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BMW bietet nun 3 statt 2 Jahre Gewährleistung

BMW
Themenstarteram 6. November 2016 um 8:41
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44 Antworten

Du bringst Garantie mit Gewährleistung durcheinander. Schau mal bei Tante G... nach. Da gibts nicht unerhebliche Unterschiede.

Gruß

Themenstarteram 6. November 2016 um 9:44

Zitat:

@vmaxfredi schrieb am 6. November 2016 um 10:29:19 Uhr:

Du bringst Garantie mit Gewährleistung durcheinander. Schau mal bei Tante G... nach. Da gibts nicht unerhebliche Unterschiede.

Gruß

Es sind nun dennoch drei statt zwei sorgenfreie Jahre. Ohne Beweislastumkehr oder Kulanzgefricke im dritten Jahr.

Zitat:

@vmaxfredi schrieb am 6. November 2016 um 10:29:19 Uhr:

Du bringst Garantie mit Gewährleistung durcheinander. Schau mal bei Tante G... nach. Da gibts nicht unerhebliche Unterschiede.

Gruß

Hier gehts aber nicht um die gesetzliche Gewährleistung sondern um die nun 3-jährige BMW-Gewährleistung.

Am besten schaust also du mal bei Tante BMW vorbei und guckst dir den PDF zum BMW-Qualitäts-Brief an.

Einen wichtigen Punkt darin hat marrot ja bereits erwähnt.

Zitat:

@vmaxfredi schrieb am 6. November 2016 um 10:29:19 Uhr:

Du bringst Garantie mit Gewährleistung durcheinander. Schau mal bei Tante G... nach. Da gibts nicht unerhebliche Unterschiede.

Gruß

Bei BMW gibt es in der Praxis gar keine Unterschiede, das BMW auf die Beweislastumkehr zu Lasten des Kunden verzichtet.

Warum nennt das dann BMW nicht endlich einmal GARANTIE???

Weil Sie trotzdem Spielraum haben möchten würde ich sagen.

Technische Defekte usw. werden bestimmt anstandslos repariert, aber wie schaut es mit Klappergeräusche usw?

Ich denke, dass die Kosten nicht immer übernommen werden.

Und es bindet einen an die BMW Werkstatt bei Serivce usw. viel mehr, denn das ist Voraussetzung.

Kennt jemand genaueres?

Zitat:

@Raffaello22 schrieb am 6. November 2016 um 13:18:17 Uhr:

Warum nennt das dann BMW nicht endlich einmal GARANTIE???

Weil Sie trotzdem Spielraum haben möchten würde ich sagen.

Technische Defekte usw. werden bestimmt anstandslos repariert, aber wie schaut es mit Klappergeräusche usw?

Ich denke, dass die Kosten nicht immer übernommen werden.

Und es bindet einen an die BMW Werkstatt bei Serivce usw. viel mehr, denn das ist Voraussetzung.

Kennt jemand genaueres?

Leider völlig falsch. Ganz im Gegenteil sogar: auch Klappergeräusche sind Mängel im Sinne der Gewährleistung. Da BMW auf die beweislastumkehr verzichtet, müsste BMW also nachweisen, dass der mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Ein Ding der Unmöglichkeit. BMW hat aber im 3. explizit klappergeräusche von der Gewährleistung ausgenommen.

Service bei BMW ist keine Voraussetzung, denn die Gewährleistung steht dir bedingungslos gesetzlich zu. Hier ist eine Verpflichtung, den Wagen bei BMW zu warten, überhaupt nicht zulässig.

Und als letztes: ich habe noch nie erlebt oder davon gehört, dass es in den ersten zwei Jahren zu Problemen mit der kostenübernahme gekommen ist.

Zusammengefasst: Garantiebedingungen kann der Händler völlig frei festlegen. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und BMW stellt den Kunden durch die Zusagen im Qualitätsbrief noch wesentlich besser. Das ist nichts anderes als eine Garantie.

Tut mir leid, aber wenn es eine Garantie wäre, dann würde dort auch Garantie stehen!

Nicht umsonst wähle ich den schlechteren Begriff Gewährleistung.

Die gesetzliche Gewährleistung ist Pflichtvorgabe, alles darüber hinaus reines Entgegenkommen, so dass hierzu auch Bedingungen gestellt werden können.

Wo erwähnt BMW den Ausschluss im 3. Jahr?

P.S.: Die Überschrift sollte auch in Gewährleistung umbenannt werden.

am 6. November 2016 um 13:32

Zitat:

@Raffaello22 schrieb am 6. November 2016 um 14:24:39 Uhr:

Tut mir leid, aber wenn es eine Garantie wäre, dann würde dort auch Garantie stehen!

Nicht umsonst wähle ich den schlechteren Begriff Gewährleistung.

Die gesetzliche Gewährleistung ist Pflichtvorgabe, alles darüber hinaus reines Entgegenkommen, so dass hierzu auch Bedingungen gestellt werden können.

Damit hast du es doch bereits auf den Punkt gebracht, es spielt überhaupt keine Rolle wie ein Hersteller dieses Entgegenkommen deklariert. Auch die Garantie anderer Hersteller ist lediglich eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige Dienstleistung.

Zitat:

@Bavarian schrieb am 6. November 2016 um 14:32:44 Uhr:

Zitat:

@Raffaello22 schrieb am 6. November 2016 um 14:24:39 Uhr:

Tut mir leid, aber wenn es eine Garantie wäre, dann würde dort auch Garantie stehen!

Nicht umsonst wähle ich den schlechteren Begriff Gewährleistung.

Die gesetzliche Gewährleistung ist Pflichtvorgabe, alles darüber hinaus reines Entgegenkommen, so dass hierzu auch Bedingungen gestellt werden können.

