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BMW Händler fälscht Leasing Rückgabeprotokoll

BMW 3er G21
Themenstarteram 21. Juli 2024 um 11:58

Hallo liebe Forum Mitglieder,

mir ist ganz was schrecklich außergewöhnliches passiert, was mir in den letzten 20 Jahren noch

von keinem Händler bei einer Leasing Rückgabe so untergekommen ist.

Fahrzeug BMw 330 i M Touring schwarz, gekauft für EUR 59.000.-- als Neuwagen in 07/21 bei einem

BMW Händler in Bayreuth.

Leasing Rückgabe erfolgte im Juni 2024 mit ca. 35000 km. Soweit so gut!

Anwesend in der Niederlassung dieses überregionalen BMW Händlers war der Verkäufer

des Autohauses und ein Tüv Prüfer vom TüV Süd.

Gut eine Stunde schauten sich beide das Auto an und prüften innen und außen.

Festgestellt wurde an der Fahrertür und der hinteren Tür je eine minimale Delle, die man

mit blosem Auge eigentlich nicht sah.

OK der Gutachter setzte 2 x EUR 100.-- als Wertminderung an.

Dann wurde mit dem Verkäufer und dem TÜV Prüfer der 2021 geschehene Unfallschaden

durch Dritteinwirkung am BMW gezeigt und besprochen. Zuvor rief der Verkäufer in München

bei der Leasing und und versicherte sich, dass es sich dort um den gleichen damals gemeldeten

Schaden von über ca. EUR 8000.-- netto handelte. Der Leasing liegt die damalige Reparaturrechnung

eines BMW Autohauses Vogel vor. Auch das Gutachten des damaligen Kasko SV der Württembergischen Versicherung.

Der SV vom TÜV prüfte die Lackdicken. Einzig aufgefallen ist im die höhere Lackdichte an auf der

Motorhaube. Diese wurde 2021 infolge Steinschlag nachlackiert.

An dem ausgetauschten Kotflügel fahrerseits, der Frontschürze mit Anbauteilen etc., dem

erneuerten Laser Scheinwerfer, der Felge und dem Reifen etc. hatte er nichts auszusetzen,

sagte aber,

infolge des jungen Fahrzeuges mit niedriger Kilometerleistung ist ein

merkantiler Minderwert

von EUR 1000.-- anzusetzen, was die ausgetauschten Teile betrifft.

Merkantile Minderwerte an der Lackierung der neuen Plastikteile an der Front etc. könne

man nicht ansetzen.

Gegen 15.30 Uhr legte der Verkäufer meinem Vater, der die Abwicklung vornahm, die

letzte Seite eines sogenannten Rückgabeprotokolls vor und bat um Unterschrift.

Das Formular war unausgeüllt, keine Einträge, kein Datum, einfach nichts.

Vorseiten wurden weder gezeigt, noch besprochen etc.., und auch vom Umfang her

nicht bekannt.

Im VERTRAUEN auf die gute Geschäftsbeziehung - es wurde vor über 2 Jahren noch ein

Mini JCW dort gekauft und ein neuer BMW X 3 3.0 Diesel Modell 2025 sollte jetzt

erworben werden, sobald die Preisliste raus ist.

 

Nach ca. 14 Tagen kam die Abrechnung der BMW Bank und es gab eine kleine Differenz

im Zahlenwerk zu den Händlerangaben, die jetzt anders waren.

In München angerufen: der nette Mitarbeiter sagte, dass ist Händlersache und ich sende

Ihnen das Protokoll des Händlers zu, was die uns eingereicht haben.

Das Protokoll kam und jetzt kam der Schreck und für uns nach Durchsicht desselben

mit einer völlig anderen Fahrzeugbeschreibung die dortige VORSATZ auf Schönung

des Fahrzeuges mit UNFALLFREI.

Der BMW war nach ca. 2. Wochen über mobile de. verkauft worden, die Anzeige

liegt uns vor.

