Autohaus hat Unfall verschwiegen?
Hallo,
Ich habe Ende 2019 meinen A4 bei einem Audi Zentrum gekauft. Es war ein leasing rückgänger und hatte jeden Service etc immer bei Audi. Er hatte einen reparieren Unfallschaden der lautet:
- Kotflügel Rechts ausgetauscht & lackiert
- Beifahrertür ausgebeult & lackiert
- Rechte Seite Lackiert
- Motorhaube lackiert
Laut Audi sind keine Rechnungen dazu vorhanden?
Müssten die ja eigentlich 10 Jahre aufbewahren und auch sehen können, da es ja zwingend im leasing bei einem Audi Service Partner erledigt werden muss.
Nun gut, gestern wollte ich den Wagen schätzen lassen und es hat sich heraus gestellt, dass das komplette Auto nachlackiert wurde.
Die fahrerseite, Kofferraum und Dach weisen an verschiedenen Punkten lackstärken von 117-330 auf. Diese Unterschiede gibt es auf einzelnen Bauteilen selbst.
Jetzt würde ich gerne versuchen den Vertrag anzufechten, da dort Unfallschaden mir verschwiegen wurde und da vor mir das Fahrzeug 3 Jahre im gewerblichen Audi leasing war, die eigentlich über alles bescheid wissen müssten.
Was ist eure Meinung dazu?
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31 Antworten
Du kaufst die einen Unfallwagen und beschwerst dich über Unfallschaden?
Kann sein dass die mehrere Übergänge nachlackiert haben damit es nicht so auffällig ist. Jetzt wird es immerhin schwierig, warum hast du den nicht beim Kauf schätzen lassen?
[ ***Motor-Talk: Inhalt entfernt*** ]
Ich habe einen reparierten unfallschaden gekauft richtig. Mir wurde nur gesagt was oben steht, mit der rechten Seite, dies steht auch im Vertrag.
Dass das ganze Auto überall komplett verschiedene Stärken aufweist deutet auf einen weiteren Unfall hin der mir verschwiegen wurde. Darüber darf ich mich ja dann wohl beschweren, wenn mir davon nichts gesagt wird beim kauf. Ich bin davon ausgegangen, dass kein weiter Schaden vorliegt da das Auto wie gesagt vorher nur im Leasing bei Audi war von einer Ziemlich großen Firma und anschließend ich diesen gekauft habe
***Mod Edit: Vollzitat entfernt. DJ BlackEagle | MT-Team***
Schalte einen Anwalt ein und lass dir die Rechnung zeigen und kontaktiere den Vorbesitzer. Sobald ein Anwalt drin ist verhält sich so ein Autohaus schon mal anders.
Wozu hast du das Auto schätzen lassen? Gekauft um weiterzuverkaufen?
[ ***Motor-Talk: Inhalt entfernt*** ]
Habe das Auto 2019 gekauft und bis jetzt selber genutzt. Jetzt hab ich einen Dienstwagen und benötige es nicht mehr, deswegen schätzen lassen und wollte es verkaufen. So ist es rausbekommen. Werde morgen auch einen Anwalt kontaktieren. Weil laut autohaus gibt es keine Rechnungen selbst für den Unfall den das Auto hatte. Was schon komisch ist.
Vorbesitzer ist ein großer Heizungshersteller in Deutschland, war ein Firmenwagen von denen
***Mod Edit: Vollzitat entfernt. DJ BlackEagle | MT-Team***
wen er unterschrieben hat mit Unfall Schäden kann er sich den Anwalt sparen
@kevW das nennst du einen reparierten Unfallschaden??
laut Audi. Er hatte einen reparieren Unfallschaden der lautet:
- Kotflügel Rechts ausgetauscht & lackiert
- Beifahrertür ausgebeult & lackiert
- Rechte Seite Lackiert
- Motorhaube lackiert
[ ***Motor-Talk: Inhalt entfernt*** ]
Hast du den Rest gelesen? Ich habe den Schaden gewusst. Es geht auch gar nicht um den.
