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- BMW Premium Selection - Zertifikat vom Händler so überhaupt gültig?!
BMW Premium Selection - Zertifikat vom Händler so überhaupt gültig?!
Frohe Weihnachten euch allen!
Ich bräuchte mal eure Hilfe zum Thema Premium Selection. Ich bin da zwar nicht uninformiert und kenne die Einzelheiten der PS - meine ich zumindest. Doch jetzt weiß ich nicht ob das Zertifikat vom Händler so zulässig ist (siehe Bild). Er versichert mir statt 10tkm/6Mon. nur Wartungsfreiheit für 5tkm/18Mon. (nach Intervallanzeige) auf dem PS-Zertifikat.
Hier sind doch sicherlich Leute anzutreffen, die sich mit PS besser auskennen als ich...
Näheres zum Problem:
Am 23.12. habe ich mir einen jungen Gebrauchten BMW 430xd GC zugelegt (mit PS). Der Wagen stand auch wirklich gut da, hatte auch "nur" knapp über 50tkm. Einziges Manko war, dass die hinteren Bremsen laut Bordcomp. in 5000km fällig sein (auf den vorderen Bremsen war noch genug drauf). Soweit ich das verstanden habe sollten/müssen PS-Fahrzeuge mind. 6 Moante/10.000km Wartungsfreiheit garantieren. Deshalb sprach ich den Verkäufer darauf an, welcher mir jedoch mitteilte, dass dies nicht für Verschleißteile gelte. "Ok", dachte ich, "ich kann ja auch irren.", und merkte an, dass ich mich da nochmal beim Kundenservice informieren werde. Dies wurde so in der Art kommentiert, dass der Kundenservice den Käufern sowieso nur gut zureden würde. Generell machte es den Anschein, als wolle man sich vor den Kosten des Wartens der Bremsen drücken.
Beim Kundenservice wurde mir mitgeteilt, dass die Bremsen durchaus unter die 10tkm/6 Mon. fallen und ich sie dann darüber kostenlos wechseln lassen könne. Der Verkäufer stellte mir bei Abholung jedoch das PS-zertifikat mit der Sonderregelung 5tkm/18Mon. aus (ohne das wir das vorher so abgesprochen haben) und drückte es mir in die Hand. Ich war zunächst stark irritiert. Da der Händler aber an sich nett war (das sollte man auch voraussetzen) aber in dieser Hinsicht eh nicht mit sich diskutieren ließ, wollte ich mir den Rat woanders suchen (rufe die Tage auch nochmal beim Kundenservice an).
Da dies die einzige "Macke" des Fahrzeugs war und das Angebot an 430d GC mit M-Paket doch recht überschaubar z.Zt. ist, habe ich es dann doch genommen und muss halt im ungünstigen Falle die Kosten selbst tragen. Wäre aber doch recht froh darüber, wenn es über PS läuft.
Ist diese Sonderregelung eurer Meinung nach gültig?
Euch noch einen schönen letzten Weihnachtsfeiertag!
Grüße
smvs
https://i.ebayimg.com/00/s/MTYwMFgxMTYx/z/wQoAAOSwvhJhyEfG/$_10.JPG
[Im Bild wurden Name des Verkäufers, Käufers und des Autohauses, sowie die VIN unkenntlich gemacht]
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6 Antworten
Zitat:
@smvs7x64 schrieb am 26. Dez. 2021 um 11:50:08 Uhr:
Ist diese Sonderregelung eurer Meinung nach gültig?
M. E. nicht, weil überall in der Werbung die 10tkm angegeben werden.
Natürlich sind individuelle Vereinbarungen immer möglich. Dann dürfte das Fahrzeug aber nicht mit dem Prädikat PS verkauft werden.
Mir sind nur 6M/10.000 Km geläufig. Das Feld auf dem Zertifikat ist aber individuell anpassbar. So wie du es schreibst, ist dort aufgeführt, was Ihr abgesprochen habt. Dann ist doch alles gut.
Allerdings hätte ich mich nicht auf 5.000 Km eingelassen, steht aber auf ‘nem anderen Blatt.
Danke euch für die Antworten!
Nachtrag: Ich war ein paar Tage vor der Abholung eine Probefahrt machen und mir das Fahrzeug anschauen (das geht aus meinem ersten Beitrag nicht gut hervor). Da ist mir eben das mit den Bremsen aufgefallen und auch am Tag der Besichtigung habe ich dies wie gesagt angesprochen. Das Zertifikat der PS mit der Sonderregelung habe ich erst nach Unterzeichnen des Kaufvertrags und erst bei Abholung das erste Mal zu Gesicht bekommen. Bei der Besichtigung habe ich darauf bestanden, dass ich die Garantiebedingungen bitte per Mail bekomme. Da wurde mir das, auch im Internet einsehbare, PS-Prospekt (also die Bedingungen) zugeschickt.
