ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1/2 Gekauft

Auto ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1/2 Gekauft

Themenstarteram 2. August 2022 um 10:53

Hallo

habe vor kurzem ein Auto günstig gekauft(als Schlachter für meinen)bj 2003 also nix besonderes

jetzt habe ich eventuell die idee mit Zulassen(da Diesel)

leider Fehlen mir die Zulassungen Teil1/2

zu erwähnen ist aber das in das Fahrzeug eingebrochen wurde

Schlüssel ist da und passt auch zum Steuergerät(Wegfahrsperre bzw auch Tür)

der Verkäufer hatte mit Versichert das die Polizei da war(wurde mir auch von 2 anderen unabhängigen Leuten bestätigt,Verkäufer vom Laden in der nähe)

da er auch auf einem Öffentlichen Parkplatz stand

der Verkäufer hatte das auto nicht auf sich Zugelassen

Kaufvertrag ist vorhanden

allerdings hab ich von ihm keine infos oder so bekommen von der Polizei(Vorgangsnummer oder so)

ich höre auch nixmehr von ihm

habe aber seinen Personalausweis als Foto..was auch vom Bild passte

was meint ihr ist es möglich ihn wieder angemeldet zu bekommen wenn ich mit dem Kaufvertrag/Bildern/Fahrgestellnummer zur Polizei gehe?

er müsste ja dann im System stehen

oder einfach lassen und Zerlegen für die Teile?

hätte gern erstmal Infos bzw vielleicht sogar eigene Erfahrungen bevor ich mich auf den weg mache zur Polizei bzw Zulassungsstelle

 

Vielen Dank

Ähnliche Themen
37 Antworten

Der vorherige Einbruch ins Fahrzeug hat nichts mit einer Zulassung heute zu tun. Auch die Polizei hat damit nichts zu tun. Derjenige, der die Papiere verloren hat, muss dann tätig werden.

Ansonsten - als Schlachter der schon etwas herum steht - wie siehts mit dem TÜV aus? Den hat er ja wahrscheinlich auch nicht mehr (bzw ohne Papiere kannst Du den erstmal nicht nachweisen) ... = keine Anmeldung

Themenstarteram 2. August 2022 um 11:17

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. August 2022 um 13:03:18 Uhr:

Der vorherige Einbruch ins Fahrzeug hat nichts mit einer Zulassung heute zu tun. Auch die Polizei hat damit nichts zu tun. Derjenige, der die Papiere verloren hat, muss dann tätig werden.

Ansonsten - als Schlachter der schon etwas herum steht - wie siehts mit dem TÜV aus? Den hat er ja wahrscheinlich auch nicht mehr (bzw ohne Papiere kannst Du den erstmal nicht nachweisen) ... = keine Anmeldung

ich hätte ja evtl gedacht das die vllt mit drinn lagen und geklaut wurden

also wirds wohl doch nur schlachter bleiben

am 2. August 2022 um 12:10

Zitat:

@steffen148 schrieb am 2. August 2022 um 12:53:37 Uhr:

… was meint ihr ist es möglich ihn wieder angemeldet zu bekommen …

Grundsätzlich geht das, wenn der Verlierer die beiden Bescheinigungen als verloren meldet und sie neu ausstellen lässt. Dann kannst du damit zur Zulassungsstelle.

Zitat:

@steffen148 schrieb am 2. August 2022 um 13:17:15 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. August 2022 um 13:03:18 Uhr:

Der vorherige Einbruch ins Fahrzeug hat nichts mit einer Zulassung heute zu tun. Auch die Polizei hat damit nichts zu tun. Derjenige, der die Papiere verloren hat, muss dann tätig werden.

Ansonsten - als Schlachter der schon etwas herum steht - wie siehts mit dem TÜV aus? Den hat er ja wahrscheinlich auch nicht mehr (bzw ohne Papiere kannst Du den erstmal nicht nachweisen) ... = keine Anmeldung

ich hätte ja evtl gedacht das die vllt mit drinn lagen und geklaut wurden

Und wenn es so wäre - dann wurde sie dabei aber nicht Dir geklaut

Zuständig ist da auf jeden Fall man die Zulassungsstelle, man die Papiere auch aufbieten lassen, auch wenn man sie nicht selbst verloren hat.

Das dauert aber ein paar Tage/Wochen weil geprüft wird ob der Wagen irgendwo als gestohlen gemeldet ist und die Daten werden veröffentlicht.

Danach kann man wieder neue Papiere für das Fahrzeug bekommen.

