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Codierung vs. Garantie !

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 21. Mai 2010 um 21:41

Habe soeben Kontakt zu jemanden aus dem VCDS Forum für Codierung etc. aufgebaut.

Meine Wünsche könnten für 20 € erfüllt werden.

Jedoch gab er zwei Anmerkungen:

 

Hier der Auszug:

 

ja richtig, ich codiere VAG Fahrzeuge.

Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, daß bei Fahrzeugen mit Werksgarantie beim Eingriff in Steuergeräte die Garantie erlischen kann. Grundsätzlich sind Ihre Codierungswünsche alle machbar, wobei ich mir bei der Codierung der Rückleuchten mit TFL nicht sicher bin,ob diese in der StVo so zulässig ist.

 

Also jemand der schon mehrere Codierungen vorgenommen hat und einer der ersten Ansprechpartner im Forum ist, weißt darauf hin, somit hat sich das codieren für mich erledigt.

Alleine die Gefahr das meine Garantie incl. Anschlußgarantie gefährdet sein könnte hält mich hier zurück.

Ich frage mich dann allerdings warum dann hier so einige total Sorglos irgenwelche Anleitungen einstellen

und sogar zu einer einer Sammlung animieren.

Ich wollte diesen Hinweis hier geben, damit auch mal seriös an die Dinge heran gegangen wird, so wie ich das

Forum auch kennen und schätzen gelernt habe.

Sicherlich ist das ein oder andere ganz Schick und ich hätte das auch gerne, aber dafür ist das Risiko zu groß

und das sollte erwähnt werden !!!!!!

Aber wahrscheinlich gibt es jetzt wieder einige Schlaumeier die die rechtliche Situation anzweifeln- oder

wie wird das hier so gesehen, würde mich interessieren.

Die Händler machen es ja auch nicht alle-komisch warum wohl ? bzw. es muss eine Freigabe hierzu gegeben sein.

Gruß

 

Martin:)

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Da sind wir wieder bei dem Mythos, dass der Freundliche ja immer nur nach Gründen sucht einen Garantiefall zu verweigern. Da kommt natürlich so eine illegale Codierung wie "Zeigerausschlag" oder "Ambientebeleuchtung" gerade recht um den Wassereintritt im Kofferraum abzulehnen! ;)

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Die Entscheidung muß jeder selber treffen. Ich sehe hier in erster Linie meine Sorgfaltspflicht darin, jemanden an den Dicken zu lassen, der auch Ahnung vom codieren hat. Im übrigen hat auch mein Freundlicher schon diverse Änderungen für mich vorgenommen.

Wir sind alle alt genug, um eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen und auch die Konsequenzen zu tragen.

Ich brauch aber auch niemanden, der mich bekehren möchte und mir das Codieren aus einer überängstlichen Reaktion heraus madig macht. Krämerseelen gibt es leider schon genug in diesem Land.

Gruß DVE

am 21. Mai 2010 um 22:04

hm... kann ich mir irgendwie nicht ganz vorstellen, da sonst nachrüster wie fiscon etc. ja z.b. für eine freisprecheinrichtung ebenfalls in der codierung änderungen vornehmen müssten, ergo müsste garantietechnisch drauf hingewiesen werden das diese erlischt... ich kann mich ganz gut mit nem meister bei audi und meine freundin arbeitet dort als automobilkauffrau, ich mach mich da mal schlau...

als ich mit dem meister dort meine codierungen für mufu-lenkrad und tempomat besprochen habe hat er nichts dergleichen gesagt, ausserdem arbeiten die unter anderem dort ebenfalls mit vcds, wenn mal ein avm-code fehlt. Kann also irgendwie nicht angehen.

nehme mal an, das derjenige aus dem vcds forum dir das so als eine art "disclaimer" gesagt hat, ergo das er nicht haftbar gemacht werden kann/will, wenn irgendwas mit der zeit kaputt geht...

NIEMALS!! Die garantie erlischt nicht für das ganze fahrzeug!!!! wenn du was am komfortstg. änderst aber dein Motor kurz darauf kaputt geht hast du trotzdem garantie auf den Motor! und kriegst einen neuen!! nur mal so als beispiel!!!!

