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Die richtige Reifengröße wählen - 19zoll C400

Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 13. Dezember 2019 um 16:04

Hallo C-Klasse Fahrer!

 

Ich fahre einen 2016er S205 als C400T 4M.

 

Serienmäßige Radgröße ist 225/50/17 auf 7,5j x 17 Zoll.

 

Nun möchte ich im Sommer auf 19 Zoll, die Felgen Sind Borbet Gtx in - - > VA 8.5j x 19 // HA 9,5J x 19

 

Im Gutachten der Felgen steht, "bei Verwendung von 235/35/19 rundherum, ist keine Eintragung notwendig, da ABE"

 

Wie kann das sein, dass das Gutachten fordert, auf verschieden breiten Felgen die gleiche Reifenbreite zu fahren?

Genau das bring doch unterschiedliche Umfänge, was beim Allrad in Kombination mit Abs und ESP schlecht ist?

 

Wie denkt ihr darüber?

 

Wenn man 19 Zoll von Werk aus hat, hat man 7.5j und 8.5j mit 235 und 245/255.

 

Ich bin verwirrt.

 

Danke euch im voraus!

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25 Antworten

Was hat die Reifenbreite mit dem Umfang zu tun?

Und so wie sich das liest ist es auch keine Forderung sondern lediglich ein Hinweis...

Themenstarteram 13. Dezember 2019 um 17:28

Wenn sich der Reifen auf der breiteren Felge breiter ziehen muss, wird er flacher - - > Umfang geringer!

am 13. Dezember 2019 um 17:37

Ein 235er zieht sich schon auf einer 8,5er....bist du sicher, dass der auf einer 9,5er montiert werden darf?

Themenstarteram 13. Dezember 2019 um 17:38

Bedauerlicher Weise, ja! Deswegen bin ich so verwirrt

Zitat:

@C400Exclusive schrieb am 13. Dezember 2019 um 18:28:58 Uhr:

Wenn sich der Reifen auf der breiteren Felge breiter ziehen muss, wird er flacher - - > Umfang geringer!

Du solltest mit deinem Reifenhändler sprechen, wenn der die über die Felge zieht.:)

Meiner staucht die in die Felge, d.h. je breiter die Felge umso weniger zieht der sich.

Die Differenzen werden sich im Flankenbereich abspielen, da die Karkasse sich wohl kaum merklich ziehen/stauchen wird.

Mit etwas Druckspielerei lässt sich das sicher regulieren.

Und natürlich spielt die Flankenstellung auch noch mit rein:

\__/

versus

/___\

Auch hier mal diskutiert:

https://www.motor-talk.de/.../...breite-mit-einberechnet-t2234462.html

Zitat:

@C400Exclusive schrieb am 13. Dezember 2019 um 17:04:05 Uhr:

Hallo C-Klasse Fahrer!

Ich fahre einen 2016er S205 als C400T 4M.

Serienmäßige Radgröße ist 225/50/17 auf 7,5j x 17 Zoll.

Nun möchte ich im Sommer auf 19 Zoll, die Felgen Sind Borbet Gtx in - - > VA 8.5j x 19 // HA 9,5J x 19

Im Gutachten der Felgen steht, "bei Verwendung von 235/35/19 rundherum, ist keine Eintragung notwendig, da ABE"

Hallo,

die Felgen haben doch keine ABE,sondern "nur" ein Teilegutachten.

Deshalb -neben allen anderen Auflagen- beachten:

"A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO

auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten

Muster bescheinigen zu lassen."

Ob eine Eintragung notwendig ist - sofort,später,gar nicht-

notiert der Prüfer auf der Abnahmebescheinigung.

Teilengutachten:

http://gutachten.bmf-application.com/.../RZ-065254-021-B0-1b-1-001.pdf

Themenstarteram 14. Dezember 2019 um 9:45

Zitat:

@touaresch schrieb am 14. Dezember 2019 um 10:19:36 Uhr:

Zitat:

@C400Exclusive schrieb am 13. Dezember 2019 um 17:04:05 Uhr:

Hallo C-Klasse Fahrer!

Ich fahre einen 2016er S205 als C400T 4M.

Serienmäßige Radgröße ist 225/50/17 auf 7,5j x 17 Zoll.