Sondern das die komplette andere Seite auch anscheinend einen hatte, von dem ich nichts wusste und auch nichts steht.
Im Vertrag steht nur explizit die oben genannten Teile, der Rest sollte original und nicht nachlackiert sein und das habe ich unterschrieben keine weiteren Schäden oder sonstiges.
Der andere Schaden steht nicht im Vertrag und müsste dort eigentlich angegeben werden da es weit über einen Bagatellschaden geht von der Höhe.
Mir ist klar das ich damals genauer drauf hätte achten sollen, auch das es laut dem Audi Zentrum keine Rechnungen der Reparatur gibt.
Jetzt ist es nunmal soweit schon.
Ich wollte nur wissen ob ich wegen dem Verschwiegenen 2. Unfallschaden der gesamten linken seite/Dach und Kofferraum den Kaufvertrag anfechten kann, da es mir verschwiegen wurde.
***Mod Edit: Vollzitat entfernt. DJ BlackEagle | MT-Team***
die können auch die andere Seite lackiert haben damit die farb- unterschied gleich bleibt
[ ***Motor-Talk: Inhalt entfernt*** ]
Dann werde ich die Rechnungen anfordern (die es angeblich nicht gibt) und dort müsste ja drin stehen ob noch die anderen Teile mit lackiert wurden.
Weil im Vertrag steht auch was nachlackiert wurde, da ist nichts angegeben von den anderen Teilen. Dachte die würden dann rein schreiben, dass es nachlackiert ist komplett um farbverlauf beizubehalten
***Mod Edit: Vollzitat entfernt. DJ BlackEagle | MT-Team***
Eine Variante warum die linke Seite lackiert ist könnte auch die Ausbesserung von Schönheitsfehlern sein. Also welche die mit Smartrepair zu beseitigen sind.
Vertrag wirst du nicht anfechten können. Schließlich hast du ein nachweislich ein Unfallwagen gekauft.
Wenn nach lackiert wurde, gilt das nicht als Unfallschaden. Das wird dir auch der Anwalt genauso sagen. Ist nach meines Wissens nicht anzeigepflichtig. Das einzige anzeigepflichtige wäre ob Unfallwagen oder kein Unfallwagen. Das hat das Autohaus sauber getan (repariert Unfallschaden, somit Unfallwagen).
Warum keine Rechnung? Denk erstmal drüber nach, warum es sein könnte. Der Vorbesitzer hat es bei einem Lackierer nach lackieren lassen oder hat vor der Rückgabe das Auto aufbereiten lassen (bei einer anderen Firma). Somit hat das Autohaus logischerweise KEINE Rechnung.
Desweiteren, aus DSGVO Gründen. Darf dir das Autohaus die Rechnung nicht geben, weil die Adresse des Rechnungsempfänger drauf steht.
Ebenfalls, wird das Autohaus die Adresse vom Vorbesitzer auch nicht rausgegeben (DSGVO).
Zu deinem Thread Titel Frage: Das Autohaus hat es nicht verschwiegen, da das Autohaus erwähnt hat (Zitat: "Er hatte einen reparieren Unfallschaden der lautet:").
PS: Bitte unterlasse in der Zukunft Vollzitate, wenn du auf einen vorherigen Post antwortest oder erwähne die Person.
@MarcelHa
Genau. Das Dach kann durch Hagel entstanden sein und mit smart repair (kein Unfallschaden) repariert worden sein.
Der Wagen hat einen reparierten Unfallschaden der auf genau einen Schaden beziffert und beschrieben ist im Kaufvertrag weitere Schäden sollten logischerweise dann nicht vorhanden sein.
Damit wird doch nicht automatisch abgedeckt das es unendlich viele Schäden haben kann und dann der Käufer Pech hat.
