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Berechnung Minderwert bei Leasingrückläufer

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 10:58

Hallo,

Beim Leasing ist es ja so, dass Schäden die über den normalen Gebrauch hinausgehen ja als Minderwert berechnet werden.

Kennt jemand eine Seite oder hat Informationen wie sich dieser Minderwert berechnet?

Angenommen ich habe tiefer Kratzer am Kotflügel und dieser müsste neu lackiert werden, sagen wir mal Reperaturkosten von 2000 Euro. Wie berechnet sich dieser Minderwert Dann? Eine Quelle sagt,dass es nach 3 Jahren Leasing ca 10 Prozent des Reperaturwertes sind. Sprich dann 200 Euro?

Wenn dem so ist würde es ja gar keinen Sinn machen das Fahrzeug vorher aufbereiten zu lassen?

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60 Antworten

Ich glaube da hast du was falsch verstanden. Bei größeren Schäden, die dazu führen, dass der Wagen hinterher als Unfallwagen gilt, da zahlst du den Schaden (in deinem Beispiel 2.000 Euro) PLUS eine Wertminderung wegen des reparieren Schadens von 10 Prozent.

 

In deinem Fall ist das ja keine große Sache. Da wirst du die Beseitigung des Schadens (2.000) zahlen und gut. Das woanders billig weg machen lassen kann nach hinten los gehen, wenn’s bemerkt wird..

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 12:55

Zitat:

@Lattementa schrieb am 2. Juni 2019 um 14:27:48 Uhr:

Ich glaube da hast du was falsch verstanden. Bei größeren Schäden, die dazu führen, dass der Wagen hinterher als Unfallwagen gilt, da zahlst du den Schaden (in deinem Beispiel 2.000 Euro) PLUS eine Wertminderung wegen des reparieren Schadens von 10 Prozent.

In deinem Fall ist das ja keine große Sache. Da wirst du die Beseitigung des Schadens (2.000) zahlen und gut. Das woanders billig weg machen lassen kann nach hinten los gehen, wenn’s bemerkt wird..

Hallo,

So ist es definitiv nicht. War bei meiner letzten Rückgabe auch nicht so. Im Protokk werden immer die Reperaturkosten dem minderwert gegenübergestellt. Der minderwert ist jedoch nur ein Bruchteil von den Reperaturkosten. Nur ist meine Frage nach welcher Formel dies berechnet wird.

Da wird es keine Formel geben können. Ist ja von Auto zu Auto, von Beschädigung zu Beschädigung unterschiedlich und insbesondere vom km Stand abhängig. Diese 10 Prozent Geschichte bezieht sich wie gesagt auf den „merkantilen Minderwert“ der zusätzlich zum Schaden entsteht.

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 14:28

Zitat:

@Lattementa schrieb am 2. Juni 2019 um 15:04:56 Uhr:

Da wird es keine Formel geben können. Ist ja von Auto zu Auto, von Beschädigung zu Beschädigung unterschiedlich und insbesondere vom km Stand abhängig. Diese 10 Prozent Geschichte bezieht sich wie gesagt auf den „merkantilen Minderwert“ der zusätzlich zum Schaden entsteht.

Aber angenommen man hat nur einen Lackschaden und das müsste lackiert werden. Dann wäre das ja kein Schaden der umbedingt repariert werden müsste. Deshalb zahlt man ja nur den mindertwert oder?

Das kommt halt darauf an: Bei einem Porsche 911 mit 30.000km erwartet jeder Käufer dass das lackiert wird, also ist der Minderwert = Reparaturkosten. Bei einem Skoda Yeti oder so mit 180tkm ist der Minderwert wahrscheinlich fast null weil so was keinen Käufer groß interessiert. Deshalb ist pauschal 10 Prozent Quatsch. Und im Übrigen im Durchschnitt sicher viel zu wenig..