Damit hast du es doch bereits auf den Punkt gebracht, es spielt überhaupt keine Rolle wie ein Hersteller dieses Entgegenkommen deklariert. Auch die Garantie anderer Hersteller ist lediglich eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige Dienstleistung.

Worin besteht denn dann der Unterschied zur verlängerten Garantie, die ich ja für das dritte Jahr noch erwerben kann?

Zitat:

@Raffaello22 schrieb am 6. November 2016 um 14:24:39 Uhr:

Tut mir leid, aber wenn es eine Garantie wäre, dann würde dort auch Garantie stehen!

Nicht umsonst wähle ich den schlechteren Begriff Gewährleistung.

Die gesetzliche Gewährleistung ist Pflichtvorgabe, alles darüber hinaus reines Entgegenkommen, so dass hierzu auch Bedingungen gestellt werden können.

Wo erwähnt BMW den Ausschluss im 3. Jahr?

P.S.: Die Überschrift sollte auch in Gewährleistung umbenannt werden.

Bin mir mit den Geräuschen gar nicht mehr sicher. Im qualitätsbrief steht es nicht drin, dass es im 3. Jahr nicht mit drin ist. Nur Leihwagen gibt es im 3. Jahr nicht.

Und bitte informier dich doch erstmal, bevor du hier mit gut oder schlecht kommst. Die Gewährleistung ist in den ersten 6 Monaten eine extrem weitreichende und gute Regelung für den Kunden. Durch den qualitätsbrief erweitert BMW diese Rechte auf 36 Monate und noch vieles mehr. Das ist NICHT schlechter als eine Garantie. Gerade weil es keine Garantie ist sondern der gesetzliche Anspruch, der verlängert und ohne Bedingungen erweitert wird, steht man teils sogar besser da als mit so mancher garantie.

Mehr sage ich dazu aber auch nicht mehr. Entweder du hast es jetzt oder eben nicht.

Zitat:

@philippnet schrieb am 6. November 2016 um 14:35:06 Uhr:

Zitat:

@Bavarian schrieb am 6. November 2016 um 14:32:44 Uhr:

 

Damit hast du es doch bereits auf den Punkt gebracht, es spielt überhaupt keine Rolle wie ein Hersteller dieses Entgegenkommen deklariert. Auch die Garantie anderer Hersteller ist lediglich eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige Dienstleistung.

Worin besteht denn dann der Unterschied zur verlängerten Garantie, die ich ja für das dritte Jahr noch erwerben kann?

Bei der Garantie, die du erwerben kannst, gibt es Einschränkungen, Selbstbehalte und Bedingungen. Die gibt es bei Gewährleistung NICHT. Darf es gar nicht geben.

Bei BMW kannst Du keine verlängerte Garantie erwerben, da BMW keinerlei Garantie gibt.

Du kannst (konntest bisher) bei Neuwagen eine Neuwagenanschluß-Garantie kaufen. Das war eine Versicherung einer Versicherungsgesellschaft und nicht von BMW.

Alternativ gibt es die Gewährleistungsverlängerung von BMW. Bisher konnte man die beim Neuwagen für weitere 12, 24 oder 36 Monate kaufen, also in Summe zu den 24 Monaten ab Werk für bis zu 5 Jahre.

Jetzt sind ab Werk 36 Monate dabei. Und Du kannst weitere 12 o. 24 Monate kaufen (ob 36 auch angeboten werden weiß ich gerade nicht).

Bei Gebrauchtwagen gab es die Möglichkeit einer Gebrauchtwagengarantie, ebenso über eine Versicherung und nicht von BMW. Vom Händler bekommt man immer eine Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Genaue Unterschiede sollte man einfach in den zugrunde liegenden Bedingungen nachlesen. Dann weiß man wo der Unterschied ist.

Und wie kommt man darauf, dass eine sog. Garantie immer besser ist als "nur" eine Gewährleistung? Eine Garantie kann soweit eingeschränkt werden wie es der Garantiegeber will. Die kann am Ende auch weniger wert sein als das Papier auf dem sie steht.

Hi,

liest sich so, als würde ich etwas falsches schreiben.

Warum nun auch noch eine Gewährleistung besser als eine vom Hersteller gegebene Garantie sein soll, verstehe ich jedoch nicht. Eine Garantie entspricht mindestens den Umfang der Gewährleistung und stellt einem meistens vorallem zeitlich gesehen besser dar.

Die Nutzung des Begriffes auch bei der Garantieverlängerungen, Entschuldigung Gewährleistungsverlängerung habe ich auch nie verstanden.

Nebenbei: Das ist einfach meine Meinung, vorallem da ich beide Begriffe ziemlich gut auseinander halten kann. Für mich muss es noch einen Unterschied bei BMW geben, denn ansonsten würde dessen Gewährleistung mit Verzicht auf die Beweislastumkehr einfach Garantie heißen...

Ok, ich konnte jetzt erst die zwischenzeitlich geschriebenen Zeilen lesen.

Den Einwand, dass man die Garantie einschränken kann bzw. könnte liest sich logisch.

Daher ist dies für mich eine positive Begründung warum BMW den Begriff wählt.

Ich kann jetzt nur von VW reden, aber bei der Neuwagenanschlussgarantie gibt es für mich keine Ausschlüsse außer Verschleißteile. Über die danach folgenden Funktionsgarantie brauchen wir gar nicht reden.

P.S.: Irgendwie habe ich das Gefühl, dass man hier meint ich wolle BMW angreifen, weil ich VW fahre. Nein, denn ich interessiere mich derzeitig für BMW sehr und setze mich derzeitig damit auseinander da ich eben keinen Fehler beim Neukauf machen will.

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