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Bagatellschaden (?)

Themenstarteram 29. Juli 2022 um 12:32

Bei einem Auspark"versuch" wurde mein parkendes Fahrzeug (ca. 10 Jahre alter Daihatsu Sirion) leicht beschädigt. Die betroffene Heckschürze ist aus Kunststoff, links leicht verschrammt, rechts außen gibt es bereits selbst herbeigeführte Auffälligkeiten ;). "Wegpolieren" alleine reicht leider nicht.

Ich sehe deshalb die Regulierung nicht ganz unkompliziert. Am liebsten würde ich das fiktiv abrechnen - das macht es wohl auch nicht leichter, wenn man sich hier alles durchliest. Für einen Gutachter ist das doch wohl zu wenig Schaden. Aber extra eine Werkstatt für einen Kostenvoranschlag, wenn man weiß, dass man eigentlich sowieso nicht reparieren will ? Und für so einen Mist einen Anwalt einspannen ? Wirklich ?

Ich bin etwas ratlos.

Bagatellschaden?
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34 Antworten

Moin!

Ist der gesamte Bereich (geschätzt auf einen knappen halben qm²) vom Parkunfall stammend?

Falls ja, ist dies ziemlich sicher kein Bagatellschaden (Grenze pi mal Daumen bei ca. 800€-1000€)...!

Kostenvoranschlag eines Instandsetzers/Lackierers geht schnell und ist kostengünstig ca. 40 Euro.

Da das was man auf dem Foto sieht kein Bagatellschaden ist, ist auch ein Gutachten erlaubt. Eigentlich immer wenn lackiert werden muss, da die Kosten die 700-800 Euro Schwelle übersteigen.

Allerdings ist so ein Gutachten mehrere Hundert Euro teuer. Je nachdem wie die Regulierung läuft, muss man das erst mal selbst vorfinanzieren.

Vielleicht will der Verursacher auch selbst zahlen. Dann ist der Weg mit dem Voranschlag billiger.

also, der Stoßfänger muss aufgrund des Schadenbildes erneuert werden. Der dahinter befindliche Querträger unter Umständen auch.

Das Auto ist circa 10 Jahre alt. Da wirst du um ein Gutachten nicht umhinkommen.

Und schon gar nicht, wenn du fiktiv abrechen möchtest.

Such dir einen eignen Sachvertändigen und einen eigenen Anwalt.

Alles andere ist nur unötiger Stress.

Und mach dir bitte keine Gedanken darüber was das alles eventuell für Geld kostet. Du hast den Schaden nicht verursacht und die Versichertengemeinschaft kann dir links vorbeigehen. Das nur wenn hier wieder die üblichen Dampflauderer (Forentrolle) ihren überflüssigen Senf) abgeben.

Themenstarteram 29. Juli 2022 um 13:54

Danke, insbesondere auch an Dellenzaehler. Irgendwie hatte ich so etwas schon befürchtet, aber insgeheim die Hoffnung gehabt, ihr würdet mir das ausreden :)

Dann werden wir das wohl mal angehen…

Das ist auf alle Fälle kein Bagatellschaden.

Was noch interessant wäre: Wie sieht denn die andere Seite der Stoßstange aus?

Wie stark war die vorher schon beschädigt?

Wenn die schon so stark beschädigt war, dass man die hätte austauschen oder neu lakieren müssen, dann sollte das (zumindest zum Teil) in Abzug gebracht werden.

Das ist die wichtigste Frage, die noch vor einer Begutachtung geklärt werden sollte.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 29. Juli 2022 um 14:51:33 Uhr:

Und mach dir bitte keine Gedanken darüber was das alles eventuell für Geld kostet. Du hast den Schaden nicht verursacht und die Versichertengemeinschaft kann dir links vorbeigehen.

Was soll man als jemand, der mit Gutachten sein Geld verdient, auch sonst sagen?

Er verdient mit Gutachten sein Geld.

Egal ob es die wirklich braucht oder nicht.

Dass man als Versicherter den Gutachter und auch den Anwalt am Ende des Tages immer selber bezahlt, ist dem doch scheiß egal.

Da werden lieber sehr viele Eigenlikes vergeben, um zu suggerieren, dass auch andere so denken.

Traurig, wer sowas nötig hat.

Als Versicherter zahlst du übrigens auch die "Überprüfung" des Kostenvoranschlages/des Gutachtens durch extra zu diesem Zweck gegründete "Experten". Du bezahlst auch die dicken Vorstandsgehälter, deren "Betriebsausflüge", deren Fuhrpark, die Provisionen für etwaige Abschlussvertreter usw.

Und nun erkläre mir mit einfachen Worten einmal, warum ich als Geschädigter auf einem Teil meines Schadens sitzen bleiben soll, um der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners Kosten zu ersparen...

Bei den Versicherungen sitzen Schadenssachbearbeiter, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als deine berechtigten Ansprüche zu kürzen, wo immer es geht. Fast immer mit sog. "Expertisen" obiger "Experten" und oftmals mit Hinweis auf BGH-Rechtsprechung, die ebenso oft überhaupt nicht passt, aber beim Geschädigten Eindruck machen soll.

Steht dir natürlich frei, beim Schadensfalle den Komplettservice der gegn. Versicherung in Anspruch zu nehmen und dich zu freuen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. Juli 2022 um 20:50:33 Uhr:

Du bezahlst auch die dicken Vorstandsgehälter, deren "Betriebsausflüge", deren Fuhrpark, die Provisionen für etwaige Abschlussvertreter usw.

Mit dem Verdoppeln der Schadenhöhe in diesem Fall durch Anwalt und Gutachter, machen die nur noch mehr Umsatz und damit noch mehr Gewinne ;)

Aha, durch das Verdoppeln der Schadenssumme macht die Versicherung mehr Umsatz und damit noch mehr Gewinne.

Da hab ich doch wieder was dazu gelernt...

Ob ich bei der nächsten Schadensregulierung dieses neue Wissen sofort nutzbringend anwenden kann? Liebe Versicherung, kürzt bitte nicht die Forderung, zahlt 100% mehr und erhöht damit euren Gewinn?

Vor ein paar Jahren hat mir der karossierebauer so etwas für 300..400€ weggemacht , Inflation jetzt evtl 500.. Ok tragende Teile waren damals nicht betroffen aber problematisch würde ich auch sehen, daß der Stossfänger bereits einen Vorschaden hatte .

Zitat:

@MaxBrunner1985 schrieb am 29. Juli 2022 um 20:33:48 Uhr:

 

Da werden lieber sehr viele Eigenlikes vergeben, um zu suggerieren, dass auch andere so denken.

Traurig, wer sowas nötig hat.

Machst Du mit Deinen Account's genauso, von deinem Inhalt kann Dein Like ja nicht kommen

Themenstarteram 29. Juli 2022 um 19:41

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. Juli 2022 um 19:52:04 Uhr:

Das ist die wichtigste Frage, die noch vor einer Begutachtung geklärt werden sollte.

welche Frage ? Wie die andere Seite aussieht ? Ich hatte doch schon geschrieben, dass sich dort „ selbst herbeigeführte Auffälligkeiten“ ;) befinden. Ein paar kleine, oberflächliche Kratzer; nicht zu vergleichen mit links, aber eben vorhanden.

Genau, wie die andere Seite aussieht. Denn korrekterweise würden die dafür entstehenden Reparaturkosten zumindest teilweise angerechnet. Ist zwar idiotisch, denn die paar Kratzer stören dich nicht, sind aber ein Vorschaden, der beim Tausch des Teils beseitigt wäre.

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