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 17:03

Zitat:

@Lattementa schrieb am 2. Juni 2019 um 18:24:40 Uhr:

Das kommt halt darauf an: Bei einem Porsche 911 mit 30.000km erwartet jeder Käufer dass das lackiert wird, also ist der Minderwert = Reparaturkosten. Bei einem Skoda Yeti oder so mit 180tkm ist der Minderwert wahrscheinlich fast null weil so was keinen Käufer groß interessiert. Deshalb ist pauschal 10 Prozent Quatsch. Und im Übrigen im Durchschnitt sicher viel zu wenig..

Ok das wusste ich nicht. Sehr komisch das sowas noch nicht einheitlich geregelt ist...

Themenstarteram 3. Juni 2019 um 5:40

Zitat:

@Lattementa schrieb am 2. Juni 2019 um 18:24:40 Uhr:

Das kommt halt darauf an: Bei einem Porsche 911 mit 30.000km erwartet jeder Käufer dass das lackiert wird, also ist der Minderwert = Reparaturkosten. Bei einem Skoda Yeti oder so mit 180tkm ist der Minderwert wahrscheinlich fast null weil so was keinen Käufer groß interessiert. Deshalb ist pauschal 10 Prozent Quatsch. Und im Übrigen im Durchschnitt sicher viel zu wenig..

Schau mal hier im letzten Beitrag von rrrrobot, dort steht auch dass ohne Reperatur nur 10% des Minderwerts betragen.

Hat sonst noch jemand Erfahrungen?

https://www.motor-talk.de/.../...rerflucht-wertminderung-t6348444.html

Bei der Leasingrückgabe wird der Schaden nicht als Schaden bewertet sondern als Wertminderung. Diese Wertminderung wird dir ohne Mehrwertsteuer berechnet.

Die Wertminderung sollte unter den Reparaturkosten liegen, aber mit den 10% betrifft die Wertminderung die bei reparierten Unfallschäden eintritt. Bei einem Fremdverschulden zahlt dies die gegnerische Haftpflichtversicherung direkt an den Leasinggeber bei Unfall. Bei Kaskoschäden zahlst du diese 10% an den Leasinggeber, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs.

Ob sich die Reparatur deines Kratzers für dich lohnt oder die Wertminderung besser zu zahlen ist, das könntest du herausfinden, wenn du dein Fahrzeug vor der eigentlichen Rückgabe schon einmal vorstellst. Das bieten einige Leasinggeber an (ob alle kann ich jetzt nicht sagen), da machst dann einen Termin für und der Prüfende sagt dir den Abzug für den Schaden, dann kannst du dir überlegen ob eine Reparatur vorher sinn macht, oder ob du den Wagen mit Schaden abgibst.

Meist lohnt es sich den Schaden nicht zu reparieren, da wie gesagt nur die Wertminderung ohne MwSt. berechnet wird. Wenn du den Schaden reparieren lässt, du hast beim Leasing ja oft auch eine Werkstattbindung, ist dies meist teurer und als Privatleaser kannst du die MwSt. ja auch nicht zurückholen.

Zitat:

@Mikelmike schrieb am 3. Juni 2019 um 07:40:07 Uhr:

 

Schau mal hier im letzten Beitrag von rrrrobot, dort steht auch dass ohne Reperatur nur 10% des Minderwerts betragen.

Hat sonst noch jemand Erfahrungen?

https://www.motor-talk.de/.../...rerflucht-wertminderung-t6348444.html

Dort geht es um die merkantile Wertminderung nach einem zuvor schon reparierten Schaden.

Stell dir mal vor du setzt dein Leasingfahrzeug vor den Baum. Schaden 20k Euro.

Das würde dann ja heißen du gibst den Wagen so dann zurück und du zahlst nur 2k Euro? Vielleicht sogar noch weniger wegen der Wertminderung und nicht der Reparaturkosten.

Das geht so einfach nicht.

Themenstarteram 3. Juni 2019 um 6:23

Zitat:

@bomplex schrieb am 3. Juni 2019 um 08:17:38 Uhr:

Zitat:

@Mikelmike schrieb am 3. Juni 2019 um 07:40:07 Uhr:

 

Schau mal hier im letzten Beitrag von rrrrobot, dort steht auch dass ohne Reperatur nur 10% des Minderwerts betragen.

