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Autohändler kriminell, gefährdete meine Sicherheit

Themenstarteram 20. Januar 2016 um 20:45

Hallo Community,

ich habe mich soeben hier angemeldet, da ich wirklich Hilfe brauche und in meinem privaten Umfeld niemand helfen kann. Ich hoffe auf Meinungen bzw. Ratschläge.

 

Ich habe vor rund 2 Monaten ein gebrauchtes UNFALL- Auto gekauft, damit ich zur Arbeit fahren kann und alltägliche Dinge erledigen kann. Im Vertrag wurde der Auto-Zustand beschrieben, dass lediglich altersbedingt Verschleiß besteht, die Bremsen erneuert werden sollten und dass kleine Kratzer sichtbar sind. Das wars. Der Autohändler hat mir zu diesem Zeitpunkt (KV 1) eine Gebrauchtwagen Garantie inklusive verkauft. Es hat sich herausgestellt, dass diese Garantie gar nicht wirksam ist. Grund: Mein Auto müsste lückenlos Scheckheft gepflegt sein, ist es aber nicht.

Deswegen habe ich dann am Telefon mit dem Händler besprochen, dass wir einen neuen Vertrag aus machen (KV2) ohne diese Garantie. Er hat mir dann dafür einen Preisnachlass gegeben. Ich persönlich habe aber nicht das Auto abgeholt und nicht den KV2 unterschrieben, das hat mein Vater in Auftrag für mich gemacht. Das war auch so besprochen. Mein Vater hat aber nicht nur den KV2 unterschrieben an diesem Tag, der dem KV1 (bis auf die Garantie) gleicht, sondern auch noch eine Ergänzung bzw. Erweiterung (KV3) auf einem extra Papier, was ich erst jetzt erfahren habe.

Nachdem ich das Auto gekauft habe bin ich in die Fachwerkstatt um einen Gebrauchtwagencheck zu machen. Ich wollte sicher gehen das alles OK ist. Es war soweit auch alles inOrdnung (selbst mit den Bremsen) Zu diesem Zeitpunkt blickte auch schon das Signal im Auto, dass das SRS Airbagsystem einen Fehler hat und ich eine Werkstatt aufsuchen soll. Man sagte mir ich kann weiter fahren bis der zuständige Kollege wieder im Dienst ist. Gesagt, getan. Die Fehlermeldung ergab dann, dass die Gurte wohl defekt sind. Beim Ausbauen ist der FachWerkstatt aufgefallen, dass das Auto illegal manipuliert worden ist. Es wurden an die Gurt-Kabel Stecker /Widerstände befestigt, die verhindern, dass Fehler angezeigt werden. Sie unterbinden sozusagen die Funktion. Sie sagten zu mir, dass das kriminell ist und ich sofort das Auto zurück geben sollte. Mir wurde hier gesagt, dass die Gurtstraffer nicht funktionieren und ich somit 1 Monat lang gefährlich im Auto gefahren bin. Falls ein Unfall passiert, gäbe es für mich keine Sicherheit. Das Auto dürfte eigentlich nicht auf die Straße. Ich musste auf meine eigene Gefahr nach Hause fahren. Die Werkstatt hat die Reparatur abgebrochen.Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und wollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen, da ich nicht lebensmüde bin und davon ausgegangen bin, dass ich sicher im Auto bin. Schließlich ist im Vertrag nichts dazu beschrieben. (Logisch, das ist ja strafbar) Hier ist für mich der erste Punkt erreicht gewesen, dass der Autohändler auf jeden Fall strafrechtlich relevant gehandelt hat und nicht einfach davon kommen kann + mich getäuscht sowie gefährdet hat. Richtig?

Nun ist der "Ergänzungsvertrag" (KV3) aufgetaucht. Mein Vater hat diesen Vertrag (leider) unterschrieben aber sich nichts negatives dabei gedacht und es nicht besser gewusst. Fakt ist, dass ich dieses Papier bis heute nicht kannte, weil mein Vater dieses Papier nicht mit nach Hause bekommen hat. Er hat sich nichts dabei gedacht und mir nichts davon erzählt. Ich wusste als offizielle Autokäuferin nichts davon. Ist das rechtens, dass mein Vater einen neuen Zettel/ Vertrag unterschreibt, den ich nicht kenne und nichts davon weiß und nichts abgesprochen war?

In diesem steht beschrieben, dass ich keine Gewährleistungsansprüche, kein Rückgaberecht etc. habe, da mein Auto ein "Unfall- Export- Schlacht- UND Bastelauto" ist. Das heißt dass mein Auto laut Vertrag alles gleichzeitig ist. Das ist für mich völliger Quatsch, es ist unmöglich dass ein einziges Auto für diese ganzen Beschreibungen zutreffen kann. Zudem im KV2 nur Unfallwagen beschrieben ist. Es gibt auch nirgends eine Begründung zu diesen genannten Begriffen. Warum sollte mein Auto ein Exportfahrzeug sein?Warum sollte ich damit basteln wollen wenn ich damit zur Arbeit muss?- ist mir ein Rätsel. Ein Bastelauto müsste doch auch erhebliche Schäden vorweisen können, aber mein Auto ist doch noch fahrtauglich. Zudem sind keine erheblichen Schäden im Vertrag festgehalten. Das Auto hatte einen Kaufpreis von 7000 Euro. Es handelt sich um eine A Klasse von 2008. Soviel Geld kann so ein Bastelauto nicht kosten (?)

