ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto zur Reparatur dann Hagelschauer, wer zahlt jetzt?

Auto zur Reparatur dann Hagelschauer, wer zahlt jetzt?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 6. August 2013 um 19:26

Hallo,

ich hatte mein Auto die Tage zu einer anderen Reparatur in eine KFZ Werkstatt gebracht.

Während es beim KFZler stand und auf die Reparatur "wartete" gab es einen Hagelschauer.

Da das Auto im freien gelagert wurde, wurde es beschädigt (Dach, Motorhaube, ...).

Meine Frage, eigentlich muss nun doch die Werkstatt für die Kosten der Instandsetzungsarbeiten in die Pflicht genommen werden?, da dass KFZ ja während des Schauers in deren Obhut war.

 

 

Beste Antwort im Thema
am 7. August 2013 um 10:42

Zitat:

Original geschrieben von golffaher0815

Hallo,

ich hatte mein Auto die Tage zu einer anderen Reparatur in eine KFZ Werkstatt gebracht.

Während es beim KFZler stand und auf die Reparatur "wartete" gab es einen Hagelschauer.

Da das Auto im freien gelagert wurde, wurde es beschädigt (Dach, Motorhaube, ...).

Meine Frage, eigentlich muss nun doch die Werkstatt für die Kosten der Instandsetzungsarbeiten in die Pflicht genommen werden?, da dass KFZ ja während des Schauers in deren Obhut war.

Wenn Du das Fahrzeug auf einem öffentlichen bewachten Parkplatz abstellst und Parkgebühren zahlst und ein Hagelschauer das Fahrzeug beschädigt während es dort abgestellt ist, zahlt dann die Versicherung des Parkplatzbetreibers ?

Wohl eher nicht.

Ein Werkstattaufenthalt bedingt NICHT, dass das Fahrzeug während der gesammten Zeit des Aufenthaltes in der Werkstatthalle abgestellt werden muss.

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten
am 6. August 2013 um 19:49

Hallo.

Meines Erachtens nach ist die Werkstatt dafür verantwortlich, da es auf deren Grund und Boden passiert ist. Eine ordentliche Werkstatt hat auch eine "Geschäftshaftpflichtversicherung", die für solche Schäden aufkommen müßte.

Gruß

Themenstarteram 6. August 2013 um 20:20

danke dir.

Bin mal gespannt, was bei mir noch raus kommt.

Werde es dann hier mal im Rahmen des möglichen kund tun

am 7. August 2013 um 10:42

Zitat:

Original geschrieben von golffaher0815

Hallo,

ich hatte mein Auto die Tage zu einer anderen Reparatur in eine KFZ Werkstatt gebracht.

Während es beim KFZler stand und auf die Reparatur "wartete" gab es einen Hagelschauer.

Da das Auto im freien gelagert wurde, wurde es beschädigt (Dach, Motorhaube, ...).

Meine Frage, eigentlich muss nun doch die Werkstatt für die Kosten der Instandsetzungsarbeiten in die Pflicht genommen werden?, da dass KFZ ja während des Schauers in deren Obhut war.

Wenn Du das Fahrzeug auf einem öffentlichen bewachten Parkplatz abstellst und Parkgebühren zahlst und ein Hagelschauer das Fahrzeug beschädigt während es dort abgestellt ist, zahlt dann die Versicherung des Parkplatzbetreibers ?

Wohl eher nicht.

Ein Werkstattaufenthalt bedingt NICHT, dass das Fahrzeug während der gesammten Zeit des Aufenthaltes in der Werkstatthalle abgestellt werden muss.

Die Werkstatt ist nur für Schäden verantwortlich die SIE verursacht. Naturereignisse liegen also draussen vor. Geh mal an deine Versicherung, da wird Das dann geregelt oder nicht.

MfG aus Bremen

Themenstarteram 7. August 2013 um 16:01

so ein Mist, ja scheint dass ihr recht habt.

Mein Allianzer meinte das die KFZ-Werkstatt bestimmt ne "Handel und -Handwerk-Versicherung" hat und die dann zahlt, aber dem ist wohl nicht so.

Echt nervig und super für den Wiederverkaufswert.

