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bin geblitzt worden bei freigegebener autobahn
hallo an alle,
hab ein mehr oder weniger kleines problem:
wer die a1 kennt weiß, das von hamburg bis osnabrück zwischen 0600 und 2000 uhr nur 120 km/h erlaubt ist, zu fahren. jetzt das ding, bin gestern abend um ca.2250 an einem mobilen blitzer mit ca.160-170 vorbei gefahren und es hat geblitzt,garantiert. also kurz vor elf is bei mir deutlich nicht 2000 uhr. hat jemand schon erfahrung???wie siehts mit der rechtslage aus???denke ich bin im recht oder??ich hoffe es zumindest........
ein anderes ding ist mir schonmal passiert, an einem festen blitzer bei posthausen auch auf der a1,mit automatischer verkehrsregelung. autobahn war freigegeben aber die blitzer haben mich trotzdem geblitzt, aber da kam nie was.
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31 Antworten
Hi MalibousAudi,
vielleicht war's ne Abstandsmessung? Oder sie haben vergessen den Blitz zu deaktivieren.
Mir ist was viel blöderes passiert, wo mir das Gegenteil zu beweisen unmöglich ist.
Ich bin Ende Januar nach Köln gefahren. Auf der A3 hinter Königsforst, Fahrtrichtung Norden war per Blechschild 120 km/h-Beschränkung. Ich bin jemand, der sich mit etwas Toleranz weitgehend an die Beschränkungen hält. Irgendwann kam ich an eine sogenannte Wechselschildbrücke, also eine mit Leuchttafeln. Auf der war 100 angezeigt. Und es blitzte.
Vor etwa zwei Wochen kam ein Anhörungsbogen an. Ich bestätigte, dass ich dort gefahren sei, aber das Vergehen nicht einsehen könne. Ich fuhr, wie erlaubt, 120 km/h, wurde von vorne geblitzt, aber die 100-Beschränkung beginnt ja erst bei der Wechselschildbrücke. Da ich von vorne geblitzt wurde, war ich also noch nicht in der 100-Zone und hätte schon gar keine Toleranz zur Geschwindigkeitsverringerung gehabt.
Die Antwort kam vor 3 Tagen: Ihr Einwand kann nicht gelten gelassen werden, da bereits 2km vorher eine Wechselschildbrücke stehen würde und die Messeinrichtung auf der zweiten Wechselschildbrücke stünde. Nach Abzug der Toleranz 121 km/H = 21 km/h zu schnell.
Da habe ich mich gefragt, ob es möglich ist, dass es vielleicht tatsächlich 2km vorher schon eine Wechselschildbrücke gegeben habe, diese aber bei meinem Passieren noch gar nicht eingeschaltet war. Zudem: Wenn zwischen zwei Wechselschildbrücken noch ein Blechschild 120km/h steht, hebt die die 100 km/h nicht auf?
Zu zahlen: 40 € Bußgeld + 20 € Verfahrenskosten + 3,50 Verwaltungskosten + 1 Punkt. Ich war am überlegen, ob ich es über die RS dem Anwalt übergeben soll, habe aber gezahlt und mit dem einen Punkt kann ich leben. Habe bisher sonst keine.
Sicher bin ich mir trotzdem, dass ich nix falsch gemacht habe.
Gruß
Rainer
Zitat:
k zwischen 0600 und 2000 uhr nur 120 km/h erlaubt ist, zu fahren. jetzt das ding, bin gestern abend um ca.2250 an einem mobilen blitzer mit ca.160-170 vorbei gefahren und es hat geblitzt
hi,
bist du dir sicher das da zwischen 6 und 20 uhr stand, nicht etwa zwischen 20 und 6 uhr?? in der regel wird nachts eingeschränkt um lärm zu vermeiden, so ist es zum beispiel auf der A 555.
sonst ist sie auch frei, aber ab 20 uhr nur noch 120 km/h.
nene bin da letztens auch lang gefahren, ist 120 Tagsüber
Nachts ist es so gut wie leer gewesen auf der Autobahn und man konnte mit 220 durch brettern
Ich hatte bis jetzt aber auch noch nicht son Fall, aber wenn du da Nachts geblitzt wurdest dann wird da nix kommen weil wer die Strecke fährt weiß das ab 20 Uhr die Bahn für Rennen geöffnet ist
Zitat:
hi,
bist du dir sicher das da zwischen 6 und 20 uhr stand, nicht etwa zwischen 20 und 6 uhr?? in der regel wird nachts eingeschränkt um lärm zu vermeiden, so ist es zum beispiel auf der A 555.
sonst ist sie auch frei, aber ab 20 uhr nur noch 120 km/h.
Nur so kann ich es mir auch erklären. Ich denke nicht, dass die einen mobilen Blitzer dort aufstellen, wo man "frei" fahren darf.
Theoretisch könnte es aber auch eine Abstandskontrolle gewesen sein. Normal benutzen die hier zwei Kameras auf einer Brücke und eine direkt an der Leitplanke, auf der A9 bei Ingolstadt, wird aber schon seit langem ein Blitzer, anstatt der 3ten Kamera an der Leitplanke benutzt.
Doch soweit ich weiß, werden bei Dunkelheit keine Abstandsmessungen durchgeführt, da die Kameras keine Nachtsichtfunktion haben...kann mich aber auch täuschen. Vielleicht ist die Technik mittlerweile vorangeschritten.
Denke auch eher an eine Abstandsmessung - oder sie fanden deinen TDI so schön
Gruß Jens
@Rowdy:
Ich denke, es muss protokolliert werden, um wieviel Uhr genau was auf einer Schilderbrücke angezeigt wird. Evtl. hilft das, falls die nämlich "mit einem Hebel" alle Brücken auf 120 setzen und gleichzeitig den Blitzer einschalten, wäre deine "Unschuld" bewiesen.
