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Bitte Hilfe um Rückgabe nach Kauf A4 Facelift!

Themenstarteram 28. Februar 2008 um 19:44

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe am Di einen Jahreswagen beim Audi-Händler gekauft!

Daten:

A4 Modell 07 1.6 1.Hd!

Ich habe es seit 3Tagen und komme damit überhaupt nicht zurecht.

schwergängig,Gross...

Hatte vorher einen Golf V und bin jetzt total unglücklich.

Ich möchte das Auto zurückgeben,habe aber keine Ahnung was auf mich zukommt,da es auf mich zugelassen ist.

lt. HP von Audi habe ich ein 14tägiges Rückgaberecht nach Auslieferung,aber was kostet mich mein voreiliger Kauf.

Bitte um Rat

Beste Antwort im Thema

Moin

 

ich glaube soviele gibt es hier nicht die ihr auto aus den genannten gründen nach so kurzer zeit zurückgeben haben .

Ich kann es mir auch nicht vorstellen wie das gehen soll , hätte das auto einen verdeckten mangel etc ... wäre das sicher auch möglich .. wenn audi auf der Hp damit wirbt ...ok dann wird das schon so sein ... fahre doch am besten mal zum händler und suche das gespräch und teile dein anliegen mit .

ich frage mich allerdings warum du das auto nicht vorher nicht ordentlich probegefahren bist , dann wäre das sicherlich nicht passiert .... auf der andren seite solltest du dir auch ein paar tage zeit nehmen um dich an das neue auto zu gewöhnen

 

ansonnsten wünsche ich dir viel glück und informiere uns doch mal was drauß geworden ist

 

gruß

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18 Antworten
Themenstarteram 28. Februar 2008 um 20:12

Hat keiner eine Idee?

Bin schon am verzweifeln was auf mich zukommt.

Kosten,Stress....

Moin

 

ich glaube soviele gibt es hier nicht die ihr auto aus den genannten gründen nach so kurzer zeit zurückgeben haben .

Ich kann es mir auch nicht vorstellen wie das gehen soll , hätte das auto einen verdeckten mangel etc ... wäre das sicher auch möglich .. wenn audi auf der Hp damit wirbt ...ok dann wird das schon so sein ... fahre doch am besten mal zum händler und suche das gespräch und teile dein anliegen mit .

ich frage mich allerdings warum du das auto nicht vorher nicht ordentlich probegefahren bist , dann wäre das sicherlich nicht passiert .... auf der andren seite solltest du dir auch ein paar tage zeit nehmen um dich an das neue auto zu gewöhnen

 

ansonnsten wünsche ich dir viel glück und informiere uns doch mal was drauß geworden ist

 

gruß

Es muss kein Mangel vorliegen. In Deutschland hat jede Privatperson ein 14 tägiges Rücktrittsrecht aus Verträgen und Käufen.

 

Hier müsste man halt schauen, ob der Zeitpunkt Vertragsschluss oder Auslieferung zählt. Vertragsschluss wird ja schon länger her sein als die Auslieferung. 

Zitat:

Original geschrieben von neubeuern

Es muss kein Mangel vorliegen. In Deutschland hat jede Privatperson ein 14 tägiges Rücktrittsrecht aus Verträgen und Käufen.

Hier müsste man halt schauen, ob der Zeitpunkt Vertragsschluss oder Auslieferung zählt. Vertragsschluss wird ja schon länger her sein als die Auslieferung. 

Das gilt aber nur bei "Blindkäufen". D.h. wenn du dir irgendwas bestellst - Fernabsatzgesetz.

Ich bezweifel das hier etwas Möglich ist - der TE kann nur versuchen mit dem Händler zu sprechen. Evtl. tauscht er das Fahrzeug gegen einen neuen Golf um.

P.S.: Ich bin aber der Meinung das man sowas auch VOR dem Kauf hätte klären können.:mad:

Themenstarteram 28. Februar 2008 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von neubeuern

Es muss kein Mangel vorliegen. In Deutschland hat jede Privatperson ein 14 tägiges Rücktrittsrecht aus Verträgen und Käufen.

Hier müsste man halt schauen, ob der Zeitpunkt Vertragsschluss oder Auslieferung zählt. Vertragsschluss wird ja schon länger her sein als die Auslieferung. 

Hallo,

ich habe das Auto am 22.02 verbindlich bestellt und díe Auslieferung war am 26.02.!

Ich weiss das es mich einiges Kosten wird, aber ich habe das meinen 15 Jahren Autofahren auch nicht erlebt,das ich mit dem Auto nicht klar komme.

War kurz Probe fahren und habe es gekauft wie bei meinen Vorgängern.

Diesmal eine totale Fehlentscheidung getroffen.

Zitat:

Original geschrieben von neubeuern

Es muss kein Mangel vorliegen. In Deutschland hat jede Privatperson ein 14 tägiges Rücktrittsrecht aus Verträgen und Käufen.

 

Hier müsste man halt schauen, ob der Zeitpunkt Vertragsschluss oder Auslieferung zählt. Vertragsschluss wird ja schon länger her sein als die Auslieferung. 

Das wäre mir aber neu. Nur weil fast alle Geschäfte es so handhaben, ist es kein geltendes Recht und da der Vertrag nicht im Internet abgeschlossen wurden ist sehe ich keine Chance. Du kannst nur auf die Kulanz des Händlers hoffen , wobei die Wahrscheinlichkeit dafür gering ist. Der Wagen ist auf dich zugelassen und hat damit einen weiteren Vorbesitzer, was natürlich beim Wiederverkauf negativ zu buche schlägt.

