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Das Desaster mit der HUK24

Themenstarteram 5. Juli 2020 um 8:13

Hallo zusammen,

ich muss euch mal erzählen was aktuell mit meiner Versicherung los ist, ich bitte auch darum zu schreiben ob ich evtl. was falsch gemacht habe:

 

Auto: 330Ci E46

Versicherung HUK24 inkl. Teilkasko

Mein Auto hatte einen Steinschlag mir Riss im Fahrerbereich, ich bin zur Werkstatt, diese haben mir eine neue Scheibe montiert und ich habe die Rechnung beglichen. Die Werkstatt meinte ich kann das dann einfach von meiner Versicherung einfordern. (sowas in der Art hatte ich auch schon vor 5 Jahren und ging problemlos).

Ich habe die Huk angerufen und denen das alles mitgeteilt, die unfreundliche Dame am Telefon meinte ich soll die RE per Email einreichen.

Paar Wochen später hat ich Post von der HUK erhalten das nicht alle Kosten übernommen werden und ich quasi auf denen sitzen bleibe.

Den Prüfbericht setzte ich mal hier rein.

Die Aussage das der Stundensatz von der Werkstatt zu hoch sei und deswegen von der HUK eigenständig gekürzt wird, finde ich ziemlich heftig, oder das z.b. die neue Windschutzscheibe einfach zu teuer sei und die deswegen auch was wegkürzen.

HUK hat auch geschrieben das wenn ich an eine Partnerwerkstätte gehen würde es gar keine Probleme gibt, naja das kann schon sein, aber ich habe in meinem Vertrag keine Werkstattbindung, also verstehe ich das nicht ganz .

Eigentlich bin ich stink sauer auf die HUK was die sich da erlauben, ich könnte ja auch mal den HUK Beitrag kürzen weil ich meine das der mir zu teuer ist.

Die HUK gibt jetzt quasi vor wie viel eine Werkstatt verlangen darf. Das komische ist, das es nicht mal eine BMW Vertragswerkstatt war sondern eine frei, bei der BMW Vertragswerkstatt wäre der Stundensatz noch höher.

 

 

Beste Antwort im Thema

Du hättest vorher eine Schadensmeldung machen müssen. Meiner Meinung nach kannst Du froh sein, dass die Versicherung überhaupt zahlt.

In der Regel steht dazu in den Versicherungsbedingungen "unverzüglich". Du hast eine Pflicht.

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Du hättest vorher eine Schadensmeldung machen müssen. Meiner Meinung nach kannst Du froh sein, dass die Versicherung überhaupt zahlt.

In der Regel steht dazu in den Versicherungsbedingungen "unverzüglich". Du hast eine Pflicht.

Meines Wissens wird der Versicherer vor einer Reparatur verständigt und der weitere Ablauf zwischen den Parteien vereinbart, sofern es sich nicht ohnehin aus dem Vertrag ergibt.

Der Ansprechpartner zur Regulierung ist Deine Versicherung als Vertragspartner. Was Deine Werkstatt dazu meint, ist völlig uninteressant.

Du sieht schon an diesen beiden Punkten, wer das "Desaster" mit der HUK verursacht hat. Warum bist Du jetzt muffig?

Themenstarteram 5. Juli 2020 um 8:43

hm ok evtl. hätte ich das wirklich machen sollen, habe es eben vor Jahren auch so gemacht und habe mir deswegen nichts gedacht. Mich wundert es halt das die Versicherung einfach so Sachen "kürzen" kann.

Auszug aus den Bedingungen der HUK24 ... unabhängig von Kasko-SELECT oder nicht:

Unbenannt

Normalerweise lässt sich die Werkstatt in der TK eine RKÜ unterschreiben und rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.

Hier werden die wohl gewusst haben, warum du selber bezahlen sollst und dir das Geld wiederholen.

Die Entschädigungsleistung richtet sich tatsächlich nach der gültigen AKB deines Vertrages.

Wenn da drinn steht, das du die Weisung deines Versicherer vorher einholen musst, sieht das eher schlecht aus.

Die Werkstatt wir sich sicherlich nicht auf Kürzungen Ihrer Rechnung einlassen.