Moin,

da guckst du mal kurz in die Reparaturbedingungen unter Punkt IX und dann findest du die konkrete Regelung.

Wenn du eine Teilkasko hast, ist das aber auch kein Problem...

Gruß vom Sause

Moin,

 

wenn eine KFZ Werkstatt das KFZ in seiner Obhut genommen hat und auf dem Gelände der Werkstatt stand, dann ist ein Hagelschaden ein TK Schaden, der von der Handel-/Handwerkversicherung (sofern vorhanden) übernommen wird.

 

 

Hallo Spatenpauli, leider hast Du nicht Recht. Wenn das Auto in die Werkstatt geht, hat sie das Risiko. Auch für Hagelschäden. Corsadiesel hat Recht. Die meisten kleinen Werkstätten haben aber keine Kaskodeckung für zu reparierende Autos. Die kostet einiges.

LEjockkel

Ich hab' ja mal gelernt, dass die erste Frage niemals lautet "welche Versicherung zahlt" oder "ist das versichert", sondern immer "muss der dafür haften"?

Woher genau leitet Ihr denn jetzt die Haftung der Werkstatt ab??

Weil die Werkstatt das Auto in ihrer Obhut hat. Kannst ja mal im Netz suchen. Suche mal nach Handel und Handwerk Versicherung. Dann noch nach Urteilen, wo Autohäuser (Werkstätten) verdonnert wurden, Schadenersatz zu leisten. Oder was ist bei Probefahrt des Meisters mit Deinem Auto? Er nimmt jemandem die Vorfahrt und Dein Auto ist Schrott. Was würdest Du tun? Sicher sagts Du dann nicht, macht nichts habe ja eine eigene und eine Rückstufung macht mir gar nichts aus. Genau dafür gibt es die Handel Handwerk, wo eben auch Kaskoschäden, wie bei Deinem eigenen Vertrag, versichert sind.

LEjockel

Hi,

Das war aber nicht die Antwort auf meine Frage:

Woher genau (konkret) leitest du du die Haftung der Werkstatt ab?

Gruß vom Sause

P.S.: Handel- / Handwerkspolicen muss ich nicht wirklich googeln :D

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Hi,

 

Das war aber nicht die Antwort auf meine Frage:

Deine Frage war gar nicht rellevant

 

Woher genau (konkret) leitest du du die Haftung der Werkstatt ab?

KFZ in Obhut genommen, Hagel = höhere Gewalt, da tritt keine Betriebshaftpflichtversicherung ein, trotzdem haftet der Werkstattinhaber für das KFZ

 

Gruß vom Sause

 

P.S.: Handel- / Handwerkspolicen muss ich nicht wirklich googeln :D

Wenn er keine Handel-/Handwerkversicherung hat, dann haftet er mit dem Betriebsvermögen.

Nein, die Werkstatt haftet nicht mit dem Betriebsvermögen für höhere Gewalt, also Unwetterschäden. Es trifft sie kein Verschulden, denn es gibt aus dem Werkvertrag keinen Anspruch darauf, dass das Auto überdacht abgestellt werden muss.

 

Die HuH Kasko-Deckung ist aber, wie jede Teilkasko, dafür da, bestimmte Risiken verschuldensunabhängig abzudecken.

 

Hat die Werkstatt eine solche Kasko-Deckung abgeschlossen und beinhaltet die Kasko nicht nur Brand, Unfall und Entwendung, sondern auch Hagel etc., dann ist das Fzg. kaskoversichert. Hat sie keine HuH Kasko, ist es nicht kaskoversichert.

@Hafi

 

Hat man Erfahrungen zu bestehenden Urteilen, z.B. wenn ich die Werkstatt auf Schadenersatz verklage, da ich keine eigene TK für das KFZ habe ?

 

Andersherum, wenn ich eine TK habe z.B. mit nächtlicher Abstellort die Garage, der Händler läßt das KFZ Nachts über draußen und nun kommt der Hagelschlag (was ja in meiner GArage nicht passiert wäre, holt sich der Versicherer ein Teil des Schadens von der Werkstatt wieder ?

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto zur Reparatur dann Hagelschauer, wer zahlt jetzt?