Im Protokoll steht drin:

Seite 2: Unfallfreiheit UNFALLFREI - JA

Nachlackierung- Kotflügel links, Motorhaube, Stoßfänger,

Reparaturrechnung NICHT VORHANDEN

VORSCHADENSHÖHE 0,00 EUR

Seite 4: Vorschäden nein

Nacklackierung nein

Vorschadenshöhe 0.00 EUR

Seite 3 Nachlackierung Kotflüel links, Motorhaube, Stoßfänger

WERTMINDERUNG 1.000.-- EUR

 

Seite 5: Unterschrift 16.05.2024

Formular ausgefüllt mit Rückgabevermerk gemeinsam festgesteller Fahrzeugzustand,

Unfallvermerk und Fahrzeugminderungswert

eingetragen worden!

 

BESCHWERDEN beim Autohaus in Bayreuth/Kulmbach, dass diese vom Händler eigenhändig

vorgenommenen nachträglichen und niemals abgesprochenen Zustandsbeschreibungen des

Fahrzeuges unrichtig sind, sogar nach Rücksprache mit dem TÜV Prüfer jetzt, falsch angesetzt

sind, ergaben nur freche Antworten des Geschäftsführers dort:

Wollen Sie STreit mit uns?

Das Originalprotokoll liegt uns mit Ihrer Unterschrift doch vor!

Ja die haben das Protokoll bewußt zurück gehalten damals mit den Worten:

es wird von der Buchhaltung die Tage noch ausgefüllt und dann an die BMW

Bank verschickt.

Hätte mein Vater das 5-seitige Protokoll vor Augen gehabt, wäre doch der Schwindel

mit den Falscheintragungen sofort aufgefallen. Natürlich auch der höhere Ansatz einer

zu zahlenden Wertminderung bei der BMW Bank.

Sozusagen hat der Händler im Protokoll das AUTO als UNFALLFREI gemacht und die

Wertminderung aus EUR 8000.-- UNFALLSCHADEN nur mit EUR 1000.-- aus der

Lackierung angesetzt, was lt. Tüv Gutachter völlig falsch und nie abgesprochen war,

da beim Lack kein merkantiler Minderwert berechnet wird, wenn die Lackierung ok ist.

Auch die sog. Bagatellgrenze ist weit weit überschritten und dem Käufer des BMW

hat der Händler ein Fahrzeug verkauft mit den Worten, der ist nur NACHLACKIERT!

Weder die Schadensrechnung noch das Schadensgutachten hat der dem Käufer

gezeigt bzw.diesen aufgeklärt.

Sozusagen hat der Händler versucht ein DOPPELGESCHÄFT zu machen.

uns die Wertminderung anzusetzen

das Auto dann als unfallfrei zu verkaufen zu einem besseren Preis!

Also sind wir MITTÄTER einer Urkundenfälschung mit vorsätzl. B... geworden oder?

Wir haben schon viele LEasingfahrzeuge, auch bei AUDI und BENZ AMG zurückgegeben,

aber solch ein "SERIÖSES GESCHÄFTSGEBAHREN" ist uns nicht unterlaufen.

Wäre nämlich keine Wertdifferenz bei der Leasing nachgefragt worden, hätten wir nie

das Protokoll in seiner 5-seitigen Ausfertigung gesehen bzw. erhalten..

Vor einer Woche schreibt der GF von Bayreuth:

Sie haben doch das Protokoll damals in Kopie bekommen! Eine Lüge sondersgleichen

mit dem Umkehrschluss, dass dann damals sofort die FÄLSCHUNG und die versuchte

und natürlich vollzogene TÄ'USCHUNG aufgefallen wäre. Eine Unterschrift unter unrichtige

Angaben im EUR Wert und des wahren Fahrzeugzustandes wäre nie erfolgt.

Schade das wir den neuen BESITZER des BMW 330i noch nicht kennen.