Klar, der Kerl hat Stecker/Widerstände an die Gurtstraffer manipuliert. Das wusste ich aber natürlich auch nicht, dass er mein Leben einfach gefährdet.

Außerdem steht im Vertrag, dass ich eine Entschädigung erhalten habe dafür erhalten habe, dass ich ein Unfallfahrzeug besitze. Diese habe ich für die Garantie erhalten (oben erwähnt) und sonst für nichts anderes.

Leider hat- mein VATER- diesen Vertrag unterschrieben.

Ich bin einfach ratlos, weil ich Angst habe, dass ich durch die Unterschrift meines Vaters wirklich keine Chance habe mein Geld zurück zu erhalten. Könnt ihr mir bitte sagen, was euer gesunder Menschenverstand darüber denkt und ob es ausreicht, dass der Kerl illegale Stecker benutzt hat? Selbst wenn das Auto ein "Bastelauto" ist, darf er da doch nicht illegale Teile verbauen?

 

Mein Anwalt macht auf mich einen nicht ganz sicheren Eindruck. Ein Autohändler darf sich laut meiner Recherche nicht einfach einer Gewährleistung entziehen, auch wenn es sich um einen Unfallwagen handelt. Außerdem gibt es ja einen erheblichen Mangel, dass er Stecker verbaut hat, die zudem illegal sind. Das hat mein Anwalt nicht direkt gesagt. Ich habe das Gefühl, dass mich der Anwalt nicht versteht. Kann ein Vertrag überhaupt gelten, wenn der Händler sich nicht an die gesetzliche Gewährleistungspflicht hält?

 

Ich bedanke mich herzlich fürs lesen. Danke Danke!!

Beste Antwort im Thema

(Du solltest nicht unbedingt einen link auf deine Festplatte posten …)

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Wenn Du bei dem Anwalt unsicher bist, nimm einen anderen.

Zitat:

@charliwu schrieb am 20. Januar 2016 um 21:45:58 Uhr:

 

Mein Anwalt macht auf mich einen nicht ganz sicheren Eindruck

Dann würde ich mir einen anderen Anwalt suchen der auf diesem Gebiet sicher unterwegs ist.

Als erstes solltest Du ein klärendes Gespräch mit deinem Anwalt führen. Bleibt es bei einem schlechten Bauchgefühl, würde ich an deiner Stelle einen anderen Anwalt mit der Sache beauftragen.

KV3 mit Papas Unterschrift ist für dich nicht bindend. Sollte ein passabler Anwalt in den Griff bekommen.

7 k€ Kaufpreis ist kein Bastelauto. Dass der Verkäufer den KV3 dir so unterjubeln wollte, ist ein Indiz für die Betrugsabsicht (zwar kein Vollbeweis, aber schon schwerwiegend). Das sollte für eine Arglistanfechtung reichen. Dass er selbst die Airbags/Gurtsysteme manipuliert hat, wird man aber eher nicht nachweisen können. Das muss man aber auch nicht.

Der Gewährleistungsausschluss ist natürlich nicht wirksam.

Wie gesagt, wenn Du zu deinem Anwalt kein Vertrauen hast, dann solltest Du wechseln. Damit hast Du möglicherweise vorerst Mehrkosten an der Backe, aber die gehören zu den Kosten der Rückabwicklung des KV und das wird voraussichtlich der Händler zahlen müssen. Eine RS-Versicherung hast Du hoffentlich. Strafanzeige solltest Du in Abstimmung mit einem Anwalt gegen den Händler evtl. auch erstatten (wg. Betrug)

Zitat:

7 k€ Kaufpreis ist kein Bastelauto

Kommt ja auch aufs Auto an, oder? Ein Ferrari oder Porsche zu dem Preis kann nur ein Bastelauto sein. Aber der TE hat ja nichts zum Auto selbst gesagt.

Die Sache mit den manipulierten Steckern wird ja sicher nochmal von einem Gutachter untersucht werden müssen oder?

am 20. Januar 2016 um 21:09

Zitat:

@kerberos schrieb am 20. Januar 2016 um 22:06:46 Uhr:

Zitat:

7 k€ Kaufpreis ist kein Bastelauto

Kommt ja auch aufs Auto an, oder? Ein Ferrari oder Porsche zu dem Preis kann nur ein Bastelauto sein. Aber der die TE hat ja nichts zum Auto selbst gesagt.

