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Blinker im Kotflügel zwingend erforderlich?

Themenstarteram 2. August 2006 um 8:03

Hallo, wollte mal nachfragen, ob schon jemand mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, weil er in seinem G3 keine Seitenblinker im Kotflügel mehr hat und auch keine in den Seitenspiegeln. Ich mein, die neuen Autos haben ja immerhin welche in den Spiegeln...

Der TÜVer hier, den ich gefragt hab, der hatte keine Ahnung dazu und hat dieses ausnahmsweise auch mal zugegeben :-)

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23 Antworten
am 2. August 2006 um 8:10

Hallo,

Seitenblinker sind erst ab Erstzulassungab 1994 Pflicht.

Ich schau mal eben ob ich das genaue Datum bzw. den Abschnitt auf die schnelle finde.

Gruß

Sebastian

 

edit: ich finde keinen entsprechenden Abschnitt ... sollte ich mich gar geirrt haben?

Habe das so wie oben geschrieben zumindest im Hinterkopf - bin jetzt allerdings auch verunsichert.

Themenstarteram 2. August 2006 um 8:26

Wär schon wichtig, denn meiner ist Bj. 95. Und dann wär alles umsonst :-( Hab mir nämlich vom alten Passat nen Schriftzug (passt genau in die Blinkeraussparungen vom G3 mit eckigen Blinkern) besorgt und den lacken lassen.

also ich hab die seitenblinker auch einfach weggemacht.

hab auch im spiegel, sowie in der stoßstange keine mehr. ist alles im scheinwerfer drin.

der tüv mann hat mich bei der hu nur drauf aufmerksam gemacht, dass die blinker fehlen.

hat dann weiter das auto HU mäßig untersucht und am ende plakette bekommen.

war bis jetzt aber jedesmal so... immer nur kurzer hinweis, dass die blinker fehlen... und weiter gehts.... bis in 2 jahren wieder...

am 2. August 2006 um 8:48

http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#54

Habs mir jetzt nicht ganz durchgelesen, ist für mich einfach noch zu früh am Tag um das alles richtig zu verstehen :D

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger

 

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein

also heißt das im klartext das in bezug auf den golf 3 die blinker an den kotflügeln nicht vorschrift sind, bzw. man kann sie weglassen?!

so hab ich das jedenfalls verstanden.

Ergibt für mich irgendwie keinen Sinn. Welches Auto hat mehr als 6m Platz zwischen vorderen und hinteren Blinkern. Fast keines, und dazu fahren einfach zu viele Autos mit Seitenblinker herum.

Da muss es noch einen anderen Gesetzestext dafür geben.

nee es geht nur um die sicherheit, und da beim g3 die front\heck blinker nicht um die ecke geht, sieht man auch nur schwer, ob jemand abbiegen will oder nicht... die autohersteller würden in der luft zerrissen werden, wenn sie auf sowas verzichten würden... ich habe meine damals auch zugeschweisst und die stoßstange vom ami golf geholt... die seitenmarkierungsleuchten unterbrechen das leuchten, sobald man den hebel setzt...

Zitat:

Original geschrieben von cksIT

nee es geht nur um die sicherheit, und da beim g3 die front\heck blinker nicht um die ecke geht, sieht man auch nur schwer, ob jemand abbiegen will oder nicht... die autohersteller würden in der luft zerrissen werden, wenn sie auf sowas verzichten würden... ich habe meine damals auch zugeschweisst und die stoßstange vom ami golf geholt... die seitenmarkierungsleuchten unterbrechen das leuchten, sobald man den hebel setzt...

Also ist es nur eine freiwillige Einrichtung der Hersteller im Sinne der Sicherheit, wäre aber von Gesetzeswegen gar keine Pflicht?

Wer hat dann das Gerücht in die Welt gesetzt die wären ab einem bestimmten BJ Pflicht?

am 2. August 2006 um 9:59

die seitenblinker im kotflügel sind keine pflicht!!!

egal ob baujahr 92 oder 97!

<=bj.94 sind sie überhaupt keine pflicht, danach nur unter den gegebenen vorraussetzungen (länge des wagens etc...)

*aufatmet* na da bin ich ja berihigt...

Zitat:

Original geschrieben von Mickay

Wär schon wichtig, denn meiner ist Bj. 95. Und dann wär alles umsonst :-( Hab mir nämlich vom alten Passat nen Schriftzug (passt genau in die Blinkeraussparungen vom G3 mit eckigen Blinkern) besorgt und den lacken lassen.

hehehe,des selbe hab ich auch gemacht.nen netten gt schriftzug in wagenfarbe :)

blinker im kotflügel sind bei eg fahrzeugen pflicht,fällt mein 92er zum glück nicht drunter.

gilt ab ca. bj 94.

gruss

am 2. August 2006 um 13:00

Mein Kumpel Lusches hat auch keine Blinker mehr in seinem 96er Golf III und der TÜV hat ihm das trotzdem eingetragen.

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