Bagatellschaden Frontschürze
Hallo zusammen,
mir ist letzte Woche die Nachbarin beim Ausparken rückwärts in die Frontschürze meines Skoda Octavias gefahren. Dabei wurde das Nummernschild deformiert und die Ränder des Nummernschildes in die Frontschürze gedrückt. Entsprechende Schäden sind unten bebildert. Ich war bereits bei meinem Autohaus des Vertrauens, die sich den Schaden vorab einmal angesehen haben. Neben den oben genannten Schäden ist dabei herausgekommen, dass das Stüropor hinter der Frontschürze ebenfalls deformiert ist. Der Freundliche hat hier von einer Schadenshöhe von etwa 1.500 € gesprochen durch das ausbessern der Frontschürze und das Tauschen des Stüropors. Seine Empfehlung war ein Gutachten durchführen zu lassen uns einen Schadensvermittler ins Boot zu holen.
Nun habe ich allerdings vermehrt gelesen, dass das Gutachten bei einem Bagatellschaden (zwischen 700 und 1000 €) nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen wird, sondern aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Die Kosten würde ich gerne vermeiden und sofern der Freundliche Recht hat und der Schaden bei rund 1500 € liegt sollte das Gutachten doch wohl von der gegnerischen Versicherung übernommen werden?
Da ich diesen Fall bisher noch nie hatte würde ich hier gerne unnötige Kosten aus eigener Tasche vermeiden. Es wäre super, wenn hier jemand von euch bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Vielen Dank schon einmal.
11 Antworten
Das ist definitiv kein Bagatellschaden. Kann ich dir aus Erfahrung sagen, weil ich einen sehr ähnlichen Unfall auch schon hatte. Da stehen dann locker mal 3000€ auf dem Papier.
Ich empfehle dir den Schaden über eine Kanzlei abwickeln zu lassen. Die kümmern sich um alles, kostet dich keinen Cent. Kann dir da Fairforce One empfehlen. Die haben für mich bisher 2 Schäden reguliert und ich war super zufrieden.
Man muss ja nicht immer gleich mit dem Anwalt anfangen, der kostet viel Geld. Wenn bei jedem kleinen Schaden noch Anwaltskosten dazu kommen, werden auch die Versicherungskosten für alle immer teurer.....
Ich würde einfach der gegnerischen Versicherung die Einschätzung der Werkstatt nennen und fragen, ob sie für diesen Schaden ein Gutachten haben wollen oder ob ihnen ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht. Diese Info per Mail oder schriftlich anfragen, dann hat man im Zweifel was in der Hand. Anschließend das geforderte erstellen lassen und einreichen.
Sehe ich aus meiner eigenen Erfahrung anders.
Als juristischer Laie hat man das Recht mittels Anwalt Chancengleichheit herzustellen. Dies sollte man nutzen, denn wenn es darum geht möglichst nicht oder weniger zu zahlen werden Versicherungen kreativ.
Als mir das erste jemand hinten drauf gefahren ist habe ich kurzerhand bei der Versicherung des Unfallgegners angerufen um zu erfahren wie das ganze jetzt abläuft. Am Telefon war man sehr nett und hat mir direkt eine Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherung angeboten. Man würde das Auto abholen, reparieren und auch wieder zurück bringen. Zusätzlich winkte man mit erweiterten Garantien auf die Leistung. Hatte dem ganzen daher zugestimmt und so hat sich die Werkstatt bei mir gemeldet. Hier habe ich erstmal erfahren, dass das SO nicht ganz richtig ist. Man wollte das Auto erstmal für einen Kostenvoranschlag abholen und dann wieder zurück bringen (die Werkstatt war 120km entfernt). Anschließend wird ein Reparaturtermin gesucht und Teile bestellt. Dann wird das Auto erneut abgeholt. Habe daher bei der Versicherung angerufen und gefragt wer die Kosten für die mindestens 4 Fahrten (4x 120km) übernimmt und da wurde ich gleich falsch beraten: die Kosten müsse ich übernehmen, da hätte ich angeblich eine Bringeschuld.
