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Autoverkauf -> Abmeldung -> Kurzzeitkennzeichen > Anmeldung?

Themenstarteram 9. November 2021 um 9:51

Hallo liebe Community,

ich wende mich an euch mit einer vielleicht "dummen" Frage, hoffe aber dennoch das ihr mir weiterhelfen bzw. mein "Vorgehen" bestätigen könnt.

Folgendes Szenario.

Ich verkaufe mein Auto, der Käufer kommt aus Bayern (ich wohne in Sachsen) und holt das Auto ab (Verkauf von Privat). Ich habe inzwischen einen Nachfolger und möchte den Anmelden. Ich habe dem Käufer die Zusage gemacht, das ich meinen Alten abmelde und ein Kurzzeitkennzeichen ran mache.

Nun meine Frage zum Vorgehen:

An sich möchte ich alles in einem Rutsch bei der Zulassungsstelle machen und wollte nun wissen, ob das so geht.

1. Ich habe einen Termin bei der Zulassungsstelle gemacht, Termin für:

- Abmeldung eines Fahrzeugs (mein Alter)

- Antrag Kurzzeitkennzeichen (mein Alter zur Überführung)

- Anmeldung Gebrauchtfahrzeug (mein "Neuer")

2. Ich melde als ersten mein aktuelles Fahrzeug ab

3. Im folgenden lasse ich mir für das Abgemeldete Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen geben, damit der Käufer es nach Bayern sicher und mit seiner eVB Nummer überführen kann

4. Ich melde mein neuen Gebrauchten im gleichen Atemzug mit an

Alles wird an einem Tag geschehen "müssen", sprich der Termin auf der Zulassungstelle sowie der Verkauf meines Alten inkl. Abholung dessen durch den Käufer.

Geht das so wie ich mir das gedacht habe? Habe ich etwas vergessen?

Über ein kurzes Feedback wäre ich sehr dankar.

 

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Benjamin

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23 Antworten

Willst du dein Kennzeichen behalten?

Wenn nicht, würde ich dem Käufer das Auto einfach angemeldet übergeben, dann sparst du dir das Geld fürs Kurzzeitkennzeichen.

Ansonsten kannst du das schon so machen.

Edit: Wenn das Kurzzeitkennzeichen auf den Käufer laufen soll (evtl. wichtig wegen der Versicherung), brauchst du den Perso, eine Vollmacht, und ein ausgefülltes SEPA Mandat. Alternativ kann der Käufer auch mitgehen, und selbst vor Ort unterschreiben.

Themenstarteram 9. November 2021 um 10:02

Zitat:

@unkreativ98 schrieb am 9. November 2021 um 11:00:27 Uhr:

Willst du dein Kennzeichen behalten?

Wenn nicht, würde ich dem Käufer das Auto einfach angemeldet übergeben, dann sparst du dir das Geld fürs Kurzzeitkennzeichen.

Ansonsten kannst du das schon so machen.

Danke für deine Antwort.

Das Nummernschild möchte ich nicht behalten. Ich wollte mit der Abmeldung einfach sichergehen, das es abgemeldet ist, bzw. was ist, wenn er einen Unfall baut? Läuft das dann nicht noch über meine Versicherung?

Ich find das nen Entgegenkommen von dir,Kurzkennzeichen zu besorgen

Musst du aber nicht,das kann auch der Käufer selbst auf seinen Namen machen,sogar bei dir vor Ort,bzw. Standort des Fahrzeugs

Eure Vorgehensweise kann natürlich Sinn machen,wenn das Auto Wochenende oder feiertags abgeholt wird oder ihr die Zeit durch Versand der Papiere sparen wollt

Allerdings läuft ab Anmeldung auch die Zeit des Kurzkennzeichens

Klemmts im Plan,der Käufer wird krank,hat Probleme mit der Abholung oder springt sogar ab,hast die Kennzeichen vielleicht auch umsonst besorgt

Wenn dem Käufer die Anmeldung mit Kurzkennzeichen vor Ort selbst möglich ist,läuft die Versicherung auf seinen Namen und er hat ab dem Moment die volle Zeit des Kennzeichen

Wenn es eh der Plan ist,könnt ihr das zusammen in einem Abwasch machen

@buumms Im Kaufvertrag (mobile, ADAC, etc Vordruck) wird der genaue Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe festgehalten, außerdem unterschreibt der Käufer dass er das Auto sobald möglich abmeldet.

Du hast also kein zusätzliches Risiko, aber weniger Arbeit und Kosten.

Themenstarteram 9. November 2021 um 10:25

Der Sinn des Kurzzeitkennzeichnens besteht / bestand meinerseits eigentlich nur darin, sicher zu sein, sollte es nach einem Kauf zu einem Unfall kommen.

Wenn ich mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag sowie dem Datum / Uhrzeit sicher bin, das die Versicherungspflicht beim Käufer liegt, dann kann ich mir das wirklich alles sparen.

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe - dann steht dem Verkauf meines Alten und Kauf meines "Neuen" 1.9er TDI (AVF, A4 Avant) ja nichts mehr im Wege.

