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Darf man mit zwei verschieden Reifen pro Achse fahren ???
Hallo
meine Frau hatte letzte Woche einen kleinen Unfall und fuhr sich die Alufelge zu Schrott. Nun hat sie auf der vorderen Achse Stahlfelgen mit der Größe 185/60 R14 82 H drauf Und hinten Alufelgen mit der Größe 195/60 R15 88V.
Im Internet findet man keine konkreten Antworten ob man so fahren darf oder nicht, zu dem kommt das wird demnächst eine weitere Strecke vor uns haben werden und nicht unbedingt angehalten werden wollen und das Auto nicht mehr nutzen dürften.
Beste Antwort im Thema
So dürft ihr nicht fahren. Wenn es nur die Reifen wären, könntet ihr die Kombination als schnelle Lösung evtl eintragen lassen. Aber ich glaube kaum dass der TÜV so eine Felgenkombination abnimmt.
Die beiden Stahlräder gehören doch sicher zu einem Satz von 4 Stück, dann zieht doch die anderen beide auch noch drauf.
Ansonsten mal im bekanntenkreis fragen ob jemand kurzfristig einen passenden Satz Winterräder leihen kann, bis die Alufelge ersetzt oder repariert ist.
Oder, nur die defekte Felge durch ein Ersatzrad (nicht Notrad) ersetzen. Wenn jemand fragt, ist es gerade erst passiert.
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16 Antworten
So dürft ihr nicht fahren. Wenn es nur die Reifen wären, könntet ihr die Kombination als schnelle Lösung evtl eintragen lassen. Aber ich glaube kaum dass der TÜV so eine Felgenkombination abnimmt.
Die beiden Stahlräder gehören doch sicher zu einem Satz von 4 Stück, dann zieht doch die anderen beide auch noch drauf.
Ansonsten mal im bekanntenkreis fragen ob jemand kurzfristig einen passenden Satz Winterräder leihen kann, bis die Alufelge ersetzt oder repariert ist.
Oder, nur die defekte Felge durch ein Ersatzrad (nicht Notrad) ersetzen. Wenn jemand fragt, ist es gerade erst passiert.
Danke für die Info. also kann ich auch davon ausgehen das meine Frau bei einen Unfall bei dem sie nicht Schuld ist eine Teilschuld bekommen würde oder ? Vom Versicherungsschutz her ganz zu schweigen der dann auch erloschen ist.
Naja, ganz so pauschal gibts keine Teilschuld. Und auch die Versicherung kann sich nicht einfach so aus der Pflicht stehlen. Allerdings schadet es nicht vom schlimmsten Fall auszugehen.
Unauffällig ist die Radkombination jedenfalls nicht, und das kann bei einer Kontrolle schon Ärger bedeuten. Höchstwahrscheinlich wird man nur Beileid zur defekten Felge und gute Fahrt wünschen. Aber wenn man an den falschen gerät, der die Weiterfahrt untersagt, hat man eine Menge Aufwand, gerade wenn man weit von Zuhause entfernt ist.
danke dir nochmal für die hilfreiche Information. die Reifen werden demnächst gewechselt und die anderen beiden Stahlfelgen die aus dem Satz stammen aufgezogen. somit wäre das Thema für mich schon vom Tisch.
Ob man es nun darf oder nicht, ich denke allein der gesunde Menschenverstand sollte einem schon von sowas abraten ;-)
Zitat:
Original geschrieben von BigMäc
Ob man es nun darf oder nicht, ich denke allein der gesunde Menschenverstand sollte einem schon von sowas abraten ;-)
Meinst du das ernst? Warum sollte man denn ein Auto nicht mit vorne und hinten unterschiedlichen Reifen fahren können. Mein Smart hatte z.B. vorn 135er und hinten 175er Räder ab Werk. Und ob das nun Alu-Felgen oder Stahlfelgen sind spielt ja wohl technisch auch keine Rolle.
Es mag sein, dass der TÜV das nicht gut findet - aber was hat das denn mit gesundem Menschenverstand zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von Addi49
Zitat:
Original geschrieben von BigMäc
Ob man es nun darf oder nicht, ich denke allein der gesunde Menschenverstand sollte einem schon von sowas abraten ;-)
Meinst du das ernst? Warum sollte man denn ein Auto nicht mit vorne und hinten unterschiedlichen Reifen fahren können. Mein Smart hatte z.B. vorn 135er und hinten 175er Räder ab Werk. Und ob das nun Alu-Felgen oder Stahlfelgen sind spielt ja wohl technisch auch keine Rolle.