@MBimmer
Das ist ja gerade der casus knacksus. Es wurde NICHT mit mir abgesprochen, dass die durch PS garantierte Wartungsfreiheit individuell von 6M/10tkm auf 18M/5tkm angepasst wurde und es stand auch nichts davon im Kaufvertrag. Ich habe keiner Sondervereinbarung diesbezüglich zugestimmt bzw. waren solche Vereinbarungen nicht mal im Gespräch. D.h. ich wurde davon nicht in Kenntnis gesetzt und es war auch nirgends einsehbar. Erst mit dem Zertifikat, welches ich bei Abholung erhielt - doch dort war es dann schon festgesetzt.
Mal schauen was der Kundenservice dazu sagt...
Grüße
smvs
Was wurde denn über die hinteren Bremsen vereinbart? Die werden nicht automatisch erneuert…
Du kannst versuchen in die Richtung zu argumentieren, dass du davon ausgegangen, dass diese im Rahmen der PS erneuert werden. Wenn da noch irgendwo ein PS-Plakat mit 6/10 hängt würde ich darauf verweisen. Daraus aber einen Anspruch abzuleiten wird schwierig werden.
Einfach ein freundliches Gespräch suchen und versuchen das Missverständnis zu klären. Auch würde ich ruhig sagen, dass du nicht zufrieden bist und deine Argumentation ist ja auch nicht ganz von der Hand zu weisen (..wenn auch ein wenig blauäugig ). Ich drück dir die Daumen.
Zitat:
@MBimmer schrieb am 26. Dezember 2021 um 13:41:16 Uhr:
Was wurde denn über die hinteren Bremsen vereinbart? Die werden nicht automatisch erneuert…
Du kannst versuchen in die Richtung zu argumentieren, dass du davon ausgegangen, dass diese im Rahmen der PS erneuert werden. Wenn da noch irgendwo ein PS-Plakat mit 6/10 hängt würde ich darauf verweisen. Daraus aber einen Anspruch abzuleiten wird schwierig werden.
Einfach ein freundliches Gespräch suchen und versuchen das Missverständnis zu klären. Auch würde ich ruhig sagen, dass du nicht zufrieden bist und deine Argumentation ist ja auch nicht ganz von der Hand zu weisen (..wenn auch ein wenig blauäugig
). Ich drück dir die Daumen.
Ja, ich werde das mal in Ruhe mit dem Kundenservice durcharbeiten. Danke dir!
Als ich die hinteren Bremsen bemängelte (in Zusammenhang mit PS) wurde mir das reguläre PS-Prospekt vorgelegt mit Verweisung auf folgende Stelle:
"Gegenstand der Garantie ist die
Funktionsfähig keit aller mechanischen
und elektrischen Teile des Fahrzeuges
mit nachstehenden Ausschlüssen:
[...]
- Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe,
-druckplatte, Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln,
Einstellarbeiten der Kupplung und der Bremsen. [...]" Seite 5 (habe ich mal als .png mit angehangen)
und das die Bremsen deshalb sowieso von Grund auf nicht in PS enthalten sind.
Als ich den Kundenservice bei BMW anrief bestätigten diese mir (nach kurzer Prüfung), dass die Bremsen zwar grundsätzlich nicht in den 24 Monaten PS drin enthalten seien, jedoch dennoch unter die 6M/10tkm-Regelung fallen würden.
Ich möchte auf gar keinen Fall jemandem etwas unterstellen aber es machte bereits bei der Besichtigung stark den Eindruck, dass sich das Autohaus vor den Bremsen drücken wollte. Das Zertifikat mit der NICHT besprochenen Sonderregelung (worin die km-Laufzeit rein zufällig mit der lt. Intervallanzeige Fälligkeit der Bremsen in 5000km übereinstimmt) bestätigt mich weiterhin in der Annahme.
Falls ich falsch liegen sollte, dann Asche auf mein Haupt.
Grüße
smvs
Man sollte hier aber auch beachten, dass die Intervallanzeige lediglich eine Schätzung ist. Sehr gut Möglich also, dass deine hinteren Bremsen noch 10tkm oder noch länger halten. War hier schon sehr oft ein Thema, dass die dann doch deutlich länger gehalten haben, als das geschätzt wurde.