Nun möchte ich im Sommer auf 19 Zoll, die Felgen Sind Borbet Gtx in - - > VA 8.5j x 19 // HA 9,5J x 19

Im Gutachten der Felgen steht, "bei Verwendung von 235/35/19 rundherum, ist keine Eintragung notwendig, da ABE"

Hallo,

die Felgen haben doch keine ABE,sondern "nur" ein Teilegutachten.

Deshalb -neben allen anderen Auflagen- beachten:

"A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO

auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten

Muster bescheinigen zu lassen."

Ob eine Eintragung notwendig ist - sofort,später,gar nicht-

notiert der Prüfer auf der Abnahmebescheinigung.

Teilengutachten:

http://gutachten.bmf-application.com/.../RZ-065254-021-B0-1b-1-001.pdf

Vielen Dank dir,

 

Aber der Code GCT als Auflage im Teile Gutachten, sagt doch, dass ich A01 bis G01 nicht zu beachten habe, da ich 225/50/17 als serienmäßige Größe habe. Also doch keine Eintragung durch einen Dekra-Mann?!

 

Das war die Aussage der dekra!

Zitat:

@C400Exclusive schrieb am 14. Dezember 2019 um 10:45:14 Uhr:

Zitat:

@touaresch schrieb am 14. Dezember 2019 um 10:19:36 Uhr:

 

Hallo,

die Felgen haben doch keine ABE,sondern "nur" ein Teilegutachten.

Deshalb -neben allen anderen Auflagen- beachten:

"A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO

auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten

Muster bescheinigen zu lassen."

Ob eine Eintragung notwendig ist - sofort,später,gar nicht-

notiert der Prüfer auf der Abnahmebescheinigung.

Teilengutachten:

http://gutachten.bmf-application.com/.../RZ-065254-021-B0-1b-1-001.pdf

Vielen Dank dir,

Aber der Code GCT als Auflage im Teile Gutachten, sagt doch, dass ich A01 bis G01 nicht zu beachten habe, da ich 225/50/17 als serienmäßige Größe habe. Also doch keine Eintragung durch einen Dekra-Mann?!

Das war die Aussage der dekra!

Nicht A01 bis G01

sondern

GCT)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,

225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19

ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren

(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EGGenehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu

beachten.

Mit Teilegutachten ist immer eine "TÜV/DEKRA usw."-Abnahme erforderlich :(

Themenstarteram 14. Dezember 2019 um 10:35

... Und da ich die 225/50/17 serienmäßig eingetragen habe, müssen dann etwa A01 bis G01 NICHT beachtet werden?

 

Ist ja eine doppelte Verneinung. Interessant, normaler Weise ist dieses Teilegutachten doch eindeutig, wie kann es dann seitens eines Dekra Ingenieurs zu solch widersprüchlichen Aussagen kommen?

Themenstarteram 18. Dezember 2019 um 6:24

Update:

 

im Gutachten steht:

B85 - nicht zulässig mit Bremsanlage 342mm Durchmesser Achse 1.

 

 

Damit wars das dann eh. Lt. Gutachten passend für C400 aber nicht mit der großen Bremse.

 

Pech gehabt.

 

Wenn jemand Interesse hat an einem Satz Borbet Gtx in Mischgröße passend für 205 C63, die gehen günstig raus!

https://www.wheelmachine2000.de/.../download.html?...

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 6:21

@tyrone76

 

Vielen Dank dir. Wie bereits besprochen, leider darf ich die Felgen anscheinend nicht fahren, da B85 - nicht zulässig mit Bremsanlage 342mm Durchmesser.

Zitat:

@C400Exclusive schrieb am 19. Dezember 2019 um 07:21:04 Uhr:

@tyrone76

Vielen Dank dir. Wie bereits besprochen, leider darf ich die Felgen anscheinend nicht fahren, da B85 - nicht zulässig mit Bremsanlage 342mm Durchmesser.

B85 gilt doch nur bei 8,5x19 ET 45 auf der Vorderachse (VA).

Bei Deinem Link (und meinem) für die Kombi VA 8,5" + HA 9,5"

ging es doch um 8,5x19 ET 35

und da gibt es keine Auflage B85 ;)

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