Die zahlen doch den Neupreis

Also wenn ich den TE richtig verstanden habe, möchte er den Wagen viel besser ausgestattet haben, deswegen Jahreswagen mit fast den gleichen Kaufpreis.

Dieses ist ja auch möglich, es schreibt keiner vor, dass man sich das gleiche Fahrzeug wieder kaufen muss. Tatsächlich angefallene MwSt wird natürlich dann erstattet. Viel Spass mit dem Neuen.

richtig, jedoch ist die zu erstattende MWSt auf 19% von 36790€ begrenzt.

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