Die Sache mit den manipulierten Steckern wird ja sicher nochmal von einem Gutachter untersucht werden müssen oder?

Es handelt sich um eine A Klasse von 2008.

Gruß Frank,

wurde nicht gesagt aber geschrieben. ;)

PS; Geschlecht wurde im Zitat von mir geändert.

Zitat:

@kerberos schrieb am 20. Januar 2016 um 22:06:46 Uhr:

Zitat:

7 k€ Kaufpreis ist kein Bastelauto

Kommt ja auch aufs Auto an, oder? Ein Ferrari oder Porsche zu dem Preis kann nur ein Bastelauto sein. Aber der TE hat ja nichts zum Auto selbst gesagt.

Doch, A-Klasse von 2008.

A-Klasse Bj 2008 für 7k€ hat sie doch geschrieben ...

Oh, viel Text, habe ich überlesen, genauso wie das mit dem "sie". Sorry, bin schon wieder still :(

Und ich würd nicht nur einen neuen Anwalt suchen, sondern auch einen Staatsanwalt aufsuchen. Dazu alle Schriftstücke mitnehmen. Statt Staatsanwalt ist natürlich auch die Kripo möglich. Und gleich darauf hinweisen, dass Vater keine Vollmacht hatte, kv3 zu unterschreiben. Ob es viel bringt, bleibt offen. Wenn bei dem Händler nichts zu holen ist, nutzt auch ein Urteil nichts.

am 20. Januar 2016 um 21:32

Nunja, wie ist die Definition von "Unfallauto".

Bastlerfahrzeug kann es immer sein. Du kannst ja z.b. ein 2 Jahre altes Auto als Bastlerauto oder Export kaufen, kommt immer auf den Defekt an.

Der Vertrag 3 dürfte rechtswiedrig sein. Wenn dein Vater den unterschrieben hat müsstest du evtl. prüfen ob du rechtlich gegen deinen Vater vorgehen kannst/musst.

Moin, Moin!

Mit der Unterschrift vom Vater scheint es erste einmal egal zu sein. Wenn das mit einem sog. Vertrag zum Abholen nicht geregelt ist, muss der Vater als Käufer auftreten. Schwierig wird es allerdings mit der Zusatzvereinbarung "Bastelauto etc". Der Anwalt sollte für solche Sachen schon gewieft sein. Grundsätzlich kann ein Händler eine Gewährleistung nicht ausschließen, aber Bastelauto!?

G

HJü

Die ganzen dümmlichen Einschränkungen (Bastelauto etc., keine Gewährleistung usw.) stecken im KV3. Das Ganze ist also rechtlich eine Lachnummer. Man kann nur hoffen, dass der Verkäufer das Geld real zurückzahlen kann.

am 20. Januar 2016 um 22:23

Was sagt den der Händler dazu ?

Das einfachste sollte doch sein den Händler aufzusuchen und, ihn erst einmal aufzufordern das Auto zurück zu nehmen. Mit dem netten Hinweis das man ansonsten nicht nur seinen Anwalt sondern auch die Staatsanwaltschaft informiert.

Da du aber jetzt schon beim Anwalt warst, lass dir die Fragen die du hast auch von ihm beantworten, kann er das nicht solltest du dir einen anderen suchen.

Zitat:

@charliwu schrieb am 20. Januar 2016 um 21:45:58 Uhr:

Nachdem ich das Auto gekauft habe bin ich in die Fachwerkstatt um einen Gebrauchtwagencheck zu machen. Ich wollte sicher gehen das alles OK ist.

Welchen Sinn hat ein solcher Check wenn man ihn erst NACH dem Kauf macht? :confused:

Zitat:

Zu diesem Zeitpunkt blickte auch schon das Signal im Auto,...

Warum kauft man ein Fahrzeug, bei dem offensichtlich ein defekt am Airbagsystem vorliegt? :confused:

Zitat:

Ich musste auf meine eigene Gefahr nach Hause fahren.

Wieso "musstest" du? Hat die Werkstatt dich gezwungen mit diesem Auto zu fahren?

Zitat:

Könnt ihr mir bitte sagen, was euer gesunder Menschenverstand darüber denkt...

Hierzu sage ich - in Anbetracht der obigen drei Fragen - mal besser nichts! :rolleyes:

Zitat:

Selbst wenn das Auto ein "Bastelauto" ist, darf er da doch nicht illegale Teile verbauen?

Warum sollte er keine "illegalen" Teilen verbauen dürfen?

Zitat:

Außerdem gibt es ja einen erheblichen Mangel, dass er Stecker verbaut hat, die zudem illegal sind.

Blinkte die Airbaglampe bereits bei der Übergabe?

Wenn ja, handelt es sich nicht um einen versteckten Mangel, der eine Rückabwicklung des Kaufs bzw. Reparatur zu Lasten des Verkäufers rechtfertigen würde...und genau das, wird auch dein Anwalt wissen!

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