Aktuell ist es ja nicht mal möglich das Fahrzeug regulär zu verschrotten denn der normale Schrotthändler darf keine Fahrzeuge annehmen und der Autoschrotthändler braucht die Papiere um das Fahrzeug zu verwerten.

neue Papiere beantragen kann nur der letzte eingetragene Halter. Den erst einmal ausfindig zu machen wird schwer genug, geschweige denn dass er dann zum Amt geht und eine Verlusterklärung macht. Ich denke, es wird ein Schlachter bleiben.

Auto beim Verwerter wurde verwertet.

Der Brief entwertet und vernichtet.

Da gibbet nix mehr.

War wohl ein Abwrackauto.

am 2. August 2022 um 14:18

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. August 2022 um 15:40:46 Uhr:

neue Papiere beantragen kann nur der letzte eingetragene Halter. …

Wenn ich ein Auto kaufe und beide Bescheinigungen erhalten, diese aber auf dem Weg nach Hause verliere, muss ich selbst die Verlustanzeige machen, auch wenn ich noch nicht als Halter eingetragen war. Es muss der Halter die Verlustanzeige machen, nicht der eingetragene Halter. Auch z.B. in Erbfällen wird kaum die tote Oma die Verlusterklärung ausfüllen können.

Das erklärst Du dann mal der Zulassungsstelle, die in der Regel darauf besteht, die Erklärung vom letzten behördlich gesicherten Halter zu bekommen. Im Übrigen ist Deine Einwendung für die Frage des TE nicht relevant, denn er hatte die Papiere nie. Oder schlägst Du ihm eine falsche eidesstattliche Versicherung vor?

Zitat:

@Florian48 schrieb am 2. August 2022 um 16:18:01 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. August 2022 um 15:40:46 Uhr:

neue Papiere beantragen kann nur der letzte eingetragene Halter. …

Wenn ich ein Auto kaufe und beide Bescheinigungen erhalten, diese aber auf dem Weg nach Hause verliere, muss ich selbst die Verlustanzeige machen, auch wenn ich noch nicht als Halter eingetragen war.

Dann hast du aber den Nachweis'(KV) , dass Du ZB1 und 2 erhalten hast.

Der TE hat die Dokumente nie gehabt, somit kann er auch nicht die EV über den Verlust der selbigen ablegen und neue beantragen.

Mit einer einfachen Verlustanzeige bekommt man eh keine neue ZB2.

Das Aufbieten der Papiere müsste auch funktionieren wenn der letzte "Besitzer/Eigentümer" der Papiere nicht mehr greifbar ist.

Bei manchen Fahrzeugen lässt es sich eben einfach nicht mehr nachvollziehen oder der letzte der es wissen könnte ist z.b. verstorben. Es muss also auch so eine Möglichkeit geben wieder an Papiere zu kommen.

Außer vielleicht der Wagen wurde schon mal offiziell verschrottet, das sollte beim aufbieten der Papiere dann aber auffallen.

Geht auch, den genauen Weg weiß ich aber auch nicht mehr. Abfrage ob das Ding als geklaut gemeldet ist, Brief aufbieten und fertig. Gibt bei sehr begehrten Fahrzeugen durchaus mal welche, mit der gleichen Fahrgestellnummer rumfahren. Wird spätestens dann interessant wenn die beiden sich treffen. Irgendwann war in der Oma mal ein Artikel über ein einen 911 (Carrera RS 2),der auf einmal doppelt vorhanden war.

Richtig schwierig wird es dann bei super teuren Exemplaren, wo wohl nur eine extrem teure Materialprüfung Endgültigkeit bringt.

am 3. August 2022 um 11:02

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. August 2022 um 20:51:39 Uhr:

Das erklärst Du dann mal der Zulassungsstelle, die in der Regel darauf besteht, die Erklärung vom letzten behördlich gesicherten Halter zu bekommen. Im Übrigen ist Deine Einwendung für die Frage des TE nicht relevant, denn er hatte die Papiere nie. Oder schlägst Du ihm eine falsche eidesstattliche Versicherung vor?

Nein, das schlage ich ihm nicht vor. Ich habe nur auf deine Anmerkung geantwortet, dass nur der letzte eingetragene Halter die Verlustanzeige machen könne.

am 3. August 2022 um 11:07

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 3. August 2022 um 12:55:11 Uhr:

… Gibt bei sehr begehrten Fahrzeugen durchaus mal welche, mit der gleichen Fahrgestellnummer rumfahren. …

Das ist gerade bei Oldtimern von kleinen Manufakturen Standard. Oder auch bei Anhängern von z.B. Trabant, HP 500.1 etc., die teils nur 5-stellige Nummern A1234 haben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1/2 Gekauft