Forum A4 B6 & B7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Autokauf, Gewerbe vs. Privat

Autokauf, Gewerbe vs. Privat

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 7. Februar 2012 um 13:04

Hallo Zusammen,

Oftmals steht in div. Verkaufsplatformen, bei den Autos jeweils ein Brutte und ein Nettopreis.

Und dann oftmals noch "nur Export oder Gewerbe".

Denke mal durch das "nur Export oder Gewerbe" will der Händler die Gebrauchtwagenversicherung (Pflicht) "umgehen". (Vorallem wenn das Auto eine große Laufleistung hat)

Nun meine Frage:

Kann jemand, der ein Gewerbe besitzt das angebotene Auto zum Nettopreis erwerben ?

Das jeweilige Gewerbe dürfte dabei ja keine Rolle spielen... d.h. es würde also eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt für was auch immer genügen um sich als "Gewerbe" ausgeben zu können - reichen. Oder liege ich da falsch?

 

Danke schonmal...

Beste Antwort im Thema
am 10. Mai 2012 um 5:07

Autohaus King OHG da würde ich schon nix kaufen auf grund der Optischen erscheinung des Ladens und die ganzen alten Transporter die da rumstehen sind höchstens was für Afrika. Ich würde es einfach einem Rechtsanwalt übergeben und das fix damit nicht irgendwelche fristen verstreichen

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten
am 7. Februar 2012 um 13:17

Ja, du kannst das Fahrzeug zum Nettopreis kaufen. Musst aber zuerst den Bruttopreis bezahlen und holst dir dann die USt. über das Finanzamt zurück.

Wie das mit dem Gewerbe anmelden läuft weiss ich leider nicht.

Genau wie mein vorredner auch sagt , kannste dir die Summer vom Finazamt zurück holen , tanken etc natürlich auch ! Allerdings denke ich sobald das Gewerbe in Insolvenz geht ist das Auto auch weg , bzw versteugert

am 7. Februar 2012 um 13:29

Das Auto gehört dann aber auch zum Firmenvermögen! D.h. wenn Du das Auto dann auch privat nutzt, musst du ein Prozent vom Brutto Listenpreis (NEUPREIS!) als geldwerten Vorteil versteuern, oder ein Fahrtenbuch für die Privatfahrten führen.

Theoretisch müsste das Gewerbe den Wagen kaufen, und wie oben gesagt die Steuer zurück holen.

Anschließend könnte man den Wagen ja dann an Privat weiterverkaufen zu einem entsprechend günstigen Preis...

am 7. Februar 2012 um 14:51

Wenn Du als Gewerbetreibender das KFZ an eine Privatperson veräußert, musst du aber von dieser auch wieder die Umsatzsteuer verlangen. Die USt muss dann aber wieder ans Finanzamt abgeführt werden.

Allenfalls könnte man das Auto unter Wert verkaufen und den Verlust beim Gewerbe geltend machen. Sofern der Gewerbetreibende und der Privatkäufer identisch sind, wird es aber spätestens bei einer Betriebsprüfung Stress geben. So leicht lässt sich Väterchen Staat leider nicht bescheissen...

Zitat:

Original geschrieben von LauneBaer123

Theoretisch müsste das Gewerbe den Wagen kaufen, und wie oben gesagt die Steuer zurück holen.

Anschließend könnte man den Wagen ja dann an Privat weiterverkaufen zu einem entsprechend günstigen Preis...

Wenn das geprüft wird, steigen sie dir sofort aufs Dach.

@TE: Mal ehrlich, so einfach ist das nicht. Und irgendwo hat die Umsatz- bzw. Vorsteuer auch ihre Berechtigung. Es ist ein Unterschied ob du selbstständig und auf dein Fahrzeug angewiesen bist, oder ein privater Käufer, der mithilfe des Autos nicht seinen Lebensunterhalt bestreitet.. Sparsamkeit in allen Ehren, aber das geht meiner Meinung nach ein bisschen zu weit!

am 7. Februar 2012 um 15:14

Zitat:

Original geschrieben von LauneBaer123

Theoretisch müsste das Gewerbe den Wagen kaufen, und wie oben gesagt die Steuer zurück holen.

Anschließend könnte man den Wagen ja dann an Privat weiterverkaufen zu einem entsprechend günstigen Preis...

Genau, das Fahrzeug müsste dann mit USt. verkauft werden. Zudem kommt ja noch, dass der Gewerbebetrieb dann in der Sachmangelhaftung steht. Nur mal eben so am Rand ;-)

am 7. Februar 2012 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von sebasstian

Wenn das geprüft wird, steigen sie dir sofort aufs Dach.

@TE: Mal ehrlich, so einfach ist das nicht. Und irgendwo hat die Umsatz- bzw. Vorsteuer auch ihre Berechtigung. Es ist ein Unterschied ob du selbstständig und auf dein Fahrzeug angewiesen bist, oder ein privater Käufer, der mithilfe des Autos nicht seinen Lebensunterhalt bestreitet.. Sparsamkeit in allen Ehren, aber das geht meiner Meinung nach ein bisschen zu weit!

Sorry, aber die Berechtigung für die USt (besonders die Höhe) stelle ich schon auch in Frage. Einfach mal 19 % vom Nettopreis kassieren nur weil man etwas verkauft?

