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autoverkauf???

Themenstarteram 16. März 2005 um 8:35

hallöchen,

der "laie" mal wieder.. ;)

auf was muss ich beim autokauf achten?? wie sieht son vertrag aus?? was MUSS drin stehen??

wie läuft das mit der abmeldung und und und

ich hab sowas noch nie gemacht...

danke für tipps und infos..

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17 Antworten
am 16. März 2005 um 9:21

Habe im Netz mal einen Standardkaufvertrag gefunden, vielleicht hilft es ja...

Ähm in der Überschrift steht Autoverkauf und du schreibst Autokauf, was denn jetzt?

Verkauf ist relativ einfach Vertrag ausfüllen und Zeitpunkt mit Uhrzeit angeben(Haftungsgründe). Um den Rest hat sich dann der Käufer zu kümmern.

Themenstarteram 16. März 2005 um 9:35

vielen dank.. damit kann ich schonmal was anfangen!! darf ich denn da zb sowas wie "gekauft wie gesehen" eintragen.. irgendwer sagte mir mal, das sollte man immer reinschreiben, um für spätere mängel nich rangezogen werden zu können..

noch was.. wer muss den wagen abmelden?? wenn ich das jetzt mach, kann der ja nimmer auf der straße stehen, oder??

@sandra81

1. Du kannst seit dem Jahre ich glaube 2003 nicht mehr in den Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" reinschreiben. Das Gesetzt haben sie umgeändert. Natürlich kannst du es reinschreiben aber es bringt nciths ;). Als Privatverkäufer kannst du nur bedingt haaftbar gemacht werden. Das heißt wenn du z. B. arglistig verschweigen würdest das der Tacho justiert wurde, etc.

2. Wenn der Wagen abgemeldet ist darf er nicht an einer öffentlichen Straße stehen. Aber wenn du z. B. jemanden kennst der ein privates Grundstück hat und du ihn auf dem Grundstück abstellst, ist das wiederrum machbar.

In dem Vertrag steht eigentlich das wesentliche, auch zur Garantie mit drin. Wenn man dann ehrlich sti, also auch reparierte Schäden mit rein schreibt, kann eigentlich nichts schief gehen. Beim Autokauf meiner beiden habe ich drauf geachtet, daß der Wagen noch angemeldet war, damit ich damit noch problemlos zur Zulassungsstelle fahren konnte, da diese nicht in der Nähe war.

Themenstarteram 16. März 2005 um 10:38

danke für die bisherigen tipps...

handelt sich um einen autoVERkauf, sry.. hab mal wieder schneller getippt als gedacht ;)

wenn der anderen dann aber zb noch mit meinen kennzeichen nen unfall verursacht reicht dann der kaufvertrag mit uhrzeit aus?? nich das ich nachher die doofe bin.. hatte nämlich letztens so nen zettelchen am auto "kaufen ihr fahrzeug" und wollte da mal anrufen.. nur wenn ihr mich jetzt warnen würdet, ich sollte die finger von so abhol-fähnchen-händlern lassen.. mh?!

hier der ADAC Vertrag.

Wenn Du das Auto mit Kennzeichen verkauft hast, gehen alle Schäden auf den Käufer über. Zur sicherheit nimmst Du die beiliegenden Karten und schickst Sie gleich an die Zulasstungsstelle und Versicherung.

Das mit den Fähnchen - naja. Kannst ja mal versuchen, aber glaube nicht, das die viel zahlen :(. Da würde ich aber nur abgemeldet abgeben - sicher ist sichter :)

Themenstarteram 16. März 2005 um 11:15

leider kann ich den anhang nich öffnen.. muss ich heute abend mal am heimischen rechner probieren..

das problem mitm abmelden bei mir is, dass ich umgezogen bin vor kurzem, der wagen aber (als zweitwagen über meinen dad) noch im alten ort angemeldet is.. und jmd mit nem privatgrundstück kenn ich leider nich :( mmmmmmmh, wenn der "fähnchen-mann" den kaufvertrag unterschreibt, kann ich dann nich was an die zulassungsstelle faxen, kennzeichen selbst abmontieren und dann nen tag später die kiste abmelden oder so... ???

Du kannst das Fahrzeug auch einfach ohne Kennzeichen ungefähr eine Nacht bei der Zulassungsstelle parken. Das ist erlaubt.

Themenstarteram 16. März 2005 um 11:27

aber wie kommts dann da weg?? ich denke mal son fähnchenhändler meldet den ja erst an, wenn er ihn weiterverkauft hat.. und ohne kz darf man den ja net bewegen.. okay, aufladen wär noch ne möglichkeit, aber das ganze wär natürlich unkomplizierter, wenn das anders ginge..

ich kann ja einfach mal bei der zulassungsstelle anrufen und nachfragen, oder?? mehr als "sie dusselige kuh" können die mir ja auch net an den kopf schmeißen ;)

Das mit dem nicht öffnen habe ich mir schon gedacht- ist nämlich ne Zip Datei und nicht jeder hat Zip :(

Also 1. hier die 4 Seiten aufgeteilt

Seite 2

Dann hier Nummero 3

und Nümmerchen 4 zum Schluß

Jetzt noch zu Deiner Frage sandra

1.) Wenn Du an den Fähnchenträger verkaufst mach es wie folgt.

A) Hinfahren und den Vetrag machen (mit angemeldetem Auto)

B) Danach zu irgendeiner Zulassungsstelle fahren und das Auto abmelden. Ist egal welche, nimm die nächstliegende einfach.

C) Beim Abmelden der Zulassungstelle bescheid sagen, das Du noch eine übeführung machen willst zum Käufer. Das kannst Du auch mit Bescheinigung und abgemeldetem Auto machen. Läuft alles auf Deine Versicherung falls was passieren sollte (hoffen wir ja nicht :))

D) Auto, Brief und Abmeldebescheinigung dem Fähnchen Käufer geben - Fertig.

2.) Wenn Du ihn privat an jemand verkaufst, dem Du eher traust, kannst Du ihn angemeldet lassen

A) Vertrag machen

B) Karten für Versicherung und Zul.stelle unterschreiben lassen vom Käufer mit Übergabzeitpunkt und Ort

C) Karten abgeschicken

D) Auto ist schon ab übernahme auf den Käufer versichert und Du hast bei einem Unfall nix mehr damit zu tun.

Hoffe Du bist jetzt gut bebrieft und toi toi toi beim Verkaufen.

Wenn noch was ist einfach melden (PN)

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