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Dienstwagen an privater Wallbox laden wie mit 80% Strompreisdeckel umgehen

Themenstarteram 1. Januar 2023 um 10:30

Hallo zusammen, vorab ein gesundes neues Jahr!

kurz zum Hintergrund. Ich habe einen Hybrid-Dienstwagen, welchen ich vollumfänglich privat nutzen kann und sowohl Benzin als auch Strom zu 100% vom Arbeitgeber bezahlt wird. Hierfür ist eine Wallbox installiert, welche exakt dokumentiert und Auswertbar ist. Ich reiche alle 3 Monate ein und bekomme erstattet.Ich hatte jedoch den Wagen erst für 8Monate in 2022 (1600KWh geladen = 200KWh/Monat)

Jetzt kommt in 2023 der Strompreisdeckel,welcher einen fixen Preis (40Cent) bis 80% des Vorjahresstromverbrauches deckelt - darüber hinaus verbrauchten Strom muss ich mit 57Cent bezahlen.

Ich habe nun ein Verständnisproblem, wie ich zukünftig abrechnen sollte um nicht meinen Stromverbrauch im Haushalt durch den Firmenwagen frühzeitig deutlich zu verteuern.

Scenario 1) Ich berechne meinem Arbeitgeber ebenfalls 40Cent / KWh bis das Vorjahresvolumen von 80% erreicht ist. Alles was danach kommt sowohl privat als auch für den Firmenwagen verteuert sich. Das bedeutet aber meiner Meinung nach dass ich sehr viel schneller (auch privat) die 57Cent bezahlen müsste - also eigentlich durch das private Laden mich selber schlechter stelle.

In diesem Zusammenhang - evtl. noch deutlicher was ich meine - sollte jemand zum 1.1.23 ein Elektroauto am eigenen Anschluß laden wären die 80% in Kürze erreicht und der gesamte Privatstrom wäre eklatant teurer.

Scenario 2) - hier weiß ich aber nicht ob es realistisch ist - ich berechne von Anfang an 57 Cent meinem Arbeitgeber ...

Wie Ihr seht fehlt mir irgendwie ein gutes Vorgehen!

Hoffe jemand hat eine sinnvolle Idee - einen Hinweis wie man hier verfahren sollte für den ich sehr dankbar wäre

Grüße

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15 Antworten

Szenario 2 klingt wie das praktikabelste.

… wie wäre es das mit dem Arbeitgeber zu klären? Der wird ja wohl selbst irgendeine Vorstellung haben, wie das abzulaufen hat. Zudem ist der Jahresverbrauch aus 2021 als Referenz vorgesehen:

 

https://www.bmwk.de/.../faq-strompreisbremse.pdf?...

Themenstarteram 1. Januar 2023 um 11:14

Zitat:

@halifax schrieb am 1. Januar 2023 um 11:41:29 Uhr:

… wie wäre es das mit dem Arbeitgeber zu klären? Der wird ja wohl selbst irgendeine Vorstellung haben, wie das abzulaufen hat. Zudem ist der Jahresverbrauch aus 2021 als Referenz vorgesehen:

https://www.bmwk.de/.../faq-strompreisbremse.pdf?...

Ich lese im verlinkten Dokument bei Standardlastprofil "aktuelle Jahresverbrauchsprognose" welche IMHO aus dem Vorjahr generiert wird?

 

3. Wie berechnet sich das Entlastungskontingent, das heißt welche Jahresverbrauchsprognose wird verwendet?

Wie das Entlastungskontingent, für das der gedeckelte Preis gewährt wird, berechnet wird, hängt von der Art der Entnahmestelle ab: Wird die Entnahmestelle über ein Standardlastprofil bilanziert (so der Regelfalls bei vielen privaten Haushalten oder vielen Gewerbebetrieben), wird die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet. Das Entlastungskontingent ist dann 80 Prozent oder 70 Prozent dieser Jahresverbrauchsprognose.

Wird die Entnahmestelle hingegen nicht über ein Standardlastprofil bilanziert, beispielsweise bei einem intelligenten Messsystem oder registrierender Leistungsmessung, beträgt das Entlastungskontingent 80 Prozent oder 70 Prozent des Verbrauchs des Kalenderjahres 2021. Für neue, nach dem 1. Januar 2021 eingerichtete Entnahmestellen wird der anzusetzende bisherige Verbrauch geschätzt (siehe Frage 9).

da wird wegen ein paar Euro solch ein Aufriss gemacht.

Das Auto wird privat genutzt zu 100% und da regt sich jemand auf, weil er ein paar Euro selber zahlen soll.

Wer solche Probleme hat sollte mal für einige Zeit den Strom und Sprit aus der Haushaltskasse zahlen, dann weiß er vielleicht was andere zahlen müssen ohne sich über solche Dinge gedanken zu machen.

Sorry wenn sich jemand angepisst fühlt, ist eben meine Meinung

Zitat:

@Burkomat schrieb am 1. Januar 2023 um 14:56:57 Uhr:

da wird wegen ein paar Euro solch ein Aufriss gemacht.

Das Auto wird privat genutzt zu 100% und da regt sich jemand auf, weil er ein paar Euro selber zahlen soll.

