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Deutscher geblitzt in ausgeborgtem Fahrzeug mit Österreicher Kennzeichen
Hallo zusammen,
hoffe es liest hier jemand vom Fach mit (idealerweise ein Bediensteter einer Bußgeldstelle).
Mir ist mit einem geliehenen Auto aus Österreich (als deutscher Fahrer) auf der Autobahn ein kleines zehn Euro Missgeschick (8 km/h zu schnell nach Abzug der Toleranz) passiert.
So jetzt bitte keiner denken ich suche einen Weg mich um das Bußgeld zu drücken, nein vielmehr würde ich die Sache aus der Welt schaffen wollen ohne das der Halter des Fahrzeugs in Österreich Post von einer deutschen Ordnungsbehörde bekommt. Wäre mir lieber wenn er es nicht mitbekommt.
Von daher die Frage ob generell die Möglichkeit besteht sich bei der Behörde in dessen Gebiet der Autobahnabschitt auf welchem ich gepennt und den Tacho nicht im Auge hatte als Fahrer des betreffenden Fahrzeugs und Begeher der Verkersordnungswiedrigkeit vorab anzuzeigen und so dann das Knöllchen direkt an mich gehen zu lassen.
Der Bussgeldstelle dürfte dies doch eigentlich recht sein, es erspart die Ermittlung Halters über die Österreicher Behörden um dann mich als Fahrer ermittelt zu bekommen.
Was mich dann auch zu abschließenden Frage bringt ob die Gemeide überhaupt für die Blitzer auf Bundesautobahnen zuständig ist oder ob ich mich dann bei einer Landesbehörde melden müsste.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 25. Feb 2018 um 16:44:22 Uhr:
OK, peinlich, aber doch nicht schlimm.
Außer der Halter weiß nicht, dass der TE sich das Auto "geborgt" hat.
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16 Antworten
So wie ich das sehe, geht das seinen betonierten Verwaltungsweg.
Der Halter bekommt vermutlich die Verwarnung mit einem Anhoerungsbogen und kann dann einwenden, dass er nicht gefahren ist.
Dann wird wohl die Sache zu Dir gehen...
OK, peinlich, aber doch nicht schlimm.
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 25. Feb 2018 um 16:44:22 Uhr:
OK, peinlich, aber doch nicht schlimm.
Außer der Halter weiß nicht, dass der TE sich das Auto "geborgt" hat.
Natürlich kann man sich selbst bei der zuständigen Bußgeldstelle melden und darum bitten, das direkt zu regeln
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 25. Februar 2018 um 17:46:57 Uhr:
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 25. Feb 2018 um 16:44:22 Uhr:
OK, peinlich, aber doch nicht schlimm.
Außer der Halter weiß nicht, dass der TE sich das Auto "geborgt" hat.
Ne geht nur um das kleine peinlich welches ich vermeiden will. Halter weiß es.
Ich geh davon aus das wegen 10 Euro nicht der Halter in A angeschrieben wird. Aber egal, du kannst dich dort wo es passiert ist bei der Zustaendigen Stelle melden. Sollte kein Problem sein.
Zitat:
@ZX-2599 schrieb am 25. Februar 2018 um 17:29:51 Uhr:
Was mich dann auch zu abschließenden Frage bringt ob die Gemeide überhaupt für die Blitzer auf Bundesautobahnen zuständig ist oder ob ich mich dann bei einer Landesbehörde melden müsste.
Die Kommunen haben auf Bundesautobahnen nichts zu sagen, die dürfen da auch nicht blitzen. Das ist Sache der Landespolizei, und viele Bundesländer unterhalten dazu extra eine "Zentrale Bußgeldstelle".
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_Bu%C3%9Fgeldstelle
Kommt also drauf an, auf welchem Territorium du geblitzt wurdest,
... evtl. ist das ein zollrechtliches Problem ...
Zitat:
@mattalf schrieb am 25. Februar 2018 um 19:21:20 Uhr:
Ich geh davon aus das wegen 10 Euro nicht der Halter in A angeschrieben wird. Aber egal, du kannst dich dort wo es passiert ist bei der Zustaendigen Stelle melden. Sollte kein Problem sein.
Ich habe da auch mal was von einem Mindestbetrag von 25 Euro gelesen ab welchen erst zwischen D und AT verfolgt wird. Aber mal abgesehen davon das sicherlich noch Verwaltungskosten drauf anfallen welche den Betrag über 25 Euro anheben will ich nicht darauf spekulieren das es wegen Minderbetrages fallen gelassen wird.
Außerdem kann ich mir nur schwer vorstellen dass es nicht verfolgt wird. Das wäre ja quasi ein Freifahrschein Parkuhren zu ignorieren und jedes Templimit dezent zu überschreiten wenn man mit ausländischem Kennzeichen unterwegs ist.
Es gibt Messprotokolle von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in D, da wurden >30% der Verstöße allein deshalb ausgebucht und eingestellt, weil es ein ausländisches Kennzeichen betraf.
Zitat:
@ZX-2599 [url=https://www.motor-talk.de/.../...reicher-kennzeichen-t6281213.html?...]schrieb am 25. Februar 2018 um 21:54:05
Außerdem kann ich mir nur schwer vorstellen dass es nicht verfolgt wird. Das wäre ja quasi ein Freifahrschein Parkuhren zu ignorieren und jedes Templimit dezent zu überschreiten wenn man mit ausländischem Kennzeichen unterwegs ist.
