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Beschichtung Scheinwerfer
Moin,
ich fahre nun seit etwa sechs Wochen meine neue B-Klasse (Neuwagen). Mir fiel auf, dass sich bei einem der LED High Performance Scheinwerfer am hinteren Ende - also dort, wo der Scheinwerfer auf das Blech des Kotflügels trifft - die Beschichtung ablöst. Habe mal ein Bild angehängt.
Heute war ich damit in der Niederlassung. Der Kundenberater meinte genau wie ich, dass der Schaden höchstwahrscheinlich beim oder vor dem Einbau im Werk entstanden ist, da sonst auch der umgebende Lack irgendwelche Spuren aufweisen müsste, was nicht der Fall ist. Er war freundlich und bemüht, meinte aber dass er neuerdings innerhalb der Garantiezeit bei Daimler keinen Antrag auf Kostenübernahme mehr stellen kann - das wurde wohl abgeschafft, damit das Werk sich Arbeit spart.
Stattdessen soll ich vor dem Austausch des Scheinwerfers der Niederlassung unterschreiben, dass ich im Falle einer Ablehnung der Garantie durch Daimler die Kosten selbst übernehme... das tue ich natürlich nicht.
Bitte schaut doch mal bei Euren B-Klassen nach, ob es sich vielleicht um ein verbreitetes Phänomen handelt - bei einem anderen Kundenfahrzeug, das zufällig auf dem Parkplatz stand, konnten wir ebenfalls bei einem der Scheinwerfer ein ähnliches Schadensbild erkennen!
Und wie sind Eure Erfahrungen in ähnlich gelagerten Fällen - macht es Sinn zu versuchen, das über Maastricht zu klären?
Man sieht die kleine Stelle kaum und ich bin keineswegs oberpingelig, fürchte aber bei der späteren Leasingrückgabe u.U. einen Abzug...
Danke und viele Grüße,
Tim
Beste Antwort im Thema
Heute kam eine Rückmeldung vom MB CAC. Mir wurde bestätigt, dass die Vorgehensweise so ist wie von der Niederlassung dargestellt: Der Scheinwerfer kann nur getaucht werden, wenn ICH die Kostenübernahme zusichere und anschließend entscheidet MB dann, ob sie vielleicht einen Garantiefall darin sehen. Eine Vorab-Kostenübernahme seitens Daimler ist seit ein paar Monaten NICHT mehr möglich.
Also kann ich nur jedem empfehlen: macht bei der Fahrzeugübernahme eine Endkontrolle - schaut euch alles ganz genau an und reklamiert sofort jeden kleinen Pups, selbst wenn es nur geringfügige optische Mängel sind! Ihr bleibt sonst auf möglichen späteren Folgekosten sitzen. Daimler wird leider sehr kundenunfreundlich in letzter Zeit - Hauptsache immer Rekordabsätze vermelden. Das wird sich noch bitter rächen, wenn es nicht mehr so gut läuft und man um jeden Kunden kämpfen muss (also wahrscheinlich schon dieses Jahr).
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6 Antworten
..bei mir auch, gleiche Stelle, habe mit bischen Klarlack das vertuscht.
Der Freundliche meinte noch zu mir, man könne das abschleifen Was das genaue Gegenteil dessen ist, was ich mit einer sich ablesenden Beschichtung tun möchte...
Ich habe inzwischen in Maastricht angerufen, werde Euch auf dem Laufenden halten was dabei rauskommt. Das Anliegen wurde erstmal kurz und knapp aufgenommen, Details interessierten nicht - alles Weitere soll mit der Niederlassung geklärt werden. Viel Hoffnung mache ich mir nicht...
Heute kam eine Rückmeldung vom MB CAC. Mir wurde bestätigt, dass die Vorgehensweise so ist wie von der Niederlassung dargestellt: Der Scheinwerfer kann nur getaucht werden, wenn ICH die Kostenübernahme zusichere und anschließend entscheidet MB dann, ob sie vielleicht einen Garantiefall darin sehen. Eine Vorab-Kostenübernahme seitens Daimler ist seit ein paar Monaten NICHT mehr möglich.
Also kann ich nur jedem empfehlen: macht bei der Fahrzeugübernahme eine Endkontrolle - schaut euch alles ganz genau an und reklamiert sofort jeden kleinen Pups, selbst wenn es nur geringfügige optische Mängel sind! Ihr bleibt sonst auf möglichen späteren Folgekosten sitzen. Daimler wird leider sehr kundenunfreundlich in letzter Zeit - Hauptsache immer Rekordabsätze vermelden. Das wird sich noch bitter rächen, wenn es nicht mehr so gut läuft und man um jeden Kunden kämpfen muss (also wahrscheinlich schon dieses Jahr).
