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Darf man auf Polizei bestehen bei Verkehrsunfall?
Guten Tag allerseits,
man hört ja immer wieder dass bei "leichten" Unfällen, wo die Schuldfrage meist klar ist, keine Polizei gerufen werden muss und auch nicht gerufen werden sollte. Ruft man sie dennnoch an, hört man schonmal von den Beamten dass sie nicht ausrücken möchten dazu.
Wie sieht denn die Rechtslage dazu aus? Wenn ich drauf bestehe, MÜSSEN die dann kommen?
Die Frage stelle ich mir aus folgendem Grund: War letztens mit paar Kumpels unterwegs, die nen Mietwagen hatten. Da stand auf dem Vermietungsvertrag, dass in jedem Fall, auch bei einem noch so kleinen Unfall, die Polizei gerufen werden muss. Was aber nun wenn die nicht kommen wollen oder sich das Ganze auf Privatgrundstück abspielt? Z.b. der Fahrer fährt bei nem Bekannten aufm Hof gegen nen großen Stein, Pfosten etc.
Selbige "Pflicht" die Polizei zu rufen, haben auch viele in ihren Firmenwagen, muss denn die Polizei da auch ausrücken wenn man das am Telefon verlangt?
Ich käme mir schon sehr blöd vor, wegen eines absolut winzigen Kratzers beim ausparken (z.B.) über ne Stunde auf die, dann sicherlich nicht gut gelaunten Polizisten, zu warten. Wenn das Ganze ansonsten innerhalb 15 Minuten mit Beweisfotos und Personalienaustausch geregelt werden kann. Zumal die Polizei oftmals auch den Unfallverursacher mit 35 Euro Verwarngeld belegen kann.
Wie schauts denn rechtlich aus, wenn nun in den o.g. Fällen keine Polizei gerufen wird? Weil man das Ganze ja wie gesagt auch ohne die regeln kann, Beweisfotos, Personalienaustausch, Zeugennamen aufschreiben, Unfallbericht ausfüllen etc..
Beste Antwort im Thema
Kinderkacke...........
ich sag mal was Böses über dich bähh!!!
Na warte mal, dann ich zeig dich an buhh !!!!
und so etwas schreiben Erwachsene User..............
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49 Antworten
Zum Anfang müssen wir mal klar stellen, Polizei ist Ländersache!
Somit hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen zu Aufgaben der Polizei bei Unfällen.
Und in den Vorschriften von Autovermietern und Firmen dürfte doch wohl max. drin stehen, dass der Polizei der Unfall gemeldet werden muss!
Man kann sich also vor Ort mit dem anderen Beteiligten einigen und dann im Anschluss gemeinsam oder auch allein zur Polizei fahren und den Unfall dort aufnehmen lassen.
Zum Beispiel kann es dir hier in Thüringen passieren, dass dir die Polizei sagt du musst bis zu 1,5 h warten bis sie Zeit für dich hat weil wichtigere Aufträge anstehen und du am Rand ihres Einzugsgebietes stehst! Und dann kannst du den anderen nicht festhalten wenn er weg will. Den richtigen Datenaustausch nach einem Unfall lernt jeder in der Fahrschule (in der Theorie zumindest).
Ach so und abschließend:
Du kannst der Polizei keine Vorschriften machen was sie tun und lassen müssen! Somit kannst du nichts verlangen!
PS:
Die Polizei klärt auch nicht die Schuld!
Oder viele Verursacher wollen sich später als unschuldig darstellen, obwohl direkt nachm Unfall die Schuldfrage eindeutig war und auch eingeräumt wurde. Hat man dann keine Zeugen dabei gehabt... so kann es einen langen Prozess geben.
Noch dazu.
Die Hilfsorganisation der Staatsanwaltschaft (Polizei) interessiert sich am meisten für Straftaten. Zivilrechtliches zwischen Parteien, z. B. Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen, mit nicht erheblichen Sachschaden, haben die Beteiligten selbst zu klären.
