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Brauche dringend eure Hilfe (wegen einem Verkehrsdelikt)
Hallo,
ich habe leider momentan ein Problem mit einem anderen Teilnehmer im Straßenverkehr, bei dem ich meines erachtens unschuldig angeklagt wurde.
Um meine Unschuld zu beweisen, müsste ich beweisen, dass mein Auto, ein BMW 120d, nicht zu den Fahrleistungen fähig ist, dass es sich so abgespielt hat, wie es der Ankläger behauptet.
Vielleicht hat von euch jemand Diagramme und/oder Tabellen, auf denen man die Beschleunigung, Wegstrecke oder Geschwindigkeit in Abhängigkeit von der Zeit sehen kann. Da mir dabei fast alles helfen kann, wäre ich sehr dankbar, wenn ihr mir so viel Material wie möglich zukommen lassen könntet.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Bemühungen!
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34 Antworten
Welche Fahrleistung wird denn vorgeworfen?
haste du ne Verkehrrechtschutz-versicherung? wenn ja, nimm sie in anspruch und geh zum anwalt, der wird dafür bezahlt dinge zu beweisen, die dich entlasten.
diagramme hab ich leider keine.
was hast du denn genau angestellt? t´schuldige meine neugier, aber ich bin sicher die anderen interessierts auch
gruß
rd
Hallo,
tut mir leid, wenn ich Dir den Mut nehme. Mir ist ähnliches passiert, aber das Gericht hat sich für Beschleunigungen, Gewicht und mögliche Geschwindigkeiten nicht im mindesten interessiert. Einzig die mündliche Aussage eines Gutachters, der die Situation gemäß der gegnerischen Zeugenaussagen nachgestellt hat, was theretisch möglich wäre, nämlich mit links und rechts wenigen Zentimetern Abstand zwischen einem Auto und Leitplanke mit hoher Geschwindigkeit durchzufahren, wurde zu meinem Nachteil als Wahrheit erkannt.
Meine besorgten Abmaße der Autos, Beschleunigungs-diagramme, usw. waren belanglos. Allerdings war wohl auch mein Verteidiger diesbezüglich eine Pflaume.
Gruß
Rainer
Ja so ist es. Alles andere als eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung wird dir nichts bringen. Diese Versicherung musst du allerdings bereits mind. 3 Monate haben, sonst fällt das Ganze noch in die Wartezeit rein.
cu Laxy
Danke derweil mal.
Die Rechtschutz, die ich habe, wird nicht viel bringen, weil mir Beleidigung (ist schlicht gelogen) und vorsätzliche Verkehrsgefährdung (habe mich im Abstand verschätzt, also sicherlich nicht vorsätzlich) vorgeworfen wird. In beiden Fällen zahlt die Rechtschutz nicht.
Ach ja, für die die es interessiert: 6000 EUR Strafe, 6 Monate Führerschein weg.
Es gab keinen Unfall, keinen Fahrzeugkontakt, kein Alkohol oder ähnliches. Einfach nur eine gelogene Aussage einer Fahrerin ohne Zeugen.
Eine Verkehrsrechtschutz wird sicherlich eintreten.
Allgemeine Rechtschutzversicherungen lehnen bei Strafverfahren allerdings den Eintritt ab, weil dort angenommen wird, dass es sich bei Straftaten um einen Vorsatz handelt - was ja auch so ist.
Bei Delikten im Verkehrsrecht ist das sicherlich getrennt zu bewerten.
Wann war denn die Hauptverhandlung in dem Verfahren?
Nie die Hoffnung aufgeben!
Ich bin bei erlaubten 80 auf der BAB mit 243 im 120d vom Videowagen (Seat Leon Cupra!!!) gefilmt worden.
Ergebnis, das ich meinem Anwalt und meinem Schutzengel zu verdanken hab: 800,-€ Bußgeld, 4Pkte u einen Monat Fahrverbot.
Gib deine Sache einem FÄHIGEN Anwalt in die Hände und lern einfach draus.
PS: Bitte nicht wieder über mein Delikt meckern. Ich hab draus gelernt!