Die HUK ist bekannt dafür das die gerne kürzen aber ist auch nicht die einzige Versicherung die das so macht! Hatte ähnliches vor Jahren mit der VHV als die hintere Seitenscheibe eines Vectra C Kombi erneuert werden musste und die war getönt mit Chromleiste sowie mit DWA ausgestattet und alles seienmässig verbaut! VHV wollte erzählen wäre nicht orginal und haben erst komplett gezahlt als der Nachweis von Opel kam das die DWA ab Werk verbaut war. Konnte man übrigens als Gutachter über die Fin rausbekommen! Alles nur Halunken

Schon wieder diese böse Huk24... ;)

Zitat:

@Gregor1981 schrieb am 5. Juli 2020 um 10:43:45 Uhr:

hm ok evtl. hätte ich das wirklich machen sollen, habe es eben vor Jahren auch so gemacht und habe mir deswegen nichts gedacht. Mich wundert es halt das die Versicherung einfach so Sachen "kürzen" kann.

Du hättest es machen MÜSSEN!

Zitat:

...finde ich ziemlich heftig, oder das z.b. die neue Windschutzscheibe einfach zu teuer sei und die deswegen auch was wegkürzen.

HUK hat auch geschrieben das wenn ich an eine Partnerwerkstätte gehen würde es gar keine Probleme gibt, naja das kann schon sein, aber ich habe in meinem Vertrag keine Werkstattbindung, also verstehe ich das nicht ganz .

Eigentlich bin ich stink sauer auf die HUK was die sich da erlauben, ich könnte ja auch mal den HUK Beitrag kürzen weil ich meine das der mir zu teuer ist.

Die HUK gibt jetzt quasi vor wie viel eine Werkstatt verlangen darf...

Die Meinung passt somit gar nicht.

Sei froh das sich die HUK24 nicht an ihre AKB hält.

Bevor du was bezahlt haben willst, sollte man den Schaden melden. Das war aber schon immer so.

Man kann von der HUK24 halten was man will, aber hier erkenne ich absolut kein Desaster, sondern ein faires Verhalten....

Und da der TE ja einsichtig ist, bitte ich darum, hier dann auch wieder "näher" beim eigentlichen Thema zu bleiben.

 

Grüße

Steini

am 5. Juli 2020 um 9:52

Meiner Meinung nach wieder ein perfektes Beispiel, für das Gesetz der Wirtschaft.

Zitat:

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.

John Ruskin (1819-1900)

Es wird jedes Jahr im November die Sau durchs Dorf getrieben, wer die billigste Kfz-Versicherung hat und dass man sich doch Summe X sparen kann, wenn man wechselt.

Sämtliche "Verbraucherschützer", wie z.b. Finanztest heizen das Ganze noch zusätzlich an.

Dadurch kommt es zu einem Preiskampf bei den Versicherungen, der nur durch Kürzungen bei den Leistungen funktionieren kann.

Hier wurde doch schon geschrieben, dass der TE die Versicherungsbedingungen nicht beachtet hat und froh sein kann, dass der Schaden überhaupt gezahlt wird.

Was soll Dein Geschreibsel also :confused:

am 5. Juli 2020 um 10:59

Unglaublich, was da für ein Dummfug von den Huk Fanboys kommt.

Da wird doch glatt das rechtswidrige Verhalten der Huk auch noch verteidigt und versucht, dem VN die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Hier Ebenfalls ein Auszug aus den HUK AVBs:

https://s12.directupload.net/images/200705/i4sekfd9.jpg

Die Nichtmeldung des Schadens stellt zwar eine Pflichtverletzung da.

Aber sie hat überhaupt keine Auswirkung auf die Schadenhöhe oder deren Feststellbarkeit.

Somit ist hier nichts zu kürzen.

Es ist ja auch nicht der Grund, warum die Huk hier kürzen will.

Die Huk ist der Meinung, dass die Werkstatt zu viel verlangt.

Das wäre sie auch, wenn der VN den Schaden vorher gemeldet hätte.

Es gibt aber keine rechtliche Grundlage, warum die Huk hier kürzen darf.

Es ist kein Wucher, was die Werkstatt hier verlangt.

Der Kunde hat auch keine Werkstattbindung abgeschlossen.

Somit darf der überall reparieren lassen, wo er will und die Huk hat auch die Kosten in voller Höhe zu bezahlen.

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