Man kann auf Polizei bestehen, aber ob die wirklich rauskommen entscheiden die selbst. Wenn die sagen "wir kommen deswegen nicht raus", dann muss man das so akzeptieren. Oftmals sagen die auch "wenn wir rauskommen, dann wird der Verursacher auf jeden Fall mit XX € verwarnt" oder "der Einsatz kostet pauschal XX €".
Zitat:
Original geschrieben von be_crazy
Oder viele Verursacher wollen sich später als unschuldig darstellen, obwohl direkt nachm Unfall die Schuldfrage eindeutig war und auch eingeräumt wurde. Hat man dann keine Zeugen dabei gehabt... so kann es einen langen Prozess geben.
Und wie soll dir da die Polizei helfen? Die sind doch auch keine Zeugen des Unfalls und "glauben" das was ihnen am Unfallort gesagt wird.
@ Beukeod:
muss dich verbessern: in Thüringen heißt es doch Ermittlungsbeamte der StA!
@Hugaar, hast ja recht. Nur ist nicht erkennbar, dass der TE in unserem schönen Land wohnt.
Dermaleinst waren Polizisten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, das sind sie auch noch immer, nur, jetzt dürfen sie sich in den meisten Ländern Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft nennen. An den Tätigkeitsmerkmalen hat sich dadurch aber nichts geändert - hört sich halt nur bedeutender an.
Wir sprechen hier von einer bedeutenden Leistung der GdP (Gewerkschaft der Polizei).
Glückwunsch zu der Errungenschaft. Das war ja ein lohneneswertes Kampfziel.
Ich hab vor Jahren mal mit einem Polizeribeamten gesprochen, der mir erzählt hat, dass sie das Papier für die Drucker auf der Diensstelle zum Teil schon privat mitgebracht haben, weil für eine dienstliche Beschaffung kein Geld mehr da war.
Aber das ist ein anderes Thema. Schwamm drüber...
..........bevor der Schwamm ganz drüber ist. Wenn zwei oder mehr Beamte zusammenstehen um was geht es? Um absolut unzumutbare Arbeitsbedingungen und ungerechten Beförderungsstau gepaart mit Unterbezahlung.
Nochmal zum Thema. Habe ich mir auch schon überlegt, wie man die Polizei dazu bekommt, dass sie vor Ort erscheint. Ich denke, man muss beim Anrufen nur erwähnen, dass der Andere vielleicht was getrunken hat, nur mal so als Verdacht. Man kann sich ja irren... Aber ich denke schon, dass die dann kommen.
Wo ist denn das Problem wenn man am Telefon sagt, das man einen Unfall hatte es keine Verletzten gibt und es sich um einen Miet-/ Firmen-/ Leihwagen handel und der Fahrzeuggeber eine Polizeiliche Unfallaufnahme verlangt.
Und wenn im Vertrag steht "...Im Falle eines Unfalls ist die Polizei zu holen..." heisst das für micht das eine Unfallaunahme vor Ort stattfinden soll.
Mein Chef schreibt das sogar vor, das wir die Polizei und ihn holen soll (Und ich fahre nur Nachts)
was denkt ihr wie sich die Polizei da freut wenn ich die nachts um 2 aus ihren Bürostühlen hole.
Zitat:
Original geschrieben von JackDaniels2005
Wo ist denn das Problem wenn man am Telefon sagt, das man einen Unfall hatte es keine Verletzten gibt und es sich um einen Miet-/ Firmen-/ Leihwagen handel und der Fahrzeuggeber eine Polizeiliche Unfallaufnahme verlangt.
Und wenn im Vertrag steht "...Im Falle eines Unfalls ist die Polizei zu holen..." heisst das für micht das eine Unfallaunahme vor Ort stattfinden soll.