Er wäre bestimmt froh, wenn er die Schadensrechnung von brutto ca. EUR 10.000.--

und das Gutachten hätte. Denn bei einem späterenWiederverkauf wird er sich doch

nicht in die Nesseln setzen wollen, oder vielleicht an einen Händler wie hier geraten,

der ihm bei Angabe UNFALLFREI das GEGENTEIL beweist wie:

Im BMW Computer des Fahrzeuges ist der UNFALL aus 2021 eingetragen, auch bei

der Leasing.

Was sagt Ihr dazu zu solch einem Schock mit m. E. eigens durch den Händler

dargestellten anderen Sachverhalt, der uns jetzt noch in die Schuhe geschoben wird

durch Schreiben des Geschäftsführers:

SIE HABEN DOCH UNTERSCHRIEBEN - NEIN NIEMALS durch ZEUGEN- und Schriftbeweis

und durch damalige ANWESENHEIT des TÜV GUTACHTERS, der uns vor 2 Wochen die wahre

ABSPRACHE nochmals als ZEUGE bestätige.

Mit freundlichen Grüßen

00000638990019
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18 Antworten

Hmm... also dir/euch persönlich ist jetzt kein Schaden entstanden, oder?

Falls du weiterhin Energie reinstecken willst, bring den Fall zur Anzeige.

Ansonsten ziehe deine Konsequenzen und betrete dieses Autohaus nie wieder.

Und wie immer in solchen Fällen gilt: Niemals nie Blankounterschriften setzen.

Themenstarteram 21. Juli 2024 um 16:01

Zitat:

@Woytec78 schrieb am 21. Juli 2024 um 17:55:00 Uhr:

Und wie immer in solchen Fällen gilt: Niemals nie Blankounterschriften setzen.

Themenstarteram 21. Juli 2024 um 16:08

Hallo,

es war leider nicht anders möglich als man im 3er Teram - TÜV Gutachter, Verkäufer und mein Vater, gegen

15.30 Uhr fertig waren. Der Verkäufer K. sagte, dass er ab dem nächsten Tag in Urlaub ist - was auch

stimmte- und er die Unterlagen von Kulmbach nach Bayreuth schickt, damit diese fertig gestellt und an

die BMW Bank gehen.

Wer glaubt denn, das der solch eine -kriminelle Energie- hatte, das Auto als unfallfrei und ohne Rechnung etc.

eintragen zu lassen. Seine Unterschrift hat er nicht in Gegenwart meines Vaters gemacht, sonder diese ist

erst auf dem von der BMW Bank geschickten 5-seitigen Protokoll zu ersehen.

Das war natürlich ein Trick von dem wie wir nach Erhalt des Protokolls von der Leasing erfuhren.

Auch diese ist sehr verwundert über sich "widersprechende Einträge im Protokoll"..

Wir haben dort im Wert von 110.000 EUR 2 Fzg. gekauft und hatten nicht den geringsten Zweifel

an deren Seriösität.

Aber man sieht ja, dass sogar der GF sich der Sache anschließt und jetzt nach 4 Wochen in die

gleiche Kerbe schlägt. Klar, der schützt seinen Mitarbeiter und sich selbst - denn der ist verantwortlich

für dessen Tun oder auch nicht Tun !!!

Schon komischer Fall. Aber scheint wohl uch bei BMW Autohäusern vorzukommen. Zum Glück wird sowas mittlerweile bei BMW in der Fahrzeughistorie gespeichert. Ich würde einen gebrauchten BMW auch nur mit diesem Auszug kaufen. Vorher ein unabhängiges Gutachten machen lassen uns gut ist. Leider gibt es aber genügend gutgläubige Käufer - oft ältere Leute - die sich dann abzocken lassen.

Ich verstehe den Vorteil des Händlers nicht. Du gibst der BMW Bank ein nicht unfallfreies Fahrzeug als unfallfrei zurück und die BMW Bank verkauft das Fahrzeug als unfallfrei an den BMW Händler, welcher das Fahrzeug als unfallfrei weiterverkauft.

