- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Blinken ja oder nein?
Blinken ja oder nein?
Hallo,
zunächst hoffe ich, dass der Link funktioniert ... zum anderen stelle ich mir hier verschiedene Fragen, ob man in gewissen Situationen zu blinken hat oder nicht.
https://maps.google.de/maps?...
Die "L787 / Lämershagener Str." macht von "Gasthaus Deppe" aus gesehen eine Linkskurve. Um genau diese Stelle von beiden Fahrtrichtungen aus geht es. Zu wissen ist noch, es gibt KEINE Schilder, die eine "abknickende Vorfahrt" signalisieren. Meine Fragen.
1) Von Gasthaus Deppe aus linksrum der L787 folgend ... blinken in der Linkskurve oder nicht?
2) Von Gasthaus Deppe aus geradeaus in den Wandweg ... nicht blinken, weil ist ja geradeaus, keine Richtungsänderung.
3) Aus Gegenrichtung kommend, auf Gasthaus Deppe zufahrend ... in der Rechtskurve blinken oder nicht?
4) Aus Gegenrichtung kommend, linksrum in den Wandweg ... blinken, weil "linksrum"
2 und 4 sind eindeutig (entweder eindeutig Richtungsänderung nach links oder eindeutig geradeaus).
Im Prinzip bin ich mir nur bei 1 und 3 nicht sicher. Das ist jeweils die Hauptnutzung dieses Bereiches. Blinken tut da in der Praxis niemand (muss ja nix heißen).
Wenn man im Fall von 1 NICHT blinken müsste, wie unterscheidet man dann 1 und 2 ... also wenn man in beiden Fällen nicht blinken muss?
Wer kann helfen? Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe nur das wir, die hier in diesem Thread schreiben, uns niemals an dieser Stelle gleichzeitig treffen
Ähnliche Themen
97 Antworten
edit - falsch geschaut.
1) nicht blinken
2) blinken
3) nicht blinken
4) blinken
Und der Weg ist bei mir zuzmindest bei der Google Sattelittenansicht weit davon entfernt "geradeaus" zu laufen, das ist für mich ne ganz normal rechts abgehende Strasse.
Vom Gasthaus kommend wuerde ich blinken. Richtung Gasthaus in der kurve rechts wuerde ich nicht blinken.
Vom Gasthaus in den Wanderweg wuerde ich eventuell wenn da jemand raus will blinken.
Wie ich wirklich handeln wuerde, kann vor ort anders aussehen.
Ok, ich sehe gerade (sowohl anhand des Satelliten-Ausschnitts also auch anhand von Mattalfs Kommentar), dass man das relativ schwer anhand meines Ausgangsbeitrags beurteilen kann, zuviele "kleine Nebenabzweigungen". Vor Ort ist das sicherlich einfacher und eindeutiger zu sehen, stimmt.
Hab kein vernünftiges Grafikprogramm verfügbar, sonst könnte ich hier ´ne astreine Zeichnung hinmachen, aber ich muss es mit beschreiben probieren.
Stellt euch einfach eine "klassische" abknickende Vorfahrt vor.
A) Linksrum ist die abknickende Vorfahrtsstraße, mit Schild, Fahrtrichtung 90 Grad links zur bisherigen.
B) Eine weitere Straße führt (aus gleicher Richtung kommend) geradeaus.
(Aus Gegenrichtung wäre die abknickende Vorfahrt rechtsrum und die "weitere Straße" würde linksrum gehen.)
Da ja entsprechend beschildert ist, müsste man im Fall A links blinken und im Fall B gar nicht blinken. (Aus Gegenrichtung eben rechts blinken für "Vorfahrtstraße folgen" und links blinken für die "weitere Straße".)
Das wäre ja absolut eindeutig.
Meine Situation ist absolut gleich - nur dass halt die Beschilderung "abknickende Vorfahrt" nicht da ist.
Hoffe, ich hab mich nicht zu missverständlich ausgedrückt ... Danke auf jeden Fall für die bisherigen Einschätzungen.
Du meinst dort wo der weiße Mercedes "Lieferwagen" steht?
Ich würde dort nicht blinken. Das ist für mich eine Kurve (mit recht großem Radius sogar) und keine Abzweigung.
Wäre das eine Abzweigung, würde der weiße Mercedes mitten in der Kreuzung stehen. Nein, einfach nur eine Kurve, in der zufällig eine Straße einmündet.
Nur meine Meinung und ich hoffe es berichtigt gleich noch jemand meine (falsche) Meinung und meine "Fachausdrücke".
PS:
Da ist doch "Straßen-Ansicht" verfügbar. Einfach das gelbe Männlein ins Bild ziehen. Was willst du da zeichnen?
Also nach StVO ist in beiden Fällen blinken angesagt.
Aber da nicht zu blinken ist nun wirklich das kleinste Problem vermutlich blinken 95% nicht.