 

Also wenn kein Mangel vorliegt, versuch dein Glück.

 

Center100

am 28. Februar 2008 um 21:31

Das einzig vernünfige ist sofort (!) mit dem Autohaus zu sprechen... Wenn Du ein anderes Auto von dem Händler nimmst wird man Dir sicher entgegenkommen und evtl. für ein paar Euro (Meine Einschätzung: mind. 500,- Eur - der Wagen hat nun einen Halter mehr) die Rücknahme hinbekommen. Wenn Du dort kein anderes Fahrzeug kaufen möchtest wird es sicher schwer/teuer...

Viel Glück!

@telematiker 

 

Auch wenn ich mir sicher bin, dass es ein 14 tägiges Rückgaberecht gibt (wenn nicht gibts das ja scheinbar bei Audi, laut TE auf der Audi Site), gehen wir mal davon aus, dass es nicht gilt...

 

Dann bleibts sicher nicht bei 500,-

Zitat:

Original geschrieben von neubeuern

@telematiker 

Auch wenn ich mir sicher bin, dass es ein 14 tägiges Rückgaberecht gibt

ehemaliges Fernabsatzgesetz

am 28. Februar 2008 um 21:57

Zitat:

Original geschrieben von neubeuern

 

Dann bleibts sicher nicht bei 500,-

Das kann gut sein, sehe ich auch als Untergrenze wenn sich alle richtig lieb haben und neues Geschäft entsteht. Erfährt man aber erst wenn man mit den Leuten spricht.

Aber sag mal... wie sollte so ein Rückgaberecht funktionieren? Dann kaufe ich nächste Woche mal nen RS4 und gebe ihn nach ein paar irren Tagen zurück weil ich mich vertan habe...?! Dann zum nächsten Laden und nen M5...

Selbst wenn es klappen sollte und der Händler den Wagen zurück nimmt, wird es bestimmt wesentlich teurer als 500€ werden, alleine da der Wagen jetzt nicht mehr als "aus 1.Hd" verkauft werden kann und soetwas den Preis bei Gebrauchtwagen doch erheblich drückt.

Wünsche dir trotzdem viel Erfolg dabei und halte uns doch bitte auf dem laufenden.

Das mit der Rückgabe wird schon funktionieren denke ich...

nur wird dir jeder gefahrene Kilometer berechnet und jedes Staubkörnchen wird auch berechnet werden, ähnlich wie bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen.

Oder im prinzip kauft das Autohaus dein Fahrzeug wieder ein... zum Händler EK versteht sich!

Bei 500€ wird es sicher nicht bleiben.

Ich denke wenn du dort ein anderes Auto kaufst und die dazu bringst den Fehlkauf als Vorführer zuzulassen (gefahrene km abschreibbar!) wird es dich am wenigsten kosten.

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 14:39

Hallo,

ich war jetzt bei meinem Händler hab mit dem Verkäufer und den Geschäftsführer

gesprochen.Sie sagten mir das sie mir vom Kaufpreis 20% abziehen,wenn ich das Auto zurückgebe.Wegen dem Eintrag im Brief.Ist dann 2.Hand!Der Verkäufer sagte mir das er im Moment kein Fahrzeug da hätte das er mir Verkaufen kann was die Verluste reduzieren könnte.

Er meinte das ich jetzt nicht voreilig reagieren soll und noch einen Fehler mache.

Er wird jetzt nach ein anderes Auto schauen und wird mir dann ein Angebot machen.

Er meinte ich soll mit dem Fahrzeug fahren und wenn er ein anderes Fahrzeug da hätte würde er sich bei mir melden.

Nun ich hab 17800€ gezahlt.

Alternative wäre es den Wagen gebraucht zu verkaufen um vielleicht die Verluste gering zu halten.Aber 20% ist schon heftig.

Audi meinte das die Händler eigenständig handeln, nicht wie bei BMW/Merzedes!

Was soll ich machen?

Auto privat verkaufen oder minus 20% zurückzugeben oder warten bis der Händler mir ein neues Angebot macht,mit einem anderes Auto!

Die Chancen eine höhere Motorisierung zu bekommen in Form vom A3 oder A4 werden bestimmt mich noch extra was kosten.

Da ist aber meine Schmerzgrenze beim jetztigen Kauf schon ereicht.

am 29. Februar 2008 um 14:48

Zitat:

Original geschrieben von samyou

... sie mir vom Kaufpreis 20% abziehen,wenn ich das Auto zurückgebe.

Oh Mann! Ich kenn eine interne Regelung bei einem großen AH (Audi/VW) mit mehrenen Niederlassungen in NRW wo es verhandelbare (!) 10% in solch einem Fall sind. Das klingt danach, daß er keine "Lust" hat den Wagen zurück zu nehmen, bzw. alle Provisionen erhalten bleiben sollen... das ist bitter für Dich...

Wie kann es denn sein, daß er kein Auto für Dich hat? Ist das so ein kleiner Händler ohne Beziehungen über die er einen Wagen für Dich besorgen kann?

Ich weiß ehrlich gesagt auch keinen tollen Rat. 20% würde ich in keinem Fall zahlen... privat verkaufen wird auch extrem verlustreich sein... Die einzige Möglichkeut ist, daß er ein Auto nach Deinen Wünschen besorgt.

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