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B200 aktiver Parkassistent

Mercedes B-Klasse W247

Mein Fahrzeug ist Erstzulassung 11/21. Habe es 2jährig gekauft, „Junger Stern“.

ich möchte vorausschicken, dass ich finde, es ist ein tolles Auto. Nun zu meinem Problem. Beim Kauf wurde der aktive Parkassistent als Service Paket 235 mit verkauft. Dieser funktioniert aber nicht. Also bin ich in die Werkstatt gefahren. Das Fahrzeug wurde überprüft, dabei wurde kein Fehler festgestellt.Man teilte mir aber mit, dass bei dem Baujahr der Aktive Fahrassisstent deaktiviert wurde, weil er den gültigen Sicherheits vorgaben nicht genügt. Beim Verkauf wurde mir das aber nicht mitgeteilt. Ich stelle mir vor, dafür eine Entschädigung zu bekommen, da der Preis sich ja auch nach den Zusatzpaketen richtet. Bei Mercedes hat man meine Vorstellungen abgelehnt. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?

 

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13 Antworten

@RPT

Zitat:

Ich stelle mir vor, dafür eine Entschädigung zu bekommen, da der Preis sich ja auch nach den Zusatzpaketen richtet.

Ich stelle mir vor, dass MB das Gebrauchtfahrzeug im Verkaufspreis, sicherlich zuvor schon reduziert hat.

 

Zitat:

Bei Mercedes hat man meine Vorstellungen abgelehnt.

Können die auch, da genug Rechtsanwälte im Konzern beschäftigt sind und auf Arbeit warten(:-))

 

Gruß

wer_pa

Warum der Aktive Parkassistent nicht mehr richtig funktioniert, das steht u.a. hier.

Auch was die Entschädigung angeht, da ist Mercedes nicht schuld, da bei Auslieferung, das KBA bzw. die EU die entpr. Vorschrift geändert hatte und die Funktion in den betroffenen Autos dann per Softwareänderung unwirksam gemacht werden musste.

Mir erging es genauso. Parkassistent bestellt, bezahlt aber nicht geliefert. Ich habe mir selbst geholfen und das gefunden.

Screenshot-20240913-100349-webde-mail

Ist erstens nicht legal und 2. kann das von Mercedes wieder rückgängig gemacht werden.

Und 3. funktioniert dass nur bei Vor Mopf Fahrzeugen.

Bei Mopf funktionieren die ganzen Dongles nicht mehr.

Hatte ich probiert, beim Mopf, weil beim VorMopf ein Dongle wunderbar funktioniert hat, der den Spurhalteassisiten dauerhaft abgeschaltet hatte.

Der Hersteller der Dongles hat bestätigt, dass Mercedes da mittlerweile einen Riegel vorgeschoben hat.

Zitat:

@TH-H schrieb am 13. September 2024 um 10:19:50 Uhr:

Ist erstens nicht legal und 2. kann das von Mercedes wieder rückgängig gemacht werden.

Und 3. funktioniert dass nur bei Vor Mopf Fahrzeugen.

Bei Mopf funktionieren die ganzen Dongles nicht mehr.

Hatte ich probiert, beim Mopf, weil beim VorMopf ein Dongle wunderbar funktioniert hat, der den Spurhalteassisiten dauerhaft abgeschaltet hatte.

Der Hersteller der Dongles hat bestätigt, dass Mercedes da mittlerweile einen Riegel vorgeschoben hat.

Ob das legal ist oder nicht interessiert mich genauso brennend, wie wenn ein chinesischer Säugling in die Windeln geschi..n hat.

Wie will Mercedes das wissen ob ich einen Dongle benutzt habe? Machen die jedesmal, wenn ich in der Werkstatt bin, eine Dongle-Kontrolle? Und der Dongle kommt nach dem Programmieren wieder aus der OBD-Buchse raus. Ergo nichts zu sehen.

Nunja, wenn in der Werkstatt dann die Parkfunktion angezeigt wird, werden die sich schon so ihre Gedanken machen.

Könnte dann sein, dass sie die Originalsoftware wieder aufspielen und dir das in Rechnung stellen.

Aber ansonsten interessiert das niemand, da hast Recht.

Wenn MB den Parkassistent im Zusatzpaket mitverkauft hat, der - weil deaktiviert - nicht funktioniert, dann hat das Fahrzeug einen Sachmangel den MB zu vertreten hat, sofern MB beim Verkauf nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Funktion deaktiviert wurde, auch wenn sie deaktiviert werden musste. Eine evtl. Vorgabe des KBA muss sich nicht der Kunde, sondern MB zurechnen lassen, da MB das Fahrzeug in den Verkehr (Verkauf) gebracht hat. Eine Kaufpreisminderung käme in Betracht, es sei denn, der mitgekaufte aber nicht funktìonierende Parkassistent wäre (nur) ein unerheblicher Mangel.