Zitat:

Original geschrieben von mvm1265

Habe soeben Kontakt zu jemanden aus dem VCDS Forum für Codierung etc. aufgebaut.

Meine Wünsche könnten für 20 € erfüllt werden.

Jedoch gab er zwei Anmerkungen:

Hier der Auszug:

ja richtig, ich codiere VAG Fahrzeuge.

Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, daß bei Fahrzeugen mit Werksgarantie beim Eingriff in Steuergeräte die Garantie erlischen kann. Grundsätzlich sind Ihre Codierungswünsche alle machbar, wobei ich mir bei der Codierung der Rückleuchten mit TFL nicht sicher bin,ob diese in der StVo so zulässig ist.

Also jemand der schon mehrere Codierungen vorgenommen hat und einer der ersten Ansprechpartner im Forum ist, weißt darauf hin, somit hat sich das codieren für mich erledigt.

Alleine die Gefahr das meine Garantie incl. Anschlußgarantie gefährdet sein könnte hält mich hier zurück.

Ich frage mich dann allerdings warum dann hier so einige total Sorglos irgenwelche Anleitungen einstellen

und sogar zu einer einer Sammlung animieren.

Ich wollte diesen Hinweis hier geben, damit auch mal seriös an die Dinge heran gegangen wird, so wie ich das

Forum auch kennen und schätzen gelernt habe.

Sicherlich ist das ein oder andere ganz Schick und ich hätte das auch gerne, aber dafür ist das Risiko zu groß

und das sollte erwähnt werden !!!!!!

Aber wahrscheinlich gibt es jetzt wieder einige Schlaumeier die die rechtliche Situation anzweifeln- oder

wie wird das hier so gesehen, würde mich interessieren.

Die Händler machen es ja auch nicht alle-komisch warum wohl ? bzw. es muss eine Freigabe hierzu gegeben sein.

Gruß

Martin:)

Schön das du uns das mitteilst. Und die Informationen finde ich ganz nett zu erfahren. Aber so wie du deinen Thread formuliert hast, braucht man ja gar nichts dazu schreiben, da man ja eh gleich als Schlaumeier oder was weiß ich da steht. Mit dem Risiko das ich jetzt als solcher dastehe, gebe ich jetzt hier trotzdem mal meinen Senf hinzu.

Es ist wie oben erwähnt, nett von dir, dass du die Garantiefrage erwähnst, jedoch ist es jedem selbst überlassen, ob sein Fahrzeug hinsichtlich Steuergerätsachen modifiziert. Hier wird niemand animiert Lösungen zu posten, die zur Entcodierung des Drive Select führen. Noch ist hier, in diesem Forum, jeden selbst überlassen, ob er diese Tipps, in diesen Threads, umsetzt oder nicht. Eine Nötigung/Animierung hierzu, ist nahezu auszuschließen, da wir ja glücklicherweise Moderatoren in diesem Forum haben, die da einhaken würden. Mit der Begründung das deren Inhalte nicht Foren(Gesetz)konform sind.

Im weiteren Danke ich für diese Info, und verbleibe (vielleicht als Schlaumeier) mit besten Grüßen.

In diesem Sinne,

mep

Themenstarteram 21. Mai 2010 um 22:37

Sorry die Schlaumeier nehme ich zurück, war aber auch nur vorsorglich, damit das Thema mal

vernüftig diskutiert wird.

Ich wollte also niemanden beleiden, aber ich meine nur bevor man ein Thema startet wäre es doch

angebracht zumindestens mal danach zu fragen, es schien aber keinen zu interessieren.

Ehrlich ich bin auch nicht davon ausgegangen, aber als ich heute die Info erhielt, fand ich es

angebracht hierzu einen Beitrag einzustellen.

Trotzdem werde ich es mal bei Audi versuchen, vielleicht geht das ja doch?

Gruß

Martin

Oh nein :D, da muss ich ja vor der Inspektion schleunigst die Codes reseten :rolleyes: Und am besten die ganzen fags-lila Updates entfernen, sonst kann man im Falle der Fälle die Kulanz von Audi abhaken :cool: Wo soll ich nur da anfangen :D Ich hau mich jetzt erst mal hin...

