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Beschädigung durch Parkrempler beobachtet
Hallo zusammen,
ich habe gestern von dem Balkon meiner Freundin beobachtet, wie ein VW Bus mit Anhängerkupllung beim Rückwärtsfahren meinen Golf touschiert hat. Mein Golf hat sich dadurch auch kurz bewegt, aber weil Handbremse gezogen und Gang drin natürlich nicht gerollt. Der Fahrer des VW Busses ist einfach weitergefahren, es wäre sinnlos gewesen zwei Etagen runterzulaufen, so schnell war der weg.
Der Abdruck ist auf dem Kennzeichen gut zu erkennen (Fotos). Wie wahrscheinlich ist, dass mehr als nur das Kennzeichen an dieser Stelle eingedrückt ist also ein wirklicher Schaden entstanden ist?
Was würdet ihr mir empfehlen, anzeigen wegen Unfallflucht etc. ? Kennzeichen, Farbe und Uhrzeit habe ich vorsorglich notiert.
Beste Antwort im Thema
Zur Erziehung des Verkehrsteilnehmers würd ich Anzeige erstatten, auch wenn ich davon ausgehe, daß die Regelhüter bei dem Schaden nix unternehmen werden. Persönlich empfinde ich das einfache verpissen als Frechheit. Nachbars Sohn ist mit dem Fahrrad gegen meine Karre gefahren, Papa hats gesehen und ich hab 1 Tag gewartet ob er sich bei mir meldet. Aber nix. Hab ihn dann zur Rede gestellt und er hat dann von sich aus angeboten, die Kosten für eine Fahrzeugaufbereitung (kleine Kratzer an der Stoßstange) zu zahlen.
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36 Antworten
Sieht nicht wild aus, zur Not in die Werkstatt und überprüfen lassen.
Wenn du das Kennzeichen hast, bist du doch auf der sicheren Seite.
Zur Erziehung des Verkehrsteilnehmers würd ich Anzeige erstatten, auch wenn ich davon ausgehe, daß die Regelhüter bei dem Schaden nix unternehmen werden. Persönlich empfinde ich das einfache verpissen als Frechheit. Nachbars Sohn ist mit dem Fahrrad gegen meine Karre gefahren, Papa hats gesehen und ich hab 1 Tag gewartet ob er sich bei mir meldet. Aber nix. Hab ihn dann zur Rede gestellt und er hat dann von sich aus angeboten, die Kosten für eine Fahrzeugaufbereitung (kleine Kratzer an der Stoßstange) zu zahlen.
Auf jeden Fall anzeigen, und wenn’s nur für ein neues Kennzeichen vorne ist. Fahrerflucht muss unbedingt geahndet werden, der Typ wäre auch abgehauen wenn er deinem Golf deutlich mehr Schaden zugefügt hätte. Unfassbar die Leute heutzutage, in einem Land in dem jedes Fahrzeug obligatorisch Haftpflichtversichert ist verstehe ich es wirklich nicht.
Vielleicht sind hinter der Stoßstange auch einige Plastikhalter gebrochen, macht keinen wirklichen Unterschied aber sind mal eben 500-1000€ (rechnerischer) Schaden.
Danke, dann schreibe ich die Anzeige online und lasse mal den Schaden anschauen, ggfs. begutachten, wenn da mehr sein sollte.
Hallo,
Anzeige würde ich aufjedenfall erstellen lassen (meine ganze Front ist schon hin durch die Fahrerflucht genossen), sowas ist extrem ärgerlich kenne ich allzu gut. Es gibt eine Telefonnummer einfach mal googeln "zentralruf der autoversicherer" dort kannst du das Kennzeichen des Verursachers durch geben und die geben dir die Gesellschaft und die vertragsnummer von ihm/ihr, dann würde ich dort den Schaden Melden und absichtlich betonen, dass es Fahrerflucht war(meist bro bagatellschäden bis ca. 750 Euro wird die Anzeige eingestellt). Da es Fahrerflucht war zahlt seine Versicherung und holt sich den Schaden von ihm privat zurück und die rückstufung bekommt er am Jahresende trotzdem, obwohl er den Schaden selbst zurückzahlen muss (doppelte Bestrafung bei fahrerflucht) und da es ein Versicherungsschaden wird bekommst du einen schönen geld regen (mir ist auch mal jemand gegen dad Kennzeichen gefahren und dadurch sind ganz leichte Risse am Lack an der Stoßstange endstanden und Zeit für Zeit fängt es an, dass der Klarlack abplatzt) PS ich mache Versicherungen hauptberuflich
Mir fehlt im Bericht des TE ein wesentlicher Punkt:
Hat der Fahrer des Busses den Rempler offensichtlich bemerkt (kurz stehengeblieben, innegehalten, evtl. ausgestiegen, ...) oder eher nicht? Die Aufprallgeschwindigkeit war recht wahrscheinlich sehr gering, so dass der Fahrer den Vorfall nicht zwingend bemerkt haben muß.