Hallo @lightwizhh
Zitat:
......wenn ICH die Kostenübernahme zusichere und anschließend entscheidet MB dann, ob sie vielleicht einen Garantiefall darin sehen.
Kostenübernahme wofür? "Heckleuchte und Arbeitslohn" oder nur "Heckleuchte"?
Zitat:
Eine Vorab-Kostenübernahme seitens Daimler ist seit ein paar Monaten NICHT mehr möglich.
Ich war über eine sehr lange Zeit, in einem sehr großen deutschen Kfz-Zulieferbetrieb, der fast alle Fahrzeugproduzenten = OEM´s belieferte, tätig.
Früher war es so, dass ein Kfz- Besitzer in der Garantiezeit reklamieren konnte und in der Werkstatt das Teil ohne Schadteilanalyse, diese erfolgt nur durch den Teilehersteller selbst, ausgetauscht wurde. Der OEM (z. B. MB) übernahm zuerst die Kosten für das (vermeintliche) Schadteil und den Arbeitsaufwand, verschickte dann das Schadteil an den Teilehersteller und wartete auf dessen Rückantwort:
a) - Kein Fehler feststellbar = OEM (z. B. MB) trägt die Kosten für das Schadteil und die Arbeit
b) - Beschädigung durch Fahrzeughalter = OEM trägt die Kosten für das Schadteil und die Arbeit
c) - Tatsächlicher Produktionsfehler am Teil = Teilehersteller trägt die Kosten für das Teil und den Ausbau
Später war es dann so, dass einige OEM´s die Kosten in allen drei genannten Fällen a) - c) vorab den Teileherstellern aufbrummten und sich der Teilehersteller erst nach der Analyse der Schadteile (typisch 6 - 10 Wochen), im Fall a) und b) die von ihm vorgelegten Kosten, vom OEM zurückholen musste.
Diese Vorgehensweise war für einen Teilehersteller sehr kostenintensiv, da im Fall a) und b), den Teilehersteller keinerlei Verschulden trifft. Des Weiteren kam nun hinzu, dass jetzt der OEM im Fall a) und b), ca. 2 - 3 Monate nach der Reklamationsauslösung, von dem Fahrzeughalter die entstandenen Kosten nicht rückwirkend hätte einfordern können und somit selbst die Kosten tragen mußte.
In Deinem Fall wird somit sichergestellt, dass bei dem Ergebnis a) und b) in der Schadteilanalyse des Teilelieferanten, der OEM und der Teilelieferant nicht mehr auf den Kosten sitzen bleiben.
Da der Schaden an der Heckleuchte erst nach dem Verlassen des MB Geländes gemeldet wurde, ist es für einen OEM erstmal durchaus denkbar, dass der reklamierte Schaden durch den Halter selbst (z. B. bei dem Besuch einer Waschstrasse), enstanden sein könnte. Schadensbild wäre dann Fehlerart b).
Ganz anders sieht es aus, wenn z. B. durch mehrere gleichartige Reklamationsfälle erkannt wird, dass ein s. g. Serienfehler des Teileherstellers vorliegt. Hierbei wird dann in kurzer Zeit eine Servicenachricht in dem Reklamations-Werkstattsystem hinterlegt, wodurch schon bei der Reklamationsannahme die weitere Kostenübernahme abgeklärt ist. Der Kunde ist dann meistens sehr verblüfft, wie reibungslos seine Reklamation angenommen wird, hatte er doch mal in einem Forum gelesen............ (:-))))
Gruß
wer_pa
Es geht um die vorderen LED High Performance Scheinwerfer, nicht die Heckleuchten.
In diesem Fall lag der Fehler ziemlich sicher bei MB im Werk, weil man beim oder vor dem Einbau des Scheinwerfers mit der Ecke irgendwo dusselig angestoßen ist und dabei die Beschichtung beschädigt hat. Das sieht der Serviceleiter der NDL auch so - allein, er kann nichts tun, da MB sich ja weigert, auf Grund seiner „Diagnose“ die Kosten vorab zu übernehmen. Übrigens konnte ich ihm anhand mehrerer anderer B-Klassen auf dem Parkplatz zeigen, dass dieser Fehler an genau dieser Stelle durchaus häufiger vorkommt. Auch hier im Thread hat sich ja schon jemand gemeldet... Ich hoffe, dass MB wenigstens den Fehler im Werk abstellt - aber dazu müsste man ja erstmal einsehen, dass es einen gibt und mal kurz von seinem hohen Ross absteigen...