Mein Chef schreibt das sogar vor, das wir die Polizei und ihn holen soll (Und ich fahre nur Nachts)
was denkt ihr wie sich die Polizei da freut wenn ich die nachts um 2 aus ihren Bürostühlen hole.
Ja lieber Jack, mal ne Frage:
Darf dein Chef der Polizei Vorschriften machen? Zu 100% NEIN = du kannst die Polizei nicht an die Unfallstelle zwingen! Wenn dein Chef gern nachts aufsteht ist das ja wohl sein Problem und nicht das der Polizei!
Das gleiche gilt für Miet-, Firmen- und Leihwagen!!!
Zitat:
Original geschrieben von bauer-power
Nochmal zum Thema. Habe ich mir auch schon überlegt, wie man die Polizei dazu bekommt, dass sie vor Ort erscheint. Ich denke, man muss beim Anrufen nur erwähnen, dass der Andere vielleicht was getrunken hat, nur mal so als Verdacht. Man kann sich ja irren... Aber ich denke schon, dass die dann kommen.
Wenn ich dann der andere Beteiligte bin und es mitbekomme erstatte ich gegen dich eine Anzeige!
Du stellst Behauptungen über mich auf, die nicht der Wahrheit entsprechen und die du frei erfindest!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wenn ich dann der andere Beteiligte bin und es mitbekomme erstatte ich gegen dich eine Anzeige!
Du stellst Behauptungen über mich auf, die nicht der Wahrheit entsprechen und die du frei erfindest!
Da fällt mir dieser Witz ein, so oder so ähnlich ging der
Ein Mann und eine Frau fahren mit ihren Autos in einander, die Autos sind hin, aber beiden ist nix passiert. "Mensch, haben wir ein Glück", sagt der Mann. Darauf holt er eine Sektflasche ausm Kofferraum, macht diese auf und sagt zu der Frau "So darauf stoßen wir an dass und nix passiert ist", "Alles klar", erwidert die Frau. "Ich hab leider keine Becher, also trinken wir aus der Flasche, Sie fangen an", sagte der Mann zur Frau. Diese setzte die Flasche an und trank und trank.... "Hier, jetzt dürfen Sie trinken", sagte die Frau dann zum Mann. "Nein danke, ich rufe jetzt die Polizei"
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von JackDaniels2005
Wo ist denn das Problem wenn man am Telefon sagt, das man einen Unfall hatte es keine Verletzten gibt und es sich um einen Miet-/ Firmen-/ Leihwagen handel und der Fahrzeuggeber eine Polizeiliche Unfallaufnahme verlangt.
Und wenn im Vertrag steht "...Im Falle eines Unfalls ist die Polizei zu holen..." heisst das für micht das eine Unfallaunahme vor Ort stattfinden soll.
Mein Chef schreibt das sogar vor, das wir die Polizei und ihn holen soll (Und ich fahre nur Nachts)
was denkt ihr wie sich die Polizei da freut wenn ich die nachts um 2 aus ihren Bürostühlen hole.
Ja lieber Jack, mal ne Frage:
Darf dein Chef der Polizei Vorschriften machen? Zu 100% NEIN = du kannst die Polizei nicht an die Unfallstelle zwingen! Wenn dein Chef gern nachts aufsteht ist das ja wohl sein Problem und nicht das der Polizei!
Das gleiche gilt für Miet-, Firmen- und Leihwagen!!!
Das hat nichts mit vorschriften zu tun, die Polizei wird von Steuergelden bezahlt, und wer bezahlt Steuern die Bürger, also habe ich als Bürger das recht die Polizei an den Unfallort zu bestellen, auch wenn ich 2 Stunden warten muss (was bei einen Unfall selten der Fall sein wird)
Anderes Beispiel, du fährst nachts auf der Landstraße und dir rennt nen Reh/Wildschwein ins Auto und du hast ne Teil- oder sogar Vollkaskotarif, dann rufst du auch die Polizei, weil du die Unfallaufnahme in der Regel für die Versicherung brauchst.