Ansonsten denke ich, dass die Brücken-Tempolimits natürlich nur bis zu einem nächsten Schild (oder einer Auffahrt, denn die dort Auffahrenden wissen ja nix von der evtl. Begrenzung) oder zu einer nächsten Brücke gilt.
Hier ist aber meine Frage: Was ist, wenn ich auf der einen Brücke 120 habe und die nächste ist aus? Ist das dann auch wie aufgehobenes Limit???
Wo sind die Verkehrsrechtler hier?
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
@Rowdy:
Ich denke, es muss protokolliert werden, um wieviel Uhr genau was auf einer Schilderbrücke angezeigt wird. Evtl. hilft das, falls die nämlich "mit einem Hebel" alle Brücken auf 120 setzen und gleichzeitig den Blitzer einschalten, wäre deine "Unschuld" bewiesen.
Ansonsten denke ich, dass die Brücken-Tempolimits natürlich nur bis zu einem nächsten Schild (oder einer Auffahrt, denn die dort Auffahrenden wissen ja nix von der evtl. Begrenzung) oder zu einer nächsten Brücke gilt.
Hier ist aber meine Frage: Was ist, wenn ich auf der einen Brücke 120 habe und die nächste ist aus? Ist das dann auch wie aufgehobenes Limit???
Wo sind die Verkehrsrechtler hier?
Ein Verkehrszeichen gilt solange bis es durch ein anderes aufgehoben wird! Das lernt man in der Fahrschule und wo warst du?!
@bayernchris2005: generell hast du Recht, aber die BEschilderung auf den Schilderbrücken hat eine höhere Priorität als Blechschilder (vgl. Ampel vs. Blechschilder an einer Kreuzung).
Wenn also auf der Schilderbrücke 100 km/h angegeben sind und ein Blechschild dahinter sagt 120 km/h dann gilt (m.E.) die Schilderbrücke- wir habe bei Do auf der 40 etliche Schilder und dahinter (oder davor) Schilderbrücken.
thomas
...
Ganz interessant:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Streckenverbot03.htm
Zitat:
Original geschrieben von thomas_14
@bayernchris2005: generell hast du Recht, aber die BEschilderung auf den Schilderbrücken hat eine höhere Priorität als Blechschilder (vgl. Ampel vs. Blechschilder an einer Kreuzung).
Wenn also auf der Schilderbrücke 100 km/h angegeben sind und ein Blechschild dahinter sagt 120 km/h dann gilt (m.E.) die Schilderbrücke- wir habe bei Do auf der 40 etliche Schilder und dahinter (oder davor) Schilderbrücken.
thomas
Ich hätte es auch so vermute, habe aber im Inet gelesen, dass die Schilderbrücken den normalen Verkehrzeichen gleichgesetzt werden. Vielleicht kann uns / mich mal jemand aufklären, der es genau weiß. Meine Fahrschule ist doch schon ein Weile her...
Carsten
Verkehrszeichen ist Verkehrszeichen. Normalerweise gilt immer das letzte Schild egal ob Schilderbrücke oder Blechschild. Verstehe ich sowieso nicht, Schilderbrücken sollen doch den Verkehrsfluss verbessern bzw. die Sicherheit erhöhen, z. B. bei hohem Verkehrsaufkommen ein Limit setzen und bei weniger Verkehr das Tempo erhöhen lassen. Was haben dort dann noch zusätzliche Verkehrszeichen (Blechschilder) mit Tempolimit zu suchen; ist doch widersinnig.
Ein Tempolimit muss nach Ausfahrten bzw Auffahrten (BAB) wiederholt werden, sonst weiß der Auffahrende ja nichts von einem Tempolimit. Ergo, wenn nach einer Auffahrt nicht nach wenigen 100 Metern ein Schild für ein Tempolimit folgt, ist es augehoben.
Ich weiß nicht mehr von wievielen Metern die Rechtssprechung spricht, aber so haben wie es mal in Verkehrsrecht gelernt.
Gruß Jens
Ach ja... Schilderbrücken und Blechschilder gleichzeitig machen Sinn, wenn die Blechschilder Tempolimits zeitlich begrenzen, sprich zu einer gewissen Zeit immer ein Tempolimit vorgeschrieben ist.
Zitat:
Original geschrieben von jensman76
Verkehrszeichen ist Verkehrszeichen. Normalerweise gilt immer das letzte Schild egal ob Schilderbrücke oder Blechschild. Verstehe ich sowieso nicht, Schilderbrücken sollen doch den Verkehrsfluss verbessern bzw. die Sicherheit erhöhen, z. B. bei hohem Verkehrsaufkommen ein Limit setzen und bei weniger Verkehr das Tempo erhöhen lassen. Was haben dort dann noch zusätzliche Verkehrszeichen (Blechschilder) mit Tempolimit zu suchen; ist doch widersinnig.
Ein Tempolimit muss nach Ausfahrten bzw Auffahrten (BAB) wiederholt werden, sonst weiß der Auffahrende ja nichts von einem Tempolimit. Ergo, wenn nach einer Auffahrt nicht nach wenigen 100 Metern ein Schild für ein Tempolimit folgt, ist es augehoben.
Ich weiß nicht mehr von wievielen Metern die Rechtssprechung spricht, aber so haben wie es mal in Verkehrsrecht gelernt.
Gruß Jens
Damit Du nicht mal irgendwann Deinen Lappen los bist: Bitte folge mal dem Link in meinem Post etwas höher.
Hier wird von einhelliger Rechtssprechung gesprochen.
Grüße