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Dauer Bußgeldbescheid

Themenstarteram 31. Mai 2024 um 4:44

Hallo,

wielange ca dauert es, bis der Bussgeldbescheid bzw Anhörung per Post kommt, erfahrungsgemäß?

Wovon ist das abhängig?

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17 Antworten

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

 

Von dem Ort, wo die Owi begangen wurde. Kein Witz.

Irgend ein Kaff in BaWÜ: zwei Wochen

Berlin: gern mal 5 Monate

Hängt davon ab, wir schnell die Halterermittlung ist und eben auch wie groß die Behörde ist.

Aber keine Sorge, die vergessen dich nicht :D

... und wie die Personalsituation der zuständigen Bußgeldbehörde gerade aussieht. Wie überall sieht es dort üblicherweise auch nicht gut aus... aber wie schon gesagt: Der Bußgeldbescheid kommt schon... nur Geduld :D.

am 31. Mai 2024 um 8:43

Zitat:

@a.sch schrieb am 31. Mai 2024 um 06:44:34 Uhr:

Wovon ist das abhängig?

Von der Verjährung.

Wenn du am letzten Tag vor der Verjährung nichts bekommen hast, kannst du dich entspannt zurücklehnen.

Davor kann der jeden Tag im Postkasten sein.

Die Verjährungsfrist ist hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten übrigens überraschend kurz wie ich finde. 3 Monate nach der Tat finde ich schon knapp. Allerdings beginnt die Frist von 3 Monaten erneut, sobald der Anhörungsbogen verschickt wird. Bevor der Bußgeldbescheid ankommt, ist also wohl zuerst damit zu rechnen.

Klick:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Moin,

also in Göttingen so 2-3 Wochen.

Die Erfahrung ist aus einmal selber über ne rote Ampel und mehrfach Blitzerfotos von meinen Jungs...

Edit: Letztmalig vor ca. 2 Jahren...

Zitat:

@blechbanane0170 schrieb am 31. Mai 2024 um 07:13:11 Uhr:

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Von dem Ort, wo die Owi begangen wurde. Kein Witz.

Berlin: gern mal 5 Monate

nach 3 Monaten ist das doch verjährt.,

also kann Berlin nicht so langsam sein

Du glaubst überhaupt nicht, wieviel trotzdem zahlen.

Zitat:

@ktown schrieb am 31. Mai 2024 um 15:47:52 Uhr:

Du glaubst überhaupt nicht, wieviel trotzdem zahlen.

weil die es nicht wissen mit den 3 Monaten.

Meine Schwester arbeitet in der Bussgeldstelle in DEL

daher weiss ich das

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__33.html

Einfach dort mal nachlesen. Ist nämlich nichts mit "Anhörungsbogen verschickt" oder "Wenn du am letzten Tag vor der Verjährung nichts bekommen hast, kannst du dich entspannt zurücklehnen."

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Mai 2024 um 16:25:46 Uhr:

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__33.html

Einfach dort mal nachlesen. Ist nämlich nichts mit "Anhörungsbogen verschickt" oder "Wenn du am letzten Tag vor der Verjährung nichts bekommen hast, kannst du dich entspannt zurücklehnen."

Ich weiss, nennt sich Verfolgungsunterbrechung / Verjährungsunterbrechung / Hemmnis der Verjährung

Nicht ganz, da steht z.B., dass der Erlass des Bußgeldbescheides bereits die Verjährung unterbricht, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird. Oder dass die Anordnung der Anhörung reicht. Auf der sicheren Seite ist man dann erst drei Monate und zwei Wochen nach der "kriminellen Schandtat". Schließlich könnte die Behörde am letzten Tag der ersten drei Monate die Anhörung angeordnet haben, der Wisch ist natürlich nie angekommen, und dann am letzten Tag der zweiten drei Monate den Bußgeldbescheid erlassen und irgendwann rausgeschickt haben.

Themenstarteram 1. Juni 2024 um 4:32

Zitat:

@Carportparker schrieb am 31. Mai 2024 um 15:35:40 Uhr:

Moin,

also in Göttingen so 2-3 Wochen.

Die Erfahrung ist aus einmal selber über ne rote Ampel und mehrfach Blitzerfotos von meinen Jungs...

Edit: Letztmalig vor ca. 2 Jahren...

Hast du Fahrverbot bekommen oder ging es noch glimpflich aus?

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