Hat sonst noch jemand Erfahrungen?

https://www.motor-talk.de/.../...rerflucht-wertminderung-t6348444.html

Dort geht es um die merkantile Wertminderung nach einem zuvor schon reparierten Schaden.

Danke für deine ausfürliche Antwort.. In einem Beitrag schreibt rrrrobot trotzdem dass er ohne den Schaden vorher zu reparieren nur 10% Wertminderung zahlen musste. Müsste ganz unten auf der Seite sein

Zitat:

@Mikelmike schrieb am 3. Juni 2019 um 08:23:02 Uhr:

 

Danke für deine ausfürliche Antwort.. In einem Beitrag schreibt rrrrobot trotzdem dass er ohne den Schaden vorher zu reparieren nur 10% Wertminderung zahlen musste. Müsste ganz unten auf der Seite sein

Zitat:

Die Sache ist übrigens vor ein paar Wochen durch die Rückgabe gegangen, der Schaden hat mich bei Leasing-Rückgabe etwa 200€ gekostet. Eine Reparatur habe ich vorher nicht vornehmen lassen.

Das schrieb rrrobot. Das sagt aber nichts über die Rechenweise aus. Wie gesagt berechnet wird die Wertminderung durch den Schaden ohne MwSt.

Kratzer dran, da wird geschätzt was ein potentieller Käufer weniger zahlt für diese Macke und das wird dir dann berechnet.

Themenstarteram 3. Juni 2019 um 12:45

Zitat:

@bomplex schrieb am 3. Juni 2019 um 08:30:02 Uhr:

Zitat:

@Mikelmike schrieb am 3. Juni 2019 um 08:23:02 Uhr:

 

Danke für deine ausfürliche Antwort.. In einem Beitrag schreibt rrrrobot trotzdem dass er ohne den Schaden vorher zu reparieren nur 10% Wertminderung zahlen musste. Müsste ganz unten auf der Seite sein

Zitat:

@bomplex schrieb am 3. Juni 2019 um 08:30:02 Uhr:

Zitat:

Die Sache ist übrigens vor ein paar Wochen durch die Rückgabe gegangen, der Schaden hat mich bei Leasing-Rückgabe etwa 200€ gekostet. Eine Reparatur habe ich vorher nicht vornehmen lassen.

Das schrieb rrrobot. Das sagt aber nichts über die Rechenweise aus. Wie gesagt berechnet wird die Wertminderung durch den Schaden ohne MwSt.

Kratzer dran, da wird geschätzt was ein potentieller Käufer weniger zahlt für diese Macke und das wird dir dann berechnet.

Ja das habe ich verstanden. Dass die Berechnungsmethode aber nicht transparent dargestellt wird finde ich aber schon etwas komisch und zum

Nachteil des Verbrauchers. Es wäre eigentlich viel einfacher zu sagen man zahlt die Reperatur mit der wirtschaftlichlichsten Methode auch wenn es am Ende dadurch teurer wird

Moin,

Das liegt einfach daran, dass man nicht pauschal x% sagen kann. Schäden haben eine unterschiedliche Gewichtung abhängig von Ort, Reparaturfähigkeit usw. Ein Schaden der kaum auffällt ist eben weniger "wert" als einer der direkt hier schreit usw. auch wenn die Beseitigung fachgerecht das gleiche Kosten würde. Wenn du für einen Lackkratzer an der Unterseite der Stoßstange genausoviel zahlen solltest wie für einen auf der Tür wärst du wohl auch stinkig.

LG Kester

Themenstarteram 21. Juni 2020 um 7:38

Ich habe noch eine kurze Frage zu der Thematik.

Die 10 Prozent werden ja anhand des schadenssumme berechnet. Wer berechnet den Schaden?

Denn verschiedenen Werkstätten werden ja auch verschiedene Schäden aufrufen oder?

Danke im voraus

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