Du solltest deine Versicherung frühzeitig informieren,möglichst bevor sie von wem auch immer gebraucht wird

Auch wenn dir keiner was kann,solang der Wagen noch nicht umgemeldet ist,bist du womöglich noch Ansprechpartner Nummer 1,z.b. bei Verkehrsverstössen ;)

Wenn das wirklich zeitlich so passt,dass du auch dein neues Auto anmeldest und der Verkäufer auch noch dabei ist,ist das mit dem Kurzkennzeichen be saubere Sache

Dann isses gleich auf ihn angeldet und gut ist

@buumms Wenn du ganz sicher sein willst, gibst du bei der Zulassungsstelle und der Versicherung vorher noch die Veräußerungsmeldung ab. Die findest du auch in den meisten Musterverträgen.

Grundsätzlich ist aber alles was nach der Übergabe mit dem Auto passiert, nicht mehr dein Problem.

Themenstarteram 9. November 2021 um 10:57

Zitat:

@unkreativ98 schrieb am 9. November 2021 um 11:55:00 Uhr:

@buumms Wenn du ganz sicher sein willst, gibst du bei der Zulassungsstelle und der Versicherung vorher noch die Veräußerungsmeldung ab. Die findest du auch in den meisten Musterverträgen.

Grundsätzlich ist aber alles was nach der Übergabe mit dem Auto passiert, nicht mehr dein Problem.

Genau so wie du es sagst, ...

Habe gerade mit der HUK telefoniert.

"Verbindlich" wird alles mit Datum / Unterschrift auf dem Kaufvertrag. Sobald dieser Unterschrieben und der Kauf abgewickelt ist, soll eine Kopie des Vertrags an die Zulassungsstelle sowie meine Versicherung (in meinem Fall die HUK) gehen, damit bin ich "sicher" und im Schadensfall wendet sich die HUK an den Versicherer des Käufers.

Du haftest allerdings noch ein Jahr gesamtschuldnerisch mit dem Käufer für die Steuer. Und hast die Rennerei, wenn er die Ummeldung verzögert. Daher nur machen, wenn man dem Käufer vertraut.

Soweit mir bekannt ist, müßte auch folgendes gehen:

Du kannst abmelden und das Auto, mit den entwerteten Kennzeichen, am selben Tag noch an den Käufer übergeben. Der kann dann bis 24 Uhr damit innerhalb Deutschlands, auf direktem Weg, zu seinem Heimatstandort fahren. Der Versicherungsschutz besteht immer bis Ende des Tages, also bis 24 Uhr. Da du abgemeldet hast geht vom Strassenverkehrsamt auch direkt eine Meldung an deine Versicherung, somit solltest du auch da fein raus sein.

Aber genaueres kannst du bei deinem Strassenverkehrsamt erfahren.

Zitat:

@HorchA8 schrieb am 11. November 2021 um 10:05:50 Uhr:

Soweit mir bekannt ist, müßte auch folgendes gehen:

Du kannst abmelden und das Auto, mit den entwerteten Kennzeichen, am selben Tag noch an den Käufer übergeben. Der kann dann bis 24 Uhr damit innerhalb Deutschlands, auf direktem Weg, zu seinem Heimatstandort fahren. Der Versicherungsschutz besteht immer bis Ende des Tages, also bis 24 Uhr. Da du abgemeldet hast geht vom Strassenverkehrsamt auch direkt eine Meldung an deine Versicherung, somit solltest du auch da fein raus sein.

Aber genaueres kannst du bei deinem Strassenverkehrsamt erfahren.

Das gilt nur für Fahrten im, oder maximal im angrenzenden Zulassungsbezirk.

Edit: Habs nochmal gegoogelt, die Regelung mit dem angrenzenden Bezirk finde ich nur mit Verweis auf "Fahrten die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen".

Ob das auch für Fahrten nach der Abmeldung gilt, würde ich sicherheitshalber nochmal beim Amt erfragen.

Zitat:

 

Genau so wie du es sagst, ...

Habe gerade mit der HUK telefoniert.

"Verbindlich" wird alles mit Datum / Unterschrift auf dem Kaufvertrag. Sobald dieser Unterschrieben und der Kauf abgewickelt ist, soll eine Kopie des Vertrags an die Zulassungsstelle sowie meine Versicherung (in meinem Fall die HUK) gehen, damit bin ich "sicher" und im Schadensfall wendet sich die HUK an den Versicherer des Käufers.

Das ist Unsinn, da ja a) der Käufer gar keine Versicherung haben kann und b) ein KFZ nicht zeitgleich auf 2 Versicherungen laufen kann. Somit wendet sich die HUK allerhöchstens an den Käufer...und kann hoffen, dass da was zu holen ist.

Die Versicherung geht mit der Übergabe des Wagens auch auf den Käufer über. Er hat dann eine. Wenn er den Wagen auf sich zulässt, kann er die bestehende Versicherung übernehmen, oder - was die Praxis ist - seine bisherige Versicherung aktivieren.

Darum ist es aber wichtig, auf die Minute genau die Übergabe des Wagens zu protokollieren, was in den üblichen Muster-Kaufverträgen auch so vorgesehen ist. Dann sofortige Meldung an die Versicherung und der Verkäufer ist aus der Sache raus.

Fahrten NACH der Abmeldung sind, OHNE Umwege, bis zum Heimatstandort bis 24 Uhr versichert. Das gilt für die gesamte BRD.

Die Versicherung geht automatisch mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer auf diesen über. Eine zusätzliche Information an die Versicherung ist nicht nötig da das vom Strassenverkehrsamt bereits mit erfolgter Abmeldung erledigt wird. Trotzdem würde ich die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag festhalten.

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