Wer solche Probleme hat sollte mal für einige Zeit den Strom und Sprit aus der Haushaltskasse zahlen, dann weiß er vielleicht was andere zahlen müssen ohne sich über solche Dinge gedanken zu machen.

Sorry wenn sich jemand angepisst fühlt, ist eben meine Meinung

Es geht eher um (0,57 - 0,40)EUR/kWh * 200kWh/Monat * 12 Monate/Jahr = ca. 400EUR/Jahr (als Basis für den Verbrauch gilt 2021, wo er wohl noch nicht daheim PHEV/BEV geladen hat). Bzw. für das Auto wird er zusätzl. Einkommenssteuer zahlen. Das Auto ist evtl. größer und verbraucht mehr als das was er sich privat angeschafft hätte -> u.a. mehr Einkommenssteuer. Z. B. BEV haben einen deutl. niedrigeren Stromverbrauch als PHEV (PHEV sind im Verhältnis zu BEV oft unerm Strich auch kaum billiger) und laden kann er daheim offensichtlich, sodass ein BEV von dem her möglich wäre.

notting

danke für die aufklärenden Worte

Zitat:

@Maarde schrieb am 1. Januar 2023 um 11:30:17 Uhr:

...

Hoffe jemand hat eine sinnvolle Idee - einen Hinweis wie man hier verfahren sollte für den ich sehr dankbar wäre

Grüße

1. Deine Dienstwagenregelung ist eine Regelung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Daher wird nur der Arbeitgeber dir eine Antwort geben können.

2. Was steht denn in deiner Dienstwagenregelung drinnen welchen Preis du alle 3 Monate übermitteln sollst? Daran würde ich mich an deiner Stelle erstmal halten.

3. Soweit ich weiß warten etliche Arbeitgeber noch selbst auf eine schlaue Antwort von Juristen und ggf. dem Finanzamt. Die gibt es aber wohl noch nicht. Das ist zumindest mein Stand aus Dezember.

Am fairsten wäre es wohl den durchschnittlichen Preis pro kWh zu ermitteln, was nur im Nachgang geht, wenn die Strom-Jahresabrechnung erstellt wurde.

Das wird dem AG nur zu spät sein.

 

Da sieht man Mal, was für Probleme diese unsinnige Strompreisbremse erst noch schafft. :(

Fair ist sehr subjektiv. Jede für die Firma geladene kWh verschiebt den privaten Teil aus den 80%. Aus meiner Sicht wäre der nicht begrenzte Tarif fair.

Hast Du vielleicht noch eine öffentliche Ladekarte deines Arbeitgebers? Kannst Du da vielleicht sogar günstiger als 57 Cent laden?

Dann gäbe es noch Szenario 3:

Du lädst an einer öffentlichen Säule und schonst den privaten Verbrauch. Da Du auf jeden Fall für 80% des Referenzverbrauchs aus dem Vorjahr die 17 Cent erstattet bekommst (auch wenn Du weniger als 80% verbrauchst!), machst Du evtl. noch Gewinn...

Zitat:

@Balu64 schrieb am 1. Januar 2023 um 19:00:53 Uhr:

Hast Du vielleicht noch eine öffentliche Ladekarte deines Arbeitgebers? Kannst Du da vielleicht sogar günstiger als 57 Cent laden?

PHEV haben meist nur 3,6kW Ladeleistung, da macht öffentl. Laden nicht wirklich Spaß (wobei z. B. die kommenden Mercedes A-/B-Klassen serienm. 11kW haben, davor gab's bei Typ2 optional max. 7,2kW). Dann gibt's vermutl. auch keine Karte für öffentl. laden. Und gerade ohne Grundgebühr wird's auch bei AC immer schwieriger für so einen Preis zu laden. Wenn man aber nur so lahm laden kann, macht ein Tarif mit Grundgebühr eher keinen Sinn. EnBW verlangt ab 17.1.23 selbst an eigenen AC-Ladepunkten 0,61EUR/kWh. Maingau ist noch bei 0,49EUR/kWh, fragt sich wie lange.

notting

Man könnte ja auch hergehen und die geladenenen kWh für den Firmenwagen zu 80% mit 40 Cent und zu 20% mit 57 Cent bepreisen.

Themenstarteram 2. Januar 2023 um 7:47

Moin,

danke für die Antworten! Die verschiedenen Ansätze helfen Meinung zu bilden.

Ich rege mich nicht auf noch mache ich einen Aufriss wegen ein "paar" Euro....

Einzig versuche ich eine Meinung / Idee zu bekommen was ein für Arbeitnehmer / Arbeitgeber gangbarer guter Weg ist.

Und natürlich muss im nächsten Schritt mit dem Arbeitgeber gesprochen werden, aber auch der ist (wie erwähnt) noch "neu" in der Materie, da ist es gut vorab zumindest informiert zu sein.

Grüße

Maarde

Der Arbeitgeber soll einfach abwarten was die Steuerbehörden sagen werden, denn diese Problematik betrifft tausende Unternehmen und ist in der Klärung. Ich würde an deiner Stelle nicht voreilig irgendwas vereinbaren.

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