Ich kann ja nicht sagen das Auto hatte folgenden Schaden z.b. Kotflügel und wurde repariert. Und dann stellt sich raus der Motor ist defekt und auch die gesamte Elektronik. Und der Verkäufer ist raus, weil er angegeben hat Kotflügel war kaputt und wurde getauscht
Und wenn ein Hagelschaden entstanden ist, muss doch sowas ab einem bestimmten Wert angegeben werden. Und wenn das komplette Auto betroffen war, dann wird es mit Sicherheit über der 700-750€ Grenze sein.
Bezüglich DSGVO könnte das Autohaus mir ja trotzdem eine Kopie der Rechnung mit Schwärzung geben damit ich die Reparatur für den Weiterverkauf angeben kann.
Außerdem steht die komplette Adresse des Vorbesitzers mit im Fahrzeug Brief und ist mir somit so oder so bekannt.
Also, Unfallschäden sind offenbarungspflichtig und zwar im Detail. Die Meinung hier, dass, nur weil man einen Schaden kannte, man alle weiteren Schäden akzeptieren müsse, ist schlichtweg falsch. Ausgenommen sind ggf. Bagatellschäden, die aber sehr enge Grenzen haben.
Wenn ein Fahrzeug aus dem Leasing zurückkommt und verkauft werden soll, wird normalerweise ein Gutachten erstellt (z.B. von DEKRA), in dem alles aufgelistet wird und dass, so war es zumindest bei mir, dem Käufer ausgehändigt wird. Allerdings haben manchmal auch diese Gutachten Schwächen. Vermutlich wurde auch ein Gutachten nach dem Unfall erstellt. Zumindest bei DEKRA bleiben die Gutachten recht lange auf den Servern. Um daran zu kommen, müsstest Du aber vermutlich einen Anwalt bemühen. Was die DSGVO angeht bezieht sich diese auf personenbezogene Daten, ein Auto ist aber keine Person. Der "Datenschutz" wird aber natürlich immer gerne vorgeschoben.
Mir ist es bei einem anderen Auto mal gelungen, entsprechende Beweise für eine arglistige Täuschung dadurch zu erhalten, indem ich eine Strafanzeige gestellt habe und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dann gewisse Beweise zu Tage gefördert hat, an die ich selbst nie gekommen wäre. Der Vorbesitzer hatte sich darauf berufen, einen Unfallschaden i. H. v. 13 T€ schlichtweg "vergessen" zu haben. Das Auto war mir als unfallfrei verkauft worden.
Was ich hier aber erstmal abprüfen würde, sind die Verjährungsfristen. Auf jeden Fall brauchst Du einen guten Anwalt. Viel Glück!
Zitat:
@KevW schrieb am 01. Okt. 2023 um 15:3:27 Uhr:
Der Wagen hat einen reparierten Unfallschaden der auf genau einen Schaden beziffert und beschrieben ist im Kaufvertrag weitere Schäden sollten logischerweise dann nicht vorhanden sein.
Damit wird doch nicht automatisch abgedeckt das es unendlich viele Schäden haben kann und dann der Käufer Pech hat.
Darum ging es nicht. Es ging um den Punkt Unfallwagen oder nicht. Das ist deine Frage (siehe Thread Titel).
Zitat:
@KevW schrieb am 01. Okt. 2023 um 15:3:27 Uhr:
Ich kann ja nicht sagen das Auto hatte folgenden Schaden z.b. Kotflügel und wurde repariert. Und dann stellt sich raus der Motor ist defekt und auch die gesamte Elektronik. Und der Verkäufer ist raus, weil er angegeben hat Kotflügel war kaputt und wurde getauscht
Es kommt drauf an. Ob der Verkäufer von dem Schaden wusste. Das muss man erstmal nachweisen.
