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Autohaus bestellt Auto falsch!

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 25. Juni 2009 um 18:54

sorry, aber ich muss hier heute mal meinen frust ablassen.

habe heute mit freudiger erwartung meinen neuen a4 avant in neckarsulm abgeholt. doch bei der autoübernahme dämmerte es mir bei genauer betrachtung des autos irgendwann.

"war bei der austattungslinie ambiente nicht das glanzpaket dabei, dann müssten doch die rähmchen um die fenster in chromoptik sein!?"

dann hab ich den audimitarbeiter gefragt: "ja bei ambiente ist das glanzpake dabei, aber sie haben ja attraction bestellt, steht hier."

ihr könnt euch vorstellen wie geschockt ich war, hab dann noch die anderen sachen nachgeschaut - keine sitzheizung - kein tempomat...

da ich aber den vertrag über die bestellung noch am morgen genauestens angeschaut hatte, war ich mir absolut sicher, denn darauf steht definitiv ambiente. der audimitarbeiter hat dann seinen vorgesetzten geholt und dieser hat wiederrum das autohaus, das ich hier jetzt nicht genauer nennen möchte, angerufen.

und was erfährt man?! das autohaus wusste schon, dass sie scheisse gebaut haben!! und wieso erfährt man sowas nicht! ich könnte echt kotzen.

am samstag werde ich zum autohaus fahren und mit dem chef sprechen. aber was wird denn anderes übrig bleiben, als einen neuen zu bestellen?! ich denke eine nachrüstung der fehlenden ambiente-komponenten würde viele tausender verschlingen. und große lust das auto in der werkstatt von irgendwelchen leuten komplett auseinander bauen zu lassen, habe ich erst recht nicht!

was haltet ihr davon? wie soll ich mich dem autohaus gegenüber verhalten? klar will ich keinen cent verlust machen.

Beste Antwort im Thema

Die Lösung vom Autohaus passt doch. Mehr kann man sicher nicht verlangen.

Und es zeigt sich wieder ein freundliches, ehrliches Gespräch bringt viel mehr als sofort mit einer Klage zu drohen.

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Zitat:

Original geschrieben von commandert

was haltet ihr davon? wie soll ich mich dem autohaus gegenüber verhalten? klar will ich keinen cent verlust machen.

Kann doch Dir egal sein. Du hast einen Ambiente bestellt und Du wirst einen Ambiente abnehmen!

Alle Kosten, die in dem Zusammenhang anfallen oder anfallen werden, wird das Autohaus übernehmen.

Wo siehst Du nun ein Problem?

am 25. Juni 2009 um 19:04

Was stand denn auf deiner Auftragsbestätigung?

Wenn die mit deiner Bestellung übereinstimmt, hast du einen Kaufvertrag über einen Ambiente -

Steht auf der Auftragsbestätigung "Attraction", so ist meines Erachtens gar kein Vertrag zu Stande gekommen, da Auftragsbestätigung und Bestellung hierzu übereinstimmen müssen.

In beiden Fällen hätte ich das "falsche" Auto gar nicht erst angenommen und erstmal einen Anwalt gefragt, was zu machen ist (z.B um die vergeblichen Reisekosten, Zeitaufwand etc. ersetzt zu bekommen). Im Zweifel würde ich das jetzt nachholen.

wow! das ist ja echt der hammer! die herrschaften vom autohaus tät ich rundmachen wie einen buslenker! fehler passieren, ganz klar. aber das hier ist ziemlich heftig! vor allem, wenn das AH bescheid wußte und dir nix sagte. das ist ja schon dummdreist! ich würd auf alle fälle auf eine neubestellung drängen, allerdings in einem anderen AH. und als entschädigung würde ich auf einen nochmaligen preisnachlass drängen oder zusätzliche ausstattung, zum beispiel navi oder schöne felgen.

mach denen ordentlich dampf und lass dich nicht mit ner flasche wein abspeisen!

