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Autoverkauf - Käufer meldet sich nicht
Hallo zusammen,
brauche einen Rat für meinen Autoverkauf.
Habe am 30.05 meinen Wagen Inseriert bei Mobile.
Am 01.06 habe ich ein Angebot erhalten und dieses Angenommen.
Dann sollte ich ihm (dem Käufer) anrufen am 02.06 um 11.00 Uhr, Nummer hat er mir gegeben.
Ok. Dann hat er gemeint er ist in Hamburg und kauft den Wagen zum Export.
Der Preis für meinen alten Wagen, nicht fahrbereit waren 500€, nur so nebenbei.
Er meinte ich soll meine Adresse im schicken, das machte ich über den Mobile Messenger, und er müsste schauen wie er das Organisiert mit Abholung und er meldet sich am Freitag oder Samstag.
Nach dem Telefonat um 11.04 Uhr ist mir leider erst eingefallen wie wir das mit dem Kaufvertrag regeln, den ohne Kaufvertrag und Ausweis etc. gebe ich ja nichts her!
Adresse hatte ich ja geschickt, dann wollte ich ihm nochmal anrufen. Das war 4 min später und ich erreichte niemanden mehr. 4x probiert und keine Abnahme oder so.
Hab dann über den Mobile Messenger nochmal geschrieben das ich seine Daten brauche bzw ich den vorausgefüllten Vertag im ja per Email schicken könnte.
Seitdem Funkstille. Habe im heute, Montag 05.06. 11.47Uhr geschrieben das er mir bitte bis Dienstag Abend 06.06, 20.00 Uhr schreiben soll ob er noch Interesse an dem Wagen hat da ich sonst vom Verkauf zurücktreten werde da es auch noch andere Interessenten gibt.
War das richtig so oder bin ich zu ungeduldig?
Ich mein man Kauft etwas, sagt man meldet sich und dann reagiert man auf einen Anruf bzw Nachrichten nicht mehr?
Kann ich so vom Verkauf zurücktreten oder gibt´s was zu beachten?
Schonmal vielen Dank für die Hilfe, ist für mich Neuland.
Ach ja. Zwischen meinem Wohnort (Kreis FDS) und Hamburg liegen ca. 700km laut Google 8h Autofahrt! Falls das wichtig ist.
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20 Antworten
Ich sehe das unkritisch und denke, dass du richtig handelst. Meiner Einschätzung nach seid ihr ja noch nicht in allen Details des zu schließenden Kaufvertrages handelseinig geworden, denn auch Ort und Zeit der Übergabe gehören zu so einem Kauf. Da könnte man leicht anzweifeln, dass es überhaupt "zwei übereinstimmende Willenserklärungen" gab. Da wüsste ich genau, dass ich dem Tuppes noch bis morgen Abend (Dienstag) Zeit geben würde und den Wagen dann ansonsten anderweitig verkaufen würde.
Dürfte kein Problem darstellen. Ihr habt auch nichts schriftlich vereinbart und er hat auch nur gesagt, muss schauen wie er das macht. Ich reserviere grundsätzlich ohne Anzahlung nichts mehr.
Nur noch für die Zeit der Anreise, wenn jemand von weiter weg kommt und telefonisch Kontakt möglich ist und ein Termin abgemacht war.
Alles anderen: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 5. Juni 2023 um 13:13:33 Uhr:
Ihr habt auch nichts schriftlich vereinbart
Naja, irgendwo ist da schon was passiert: "Am 01.06 habe ich ein Angebot erhalten und dieses Angenommen.". Wie nachweisbar das nun ist, kann ich von hier aus nicht beurteilen, aber es ist wohl nicht alles mündlich gelaufen.
Solche Zusagen sind hochgradig unklug, weil daraus eben doch ein Kaufvertrag gemacht werden kann. Wenn der TE die Karre morgen an wen anderes verkauft und übermorgen steht der vor der Tür, dann können da schon Schadenersatzansprüche entstehen.
Solche Nummern sollte man immer nur vor Ort finalisieren. Und da gilt, wer zuerst kommt (vor Ort), mahlt zuerst.
Warum "gemacht werden kann"??
Hier ist definitiv ein KV zustande gekommen und soo einfach (mit einer solch kurzen Frist) kommt man hier nicht zwingend raus...! Und das, sorry(!), völlig zu Recht!!
Der Käufer sagte, "er meldet sich am Freitag oder Samstag." Das hat er nicht getan. War das nicht schon eine Pflicht, die er mit dem Vertrag eingegangen ist und die er verletzt hat - was den Käufer ermächtigen würde, vom Vertrag zurückzutreten?