Zitat:
@KevW schrieb am 01. Okt. 2023 um 15:3:27 Uhr:
Bezüglich DSGVO könnte das Autohaus mir ja trotzdem eine Kopie der Rechnung mit Schwärzung geben damit ich die Reparatur für den Weiterverkauf angeben kann.
Ja, das kann man machen. Da spricht nichts gegen. Aber wenn keine Rechnung vorhanden ist, weil der Vorbesitzer die andere Schäden woanders reparieren lassen hat. Woher soll das Autohaus die Rechnung dann her zaubern? Das müsstest du auch erstmal beweisen, das die die Rechnung verheimlichen.
Zitat:
@KevW schrieb am 01. Okt. 2023 um 15:3:27 Uhr:
Außerdem steht die komplette Adresse des Vorbesitzers mit im Fahrzeug Brief und ist mir somit so oder so bekannt.
Das habe ich vergessen, das stimmt.
Zitat:
@tommcatt schrieb am 01. Okt. 2023 um 16:11:32 Uhr:
Also, Unfallschäden sind offenbarungspflichtig und zwar im Detail. Die Meinung hier, dass, nur weil man einen Schaden kannte, man alle weiteren Schäden akzeptieren müsse, ist schlichtweg falsch. Ausgenommen sind ggf. Bagatellschäden, die aber sehr enge Grenzen haben.
Das mit Unfallschäden ist richtig, das Streitet keiner ab.
Zitat:
@tommcatt schrieb am 01. Okt. 2023 um 16:11:32 Uhr:
Wenn ein Fahrzeug aus dem Leasing zurückkommt und verkauft werden soll, wird normalerweise ein Gutachten erstellt (z.B. von DEKRA), in dem alles aufgelistet wird und dass, so war es zumindest bei mir, dem Käufer ausgehändigt wird.
Das ist richtig mit dem Gutachten, das wird normalerweise immer nach Rückgabe gemacht. Das es dem Käufer übergibt, ist eher selten.
Zitat:
@tommcatt schrieb am 01. Okt. 2023 um 16:11:32 Uhr:
Was die DSGVO angeht bezieht sich diese auf personenbezogene Daten, ein Auto ist aber keine Person. Der "Datenschutz" wird aber natürlich immer gerne vorgeschoben.
Ja. Aber um das Auto ging es nicht, es ging um die Rechnung. Die Rechnung ist nicht das Auto. Da hat der TE schon richtig gesagt, man kann die Rechnungsadresse schwärzen. Aber wenn keine Rechnung gibt beim Autohaus, kann auch es auch sein, das es wirklich keine Rechnung gibt. Weil die Dach, Hecke, linke Seite arbeiten wo anders gemacht wurden.
Zitat:
@tommcatt schrieb am 01. Okt. 2023 um 16:11:32 Uhr:
Mir ist es bei einem anderen Auto mal gelungen, entsprechende Beweise für eine arglistige Täuschung dadurch zu erhalten, indem ich eine Strafanzeige gestellt habe und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dann gewisse Beweise zu Tage gefördert hat, an die ich selbst nie gekommen wäre. Der Vorbesitzer hatte sich darauf berufen, einen Unfallschaden i. H. v. 13 T€ schlichtweg "vergessen" zu haben. Das Auto war mir als unfallfrei verkauft worden.
Der Fall ist ja ein ganz anderer bei dir. Bei dir wurde als unfallfrei verkauft. Beim TE wurde der Wagen als Unfallwagen verkauft.
Bei sowas kann nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen und ggfs der Vorbesitzer.
Zu der Rechnung, im Kaufvertrag steht "Die Reparatur wurde fachgerecht von einem Audi Service Partner durchgeführt". Heißt für mich die Rechnung muss ja irgendwo existieren in der Audi Datenbank, da dies ja gepflegt wird. Und durchs leasing ja eh bei Audi gemacht werden musste. Und die 10 Jahre Aufbewahrungsfrist sind ja auch nicht um