Habe daher angefangen zu recherchieren und bin eben auf fairforce one gestoßen. War anfangs skeptisch weil es für mich gratis sein soll. Hab es dann aber doch gemacht und habe es nicht bereut. Alle Kosten die irgendwie im Zusammenhang mit dem Unfall standen hat die Versicherung übernehmen müssen, ohne das ich mich darum kümmern musste. Selbst eine Aufwandspauschale für Telefonate etc. habe ich erhalten. Der Gutachter kam direkt zu mir auf Arbeit und hat das Auto dort begutachtet.
Beim zweiten Schaden (mein Nachbar ist beim Einparken mit seiner Anhängerkupplung gegen meine Front gefahren) habe ich das ganze direkt über fairforce one reguliert und auch hier lief wieder alles glatt. Gibt natürlich auch noch andere Anbieter.
Kann es nur jedem empfehlen. Die Zeiten von "wir regeln das mal unter uns" sind lange vorbei.
Dazu kommt, dass der gutachter ggf. einen Wertverlust attestieren kann..... Das macht ein Kostenvoranschlag nicht. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass die Kosten durch vorher nicht sichtbare Schäden weiter steigt bist du erneut der Bittsteller bei der Versicherung. Was, wenn sie die weiteren Kosten ablehnt?
Die Anwaltskosten waren in meinen beiden Fällen deutlich günstiger (um die 400€) als die Kosten für den Gutachter (um die 600€). Die Sätze sind gesetzlich gedeckelt. Die Versicherungsprämien steigen so oder so.
Zitat:
@Cottbusa schrieb am 08. Nov. 2024 um 05:44:05 Uhr:
Als juristischer Laie hat man das Recht mittels Anwalt Chancengleichheit herzustellen.
Ich hab ja auch nicht gesagt, dass man kein Recht dazu hat, sondern nur, dass man die Notwendigkeit hinterfragen sollte..
Zitat:
@Cottbusa schrieb am 08. Nov. 2024 um 05:44:05 Uhr:
Als mir das erste jemand hinten drauf gefahren ist habe ich kurzerhand bei der Versicherung des Unfallgegners angerufen um zu erfahren wie das ganze jetzt abläuft.
Natürlich ist die gegnerische Versicherung nicht der optimale Partner, um sich beraten zu lassen, aber auch das hab ich ja nicht empfohlen, sondern nur die Abfrage, ob die Versicherung ein Gutachten möchte (dann muss sie es auch zahlen), oder ob ihr ein KV reicht.
Zitat:
@Cottbusa schrieb am 08. Nov. 2024 um 05:44:05 Uhr:
Die Versicherungsprämien steigen so oder so.
Natürlich steigen die sowieso, wird ja alles immer teurer. Aber noch mehr treiben muss man es ja nicht, wenn es nicht notwendig ist...
Ich hab bisher 4 fremdverschuldete Unfälle mit verschiedenen Versicherern problemlos ohne Anwalt abgewickelt....
Zitat:
Natürlich ist die gegnerische Versicherung nicht der optimale Partner, um sich beraten zu lassen, aber auch das hab ich ja nicht empfohlen, sondern nur die Abfrage, ob die Versicherung ein Gutachten möchte (dann muss sie es auch zahlen), oder ob ihr ein KV reicht.
Wer wäre es denn deiner Meinung nach dann? Einen Anwalt soll ich nicht befragen um die Kosten für die Gegenseite zu minimieren und die Gegenseite ist deiner Meinung nach auch nicht der optimale Partner dafür. Ich bin juristischer Laie und müsste mich im Zweifel auf die Aussagen der gegnerischen Versicherung verlassen. Und genau darin besteht die Chancenungleichheit.
