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Auto nach Zulassung aber vor Erhalt bezahlen?

Themenstarteram 24. Februar 2021 um 9:46

Moin,

wir haben ein Angebot im Internet für eine Tageszulassung gefunden, das sehr attraktiv ist. Der Wagen wurde Ende 2019 erstmalig zugelassen, aber nicht gefahren.

Anbieter ist ein großes Autohaus am andere Ende von Deutschland.

Der Kauf würde cornabedingt und aufgrund der Entfernung online erfolgen. Ablauf wäre laut Rücksprache so, dass die den Kaufvertrag schicken, wir unterschreiben und ihn per Post zurückschicken.

Die schicken daraufhin die erforderlichen Unterlagen für die Zulassung per Einschreiben. Wir lassen das Auto zu nd schicken eine Kopie des Fahrzeugscheins als Nachweis für die Zulassung zum Autohaus und überweisen den Kaufbetrag.

Die machen eine Übergabeinspektion und schicken das Auto dann mit der Spedition auf den Weg zu uns. Die Kosten für die Spedition zahlen wir dann beim Fahrer in bar.

Wie ist das aus sicherheitstechnischer Sicht zu beurteilen? Ich würde kein Auto bezahlen, ohne was in der Hand zu haben. In dem Fall hab ich aber Fahrzeugbrief und kann das Auto zulassen.

Der Händler will natürlich kein Auto ausliefern und Papiere rausgeben, ohne Geld zu haben.

Trage ich hier ein Risiko, wenn der Händler zwischen Bezahlung und Auslieferung insovent geht?

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72 Antworten

Diese Thema kommt ja in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen, zuletzt hier:

https://www.motor-talk.de/.../autokauf-geld-ueberweisen-t7030313.html

Die einen User malen dann ganz schwarz, andere sehen das ganz pragmatisch, halt ohne Angst vor einer Insolvenz.

Auch ich gehöre zur letzteren Sorte.

Für den TE des verlinkten Threads ist alles gutgegangen ;)

Themenstarteram 24. Februar 2021 um 11:56

Ja, das habe ich auch gelesen. Insofern hab ich nur das Risiko einer Insolvenz zwischen Bezahlung und Auslieferung des Fahrzeugs, wenn ich das richtig sehe.

Nützt mir denn in dem Fall der Brief und die Anmeldung etwas? Ich bin dadurch ja nur Halter, Eigentümer erst mit Übergabe des Fahrzeugs.

Wenn das angelieferte Auto nicht so ist wie zuvor von Dir bestellt oder beim Transport (oder bereits davor beschädigt wurde, dann ... freu Dich auf die kommende Kommunikation miit dem Händler. Coronabedingt und quer durchs Land ...

So sieht es aus.

Ein bisschen Risiko hast du da definitiv und wenn es wirklich passieren sollte, dass er genau dazwischen Insolvent geht, bringt dir der Brief nichts, da du ja, wie du auch sagst, erst der Eigentümer nach der Übergabe bist.

Die Wahrscheinlichkeit, das ganze Geld zu verlieren ist denke ich mal bei 0,x%, also eigentlich vernachlässigbar.

Aber wenn es passiert, dann ist es natürlich sehr hart.

Kommt meiner Meinung nach auch ein bisschen auf den Preis an.

Der Verlust von beispielsweise 70.000€ für ein Premium Fahrzeug schmerzt sicherlich mehr als die 7.000€ für einen komplett nackten Space Star. Ärgerlich ist es in beiden Fällen - keine Frage.

Themenstarteram 24. Februar 2021 um 12:35

Ja, das stimmt. Das mit den Schäden, die vor oder auf dem Transport entstehen ist ein wichtiger Hinweis. Auf jeden Fall muß man den Wagen genau inspizieren bei Lieferung, damit man ggf. überhaupt was geltend machen kann. Aber ja, einfahc wirds dann nicht und der Händler hat sein Geld und wird dann sicher auch weniger bemüht sein. Zumal man eben nur Laufkundschaft ist und ich da wahrscheinlich nie wieder kaufe oder mein Auto zur Wartung vorbeibringe.

