1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 2er
  6. 2er F22, F23, F87 & G42, G87
  7. BMW Bank RSV und GAP widerrufen vor der Finanzierungsbestätigung

BMW Bank RSV und GAP widerrufen vor der Finanzierungsbestätigung

BMW 2er F23 (Cabrio)
Themenstarteram 7. April 2021 um 17:26

Hallo liebe User,

und zwar habe ich wie aus dem Titel zu entnehmen, die GAB und RSV-Versicherung vor der Finanzierungsbestätigung widerrufen. Eine Finanzierungsantragsbestätigung hatte ich bereits erhalten und habe 1 Woche später nach der Unterschrift alles widerrufen. Wie bereits erwartet hat mich dann der Autohändler angerufen und meinte, dass er nun den Vertrag ohne die o.g Versicherungen neu anfordern müsse und folglich der Zinssatz steigen würde. Ist das tatsächlich so? Kann ich dann von dem Finanzierungsvertrag komplett abtreten, da neue Konditionen? Sollte der Zinssatz eigentlich nicht gleich bleiben?

Ich bedanke mich im Voraus :)

Beste Grüße

Ähnliche Themen
65 Antworten

Ist nicht unüblich, dass ohne RSV ein höherer Zinssatz aufgerufen wird, hängt vermutlich von der Risikoeinstufung ab.

Dein Händler ist nicht begeistert, da er ja auch Provisionen auf die verkauften Versicherungen erhält.

Warum setzt du ihn nicht davon in Kenntnis, dass du nicht mehr interessiert bist, wenn der Zinssatz steigt?

Dann siehst du ja, wie er reagiert....

Zitat:

@Mertcicek schrieb am 7. April 2021 um 19:26:29 Uhr:

Hallo liebe User,

und zwar habe ich wie aus dem Titel zu entnehmen, die GAB und RSV-Versicherung vor der Finanzierungsbestätigung widerrufen. Eine Finanzierungsantragsbestätigung hatte ich bereits erhalten und habe 1 Woche später nach der Unterschrift alles widerrufen. Wie bereits erwartet hat mich dann der Autohändler angerufen und meinte, dass er nun den Vertrag ohne die o.g Versicherungen neu anfordern müsse und folglich der Zinssatz steigen würde. Ist das tatsächlich so? Kann ich dann von dem Finanzierungsvertrag komplett abtreten, da neue Konditionen? Sollte der Zinssatz eigentlich nicht gleich bleiben?

Ich bedanke mich im Voraus :)

Beste Grüße

Nein, der Zinssatz spiegelt auch immer das Ausfallrisiko für die Bank wider. Das steigt ohne RSV.

Zudem sind die GAP und RSV ja auch Einnahmen für die Bank, wodurch der Zinssatz geringer ausfallen kann.

Themenstarteram 7. April 2021 um 18:22

Ich habe dem Händler gesagt, dass ich bei einem neuen Vertrag mit einem höheren Zinssatz, das Auto nicht mehr haben möchte. Daraufhin wurde mir gesagt, dass das nicht so einfach wäre.. Soweit ich weiß dürfte der Zinssatz eigentlich nicht steigen.

Klar steigt der Zinssatz, da das Risiko für die Bank steigt. Das trägt der Kunde und nicht die Bank. Wenn Du Sicherheiten für die Banken verringerst, verringerst Du Deine Bonität und das zahlst Du. Die Frage lautet, warum hast du die Zusätze widerrufen? Hattest doch die Konditionen schon beim Abschluss der Finanzierung.

Themenstarteram 7. April 2021 um 19:03

Ja stimmt, jedoch soll das so eine „Sicherheitslücke“ sein, welche man nutzen kann, um einen besseren Zinssatz zu bekommen. Viele würden das so machen. Habe ich in den Foren gelesen. Sprich: Man schließt die Zusatzversicherungen ab, bekommt einen besseren Zinssatz und man widerruft diesen innerhalb der Widerrufsfrist.

