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Bin ich bekloppt? Vorfahrt beim Einfädeln auf Bundesstraße

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 8:10

Hi,

bei uns in der Nähe gibt es eine Abfahrt von der Autobahn, die auf eine Bundesstraße führt. Immer, wenn ich hier von der Autobahn komme, denke ich an:

§ 7 Abs. 4 STVO: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können.“

Also, in meiner künstlerisch wertvollen Zeichnung müssten die roten Autos Lücken lassen, damit das blaue einfädeln kann. In der Praxis merke ich aber, dass die roten Autos oft Gas geben, keine Lücke lassen und nach dem Einfädeln hupen und schimpfen. Außerdem gibt es oft das gelbe Auto, was direkt am Anfang auf die linke Spur fährt.

Daher meine Frage/n:

1. Stimmt es, dass das blaue Auto sich vor dem roten einfädeln muss?

2.Macht das gelbe Auto es einfach komplett falsch?

3. Und wer hat Schuld wenn das rote Auto ins blaue kracht?

Ich denke:

1. Ja

2. Ja

3. 100% das rote

Mögen die Spiele beginnen

Beste Antwort im Thema

Gelb und blau muß warten, rot hat Vorfahrt.

Gruß

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Gelb und blau muß warten, rot hat Vorfahrt.

Gruß

Das von dir zitierte Amtsdeutsch wird im Volksmund Reißverschlussverfahren genannt und wurde hier schon dutzende Male diskutiert.

Also, wer da auf diesen meheren hundert Metern es nicht schafft, sich schon da, wo noch ausreichend Platz ist, auf die durchgehende Spur einzuordnen, ist auch ein bischen selber dran Schuld.

 

1.

so wie dargestellt, JA, aber nur dann, wenn die gestrichelt Linie nicht breiter als eine normale Trennlinie zw. zwei Spuren ist. In dem Fall muss Blau Rot den Vortritt lassen, wenn denn Rot noch schneller unterwegs ist.

2.

wenn schon gestrichelte Linie, dann NEIN

3.

da haben sich dann offenbar beide dumm angestellt

Reißverschlussverfahren hin oder her, der durchgehende Verkehr hat Vorfahrt. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn dich einer rein lässt, aber darauf pochen kannst du nicht. Die Situation ist ähnlich einer Autobahnauffahrt (Beschleunigungsstreifen) und nicht einer Straße, bei der eine Spur endet, denn die hat ja nur wenige Meter vorher begonnen und ist eigentlich Teil einer Kreuzung.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:29:53 Uhr:

Gelb und blau muß warten, rot hat Vorfahrt.

Falsch.

 

Auf dem Foto ist zu erkennen, dass hier kein Beschleunigungsstreifen vorhanden ist, sondern zwei gleichberechtigte Fahrstreifen zusammengeführt werden. Somit hat da keiner Vorfahrt, es ist das Reißverschlusssystem anzuwenden.

Zitat:

@eddiotos schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:35:52 Uhr:

Reißverschlussverfahren hin oder her, der durchgehende Verkehr hat Vorfahrt. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn dich einer rein lässt, aber darauf pochen kannst du nicht. Die Situation ist ähnlich einer Autobahnauffahrt (Beschleunigungsstreifen) und nicht einer Straße, bei der eine Spur endet, denn die hat ja nur wenige Meter vorher begonnen und ist eigentlich Teil einer Kreuzung.

Hängt davon ab, wie breit die gestrichelte Linie ist.

Genau das sollte mal der TE hier klären!

Zitat:

@eddiotos schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:35:52 Uhr:

Reißverschlussverfahren hin oder her, der durchgehende Verkehr hat Vorfahrt. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn dich einer rein lässt, aber darauf pochen kannst du nicht. Die Situation ist ähnlich einer Autobahnauffahrt (Beschleunigungsstreifen) und nicht einer Straße, bei der eine Spur endet, denn die hat ja nur wenige Meter vorher begonnen und ist eigentlich Teil einer Kreuzung.