Ganz einfach, ich würde das Auto nicht nehmen, bzw. hätte es gar nicht übernommen bei der Auslieferung. Sollen die sich doch nen Kopf machen, damit ich auch das Auto bekomme, was ich bestellt habe....:D Und schonmal gar nichts mit Nachrüstung und so'n Quatsch....

Moin,

das ist ja wohl ganz großes Tennis:rolleyes:.

 

Da kann ich aber froh sein, dass mein Händler "nur" die Werksabholung in IN vergessen hatte und das Auto statt dessen in Braunschweig auf Händler´s  Hof parkte. Leider mussten wir "nur" unser verlängertes Wochenende in Norditalien stornieren..

 

Munter bleiben

T_L

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Was stand denn auf deiner Auftragsbestätigung?

Das ist natürlich die Frage, ob hier ein gewerblicher oder ein privater Kauf vorlag.

Bei Kaufleuten geht das Recht davon aus, daß sie Auftragsbestätigungen lesen und Unstimmigkeiten umgehend anzeigen. Andernfalls akzeptieren Sie das so.l

Bei Privatleuten geht man von so "Sachverstand" nicht aus und es gilt, was unterschrieben wurde.

Themenstarteram 25. Juni 2009 um 19:20

danke erstmal für den schnellen antworten!

klar werde ich mich nicht mit ner flasche wein abspeisen lassen und die einzig wahre lösung ist für mich auch nur die neubestellung.

was mich halt daran nervt, ist, dass ich jetzt 4 monate auf den wagen gewartet habe (hab es rauszögern lassen wegen MJ2010). und wenn ich jetzt eine neubestellung verlange, muss ich wieder sicherlich zwei monate warten (denke nicht, dass audi für dumme autohäuser da eine schnellproduktion macht). für mich bietet sich da natürlich auch nur die lösung, dieses auto dann so lange zu fahren, bis das neue fertig (und mit der richtigen ausstattung) beim händler auf dem hof steht. ist halt die frage, ob das das autohaus mit sich machen lässt... auf zwei monate a3 oder polo vom händler fahren hab ich echt keinen bock!

natürlich kommt dann noch der rattenschwanz von zulassung, nummernschildern usw. dazu. aber die würde ich natürlich auch vom händler kostenlos verlangen.

naja mal schaun, vielleicht geben sie sich ja auch ganz kulant, schließlich werden die sich auch bewusst sein, was sie für scheisse gebaut haben.

und für alle, die sich fragen von welchem auto ich denn genau rede:

audi a4 avant 2,0tfsi quattro s-tronic in quarzgrau mit sline-ex und ATTRACTION! (achja und auspuffblenden in chrom sind immernoch nicht dabei.)

EDIT: Ist ein Privatleasing.

Hinzu kommt noch, wäre alles richtig gelaufen, hättest du jetzt schön Steuerbefreiung und das alte Steuersystem.

So wirst du durch einen Neuwagen nach Co2 besteuert.

Das sollte dein Anwalt auch direkt mit einfordern.

Themenstarteram 25. Juni 2009 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von Lönz

Hinzu kommt noch, wäre alles richtig gelaufen, hättest du jetzt schön Steuerbefreiung und das alte Steuersystem.

So wirst du durch einen Neuwagen nach Co2 besteuert.

Das sollte dein Anwalt auch direkt mit einfordern.

genau das ist mir heute auch schon eingefallen! wären für die eineinhalbjahre auch nochmal grob 210 euro.

ich glaube, wäre der verkäufer nicht schon gegen 60 jahre alt, würde er wohl am montag die kündigung auf dem tisch haben.

Zitat:

Original geschrieben von commandert

EDIT: Ist ein Privatleasing.

Oh, oh. Da ist Ärger vorprogrammiert.

Da ist nämlich eine Überschneidung von Privat- und Gewerberecht garnicht einfach.

Da wünsche ich Dir einen guten Rechtsanwalt, kulante Vertragspartner und viel Glück!!!