Es mag sein, dass der TÜV das nicht gut findet - aber was hat das denn mit gesundem Menschenverstand zu tun?
Vielleicht hättest Du ja mal den Ausgangsbeitrag ganz lesen sollen, es handelt sich um nicht nur um unterschiedliche Breiten, sondern auch um unterschiedliche Zollgrößen und Felgen.
Eine Mischbereifung ist auch dann als solche eingetragen, andernfalls gilt: Jedes Rad die selbe Größe.
Zieh an Deinem Smart doch mal vorn Lins und hinten rechts 135er auf und Vorn Rechts und hinten Links die 175er und fahr zum TÜV.
Oder Links die 135er und rechts die 175er.
Wo wir grade beim Thema sind... wäre auf der Vorderachse 205/45/16 und auf der Hinterachse 205/50/16 erlaubt?
Welche Kombinationen erlaubt sind, steht im Gutachten von Deinen Felgen.
Ich glaub es aber nicht, da die Abrollumfänge doch deutlich unterschiedlich sind, und Dein ABS dann aussteigen wird
Grüße
Hi zusammen,
ich schließe mich BigMäc und ebenso trossi vollumfänglich an.
Ansonsten, warum so umständlich? alle zulässigen Größen und Kombinationen sind den Fahrzeugpapieren und dem Serienreifenkatalog zu entnehmen. Darüber hinaus sind bei Fremdherstellerfelgen alle zulässigen Größen und Kombinationen in den ABEs der Reifenhersteller genannt. Alles davon abweichende erfordert eine Einzelabnahme beim TÜV. So einfach ist das.
Macht euch jetzt mal nicht heiß hier, ich habe meine Antwort hier schon erhalten und lag mit meinen Gedanken richtig. Aber das sogar das ABS davon beeinträchtigt werden kann wusste ich noch nicht,aber jetzt wundert mich auch nichts mehr. Denn die ABS Leuchte ging bei Frauchen vor ein paar Tagen mal an.Und zum Thema Reifen , beiden Reifengrößen sind zwar in den Fahrzeugpapieren eingetragen aber ich glaube nicht das die Kombination zulässig ist oder das man solche eingetragen bekommt. schaut ja auch bisschen blöd aus mit vorn Stahl und hinten Alu. Das Thema Interessierte mich halt nur weil ein Kumpel von ihr meinte das es kein Problem sei mit unterschiedlichen Reifen zu fahren, ich aber ganz anderer Meinung bin. Und bevor die Kollegen in Blau Silber uns anhalten und sie noch blechen muss oder sogar die Fahrt untersagt wird, dachte ich mir. Frag doch mal bei Motortalk nach und fertig.
Ich danke euch nochmal für die hilfreichen Antworten
Zitat:
....
Zieh an Deinem Smart doch mal vorn Lins und hinten rechts 135er auf und Vorn Rechts und hinten Links die 175er und fahr zum TÜV.
Oder Links die 135er und rechts die 175er.
....
Was soll das denn jetzt? Der Smart hat vorne 135er und hinten 175er Räder ab Werk, ab doch nicht über Keuz. Es ging hier doch um den "gesunden Menschenverstand" - und der hat doch wohl wenig mit Regeln, Verboten und TÜV-Ansichten zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Addi49
Was soll das denn jetzt? Der Smart hat vorne 135er und hinten 175er Räder ab Werk, ab doch nicht über Keuz. Es ging hier doch um den "gesunden Menschenverstand" - und der hat doch wohl wenig mit Regeln, Verboten und TÜV-Ansichten zu tun.
Genau, der SMART hat diese Bereifung ab Werk, weil es der Hersteller so vorgesehen hat. Und der Astra hat ab Werk eben vuh immer die gleiche Dimension und das steht so auch in den Papieren. Also sollte man das mit "gesundem Menschenverstand" eigentlich selbst hinkriegen.
Trotzdem ists natürlich besser, man fragt im Forum, bevor man sich da doch vertut...
Gruß Viech
Zitat:
Original geschrieben von Addi49
Was soll das denn jetzt? Der Smart hat vorne 135er und hinten 175er Räder ab Werk, ab doch nicht über Keuz. Es ging hier doch um den "gesunden Menschenverstand" - und der hat doch wohl wenig mit Regeln, Verboten und TÜV-Ansichten zu tun.
Hallo
Aha, aber auch vorne Stahl hinten Alu und auch unterschiedliche Felgen Durchmesser?