Es gibt hier aber keinen durchgehenden Verkehr. Es werden zwei gleichberechtigte Fahrspuren zusammengeführt. Zumindest auf dem Foto, Fahrtrichtung Nord.

Deshalb sollte man niemals eine Spur enden lassen sonder beide zusammenführen da verhalten sich die Verkehrsteilnehmer Rücksichtsvoller. Aber bis das an solchen Stellen geändert wird haben wir 2100

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:39:05 Uhr:

Zitat:

@eddiotos schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:35:52 Uhr:

Reißverschlussverfahren hin oder her, der durchgehende Verkehr hat Vorfahrt. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn dich einer rein lässt, aber darauf pochen kannst du nicht. Die Situation ist ähnlich einer Autobahnauffahrt (Beschleunigungsstreifen) und nicht einer Straße, bei der eine Spur endet, denn die hat ja nur wenige Meter vorher begonnen und ist eigentlich Teil einer Kreuzung.

Es gibt hier aber keinen durchgehenden Verkehr. Es werden zwei gleichberechtigte Fahrspuren zusammengeführt. Zumindest auf dem Foto, Fahrtrichtung Nord.

Klar gibt es den, nämlich den Verkehr, in den eingefädelt werden soll. Die Spur ist auch nicht gleichberechtigt, denn sie fängt erst kurz vorher an. Das ist mit kilometerlangen Spuren, die irgendwann zu einer zusammengefasst werden, nicht vergleichbar.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:37:14 Uhr:

Zitat:

@wpp07 schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:29:53 Uhr:

Gelb und blau muß warten, rot hat Vorfahrt.

Falsch.

Auf dem Foto ist zu erkennen, dass hier kein Beschleunigungsstreifen vorhanden ist, sondern zwei gleichberechtigte Fahrstreifen zusammengeführt werden. Somit hat da keiner Vorfahrt, es ist das Reißverschlusssystem anzuwenden.

Ich habe die Zeichnung als Grundlage genommen. Bin dort lediglich über die „ normalen“ Fahrspur Trennstreifen gestolpert. Da die „ Einfädelspur“ drei Fahrzeuglängen entspricht habe ich sie als solche gedeutet.

Gruß

Ich sehe hier Zeichen 297.1 auf der Fahrbahn, das ist der Vorankündigungspfeil, mit dem hier das Ende eines Fahrstreifens angezeigt wird. Damit gilt § 7 Abs. 4 STVO.

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 8:47

Zitat:

Hängt davon ab, wie breit die gestrichelte Linie ist.

Genau das sollte mal der TE hier klären!

Zoomt mal auf dem Satellitenfoto ein Stück rein. Die Linie ist dünn gestrichelt, eine normale Fahrstreifentrennlinie.

Zitat:

@eddiotos schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:44:44 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:39:05 Uhr:

 

Es gibt hier aber keinen durchgehenden Verkehr. Es werden zwei gleichberechtigte Fahrspuren zusammengeführt. Zumindest auf dem Foto, Fahrtrichtung Nord.

Klar gibt es den, nämlich den Verkehr, in den eingefädelt werden soll. Die Spur ist auch nicht gleichberechtigt, denn sie fängt erst kurz vorher an. Das ist mit kilometerlangen Spuren, die irgendwann zu einer zusammengefasst werden, nicht vergleichbar.

Ob Auffahrtspur oder gleichberechtigte Fahrspur, hängt nicht von der Länge der Spur ab, sondern davon, wie breit die gestrichelte Trennlinie ist.

Handelt es sich um eine gleichberechtigte Fahrspur, dann darf Blau übrigens auch nicht an Rot vorbeiziehen. ;)

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:47:00 Uhr:

Ich sehe hier Zeichen 297.1 auf der Fahrbahn, das ist der Vorankündigungspfeil, mit dem hier das Ende eines Fahrstreifens angezeigt wird. Damit gilt § 7 Abs. 4 STVO.

Es gilt aber auch Abs.5 und § 1 sowieso.

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