Wenn der Fahrer den Vorfall bemerkt hat: definitiv Anzeige.
Wenn es recht wahrscheinlich erscheint, dass der Fahrer den Vorfall nicht bemerkt hat, würde ich zunächst den Schaden beurteilen bzw. in einer Werkstatt beurteilen lassen (also unter dem Kennzeichen). Wenn nur das Kennzeichen verbogen ist und nicht mehr, würde ich es gut sein lassen. Für alle Beteiligten, incl. den Geschädigten, entstehen ansonsten so viele Scherereien und Nebenkosten, die den Schaden (verbogenes Kennzeichen) weit überbieten.
Patrick
Der Fahrer wird sagen: hab ich nicht bemerkt.
Der Geschädigte wird sagen: klar hat er das bemerkt, er MUSS es bemerkt haben.
Meine Frage war aber: Hat der Geschädigte an der Reaktion des Fahrers gesehen, dass dieser es bemerkt haben muß? Hat er evtl. sogar Zeugen?
Wenn nein, kommt es im Extremfall wegen einem Schaden von 20 Euro zu genau der von @Collossus genannten Diskussion. Der Fahrer des Busses könnte sogar in seinem subjektiven Unschuldsempfinden behaupten: Kann ja auch sein, dass der TE mir an die Kupplung gefahren ist, und nicht ich ihm. (Das soll jetzt keine Unterstellung sein!)
Patrick
Es könnte zumindest die Frage (durch den Verursacher) im Raum stehen: "War der Schaden schon da und soll jetzt mir angehängt werden?"
Das ist alles ein hin und her - am Ende wird es im Sande verlaufen, da Aussage gegen Aussage steht.
Dennoch ist Fahrerflucht absolute Scheiße. Aber wenn er es vielleicht wirklich nicht bemerkt hat ...
Ich habe den Rempler beobachtet und eine weitere Person ist mein Zeuge, der Fahrer muss es bemerkt haben, den Schaden lasse ich heute mal bei VW anschauen, vielleicht ist ja nichts großartiges, erfahre ich heute Nachmittag.
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber was der Fahrer bemerkt haben muss und was nicht, ist von deiner Position nicht einschätzbar. Sollte es sich bei dem Zeugen um deine Freundin handeln, ist das auch nicht viel wert.
Auf Bild 2 ist erstmal nur deutlich die eingepresste Mulde für die Befestigung des Kennzeichens mittels einer Schraube zu sehen. Falls das der "Schaden" sein soll, so ist es dann wohl keiner.
wenn tatsächlich ein schaden entstanden ist, würde ich den fahrer anzeigen. jede handlung hat seine konsequenz, auch fahrerflucht. dabei ist es völlig egal ob er etwas gemerkt hat. spielt keine rolle.
wenn kein schaden entstanden ist gibt es auch nichts anzuzeigen.
@Collossus wenn die beiden nicht verheiratet oder in einer eheähnlichen lebensgemeinschaft unterwegs sind ist die aussage seiner freundin selbstverständlich etwas wert. vielleicht etwas weniger als von einem total unbeteiligten, aber deutlich mehr als wäre sie seine frau oder eine verwandte.
Zitat:
@benz-tastic83 schrieb am 11. September 2019 um 10:41:53 Uhr:
wenn tatsächlich ein schaden entstanden ist, würde ich den fahrer anzeigen. jede handlung hat seine konsequenz, auch fahrerflucht. dabei ist es völlig egal ob er etwas gemerkt hat. spielt keine rolle.
So ist das nun auch nicht ganz.
Fahrerflucht kann nur vorsätzlich begangen werden.
Wenn der Fahrer glaubhaft versichern kann (mittels eines Gutachtens), dass er den Unfall nicht bemerkt hat, so hat er keine Fahrerflucht begangen. Die Schuldfrage und Regulierung des Schadens ist eine ganz andere Baustelle.
Es ist in der Tat relativ schwer, das "nicht bemerkt haben" nachzuweisen, aber bei sehr geringen Schäden ist es nicht auszuschließen. Ein kleiner, kaum verspürter Rucker ließe sich z.B. auch durch kleine auf der Straße herumliegende Äste erklären, die überfahren wurden.
Patrick