Die gegnerische Seite sagt ihr reicht ein KV und dem stimmt sie zu. Jetzt fängt die Werkstatt an das Auto zu zerlegen und findet weitere Schäden die vorher nicht sichtbar waren. Jetzt lehnt die gegnerische Versicherung die Mehrkosten ab. Das Auto steht jetzt zerlegt in der Werkstatt, ist nicht mehr fahrbereit. Die Werkstatt brummt dir Verwahrkosten auf (dir, weil du ja die Reparatur in Auftrag gegeben hast) während die Versicherung gesetzlich 5 Wochen Zeit hat Anträge zu prüfen. Und dann stehst du da. Sicherlich wirst du das Geld irgendwann zurück bekommen. Aber erstmal hast du die Kosten und rennst deinem Geld hinterher, musst es dir vielleicht erstmal einklagen. Lass es 10€ Verwahrkosten pro Tag sein. Bei 5 Wochen sind das 350€ die du aus eigener Tasche vorstreckst.
Oder aber, du trittst den Schaden an eine Kanzlei ab, lehnst dich zurück und wartest einfach. In der Zeit fährst du mit einem Leihwagen durch die Gegend und es kann dir völlig egal sein ob das Auto in 2 Tagen repariert ist oder in 2 Monaten. Die Kanzlei holt für dich noch automatisch das Maximum aus dem Schadensfall heraus. Bei jeglichen Problemen darf sich die Kanzlei mit der Versicherung streiten und nicht du. Selbst wenn der worst case eintritt musst du nichmal deine eigene Rechtsschutz in Anspruch nehmen um dir die Regulierung oder eventuelle Ansprüche einzuklagen
Auf diesen "Luxus" aus reiner Nächstenliebe zu verzichten?! Muss jeder selbst wissen. Ich für meinen Teil würde den Schaden immer wieder an eine Kanzlei abtreten und kann es nur jedem empfehlen das auch so zu machen.
Als Geschädigtem steht einem ein unabhängiges Gutachten zu. Ich würde, mit den Versichrungsdaten des Unfallgegners, zu einem Gutachter fahren und ein Gutachten erstellen lassen. Einen Anwalt würde ich auch erst mal außen vor lassen.
Zitat:
@Bahn76 schrieb am 8. November 2024 um 16:32:32 Uhr:
Als Geschädigtem steht einem ein unabhängiges Gutachten zu. Ich würde, mit den Versichrungsdaten des Unfallgegners, zu einem Gutachter fahren und ein Gutachten erstellen lassen. Einen Anwalt würde ich auch erst mal außen vor lassen.
Den Gutachter zahlst du, wenn du ihn selbst beauftragst erstmal aus eigener Tasche. Im Anschluss kannst du dann wochenlang versuchen das Geld bei der Versicherung einzufordern.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum so viele Leute davor scheuen sich von Anfang an rechtlichen Beistand zu holen, vorallem wenn es kostenlos ist. Fallstricke gibt es viele und wir wissen alle, dass man bei Versicherungen seinem Geld oft wochenlang hinterher laufen kann, vorallem wenn man dort als juristischer Laie anklopft.
Aber wie ich schon sagte, muss das jeder selbst wissen. Da sich der TE aber anscheinend für seinen thread nicht mehr interessiert, ist es eh egal
Zitat:
@Cottbusa schrieb am 08. Nov. 2024 um 07:28:47 Uhr:
Wer wäre es denn deiner Meinung nach dann?
Man kann zB bei seiner eigenen Versicherung anfragen, oder - wer nicht alles online macht - seinen Versicherungsmakler. Da habe ich zB schon die ein oder andere Hilfestellung bekommen.
Und für einen einfachen, unkomplizierten Fall mit klaren Schuldverhältnissen kann man sich auf seriösen Seiten im Netz etwas einlesen. Den Anwalt kann man immernoch hinzuziehen, wenn die Versicherung dann anderes tut, als zu erwarten ist...
Zitat:
@Cottbusa schrieb am 08. Nov. 2024 um 07:28:47 Uhr:
die du aus eigener Tasche vorstreckst.