Na super, falsche Strasse angeschaut
Ich ziehe mich für eine neubewertung zurück
Und lösche oben mal meinen Post....
Grundsätzlich blinken, wenn andere Verkehrsteilnehmer tangiert werden und nicht wissen bzw. nicht wissen können, aber wegen eines steten Verkehrsflusses wissen sollten, in welche Richtung Du fahren möchtest, wenn Dir legal mehrere Richtungen zur Verfügung stehen. Ist kein anderer Verkehrsteilnehmer da, den das interessieren könnte, wo Du lang fahren möchtest, kann man das auch locker handhaben.
Ich bin den Abschnitt just mal mit Street View abgefahren. Doofe Ecke, in meinen Augen leicht missverständlich. Da die L787 nicht als abknickende Vorfahrtsstraße ausgeschildert ist, ist die Theorie wohl so:
- Auf der L787 wird egal aus welcher Fahrtrichtung bei Verbleiben darauf nicht geblinkt.
- Will man in die Stichstraße, so muss man blinken.
- Kommt man aus der Stichstraße, so muss man blinken.
In der Praxis würde ich wohl dennoch nach links blinken, wenn ich vom Gasthaus käme und der L787 folgen wollte, aber aus der Stichstraße ein anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Ist unmissverständlicher.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 21. Januar 2015 um 21:47:03 Uhr:
Ich bin den Abschnitt just mal mit Street View abgefahren. Doofe Ecke, in meinen Augen leicht missverständlich. Da die L787 nicht als abknickende Vorfahrtsstraße ausgeschildert ist, ist die Theorie wohl so:
- Auf der L787 wird egal aus welcher Fahrtrichtung bei Verbleiben darauf nicht geblinkt.
- Will man in die Stichstraße, so muss man blinken.
- Kommt man aus der Stichstraße, so muss man blinken.
In der Praxis würde ich wohl dennoch nach links blinken, wenn ich vom Gasthaus käme und der L787 folgen wollte, aber aus der Stichstraße ein anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Ist unmissverständlicher.
Sch*****, Bielefeld ist ja per StreetView verfügbar
Deine Theorie ist interessant, nur schwirrt mir das Wort "Richtungsänderung" durch den Kopf. Wie meine ich das?
Nimm mal die Fahrtrichtung so, dass man die L787 in einer Linkskurve durchfährt, also vom Gasthaus aus.
Wenn ich in die Stichstraße will, fahre ich doch original "geradeaus" - man muss das Lenkrad noch nicht mal ´n Millimeter bewegen (Praxiserfahrung *grins*). Warum sollte ich blinken, wenn ich geradeaus fahre? Ist doch auch irgendwie widersprüchlich, oder nicht?
Es ist vollkommen egal ob es eine abknickende Vorfahrt ist oder nicht. Das ändert rein gar nicht am blinken.
Und geradeaus blinken kann ich schon mal gar nicht.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 21. Januar 2015 um 21:22:43 Uhr:
Du meinst dort wo der weiße Mercedes "Lieferwagen" steht?
Ich würde dort nicht blinken. Das ist für mich eine Kurve (mit recht großem Radius sogar) und keine Abzweigung.
Wäre das eine Abzweigung, würde der weiße Mercedes mitten in der Kreuzung stehen. Nein, einfach nur eine Kurve, in der zufällig eine Straße einmündet.
...
Genau die Stelle mit dem weißen "Lieferwagen" meine ich.
In Fahrtrichtung des Lieferwagens ist für mich "geradeaus", also nicht blinken. Ergo müsste dem Kurvenverlauf linksrum folgend "blinken" bedeuten.
Seh das ganze mal aus Gegenrichtung, also Kurvenverlauf rechtsrum folgend. Wenn du jetzt in Fahrtrichtung des Lieferwagens willst, blinkst du links, weil "echtes Linksrum". Wenn du der Kurve folgst, formal blinken oder nicht?
"Einfach nur eine Kurve, in der zufällig eine Straße einmündet" ... zufällig oder nicht, es ist nunmal da
Es kann doch nur eine richtige Lösung geben. Mehrere erlaubte Lösungen für dieselbe Fahrtrichtung kann es ja nicht geben, meiner Meinung nach.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 21. Januar 2015 um 21:58:45 Uhr:
Es ist vollkommen egal ob es eine abknickende Vorfahrt ist oder nicht. Das ändert rein gar nicht am blinken.
Und geradeaus blinken kann ich schon mal gar nicht.
Vom letzten deiner Sätze ausgehend habe ich ja auch meine bisherigen Überlegungen aufgebaut.
Ich täte einfach aus der Stichstraße wegziehen ;o)
Also nochmal neu - ich würde da beim folgen der Hauptstrasse vermutlich nicht blinken.
Aber ich würde nicht behaupten das rechtlich korrekt ist