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  7. blaues Standlicht = Ärger -> kann man da was machen?

blaues Standlicht = Ärger -> kann man da was machen?

Themenstarteram 4. April 2004 um 14:14

zuerst einmal möchte ich betonen, dass mit bewusst ist, dass man nicht mit blauem standlicht durch die gegend fahren darf. nun ist mir folgendes passiert.

ich habe bei ebay dieses umschaltbare Standlicht ersteigert.

es kam an, ich hab's angebaut und nachts getestet.

WOW! es sieht wirklich verdammt geil aus. schön hell, weil es zwei blaue LEDs hat.

der clou am standlicht:

es geht grundsätzlich IMMER NUR die weiße diode an.

NUR, wenn man das standlicht anmacht, wieder ausmacht und SOFORT wieder einschaltet, leuchten die blauen dioden. somit verhindert man schonmal ein unabsichtliches einschalten, des blauen lichts.

ich hatte nie vor, damit durch die gegend zu fahren und habe es auch nie gemacht.

allerdings hatte ich es vor 2 monaten auf einem parkplatz mal eingeschaltet. der wagen stand zwischen anderen autos ausgeschaltet auf dem parkplatz und nach ein paar sekunden kam wie aus dem nichts ein polizist auf mich zu.

ob ich nicht gerade blaues licht angehabt hätte. ich solle es nochmal anmachen, damit er sich das angucken kann.

naja, ab da ging ne lange diskussion los.

eigentlich ist blaues standlicht verboten, aber normal ist meins ja weiß und nur bei bedarf blau aktivierbar. ein zweiter polizist kam hinzu und sie wühlten sich durch bücher und telefonierten herum, ob mein licht denn nun auch illegal ist.

am ende konnte ich die beiden dann davon abhalten mir eine mängelkarte zu geben, die ich vom TÜV hätte ausfüllen müssen, womit ich einige euros gespart hab.

naja, nochmal glück gehabt, dachte ich mir. sie meinten, das werden nur ein paar euro...

und freitag kam dann das schreiben:

68,20€ hätte ich doch bitte zu zahlen.

ordnungswidrigkeiten, die mir vorgeworfen werden:

"sie setzten das zulassungspflichtige fahrzeug in betrieb, obwohl die betriebserlaubnis erloschen war."

"veränderung der beleuchtungseinrichtung"

nun ist es so, dass sie mich mit dem licht nie fahren haben sehen, da ich es ja auch nie vor hatte. das fahzeug STAND da lediglich mit diesem licht.

verändern der beleuchtungseinrichtung akzeptiere ich ja noch, aber kann man mir auch diesen anhängen? :

"Zuwiderhandlung gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt"

Regelsatz in Euro und Punkte: 50€, 3Pkt.

kennt sich ZUFÄLLIG einer von euch damit aus und kann mir sagen, ob ich die strafe abmildern kann?

die punkte in flensburg stören mich nicht, da sie ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dass ich mir noch mehr einfange.

aber für einen studenten ist das ne menge kohle.

andererseits will ich aber nicht einspruch einlegen und dann nacher noch mehr draufzahlen...

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16 Antworten

Das ist so eine gute Frage. Ich möchte mich nicht darauf festlegen. Ich denke die spielen darauf an das du dein Standlicht nicht hast eintragen lassen. Dementsprechend wäre das ja in etwa so als würdest du ohne Betriebserlaubnis rumfahren. Ich meine ich finde das schon happig dafür das du damit nicht rumfährst. Aber das können die Grün-Weissen ja nicht wissen.

Gruss Zyclon

p.s. das ist meine Meinung. Nicht drauf festnageln. Bei rechtlichen Sachen ist das immer ein bisschen schwierig.

Hallo zusammen....

Ich finde es eine ganz klare Sache....

Steht sogar mit dabei: Zitat: Diese LEDs sind nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Das heißt auch wenn du sie nur im Stand auf einem Parkplatz in Blau an hast ist das schon nicht erlaubt!

Nochnichtmal im Weiß darfst du dann mit deinem PKW rumfahren. Sind halt nicht zugelassen. Und somit ist die Betriebserlaubnis erloschen.

Ich hoffe aber für dich das du da glimpflich wieder raus kommst.

Wenn ich mich irren sollte, lasse ich mich gern eines besseren belehren.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Kami

ich denke auch so lange es ein öffentlicher parkplatz ist zählt es zum straßenverkehr.

auf deinem privat hof kannst du machen was du willst.

zudem ist blaues licht nicht erlaubt da es die farbe für polizei etc. ist was in einem notfall benutzt wird

deshalb ist bleues aussen licht nicht für uns gestattet

Themenstarteram 4. April 2004 um 17:04

hmm...hab jetzt auch mal in einem recht-forum nachgefragt und so wie es aussieht, muss ich mich mit der fetten strafe abfinden.

was mich an der ganzen sache nur ankotzt ist:

ich hätte auch mit einem wild blinkenden, mit lichterketten behangenen auto quer über ne hauptverkehrsstraße fahren können und hätte dieselbe strafe bekommen.

ich hatte aber nur kurz ein blaues standlich auf einem parkplatz an, bei dem ich davon ausgegangen bin, dass er nicht zu dem gehört, was das gesetz "straße" nennt. super!

am 4. April 2004 um 17:15

Die Strafe ist m.E. unangemessen hoch. Aber ist doch klar, dass man in Scheinwerfer nur zugelassene Birnchen einsetzen darf. Schon der Betrieb mit den weissen LEDs ist komplett unzulässig.