Zitat:

@f.jurand schrieb am 13. September 2024 um 17:16:32 Uhr:

Wenn MB den Parkassistent im Zusatzpaket mitverkauft hat, der - weil deaktiviert - nicht funktioniert, dann hat das Fahrzeug einen Sachmangel den MB zu vertreten hat, sofern MB beim Verkauf nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Funktion deaktiviert wurde, auch wenn sie deaktiviert werden musste. Eine evtl. Vorgabe des KBA muss sich nicht der Kunde, sondern MB zurechnen lassen, da MB das Fahrzeug in den Verkehr (Verkauf) gebracht hat. Eine Kaufpreisminderung käme in Betracht, es sei denn, der mitgekaufte aber nicht funktìonierende Parkassistent wäre (nur) ein unerheblicher Mangel.

Wenn ich das so richtig sehe, hat der TE das Auto als zwei Jahre alten Gebrauchtwagen bei einem "Junge Sterne"-Händler gekauft.

Da bleibt allenfalls die Frage, ob der Verkäufer des Gebrauchtwagens das Vorhandensein eines funktionierenden Parkassistenten bei der Veräußerung explizit zugesichert hat. Was der Erstkäufer des Neuwagens ursprünglich bestellt und mit bezahlt hat, dürfte keine Rolle spielen.

Wenn das Zusatzpaket mit aktivem Parkassistent Bestandteil des Kaufvertrages geworden ist, braucht es nach meiner Auffassung nicht zusätzlich noch der expliziten Zusicherung des Verkäufers, dass die im Paket enthaltenen Funktionen auch funktionieren. Darauf darf der Kunde vertrauen, es sei denn, der Verkäufer hat explizit darauf hingewiesen, das eine im Zusatzpaket entaltene Funktion NICHT funktioniert.

Zitat:

@f.jurand schrieb am 14. September 2024 um 14:29:15 Uhr:

Wenn das Zusatzpaket mit aktivem Parkassistent Bestandteil des Kaufvertrages geworden ist, braucht es nach meiner Auffassung nicht zusätzlich noch der expliziten Zusicherung des Verkäufers, dass die im Paket enthaltenen Funktionen auch funktionieren. Darauf darf der Kunde vertrauen, es sei denn, der Verkäufer hat explizit darauf hingewiesen, das eine im Zusatzpaket entaltene Funktion NICHT funktioniert.

Die Situation ist natürlich tatsächlich anders, wenn der "Aktive Parkassistent als Service Paket 235" nachgerüstet und Bestandteil des Kaufvertrages zwischen Händler und Gebrauchtwagenkäufer war.

Ich hatte angenommen, das Auto sei schon anfänglich als Neufahrzeug mit dem Parkassistenten ausgerüstet gewesen.

Das Fahrzeug war von Anfang an mit dem Altiven Parkassisstent ausgerüstet. Keine Nachrüstung

Der aktive Parkassi wurde Ende 2020 in soweit geändert, als dass das aktive Längsparken nicht mehr angeboten wude. War auch in den Austattungslisten entsprechend kommuniziert. Querparken in eine Parkbucht ging aber noch. Ich glaube der TE hat hier einfach die Sachlage nicht richtig erklärt bekommen. Darauf deutet schon die Aussage mit dem Servicepaket 235 hin, (zumal 235 ein Code ist und kein Servicepaket) das es natürlich so gar nicht in der Preisliste gab und somit auch keine Eigenschaft zugesichert wurde seitens des OEM . Wenn natürlich der Verkäufer falsche Angaben in den Kaufvertrag schreibt ist der der Ansprechpartner.

 

Aber von Mercedes eine Entschädung nach 3 Jahren zu erwarten ist ziemlich lächerlich in meinen Augen.

Nachrüstung hin oder her, wenn im Servicepaket der aktive Parkassistent aufgeführt ist und der Kaufvertrag zwischen Händler (Verkäufer) und Kunde (Käufer) das Servicepaket enthält, dann haftet der Händler als Vertragspartner des Kunden dafür, dass die im Servicepaket enthaltenen Funktionen auch zur Verfügung stehen. Anderenfalls hätte der Händler darauf hinweisen müssen, dass und ggfs. welche im Servicepaket aufgeführten Funktionen nicht (mehr) vorhanden sind.

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