Dagegen gibt es ein einfaches Mittel, das man auch schnell findet, wenn man sich kurz dazu einliest: Man tritt den Schaden an die Werkstatt ab, dann fordert die ihre Kosten direkt bei der Versicherung ein.
Zitat:
@Cottbusa schrieb am 08. Nov. 2024 um 16:39:41 Uhr:
vorallem wenn es kostenlos ist.
Ist es eben nicht, es wird halt auf alle umgelegt in der Versicherung...
Zitat:
@Cottbusa schrieb am 08. Nov. 2024 um 16:39:41 Uhr:
Den Gutachter zahlst du, wenn du ihn selbst beauftragst erstmal aus eigener Tasche. Im Anschluss kannst du dann wochenlang versuchen das Geld bei der Versicherung einzufordern.
Auch hier funktioniert eine Abtretungserklärung, habe noch keinen Gutachter gehabt, der das nicht macht.
Und auch die Gutachter können idR einige Tipps zur Abwicklung geben und alle, die ich bisher gehabt habe, haben auch klar gesagt, wann sie einen Anwalt dazu holen würden und hatten dafür auch Empfehlungen.
Du wirst ohne Fachanwalt und freien zertifizierten Sachverständigen nicht weiterkommen und betrogen werden.
@kaindl
Und wieviel Wertminderung hast du bei deinen 4 Unfällen bei welchen Stundenverrechnungssätzen und Verbringungskosten erhalten?
Zitat:
Man kann zB bei seiner eigenen Versicherung anfragen, oder - wer nicht alles online macht - seinen Versicherungsmakler. Da habe ich zB schon die ein oder andere Hilfestellung bekommen.
Habe ich beim ersten Schaden gemacht. Meine Versicherung hat mich an die Versicherung des Unfallgegner verwiesen, da sie nicht dafür zuständig sind.
Einen Makler habe ich nicht (mehr). Seitdem zahle ich im Schnitt die Hälfte für Versicherungen. Der Makler macht das ja auch nicht für Lau.
Zitat:
Auch hier funktioniert eine Abtretungserklärung, habe noch keinen Gutachter gehabt, der das nicht macht.
Natürlich funktioniert das. Dennoch musst du dich um den ganzen Kram erstmal kümmern. Das kostet Zeit und Nerven.
Zitat:
Und für einen einfachen, unkomplizierten Fall mit klaren Schuldverhältnissen kann man sich auf seriösen Seiten im Netz etwas einlesen.
Auch hier verweise ich wieder auf die unnötig aufgebrachte Zeit. Dafür gibt es Leute die sich damit auskennen und sich nicht einlesen müssen. Ich kann auch mal eben einen Pilotenschein machen und das Flugzeug selbst in den Urlaub fliegen....
Zitat:
Dagegen gibt es ein einfaches Mittel, das man auch schnell findet, wenn man sich kurz dazu einliest: Man tritt den Schaden an die Werkstatt ab, dann fordert die ihre Kosten direkt bei der Versicherung ein.
Hatte ich vorliegen. Anscheinend hast du dir die Abtretungen der Werkstätten nicht ordentlich durchgelesen. In meiner Abtretung stand drin, dass ich die Kosten für die Reparatur trotzdem übernehmen müsste, wenn die gegnerische Versicherung nicht oder nicht vollständig bezahlt. Habe ich am Ende nicht unterschrieben. Das sind genau die Fallstricke in die man tappen kann, weshalb es immer ratsam ist sowas Leute regeln zu lassen die davon Ahnung haben. Ist die Abtretung erstmal unterschrieben, ist sie rechtskräftig. Da brauchst dann auch keinen Anwalt mehr nachträglich hinzuziehen.
Zitat:
Ist es eben nicht, es wird halt auf alle umgelegt in der Versicherung...
Dann freue ich mich dir verkünden zu dürfen, dass du auch weiterhin solidarisch meine Anwälte bezahlen wirst und ich dir für deine großzügige Nächstenliebe danke.