Es handelt sich um einen Ford Kuga, Tageszulassung Bj. 2019 von einem großen Ford-Händler. Preis liegt bei 15500 EUR.

Zitat:

@munition76 schrieb am 24. Februar 2021 um 13:23:59 Uhr:

 

Ein bisschen Risiko hast du da definitiv und wenn es wirklich passieren sollte, dass er genau dazwischen Insolvent geht, bringt dir der Brief nichts, da du ja, wie du auch sagst, erst der Eigentümer nach der Übergabe bist.

Wie kommst du darauf? Das ließe sich auch anders konstruieren.

Zitat:

@molchhero schrieb am 24. Februar 2021 um 14:19:35 Uhr:

Wie kommst du darauf? Das ließe sich auch anders konstruieren.

Nein, lässt sich nicht anders konstruieren. Für einen Eigentumsübergang braucht es immer die Bezahlung und die Übergabe der Sache (im Fall Auto sind das die Papiere und die Schlüssel). Ist ein Punkt nicht erfolgt, dann sehen wir einen Gläubiger und einen Schuldner.

Aber wie die anderen hier schon vorher sagten, das Szenario einer Insolvenz ist sehr unwahrscheinlich. Da hätte ich ganz andere Bauchschmerzen ein nicht besichtigtes Auto zu kaufen.

Insolvenz, beim Transport beschädigt. Oder gar vom Transporter geklaut?;)

Was gibt es sonst noch so an Risiken für den Kauf eines Fahrzeugs?

Immer her mit dem Schwarzmalen, damit sich der TE noch mehr Sorgen macht...

In über einem Jahr herumstehen kann auch viel passieren. Natürlich ist es wahrscheinlicher, dass es ein gutes Auto bekommt, aber ich habe auch schon Autos besichtigt, die sahen im Internet gut aus, aber vor Ort ist dann was aufgefallen, was mich dann doch von einem Kauf abgehalten hat.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 24. Februar 2021 um 14:46:53 Uhr:

 

Nein, lässt sich nicht anders konstruieren. Für einen Eigentumsübergang braucht es immer die Bezahlung und die Übergabe der Sache (im Fall Auto sind das die Papiere und die Schlüssel). Ist ein Punkt nicht erfolgt, dann sehen wir einen Gläubiger und einen Schuldner.

Wie kommt man auf so einen Blödsinn? Irgendwo gehört und deshalb wird es weiter verbreitet?

Zitat:

@molchhero schrieb am 24. Februar 2021 um 15:39:17 Uhr:

 

Wie kommt man auf so einen Blödsinn? Irgendwo gehört und deshalb wird es weiter verbreitet?

Das steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch §929.

Im Grunde ist es ganz einfach. Du läßt liefern und trägst ein sehr kleines Restrisiko. Oder Du nimmst den Weg auf Dich (so günstig wird der Transport per Spedition auch nicht sein) und holst ihn selbst. Im Zweifel mit Kurzzeitkennzeichen.

XF-Coupe

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Februar 2021 um 16:07:10 Uhr:

 

Das steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch §929.

Was ist mit § 930 BGB? Was mit § 158 BGB? :eek:

Klar lässt sich das einigermaßen rechtssicher und insolvenzfest konstruieren, wenn der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist. Spätestens mit Übergabe des KFZ-Briefs dürfte (auch vor Übergabe des Fahrzeuges) nach BGH-Rechtsprechung ein gutgläubiger Erwerb Dritter scheitern.

Und wo steht eigentlich, dass ich für den Eigentumsübergang irgendeine Bezahlung brauche (da muss jeder Jurist erstmal schlucken), wo steht was zum KFZ-Brief oder Schlüssel?

Nein, das steht so nicht im BGB. :rolleyes:

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