Zitat:
Original geschrieben von hlmicky
Es gab keinen Unfall, keinen Fahrzeugkontakt, kein Alkohol oder ähnliches. Einfach nur eine gelogene Aussage einer Fahrerin ohne Zeugen.
Hm... und das ist so ein Problem?
Wenn es keine Zeugen gibt, dann steht doch Aussage gegen Aussage.
Und soweit ich weiss, gilt noch immer die Beweispflicht für den anklagenden bzw. im Zweifel für den Angeklagten.
Wie dir aber bei den Vorwürfen die Diagramme vom 1er helfen sollen, ist mir ehrlich gesagt nicht ganz klar.
Und mir sind die 243 vom 120d nicht ganz klar
War mir auch nicht, aber auf dem video ist das der spitzenwert.
Die messung war zwischen 2 Autobahnbrücken mit Durchschnitt 211km/h.
Egal; auf jeden Fall viel zu viel.
(das passiert eben, wenn man den Kopf nicht einschaltet)
Zitat:
Original geschrieben von HM120D
Hm... und das ist so ein Problem?
Wenn es keine Zeugen gibt, dann steht doch Aussage gegen Aussage.
Und soweit ich weiss, gilt noch immer die Beweispflicht für den anklagenden bzw. im Zweifel für den Angeklagten.
Hallo,
tja, mir ist es ganz genauso ergangen.
Der BMW-Fahrer hat nie Recht, wenn ein anderer "unbescholtener" Bürger etwas anderes behauptet, denn der ist dann der Zeuge der Staatsanwaltschaft.
Gruß
Rainer
Zitat:
Original geschrieben von roadrunner1802
Hallo,
tja, mir ist es ganz genauso ergangen.
Der BMW-Fahrer hat nie Recht, wenn ein anderer "unbescholtener" Bürger etwas anderes behauptet, denn der ist dann der Zeuge der Staatsanwaltschaft.
Gruß
Rainer
das ist leider wirklich so. als angezeigter ist man immer im nachteil. und ein amtsrichter nimmt auch selten was zurück, in einem urteil wird ja auch immer eine "mindeststrafe" festgesetzt. hab das leider kürzlich selbst erlebt. aussage gegen aussage, dem sogenannten zeugen wird geglaubt, mir nicht. ohne jeglichen beweis, nur aufgrund der aussage gabs dann das urteil. (in meinem falle wg. unerlaubten entfernen vom unfallort. zeuge zeigt stunden später, obwohl vor ort von schaden gar keine rede war bzw. auch nichts zu sehen war und er mir zudem auch noch die vorfahrt genommen hatte). da verliert man jeglichen glauben an das rechtssystem.
Bitte mal folgendes Prüfen: Hat die Zeugin wirklich gelogen und gibt es wirklich nur diese eine Zeugin ?
Und ganz wichtig...bist Du eventuell schon einmmal "negativ" aufgefallen.. sprich gibt es irgendwelche Vorverurteilungen wegen ähnlich gelagerter Delikte ?
Diagramme und andere technische Datenblätter überzeugen in der Regel keinen Richter - hier müßte ein Gutachter ran - und das kostet.
Erfahrungsgemäß ist hier aber nur in seltenen absolut offensichtlichen Fällen (z.B. Smart mit 185km/h geblitzt) mit Erfolg zu rechnen. "Abstandskisten" sind in der Regel auf diese Weise nicht zu gewinnen.
Wenn es nur diese Zeugin gibt und Du ein "unbescholtenes Schaaf" bist, kann ein versierter Anwalt dich in der nächsten Instanz raushauen, indem er das Beobachtungsvermögen der Zeugin einer harten Probe unterzieht und die Zeugin verunsichert.
Zitat:
Original geschrieben von Laxy
Ja so ist es. Alles andere als eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung wird dir nichts bringen. Diese Versicherung musst du allerdings bereits mind. 3 Monate haben, sonst fällt das Ganze noch in die Wartezeit rein.
cu Laxy
Wenn es sich um eine Strafsache handelt (Nötigung etc.), dann nützt der Rechtsschutz auch nichts.
Diagramme etc. würde ich auch vergessen Vor Gericht idR wertlos.