Kaufvertrag bedeutet Einigkeit über Preis und Ware.
Die Ware ist das Auto.
Der Preis ist € 500.
Alles andere sind für den Kaufvertrag nicht wirklich ausschlaggebende, oder gar nötige, Punkte. Auch Schriftform ist nicht erforderlich. Aber empfehlenswert wegen der Beweisbarkeit der getroffenen Absprachen.
So wie im Eröffnungsthread beschrieben, liegt hier schon defintiv ein Kaufvertrag vor. Der Käufer hat keine Verpflichtung sich binnen einer gewissen Zeit zu melden, weil dies im Kaufvertrag nicht gesondert festgehalten wurde.
Mit etwas mehr Sorgfalt hätte man gleich einen schriftlichen Kaufvertrag mit allen vom Verkäufer gewünschten Modalitäten (Abholung, Zahlungsmodus, Gefahrenübergang, Ausschluss der Gewährleistung, etc.) schließen sollen. Entsprechende Vertragsmuster dafür gibt es beispielsweise beim ADAC oder auf mobile.de.
Der Käufer ist wohl eine Holschuld eingegangen, die er erfüllen muß. Dazu hat er sich verpflichtet, sich "am Freitag oder Samstag" dazu zu äußern, wann er das Abholen erledigen will, was er versäumt hat. Wie das ein Richter im Streitfall bewertet, ist zumindest fraglich. Eine Nachfrist zu setzen, wäre jetzt sicher nicht verkehrt, bevor man das Auto anderweitig verkauft.
Ist die Käuferadresse überhaupt bekannt oder nur die Email oder Telefonnr? "Hier ist Willi aus Hamburg, Telefon 1234" erfüllt möglicherweise gar nicht die Anforderung an die Nennung einer Vertragspartei.
Kontaktaufnahme mit dem "Käufer" per Telefon/Messanger scheint nicht mehr möglich zu sein und da wäre ich dann sehr vorsichtig. Du verkaufst das Auto anderweitig und dann steht der auf der Matte und möchte das Auto abholen.
Setz ihm eine Wochenfrist mit dem Mittel das du hast (Post oder Mail), dann verkauf die Gurke an den Erstbesten. Mehr kann keiner von dir verlangen.
Ich würde mich bei ihm per messenger dafür bedanken, dass es mit der Abholung und Bezahlung so prima geklappt hat und ihm alles gute Wünschen. Denke er meldet sich dann mit seinem eigentlichen Anliegen recht bald.
Zitat:
@Matador 8 schrieb am 5. Juni 2023 um 18:55:51 Uhr:
Kaufvertrag bedeutet Einigkeit über Preis und Ware.
Die Ware ist das Auto.
Der Preis ist € 500.
Alles andere sind für den Kaufvertrag nicht wirklich ausschlaggebende, oder gar nötige, Punkte. Auch Schriftform ist nicht erforderlich. Aber empfehlenswert wegen der Beweisbarkeit der getroffenen Absprachen.
Richtig, theoretisch ist auch mündliches bindend, die Praxis sagt aber, es ist nichts wert, weil dann ganz schnell Aussage gegen Aussage steht.
Ich kann aus den Schilderungen des TEs nicht genau entnehmen, was mündlich und was schriftlich vereinbart wurde und auch nicht genaue Worttaute, daher kann man nur mutmaßen. Aber auch Chat-Nachrichten und Co. sind eben nachvollziehbar, das muss nicht notariell beglaubigt sein.
Um auf die sichere Seite zu kommen, hilft dem TE nur der Faktor Zeit (ja, zu schnell agiert). Angemessene Frist setzen, das sauber dokumentieren usw..
Und bitte draus lernen, verkauft wird an den, der als erstes auf dem Hof steht, sich ausweisen kann und Scheinchen dabei hat.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Juni 2023 um 20:40:41 Uhr:
Ich würde mich bei ihm per messenger dafür bedanken, dass es mit der Abholung und Bezahlung so prima geklappt hat und ihm alles gute Wünschen. Denke er meldet sich dann mit seinem eigentlichen Anliegen recht bald.
Finde ich gut!
Alternativ folgendes Vorgehen: nimm morgen Abend den Wagen aus Mobile und schreib ihm, dass du den Wagen anderweitig verkauft hast, obwohl der Wagen noch da steht. Wenn er sich innerhalb einer Woche nicht meldet, setz den Wagen wieder rein per neuem Inserat und verkaufe nur noch mit Kaufvertrag und Bezahlung vor Ort.
Einfach von einem anderen Telefon aus anrufen, dann wird er schon abheben.
Einfach mal von einem anderen Telefon aus anrufen, dann wird er schon abheben