Tja, dann ist das bei dir mal sauber nach hinten losgegangen :eek:

Themenstarteram 7. April 2021 um 20:50

Zitat:

@halifax schrieb am 7. April 2021 um 22:46:13 Uhr:

Tja, dann ist das bei dir mal sauber nach hinten losgegangen :eek:

Wenn die mir einen neuen Vertrag mit höheren Zinsen unterjubeln wollen, dann unterzeichne ich einfach den neuen Vertrag nicht. Ich bin mal gespannt was jetzt bei rauskommt.

Ober-Schlaulie, sorry, aber was Du hier spielst, wird gewaltig nach hinten losgehen. Man wird Dir einen saftigen Zins-Aufschlag präsentieren und wenn Du den Vertrag widerrufst wird es wohl die üblichen 15% Zahlung für den Rücktritt geben. Deine Methode kann dir sehr viel Geld kosten, ohne ein Auto zu besitzen.

Glaub mir, die haben schon oft solche Kunden gehabt, das geht an ihre dafür spezialisierten Anwälte und die lassen kein Haar an Dir. Meine Empfehlung, lass solche Spielchen, das sind Rohrkrepierer.

Oder besser, da war wieder einmal das Küken schlauer als die Henne!

Themenstarteram 7. April 2021 um 23:01

Hä.. haha, tut mir leid aber was laberst du für ein scheiß. Ich habe hier alles schwarz auf weiß. Den Darlehensvertrag kann ich innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen, zu mal ich das Auto nicht mal entgegengenommen habe und laut dem Händler der Vertrag noch gar nicht wirksam ist. :)

Und wieder einer der meint er ist schlauer als BMW......viel Spaß!

Als Laie frage ich mich: Sind die widerrufenen Versicherungen denn wirklich so sinnfrei, dass man sie definitiv nicht braucht?

Wenn Dir die Konditionen von BMW zu teuer sind mit GAP und RSV, dann hätte ich eben woanders finanziert und etwas mehr Aufwand in Kauf genommen. Bei der BMW Bank biste jetzt erst mal unten durch und dass zu Recht. Hätte ich mir drei Mal überlegt so ein Risiko einzugehen.

Du hast einen Kaufvertrag für den Wagen.

Die zweite Schiene ist die Bezahlung.

Du hattest einen Vertrag mit der BMW Bank, aber diesen widerrufen.

Somit ist es nun Dein Problem, wie Du das Fahrzeug bezahlen willst.

 

Die BMW-Bank hat Dir ein neues Angebot unterbreitet, das das höhere Ausfallrisiko (durch die fehlende RSV) berücksichtigt.

 

Das kannst Du annehmen oder nicht. Du hast aber m. E. gegenüber BMW nicht den rechtlichen Anspruch, dass sie Dir die Konditionen des alten Vertrages anbieten.

 

Was mich interessiert:

Warum sollte der KV des Wagens noch nicht wirksam sein?

Liegt noch keine schriftliche Bestätigung der Annahme von BMW vor (innerhalb von drei Wochen)?

Themenstarteram 8. April 2021 um 9:19

Zitat:

@meisman schrieb am 8. April 2021 um 07:54:05 Uhr:

Du hast einen Kaufvertrag für den Wagen.

Die zweite Schiene ist die Bezahlung.

Du hattest einen Vertrag mit der BMW Bank, aber diesen widerrufen.

Somit ist es nun Dein Problem, wie Du das Fahrzeug bezahlen willst.

 

Die BMW-Bank hat Dir ein neues Angebot unterbreitet, das das höhere Ausfallrisiko (durch die fehlende RSV) berücksichtigt.

 

Das kannst Du annehmen oder nicht. Du hast aber m. E. gegenüber BMW nicht den rechtlichen Anspruch, dass sie Dir die Konditionen des alten Vertrages anbieten.

 

Was mich interessiert:

Warum sollte der KV des Wagens noch nicht wirksam sein?

Liegt noch keine schriftliche Bestätigung der Annahme von BMW vor (innerhalb von drei Wochen)?

Ich habe vor 2 Wochen unterschrieben und laut Autohändler besteht der Vertrag immer noch nicht, weshalb ich auch lediglich eine Finanzierungsantragsbestätigung habe und keine Finanzierungsbestätigung. Der Vertrag ist also nie Zustande gekommen. Habe die 2 Zusatzversicherung zu früh widerrufen laut dem Händler.

 

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 2er
  6. 2er F22, F23, F87 & G42, G87