Ich bin selbstständig und auf mein Auto angewiesen. Wegen der beschissenen 1 %- Regel bleibt mein KFZ aber privat und ich mache nur die geschäftlichen Fahrten geltend.

Bei der USt gibt es außerdem noch andere perverse Regelungen. Beispielsweise zahlt man auf die Mineralölsteuer auch noch USt. D.h. eine Anhebung der Mineralölsteuer lässt zusätzlich noch die USt-Einnahmen sprudeln. Auch die Besteuerung von Übernachtungen, Büchern, etc. mit nur 7 % ist nicht wirklich nachvollziehbar. Es ist eine Einnahmequelle für den Staat, aber ob berechtigt oder unberechtigt bleibt die große Frage...

Themenstarteram 7. Februar 2012 um 15:27

Als erstes, danke für eure Antworten.

Dass die Frage nicht nur beantwortet, sondern auch kommentiert wird, war mir klar, aber bitte

@Sebasstian: Bitte die Kirche im Dorf lassen ;) ...hier ging es einfach um die eventuelle "Möglichkeit" :)

Wie schon gesagt bedanke ich mich bei euch - wieder was dazu gelernt ;)

mfg

Keine Angst, ich bin kein uneingeschränkter Verfechter der Umsatzsteuer, gerade die 7% und 19% Regelungen sind häufig nur schwer nachvollziehbar. Allerdings empfinde ich den Drang ein Gewerbe anzumelden nur um einen PKW zum Nettopreis kaufen zu können, etwas merkwürdig.

@TE: Kirche bleibt im Dorf, ich gehe auch nicht davon aus, dass du das wirklich planst. ;)

am 10. Mai 2012 um 4:55

Ich habe hier auch mal eine Frage wegen Gewerbe.

Wir haben in Berlin in einem Autohaus ein Auto gekauft. Als privat Person. Der Wagen hatte nach drei Wochen einen Motorschaden. Nun wird von dieser Firma behauptet, das wir als GEWERBE agiert haben und somit jeglicher Anspruch auf Ersatz weg fällt. Nun habe ich noch durch Nachforschungen einen weiteren Geschädigten gefunden. Wie können die das behaupten? Ich meine, müssen wir nicht einen Gewerbeschein vorlegen? Dürfen die uns dann einfach ein Auto verkaufen, wenn wir nichts in dem Sinne nachweisen konnten/haben?

Jedenfalls haben wir hinterher auf dem "Kaufvertrag" (vorher vorgelesen und unterschrieben,die Dame hat den Vertrag anschließend mit unserer Abwesenheit kopiert) den Satz gefunden (klein drüber gekritzelt) das Auto ist nicht durch eine Internet Anzeige gekauft, und ist nicht wie im Internet beschrieben (zwei Widersprüche in einem Satz, übrigens). Wir wohnen knapp 400km von dem Autohaus entfernt. Haben im Netz nach dem Auto gesucht, weil wir ein bestimmtes haben wollten. Der Preis war überteuert, und wir denken der KM Stand ist zurück gesetzt worden (KANN MAN DAS IRGENDWO ÜBERPRÜFEN LASSEN?)

Vielleicht finden sich hier weitere Geschädigte vom Autohaus King OHG in Berlin

am 10. Mai 2012 um 5:07

Autohaus King OHG da würde ich schon nix kaufen auf grund der Optischen erscheinung des Ladens und die ganzen alten Transporter die da rumstehen sind höchstens was für Afrika. Ich würde es einfach einem Rechtsanwalt übergeben und das fix damit nicht irgendwelche fristen verstreichen

am 10. Mai 2012 um 5:32

Zitat:

Original geschrieben von sven8722

Autohaus King OHG da würde ich schon nix kaufen auf grund der Optischen erscheinung des Ladens und die ganzen alten Transporter die da rumstehen sind höchstens was für Afrika. Ich würde es einfach einem Rechtsanwalt übergeben und das fix damit nicht irgendwelche fristen verstreichen

Anwalt ist eingeschaltet. Gleich am nächsten Tag nach dem Motorschaden. Das ist nun fast sieben Monate her. Fristen sind somit eingehalten.

Danke für deine Antwort. Ich werde euch auf dem laufenden halten...

am 10. Mai 2012 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von teroalady

 

Jedenfalls haben wir hinterher auf dem "Kaufvertrag" (vorher vorgelesen und unterschrieben,die Dame hat den Vertrag anschließend mit unserer Abwesenheit kopiert) den Satz gefunden (klein drüber gekritzelt) das Auto ist nicht durch eine Internet Anzeige gekauft, und ist nicht wie im Internet beschrieben (zwei Widersprüche in einem Satz, übrigens). Wir wohnen knapp 400km von dem Autohaus entfernt. Haben im Netz nach dem Auto gesucht, weil wir ein bestimmtes haben wollten. Der Preis war überteuert, und wir denken der KM Stand ist zurück gesetzt worden (KANN MAN DAS IRGENDWO ÜBERPRÜFEN LASSEN?)

Habt Ihr nur die Kopie des Vertrags? Kein Original?

War da ein Scheckheft dabei? Ein Vertragshändler kann in der Historie nachschauen wann das Fahrzeug das letzte Mal bei einer Vertragswerkstatt war. Da steht dann auch ein Kilometerstand dabei...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Autokauf, Gewerbe vs. Privat