Da sind wir wieder bei dem Mythos, dass der Freundliche ja immer nur nach Gründen sucht einen Garantiefall zu verweigern. Da kommt natürlich so eine illegale Codierung wie "Zeigerausschlag" oder "Ambientebeleuchtung" gerade recht um den Wassereintritt im Kofferraum abzulehnen! ;)

Zitat:

Original geschrieben von CAHA_B8

Da sind wir wieder bei dem Mythos, dass der Freundliche ja immer nur nach Gründen sucht einen Garantiefall zu verweigern. Da kommt natürlich so eine illegale Codierung wie "Zeigerausschlag" oder "Ambientebeleuchtung" gerade recht um den Wassereintritt im Kofferraum abzulehnen! ;)

wassereintritt im kofferraum leigt dann eher am unbefugten entfernen der ringe an der heckklappe :D

Ich lasse meinen direkt im AH codieren (TFL beim Blinken, Radio, Rückleuchten etc.) und es gab nie Probleme.

Habe erst Gestern den Lichtschalter für die Innenbeleuchtung getauscht und alles auf Garantie.

Erst wenn ich den ersten "echten" Fall von Garantieverweigerung aufgrund div. Codierungen vor mir liegen habe, nehme ich das Thema ernst!

Codierungen von Blinkern als Standlicht u.ä. mal unberücksichtigt (versicherungstechn.)...

Was soll denn da an Garantie verloren gehen - einmal ein SVM-Abgleich mit Ingolstadt gemacht und das Auto ist codiertechnisch wie am ersten Tag :D

Zitat:

Original geschrieben von mvm1265

...

Ich wollte diesen Hinweis hier geben, damit auch mal seriös an die Dinge heran gegangen wird, so wie ich das

Forum auch kennen und schätzen gelernt habe.

Sicherlich ist das ein oder andere ganz Schick und ich hätte das auch gerne, aber dafür ist das Risiko zu groß

und das sollte erwähnt werden !!!!!!

Aber wahrscheinlich gibt es jetzt wieder einige Schlaumeier die die rechtliche Situation anzweifeln- oder

wie wird das hier so gesehen, würde mich interessieren.

Dein Thread erinnert an die früher oft weiterverbreiteten E-Mails über angebliche neue Internetviren. Man solle unbedingt die E-mail weiterleiten an alle Bekannte usw. Kurz gesagt: ein Hoax.

Dein Posting ist viel zu undifferenziert. Codierungen können Garantieansprüche zunichtemachen - ja. Aber nur, wenn die Codierung ursächlich mit dem Defekt in Verbindung gebracht werden kann. Wir hatten hier schon Beispiele: igrendwer hatte mal sein Navi-Steuergerät kaputtcodiert. Natürlich übernahm die Garantie diesen Fall NICHT. Ein Defekt am Getriebe mit TFL-Codierung kausal zu verbinden ist dagegen tendenziell unmöglich.

Alles klar?

am 22. Mai 2010 um 11:02

Zitat:

Original geschrieben von pb.joker

...

Ein Defekt am Getriebe mit TFL-Codierung kausal zu verbinden ist dagegen tendenziell unmöglich.

Alles klar?

Also ich habe es kapiert. :p

....und es gibt hier Leute die würden behaupten "Wenn das der doofe Kölsche schon geblickt hat dann kann es soo kompliziert nicht sein."....ähhh aber ich schweife ab....;)

Grüße

sorry aber die garantie wird nicht erlöschen weil:

- die im stg codierbaren sachen von VW/AUDI bei der Programmierung/Erstellung/wie man es nennen möchte irgendwann mal vorgesehen werden was dein/das stg können muss/kann.

es wird ja das auto mit den selben/identischen stg´s nicht nur für europa verkauft sondern usa usw usw...

mit vcds werden "nur" dinge verändert die im stg schon so ab werk/programierung vorgesehen ist.

zu mal hinterlässt man keine spuren mit vcds im stg.dein vw/audi händler macht mit seinem tester nichts anderes.(die oberfläche ist eine andere)

zumal jeder vcds user der sich schon 2,3 tage mit der software beschäftigt hat und codiert hat "spielt" nicht in unbekannten/nicht dokumentierten bytes und bit´s rum.

leider war jemand im golf 6 bereich so "clever"... aber das ist eine ganz andere sache...

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