Ich habe selbst ein auslaendisches Kennzeichen. Mich hatte es mal auf der BAB in einer Baustelle erwischt. Nicht viel los auf der Bahn und wegen einer Baustellen Ein und Ausfahrt war 60km/h. Wochenende, keiner am Arbeiten ausser die Blitzerbrigade und ich ziemlich alleine unterweg. Bling Laut Tacha 80 km/h. Also denke ich mal so 75km/h die mir als Schwerverbrechen angelasstet werden koennen. Ist nie was gekommen. Anderen ist das hier auch schon passiert. Im Kleinbetragbereich kommt da nix. Einem Kollegen hab ich mal geholfen so einen Wisch von Deutschland auszufuellen. Da ging es aber um 90 Euro Strafe. Da ging es aber um 25 km/h zu viel.
Ich werde auch regelmäßig mit ausländischen Kennzeichen, denn ich fahre schon seit Jahren nicht mehr mit deutschen Kennzeichen, weil ich im Ausland Autos wesentlich günstiger anmelden kann, geblitzt.
In circa 5 % aller geblitzten Verkehrsdelikte konnten tatsächlich auch einmal Post nach Tschechien aus Deutschland, und sobald die in Deutschland merken, dass kein Geld kommt hört man auch von den nichts mehr.
In Österreich ist es so, denn ich bin auch öfters in Österreich und fahre dort, dass man sehr oft von hinten geblitzt wird. Die Österreicher machen sich dann tatsächlich die Mühe, und schicken auch eine Organstrafverfügung, so heißt das in Österreich, nach Deutschland.
D.h., man erhält ein Post von der Bezirkshauptmannschaft, so heißen das Ordnungsamt in Österreich
Sobald man dem BezirksHauptMann oder der Bezirks Hauptfrau mitgeteilt hat, nicht gefahren zu sein, hört man von der Bezirkshauptmannschaft was Österreich auch nichts mehr.
Der Grund ist ganz einfach und simpel, da in Österreich gerne von hinten geblitzt wird, kann die österreichische Bezirkshauptmannschaft deren Organstrafverfügung nicht in Deutschland umsetzen und eintreiben, weil nämlich durch ein Heck Foto der Fahrer nicht erkennbar ist.
Die Österreicher können in Deutschland nur strafen eintreiben, wenn der Fahrzeuglenker bekannt ist,
Bei einem Heck Foto ist das nicht einfach, weil der Fahrer den Verkehrsverstoß abstreiten kann.
Was das zu schneller fahren in Deutschland mit österreichischem Kennzeichen anbetrifft, so denke ich kommt Dani Post nie an, weil es ganz einfach nicht verfolgt wird.
Und selbst wenn ein Brief kommt, so darf das deutsche Ordnungsamt für einen zehn Euro Verstoß nicht extra Gebühren erheben, denn das wurde der Gleichbehandlung wieder sprechen.
D.h., falls ein Brief ankommen sollte, so wird eine Zahlungs Aufforderung in Form eines Verwarngeldes in Höhe von zehn Euro verlangt, wie man dann bezahlen kann oder auch nicht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2018 um 20:58:23 Uhr:
... evtl. ist das ein zollrechtliches Problem ...
Ich würde auch die Füsse stillhalten, wenn der Wagen denn in D geblitzt wurde. Das ist mindestens eine Steuerhinterziehung. Die meisten Sachbearbeiter wissen das zwar nicht, aber wehe, du erwischst den, der es doch weiss. Die Wahrscheinlichkeit, dass die in AT nach dem Halter suchen, ist eher gering.
Wie schon oft bemerkt: Man darf kein Auto dessen Kennzeichen nicht aus dem Land des Hauptwohnsitzes ist im Land des Hauptwohnsitzes fahren. Ausnahmen gibt es, wenn im dem Land des Hauptwohnsitzes KFZ-Steuer bezahlt wurde, aber die treffen hier nicht zu.
Amen
Zitat:
@Amen schrieb am 1. März 2018 um 12:03:41 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2018 um 20:58:23 Uhr:
... evtl. ist das ein zollrechtliches Problem ...
Ich würde auch die Füsse stillhalten, wenn der Wagen denn in D geblitzt wurde. Das ist mindestens eine Steuerhinterziehung. Die meisten Sachbearbeiter wissen das zwar nicht, aber wehe, du erwischst den, der es doch weiss. Die Wahrscheinlichkeit, dass die in AT nach dem Halter suchen, ist eher gering.
Wie schon oft bemerkt: Man darf kein Auto dessen Kennzeichen nicht aus dem Land des Hauptwohnsitzes ist im Land des Hauptwohnsitzes fahren. Ausnahmen gibt es, wenn im dem Land des Hauptwohnsitzes KFZ-Steuer bezahlt wurde, aber die treffen hier nicht zu.
Amen
Soll Behörde und Bußgeldbehörde sind zwei unterschiedliche Behörden, mit zwei unterschiedlichen Aufgabenfeldern.
Die Zollbehörde wird von sich aus gar nicht tätig werden, denn die wissen ja gar nix von dem Verkehrsverstoß, woher denn auch?
Dann müsste schon die Bußgeldstelle von sich aus einen Brief an die Zollbehörde schreiben, das habe ich aber in all den Jahren noch nicht erlebt, dass so etwas überhaupt passiert ist.
Die Bußgeldstelle, beziehungsweise deren Sachbearbeiter Arbeitet den Fall für sich ab, und dann ist die Sache erledigt.
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 1. März 2018 um 06:52:30 Uhr:
Ich werde auch regelmäßig mit ausländischen Kennzeichen, denn ich fahre schon seit Jahren nicht mehr mit deutschen Kennzeichen, weil ich im Ausland Autos wesentlich günstiger anmelden kann, geblitzt.
....
Da würde ich mir eher Gedanken um meine Fahrweise machen! Warum das so häufig blitzt.