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Delle durch Beifahrerin

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 17:40

Einen schönen Abend alle miteinander,

meine Freundin steckt in einem kleinen (oder großen) Dilemma. Vor ein paar Tagen war ihre Beifahrerin leider unachtsam und haut auf dem Parkplatz ihre Türe in ein heranfahrendes Auto. Das Resultat des Ganzen ist eine Delle im Kotflügel des anderen Autos und kleine Delle + Lackabschürfungen in ihrer Tür.

Die gegnerische Fahrerin will das ganze über die KFZ-Haftpflicht meiner Freundin abwickeln lassen. Nach meinem angelesenen Rechtsverständnis kann die Unfallgegnerin das auch machen und meine Freundin steht doof da. Das blöde an der ganzen Sache ist noch, dass sie Fahranfängerin ist und im nächsten Jahr, durch die Hochstufung des SFR, 1000€ anstatt 400€ Versicherungsbeitrag bezahlen müsste.

Gibt es wenigstens eine Möglichkeit den Schaden an ihrem Auto von der Haftpflichtversicherung ihrer Mitfahrerin regulieren zulassen bzw. für den gesamten entstandenen Schaden die Mitfahrerin in "Regress" zu nehmen?

Ich wäre Dankbar wenn jemand seine Erfahrungen mit einem vergleichbaren Fall teilen könnte. Ich finde es einfach traurig, dass meine Freundin "bluten" muss obwohl sie immer gewissenhaft fährt.

Vielen Dank und viele Grüße

sedezz

Beste Antwort im Thema

Was soll daran unberechtigt sein? Sobald ein Kfz beteiligt ist, muss sich die Geschädigte nicht an die PHV der Beifahrerin verweisen lassen, sondern kann ihre Ansprüche direkt bei der Kfz-Versicherung geltend machen. Da bleibt der Freundin nur der Weg, ihren Schaden durch die Hochstufung bei ihrer Beifahrerin zurück zu fordern.

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Nun das würde ich machen, einfach eine Schadensmeldungen an die Haftpflichtversicherung. Der Schaden wurde durch die Beifahrerin an dem Fahrzeug zugefügt. Die Haftpflichtversicherung wird dann mit der Halterin in Verbindung treten. Ob Sie das regelt, sprich zahlt steht auf einem anderen Blatt. Die Details wird dann die Versicherungen klären. Stand der Wagen Deiner Freundin? Oder rollte er?

Das ist Sache der Privathaftpflicht der Beifahrerin

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 18:15

Schonmal danke für die Antworten. Der Wagen von meiner Freundin stand der andere Wagen war noch am Rollen.

Achte halt drauf, dass die Geschädigte sich nicht direkt an die KFZ-Haftpflicht Deiner Freundin wendet

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 18:19

Das hat sie leider vor...

Versicherung anrufen, Vorfall schildern, dann werden die unberechtigte Forderungen abwehren.

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 18:27

Die Aussage der Versicherung war, dass es das Problem meiner Freundin ist, da der Schaden "vom Auto" verursacht wurde.

Was soll daran unberechtigt sein? Sobald ein Kfz beteiligt ist, muss sich die Geschädigte nicht an die PHV der Beifahrerin verweisen lassen, sondern kann ihre Ansprüche direkt bei der Kfz-Versicherung geltend machen. Da bleibt der Freundin nur der Weg, ihren Schaden durch die Hochstufung bei ihrer Beifahrerin zurück zu fordern.

Das klingt logisch.

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 18:32

Zitat:

@hydrou schrieb am 11. Juli 2018 um 20:28:49 Uhr:

Was soll daran unberechtigt sein? Sobald ein Kfz beteiligt ist, muss sich die Geschädigte nicht an die PHV der Beifahrerin verweisen lassen, sondern kann ihre Ansprüche direkt bei der Kfz-Versicherung geltend machen. Da bleibt der Freundin nur der Weg, ihren Schaden durch die Hochstufung bei ihrer Beifahrerin zurück zu fordern.

So hab ich das leider auch verstanden. Wie schaut es denn mit dem Schaden aus der an dem Auto von meiner Freundin entstanden ist?

Wenn die Beifahrerin nicht Fahrerin oder Halterin ist und den Schaden durch unvorsichtiges Öffnen der Beifahrertür den Schaden verursacht hat, ist sie haftbar. Sowohl für den Schaden am fremden KFZ als auch am etwaigen Schaden des KFZ der Freundin.

Das mag sein, trotzdem ist Kfz-Versicherung auch verantwortlich und die Geschädigte kann sich dort ihr Geld holen, wo es für sie einfacher ist und das dürfte die Kfz-Versicherung sein.

 

Ob und wo sich diese oder deine Freundin das Geld von der PHV oder der Beifahrerin zurück holt, kann der Geschädigten egal sein.

 

Den Eigenschaden muss deine Freundin direkt selbst von der PHV oder der Beifahrerin einfordern.

Grad noch mal in meinen Unterlagen geblättert. Ja, KFZ-HP muss zahlen, wenn der Schaden dort geltend gemacht wird.

Allerdings würde ein solcher Schaden von der PHV der Beifahrerin abgedeckt, was die Freundin des TE entlastet bei der Höherstufung.

Hier noch ein passender Link:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/achtung-ihr-beifahrer_048206.html

Wenn alles klappt, bin ich Ende August im Bildungszentrum Marienberg und werde das mit den dortigen Dozenten nochmal diskutieren.

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