Der Vorteil liegt also erstmal bei der BMW Bank.

Was ich aber auch nicht verstehe: Du sprichst von einem "Unfallschaden durch Dritteinwirkung" und einem "Gutachten des damaligen Kasko S(ach)V(erständigen)". Heißt das, dass deine Kaskoversicherung den Schaden bezahlt hat (z.B. Unfallflucht)? Weil weder die Voll- noch die Teilkasko zahlt erstmal eine merkantile Wertminderung, wenn nicht eine GAP Versicherung existiert. Hat die BMW Bank als Eigentümer des Fahrzeugs damals von irgendjemanden (GAP Versicherung oder von dir selbst bezahlt) die merkantile Wertminderung bezahlt bekommen?

Themenstarteram 21. Juli 2024 um 19:00

Zitat:

@sepplmail schrieb am 21. Juli 2024 um 20:36:26 Uhr:

Ich verstehe den Vorteil des Händlers nicht. Du gibst der BMW Bank ein nicht unfallfreies Fahrzeug als unfallfrei zurück und die BMW Bank verkauft das Fahrzeug als unfallfrei an den BMW Händler, welcher das Fahrzeug als unfallfrei weiterverkauft.

Der Vorteil liegt also erstmal bei der BMW Bank.

Was ich aber auch nicht verstehe: Du sprichst von einem "Unfallschaden durch Dritteinwirkung" und einem "Gutachten des damaligen Kasko S(ach)V(erständigen)". Heißt das, dass deine Kaskoversicherung den Schaden bezahlt hat (z.B. Unfallflucht)? Weil weder die Voll- noch die Teilkasko zahlt erstmal eine merkantile Wertminderung, wenn nicht eine GAP Versicherung existiert. Hat die BMW Bank als Eigentümer des Fahrzeugs damals von irgendjemanden (GAP Versicherung oder von dir selbst bezahlt) die merkantile Wertminderung bezahlt bekommen?

Themenstarteram 21. Juli 2024 um 19:40

Also die Bank Bank hat keinen Vorteil, denn der kalk. Rückgabewert des Fahrzeuges wird bereis bei Abschluss

des Leasingvertrages errechnet und der Händler verpflichtet sich zu diesem Preis das Fzg. bei Leasingende

von der BMW Bank auszulösen. Das heißt er zahlt den Restwert und wird Eigentümer.

Wenn am Fzg. irgendwelche Schäden zu Lasten des Leasingnehmers, also den Kunden, betragsmäßig ermittelt

werden, teilt der Händler der BMW Bank dies mit und die BMW Bank schickt dir eine Endabrechnung.

Den Wert des Schadens oder einer Reparatur etc... zieht diese von deinem Konto ab und überweist den

Betrag an den Händler, damit dieser den Schaden erstattet bekommt oder die Reparaturkosten bekommt.

Hier hat der Händler einen merkantlien Minderwert allein aus der Lackierung der Motorhaube und des

Kotflügels berechnet mit EUR 1000.,--- lt. seinem eigenen Eintrag (weder vereinbart mit diesem noch

dem TÜV Gutachter, noch mit uns).

Dann hat er das Fzg. aufgrund seines Eintrages: Unfallfrei, keine Vorschäden, keine Schadensrechnung

vorgelegen etc., der BMW Bank - entgegen dem erfolgten Teileaustausch in Höhe von ca. EUR 5000.--

ganz einfach "bereinigt", obwohl die BMW Bank die Schadensrechnung aus 2021 selbst vorliegen hat.

Dies nur mit dem ZIEL das Auto an einen neuen Besitzer als unfallfrei anbieten und zu einem besseren

Preis verkaufen zu können, was eine Woche später erfolgte. Die Anzeige liegt uns vor.