Ich finde die Strafe schon ok. Auch wenns vieleicht für dich etwas sau dumm gelaufen ist. Wenn es Möglichkeiten gäbe das man sich da so leicht rausreden kann, würden das alle machen. Bei den Beleuchtungsteile am Auto muß man halt immer Lampen verwenden die auch eine Zulassung haben. Wobei ich das bei Standlichten auch nicht so tragisch sehe wie bei anderen Beleuchtungsänderungen.

Hast du jetzte nur die Geldstrafe bekommen oder auch die Punkte?

Themenstarteram 4. April 2004 um 18:55

wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mir für das bußgeld chrom-türgriffe und sonstnen scheiß gekauft. aber unwissenheit schützt vor strafe nicht :(

ja, die 3 punkte hab ich auch bekommen.

naja, das standlicht hat jetzt woanders eine verwendung bekommen:

und zwar hier

JO,

leider ist es ja so, das alles, was nicht Privat-Grundstück ist nach STVO geregelt ist.

Alle Leuchten - ausser den gesetzlichen - sind leider illegal...

By the way... habe nen doppel-30er Woofer-kasten, wo die Chassis mit Neon-Ringen beleuchtet sind...

Die sind dann ja wohl auch verboten im Verkehr, nich wahr?

Und wie ist das mit der Innenbeleuchtung, wenn ich die farbe abänder?

Ach ja, die Kontroll-Lampe für mein Aufblendlicht ist auch sehr sehr hell und wird auch nciht mit der anderen Anzeigenbeleuchtung gedimmt - Herr Wachtmeister, verklagen Sie bitte die Autohersteller - ist doch ein Witz leute...

Und BMW und Mercedes etc mit Xenon-Licht - leuchtet bläulich oder auch grünlich in der Ferne...

Die sind dann legal... Tolle Wurst kann ich da nur sagen!

JO,

leider ist es ja so, das alles, was nicht Privat-Grundstück ist nach STVO geregelt ist.

Alle Leuchten - ausser den gesetzlichen - sind leider illegal...

By the way... habe nen doppel-30er Woofer-kasten, wo die Chassis mit Neon-Ringen beleuchtet sind...

Die sind dann ja wohl auch verboten im Verkehr, nich wahr?

Und wie ist das mit der Innenbeleuchtung, wenn ich die farbe abänder?

Ach ja, die Kontroll-Lampe für mein Aufblendlicht ist auch sehr sehr hell und wird auch nciht mit der anderen Anzeigenbeleuchtung gedimmt - Herr Wachtmeister, verklagen Sie bitte die Autohersteller - ist doch ein Witz leute...

Und BMW und Mercedes etc mit Xenon-Licht - leuchtet bläulich oder auch grünlich in der Ferne...

Die sind dann legal... Tolle Wurst kann ich da nur sagen!

naja, mercedes bzw. Brabus darf ja auch beleuchtete seitenschweller verwenden.

das es gewissen sachen geben, die im straßenverkehr nicht erlaubt sind ist klar. aber es ist teilweise echt übertrieben. ich frage mich z.B. warum der anbau von unterbodenbeleuchtung verboten ist? der gesetzgeber begründet es damit, weil die Möglichkeit des Missbrauchs gegeben ist. Aha... aber ich darf mir ne kiste bier in der beifahrerfussraum stellen. da ist die möglichkeit des missbrauchs nicht gegeben oder wie?

ja, wie ist das mit innenraumbeleuchtung? wollte gern hinten noch LEDs haben, weil es im Corsa hinten zu dunkel ist. die frage ist jetzt nur ob ich das darf

1) Die Strafe ist (leider) gerecht.

2) Farbige Innenraumbeleuchtung muß so schwach sein, das sie nicht nach aussen dringt (z.B. die serienmäßigen roten Lämpchen im BMW). Bedeutet praktisch: man darf sie (deine Funzel) auch nicht verwenden, ansonsten siehe (1).

3) Ist alles nachzulesen unter www.dekra.de

am 18. April 2004 um 15:55

Ich muss leider der Meinung von Kami und den anderen Recht geben. Noch nicht einmal weiße Standlichtleds sind in Deutschland erlaubt. Das ist nur erlaubt wenn die Industrie dahinter steht. BMW baut zum Beispiel im neuen 5-er gelbe Leds als Positionslicht ein. Wenn du gelbe Leds einbauen würdest und gerätst an einen kleinlichen Polizisten wirst du sofort abgezockt. Ich hatte bislang noch keine Probleme mit der Polizei. Hab mir auch erst die Twin-Leds ersteigert und dann wieder zurückgeschickt weil sie bei meinem Corsa C nicht funktioniert haben. Jetzt fahr ich mit jeweils 4 dauerhaft blauen Leds rum.

am 19. April 2004 um 8:36

Aber soweit ich das sehe standest du doch auf einem Parkplatz und dein wagen war aus. Also ich würde das anfechten ! Sag du hast die gerad eingebaut gehabt weil du für showzwecken was testen wolltest und gut is. Du bist ja nicht mit rumgefahren. Von daher

Aber auch der Supermarktparkplatz ist schon öffentlicher Straßenverkehr, und somit nicht erlaubt. Nur bei sich zuhause dürfte man sich solche LED´s einbaun.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Kami

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