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Dauerfahrlicht und Lichtschalterstellung

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 6. Juli 2012 um 19:13

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage, welche mir bis jetzt kein Händler beantworten konnte.

Mein Polo ist ein 1.2 TSI DSG mit sehr guter Ausstattung aus 11/2009 (alles außer Xenon, Schiebedach und Leder), also von den Steuergeräten her dürfte er alle bzw. die größtmöglichen verbaut haben.

Er hat nicht das Tagfahrlicht, sondern die Dauerfahrlichtfunktion.

Das bedeutet das bei Lichtschalterstellung 0 das Dauerfahrlicht leuchtet und bei eingeschaltener Stellung 2 das Ablendlicht.

Jetzt hätte ich gern so codiert, das ich den Lichtschalter immer auf Stellung 2 (Abblendlicht) lassen kann und bei Motor aus oder Tür auf das Licht komplett ausgeschaltet wird.

Diese Funktion hat z. B. der Golf oder Passat.

Kann man das codieren oder geht es nicht?

Danke

Woke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BK3D

Tagfahrlicht lässt sich mittels PC raus codieren

Hallo,

ich schreibe es nochmals: Nein, es geht nicht! Das Tagfahrlicht ist hardwaremäßig verdrahtet. Der Stromkreis geht von Batterie, Sicherung, Zündrelais, Lichtschalter, Tagfahrleuchten und über Masse wieder zurück zur Batterie.

Kein Steuergerät und nix zu programmieren/codieren.

 

Grüße,

diezge

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Das dürfte nicht machtbar sein, da Du durchaus in eine Situation kommen könntes, in dem Du Standlicht brauchst. Wenn dies so geschaltet wird, wie Du es möchtes, dann ist dies nicht schaltbar.

MfG aus Bremen 

Themenstarteram 6. Juli 2012 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Das dürfte nicht machtbar sein, da Du durchaus in eine Situation kommen könntes, in dem Du Standlicht brauchst. Wenn dies so geschaltet wird, wie Du es möchtes, dann ist dies nicht schaltbar.

MfG aus Bremen 

Hallo,

doch bei Motor aus bleibt das Standlicht an und bei Öffnen der Fahrertür geht das komplette Licht aus.

So ist es zumindest bei den Golf´s und Passat´s und auch bei meinem 3er (E91).

Woke

Kann man nicht codieren beim Polo 6R,zumindest ist da nichts bekannt.Die meisten mit dem Problem Dauerfahrlicht pinnen den einen Kontakt am Lichtschalter aus und das Dauerfahrlicht ist Geschichte.

Tagfahrlicht hingegen lässt sich deaktivieren durch eine Codierung.

Zitat:

Original geschrieben von Antoni

Tagfahrlicht hingegen lässt sich deaktivieren durch eine Codierung.

Hallo,

nein, auch dazu müsstest Du Drähte abklemmen.

 

Grüße,

diezge

am 7. Juli 2012 um 14:09

Tagfahrlicht lässt sich mittels PC raus codieren, das Dauerfahrlicht hingegen ist mehr Aufwand.

Stecker auspinnen und am PC was um codieren.

 

Lg beN

Zitat:

Original geschrieben von BK3D

Tagfahrlicht lässt sich mittels PC raus codieren

Hallo,

ich schreibe es nochmals: Nein, es geht nicht! Das Tagfahrlicht ist hardwaremäßig verdrahtet. Der Stromkreis geht von Batterie, Sicherung, Zündrelais, Lichtschalter, Tagfahrleuchten und über Masse wieder zurück zur Batterie.

Kein Steuergerät und nix zu programmieren/codieren.

 

Grüße,

diezge

Themenstarteram 8. Juli 2012 um 8:59

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Ich denke allerdings, dass niemand genau versteht was ich will.

Ich will das Dauerfahrlicht NICHT deaktivieren - im Gegenteil.

Ich will das der Lichtschalter auf Stellung 2 (Abblendlicht an) dauerhaft stehen bleibt und bei Motor aus das Abblendlicht aus und Standlicht an geht und bei Öffnen der Fahrertür auch das Standlicht aus geht und somit kein Licht mehr an ist.

Der Lichtschalter soll aber immer auf Schalterstellung 2 stehen bleiben, wie es z. B. beim Golf VI funktioniert!

Danke

Woke

Hallo,

ich denke mal, dazu müsstest Du Dir eine eigene Schaltung zusammenbasteln mit Türkontakt usw.

Aber mich würde interessieren, was es Dir bringt, wenn das Standlicht bei Motor aus leuchtet und dann bei Türe auf ausgeht. Bei mir vergehen zwischen Motor aus und Türe auf maximal 5 Sekunden.

Außerdem, was machst Du, in Situationen, in denen das Standlicht vorgeschrieben ist, zum Beispiel beim Parken am Straßenrand außerhalb geschlossener Ortschaften?

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Hallo,

ich denke mal, dazu müsstest Du Dir eine eigene Schaltung zusammenbasteln mit Türkontakt usw.

Aber mich würde interessieren, was es Dir bringt, wenn das Standlicht bei Motor aus leuchtet und dann bei Türe auf ausgeht. Bei mir vergehen zwischen Motor aus und Türe auf maximal 5 Sekunden.

Außerdem, was machst Du, in Situationen, in denen das Standlicht vorgeschrieben ist, zum Beispiel beim Parken am Straßenrand außerhalb geschlossener Ortschaften?

 

Grüße,

diezge

Der TE möchte beim Abstellen des Motors an Ampeln, Bahnübergängen sowie gut besuchten Zebrastreifen, dass sen Standlicht an bleibt, damit er nachts gesehen wird. Wenn er allerdigs an seinem Fahrziel angekommen ist, öchte er net extra das Licht abschalten. Sollte nach Verlassen des Fahrzeugs ein Beleuchtung selbigens notwendig sein, kann er ja den Lichtschalter auf Standlicht zurückdrehen.

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76

Der TE möchte beim Abstellen des Motors an Ampeln, Bahnübergängen sowie gut besuchten Zebrastreifen, dass sen Standlicht an bleibt,...

Hallo,

...was aber nicht erlaubt ist. In solchen Situationen muss mindestens das Abblendlicht leuchten, denn Standlicht ist nur zum Parken erlaubt und das wiederum ist an oben genannten Orten nicht gestattet.

 

Grüße,

diezge

Du meinst das abstellen des Motors ist an Bahnübergängen nicht gestattet??

am 8. Juli 2012 um 21:05

@diezge:

Es geht darum, ob es technisch machbar ist und nicht darum, warum der TE das gerne haben möchte oder ob nun irgend jemand meint, es sei illegal, wenn ausgerechent Golf und Passat das bereits bieten.

 

 

am 8. Juli 2012 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76

Du meinst das abstellen des Motors ist an Bahnübergängen nicht gestattet??

Das hat diezge ja nicht behauptet...

er sagt nur, daß das Abblednlicht an sein mußt, also immer schön Zündung an...und Batterie aussaugen, wenn die Bimmelbahn nicht beikommt...:D

Ich muß dort aber nicht mit Abblendlicht warten, denn:

§17 Abs2 STVO auszugsweise

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

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