Also mir eine merkantile Wertminderung in Rechnung gestellt, die keine ist und auch keine war nach

den Leasingbedigungen - auch lt. Tüv Gutachter -. EUR 1000.-- abkassiiert und dann den Käufer

betrogen unter Verschweigung eines hohen Unfallschadens - den ich lt. Händler jetzt lt. seiner

Stellungnahme sozusagen mit bestätigte

mit meiner Unterschrift, was entgegen der Fakten- und Zeugenlage (Gutachter) nicht stimmt.

Denn er schrieb das Protokoll später selbst und schickte es mir nie zu........... Klar, durfte ja nicht

auffliegen oder?

Klar ist auch , dass mit der neue Käufer mehr bezahlt hat. Aber noch schlimmer, er hat ein Unfallauto

mit einer Rechnungssumme von EUR 10.000.-- brutto und weiß es nicht!

 

Ganz geringfügige Schäden müssen vielmehr durch eine Auslegung des Begriffs "unfallfrei"

ausgeklammert werden. Selbst bei zusichernden Erklärungen in Bezug auf eine Unfallfreiheit

kann ein Käufer, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nur erwarten, dass das Fahrzeug

keine über die BAGATELLGRENZE hinausgehenden Unfallschäden erlitten hat.

Deshalb werden - auch im Rahmen des § 459 BGB - üblicherweise Unfallschädenvon sogenannten

Bagatellschäden abgegrenzt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zhur Offenbarungspflicht des Verkäufers, dem sich

der Senat anschließt, ist die Mitteilung eines von dem Gebrauchtwagen erlittenden Unfalls dann

entbehrlich, wenn dieser so geringfügig war, dass bei vernünftiger Betrachtungsweise der Kaufentschluss

davon nicht beeinflusst werden kann.

Als Bagatellschäden in diesem Sinne können nur ganz geringfügige, äußere LACK-Schäden angesehen werden.

Genau das hat der Händler hier NICHT hinein geschrieben WIDER BESSEREN WISSENS!

Jedoch nicht dagegen andere BLECH Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben.

Daher entfällt die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft -Unfallfreiheit-

lediglich bei bloßen Lackschäden, insbesondere in Form von Kratzern, und allenfalls noch bei ganz

geringfügigen, kleinen Dellen im Blech.

Letztgenannte hat sich der Händler mit EUR 200.-- Abzug von mir zusätzlich vergüten lassen.

Also um es einfach zu sagen, der Händler hat - entgegen Bekanntheit des Unfallschadens,

auch von der Leasing, Vorlage der Rechnung von der Leasing, Vorlage des Gutachtens

vom damaligen Unfall - (Kaskoschaden den der Gegner damals bestritten hat ,daher keine

Wertminderung im Ansatz bei der eigenen Versicherung), wissentlich und vorsätzlich

zur Erzielung besserer Konditionen von beiden Seiten - ich und den Folgekäufer -

betro.... durch vorausgegangene einseitige Urkundenfälschung des Protokolls.

Damit konnte er dem Käufer vorlegen, dass das Auto nichts hatte !!!

Kann ja sein dass dieses Procedere bei diesem BMW Händler mit vielen Niederlassungen

in Franken , in Bayern und in Baden Württemberg tagtäglich so gehändelt wird.

Versuchen kann man es ja, nur auffliegen wenns dumm läuft und die Wahrheit ans Licht kommt,

ist halt unschön, noch höflich ausgedrückt.

Altes Sprichtwort: 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen!

Dieser BMW Händler muß es ja nötig haben und der will mir ein Folgefahrzeug - war bereits vorbereitet

mit einem neuen X 3 3.0 Benziner Modell 2025 und für die andere Firma einen Countrymann JCW

einmal im Leasing und einmal - wie bei dem Mini JCW aus 2022- verkaufen..

Da käme wieder Freude auf bei dem "Beigeschmäckle"

Was willst Du jetzt machen?

