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Bootsanhänger ganzjährig auf der Straße abgestellt
In der Straße unseres Wohngebietes (größtenteils Einfamilienhäuser) wird seit zwei Jahren ein knapp 7 Meter langer Bootsanhänger abgestellt. Der Besitzer ist seit langem einige Orte weiter verzogen, das Boot hat er jedoch hier gelassen und zieht es nur alle paar Wochen einige Meter weiter, um es dann vor der Haustür der Anwohner abzustellen. Das Boot wird nicht mehr genutzt. Das Ordnungsamt ist informiert.
Ein Anwohner kennt den Besitzer näher und hat ihn auch auf den Sachverhalt angesprochen. Im Ergebnis zeigte der sich recht uneinsichtig und ist der Meinung, dass ihn die "Tickets" für das widerrechtliche Abstellen des Hängers günstiger kommen als die Anmietung eines Stellplatzes. Was die Anwohner davon halten, sei ihm ohnehin schlichtweg egal. Verkaufen will er das Boot nicht, weil er es vielleicht irgendwann man wieder nutzen möchte.
Der Ärger in der Nachbarschaft ist groß, die dringend benötigten Stellplätze für die Autos sind ohnehin knapp und auch möchte niemand gerne wochenlang so ein Monstrum vor seinem Haus stehen haben, dass möglicherweise dann auch nur 5 Meter weitergezogen wird. Von "einfach wegschleppen" und auf einen Acker stellen bis "abfackeln" gehen hier die Gedanken mittlerweise.
Das ist vielleicht nicht ganz so das Mittel meiner Wahl, ich werde mich jedoch selbst einmal beim Ordnungsamt vorstellen.
Hat jemand sonst noch einen Tipp, wie man in einer solche Sache vorgehen könnte?
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321 Antworten
Selbst das Gespräch mit dem Besitzer suchen !?
Hallo,
Ich würde da als Anwohner am Ball bleiben und jede Aktion des Bootsanhängerbesitzers dokumentieren.
@Harig58
Wie wird das Boot, bzw. der Bootsanhänger denn umgestellt ?
Wird der ans Fahrzeug angekuppelt und nur zwei, drei Meter weiter vor gezogen ?
Sollte das der Fall sein, das ist so nicht zulässig, denn der Anhänger muß vom Abstellplatz komplett runter, was bedeutet, daß ein Anhänger einmal um den Block gezogen werden muß, um erneut und mit frischer 14 Tagesfrist abgestellt werden zu dürfen.
@foggy Siehe zweiter Absatz...
Das Boot wird etwa alle sechs bis acht Wochen vom Besitzer an sein Fahrzeug gekuppelt, einmal um den Block gezogen und dann auf der nächsten freien Fläche abgestellt. Ja, das kann dann auch nur 5 Meter weiter sein. Das das nicht zulässig ist, wissen wir und das Ordnungsamt fährt auch zur Kontrolle vorbei.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. August 2021 um 10:06:29 Uhr:
denn der Anhänger muß vom Abstellplatz komplett runter, was bedeutet, daß ein Anhänger einmal um den Block gezogen werden muß, um erneut und mit frischer 14 Tagesfrist abgestellt werden zu dürfen.
Das mag in anderen Ländern so sein - in Deutschland ändert das rein gar nichts an der 14-Tage-Frist.
Druck auf das Ordnungsamt - schriftlich und gemeinsam mit allen verärgerten Anwohnern. Wenn das Ordnungsamt meint, nicht einschreiten zu sollen/dürfen/müssen - Begründung verlangen.
Nächster Schritt wäre ein Anwalt.
@Harig58
https://www.motor-talk.de/.../...t-moeglich-was-dann-t7111106.html?...
Was ist denn bei dir vor der Türe los?
Oder bist du das sogar selber?
Der Anhänger darf max. nur 14 Tage dort abgestellt werden. Sind die 14 Tage um muß er bewegt werden um erneut 14 Tage abgestellt werden zu dürfen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. August 2021 um 10:17:01 Uhr:
Der Anhänger darf max. nur 14 Tage dort abgestellt werden. Sind die 14 Tage um muß er bewegt werden um erneut 14 Tage abgestellt werden zu dürfen.
Falsches wird durch Wiederholung nicht richtig.
@MZ-ES-Freak
Nö, soviel ist das eigentlich nicht. Die Geschichte mit meinem hoffnungslos eingeparkten Anhänger hatte sich dann selbst erledigt, weil das blockierende Fahrzeug dann weg war.
Das mit dem Boot ist hier schon länger bekannt, es hatte nur nie unsere Straße betroffen. Ich habe jedoch das Glück, dass das Ding noch nicht bei mir stand. Am Freitag war jedoch große Geschreie in der Nachbarschaft, weil die junge Mutter mit den beiden Kleinen wegen dieses blöden Dings ihre Einkäufe weit schleppen muss. Da man hat mich halt um Unterstützung gebeten, weil ich immer so der "Ruhige" wäre...
Im Grunde kannst nicht viel dagegen machen, insofern der alle 14 Tage mal bewegt wird.
Außer, was wir nicht wissen, der Anhänger hat mehr als 2000kg Zulässige Gesamtmasse.
Dann hat er ein Problem.
Allein durch die Länge von 7m ist darauf nicht zu schließen.
Zitat:
@situ schrieb am 1. August 2021 um 10:21:40 Uhr:
Falsches wird durch Wiederholung nicht richtig.
Ein Anhänger muß nach Ablauf der 14 Tagesfrist "umgesetzt" werden. Richtig betrachtet bedeutet das für den Anhängerbesitzer, daß der Parkplatz, auf dem der Anhänger steht frei gemacht wird.
Ein hin und her schieben innerhalb der Parklücke gilt nicht als "umgesetzt"
Aahh, das ist doch schon mal ein Tipp. Ich schaue mal auf das Schild, schätze aber jetzt schon auf deutlich über 2 Tonnen. Welches Problem wäre das denn?
Der Anhänger > 2t darf nicht in der Zeit von 22-6 Uhr in Wohngebieten geparkt werden. Das gilt auch für Sonn- und Feiertage.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 1. August 2021 um 10:34:36 Uhr:
Aahh, das ist doch schon mal ein Tipp. Ich schaue mal auf das Schild, schätze aber jetzt schon auf deutlich über 2 Tonnen. Welches Problem wäre das denn?
Quelle... Bußgeldkatalog.org
Zitat:
Der Gesetzgeber sieht für das Parken von Lkw und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2 t besondere Vorgaben vor. In § 12 Abs. 3a StVO heißt es dazu:
Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
in Kurgebieten und
in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.