Zitat:

Original geschrieben von commandert

da ich aber den vertrag über die bestellung noch am morgen genauestens angeschaut hatte, war ich mir absolut sicher, denn darauf steht definitiv ambiente.

Wieso "war"?

Bitte doch mal Klartext:

- Was steht denn auf deiner Kopie des Vertrags, den Du unterschrieben hast?

- Was steht denn auf deiner Auftragsbestätigung?

am 25. Juni 2009 um 20:58

@ commandert:

Ich kann Deinen Ärger gut nachvollziehen!

Ich würde aber nicht gleich mit Anwälten auf Händler, ähhh, Kanonen auf Spatzen schießen.

Suche das Gespräch mit Deinem Händler! Es bringt beiden Seiten nichts, wenn man überreagiert; Unmut hin oder her.

Dein Händler hat doch die Möglichkeit nachzubessern; lasse ihn davon doch ruhig Gebrauch machen.

Er könnte Dein neues Auto halt "händisch" auf Ambiente bringen, die Kosten, die dadurch entstehen, können Dir egal sein.

Oder er bestellt ein neues Fahrzeug, wenn Du denn damit einverstanden wärst.

Aber die Entscheidung würde ich an Deiner Stelle in einem persönlichen Gespräch mit Deinem Händler herbeiführen.

Dein Händler ist doch kein Feind, den es mit aller Kraft des Gesetzes niederzustrecken gilt.

Er hat einen Fehler gemacht (setze ich jetzt mal voraus) und muss dafür geradestehen.

Ob nun eine komplette Neubestellung mit allen Nachteilen (Zulassung, KFZ-Steuer, Übergangsfahrzeug) oder eine Umrüstung für beide Seiten besser ist, solltet Ihr zusammen erörtern.

Du solltest Deine Bedenken bzgl. der möglichen Nachrüstung auf jeden Fall erwähnen!

Was steht denn nun in Deiner Privat-Leasing-Bestellung? Ambiente oder Attraction?

Und was sagt dazu die Auftragsbestätigung vom Werk?

am 25. Juni 2009 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von DQ1

Dein Händler ist doch kein Feind, den es mit aller Kraft des Gesetzes niederzustrecken gilt.

Er hat einen Fehler gemacht (setze ich jetzt mal voraus) und muss dafür geradestehen.

Ganz ehrlich, wenn der Händler mich grinsend ins Messer laufen lässt, und ich nach Neckarsulm fahre obwohl er schon vorher weiß, dass da nicht das Auto steht das ich bestellt habe, dann ist der Händler der Feind. 4 Monate Wartezeit sind schon hart, dazu ein verkorkstes Wochenende, die entgangene Steuerbefreiung usw.

Einen Atraction nachträglich aufrüsten ist für mich nicht das selbe... das hätte für mich auch nix mit nachbessern zu tun. Wenn auf dem Auftrag Ambition steht, würde ich auch nix anderes nehmen, sonst ist der Vertrag nicht erfüllt.

Zitat:

Dein Händler ist doch kein Feind, den es mit aller Kraft des Gesetzes niederzustrecken gilt.

Nein. Da hast Du Recht. Vernunft und ordentliches Miteinander führt meistens zum größten Erfolg. Ich selbst bin ein großer Freund von solchen Dingen.

ABER.

Hier liegen verschiedene Interessen etc. vor.

Hier muß man von Anfang an alle rechtlichen Möglichkeiten offen lassen, damit man am Ende nicht als der Blöde da steht.

Für mich kommen andere Dinge nicht in Frage. Ich habe ein Vertragsverhältnis mit meinem Händler, den ich bar bezahle, wenn er die bestellte Leistung liefert. Da ist alles viel einfacher. Daher kam auch meine erste Antwort. Privatleasing käme, gerade wegen den Rechtsproblemen, für mich niemals in Frage. Aber das ist nunmal die Situation hier.

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