Option A: Anzeige erstatten?

Option B: X3 woanders kaufen

Option C: weiter Kunde sein bei diesem Händler?

…sorry, muss mich jetzt hier mal reinhängen, aber glaubt Ihr tatsächlich Alle diesen Schei…den der Themenersteller hier so schreibt?…Der Typ hat doch das größte Problem mit sich selbst, lest auch mal seine anderen Beiträge…

Gruß Andy

Mal abgesehen davon, was hier warum falsch gelaufen ist …

… ist der Wagen im BMW System als „Unfallwagen“ samt Reparatur gekennzeichnet und könnte jederzeit auffliegen, warum sollte ein Vertragshändler so etwas riskieren?

… frage ich mich was dieser Betrag bezwecken soll. Und ob so eine Veröffentlichung mit heftigen Vorwürfen gegen eine einfach und klar recherchierbare Händlergruppe nicht selber eine Rufschädigung als strafbare Handlung darstellt:

„Steht eine Rufschädigung im Raum, kommt aus strafrechtlicher Sicht eine üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht.

Von einer Verleumdung (§ 187 StGB) spricht man, wenn der Täter bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, um herabzuwürdigen. Ihm ist klar, dass das was er sagt, nicht der Realität entspricht.

Bei einer üblen Nachrede (§ 186 StGB) hingegen lässt sich nicht genau beweisen, ob die Tatsachenbehauptung wahr ist oder nicht. Ist sie jedoch trotzdem geeignet, Ihr Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, kann sich der Täter durch eine Verbreitung strafbar machen.“

Ich wäre da vorsichtig, besonders der Tatbestand der üblen Nachrede wäre hier eventuell schnell erfüllt.

Beliebige unbewiesene Vorwürfe von Usern gegen Kfz-Hersteller sind auf MT auch erlaubt, ohne dass eingegriffen wird - sollte es bei Kfz-Händlern anders sein? Ich fände mal eine offizielle Klarstellung gut, ob es eine Grenze gibt und wenn ja wo.

Zum Beispiel (höchstwahrscheinlich nicht richtig)

- strafbares Verhalten darf keinem Unternehmen unterstellt werden, außer es wurde bereits rechtskräftig dafür verurteilt

- vorsätzlich schlechte Produktqualität darf ohne Beweise behauptet werden

- ...?

Selbst wenn die Geschichte genau so stimmt - es ist einzig und alleine die Angelegenheit des Händlers. Du bist raus aus dem Leasing und Ende.

Themenstarteram 22. Juli 2024 um 7:25

Zitat:

@Bavariacruiser schrieb am 21. Juli 2024 um 22:59:27 Uhr:

Mal abgesehen davon, was hier warum falsch gelaufen ist …

… ist der Wagen im BMW System als „Unfallwagen“ samt Reparatur gekennzeichnet und könnte jederzeit auffliegen, warum sollte ein Vertragshändler so etwas riskieren?

… frage ich mich was dieser Betrag bezwecken soll. Und ob so eine Veröffentlichung mit heftigen Vorwürfen gegen eine einfach und klar recherchierbare Händlergruppe nicht selber eine Rufschädigung als strafbare Handlung darstellt:

„Steht eine Rufschädigung im Raum, kommt aus strafrechtlicher Sicht eine üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht.

Von einer Verleumdung (§ 187 StGB) spricht man, wenn der Täter bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, um herabzuwürdigen. Ihm ist klar, dass das was er sagt, nicht der Realität entspricht.

Bei einer üblen Nachrede (§ 186 StGB) hingegen lässt sich nicht genau beweisen, ob die Tatsachenbehauptung wahr ist oder nicht. Ist sie jedoch trotzdem geeignet, Ihr Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, kann sich der Täter durch eine Verbreitung strafbar machen.“

Ich wäre da vorsichtig, besonders der Tatbestand der üblen Nachrede wäre hier eventuell schnell erfüllt.

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