- Startseite
- Forum
- Auto
- Ford
- Galaxy & S-Max
- Galaxy 3 & S-Max 2
- Diesel-Fahrzeug in temporärer Nutzung
Diesel-Fahrzeug in temporärer Nutzung
Hallo zusammen, ich fahre derzeit einen S-Max Allrad Diesel Automatik mit 180 PS aus 2017. Im Gespräch steht jedoch ein Firmenwagen. Ich benötige eigentlich ein vergleichbares Auto mit mind 1800 kg Zuglast, da wir einen Wohnwagen von 1700 zgG vor der Türe stehen haben, der gezogen werden möchte. Nun mein „Problem“… ich weiß nicht, ob ich den Firmenwagen in der Klasse bei der GF durchbekomme, im Gespräch war eher was Kleineres. Ich frage mich, ob ich meinen Diesel in den Hof stellen kann und eben nur zum Ziehen des Campers nutzen kann… was macht das mit dem Motor/den Schmierstoffen? Dass das nicht optimal ist, ist mir bewusst, ich hätte nur aktuell keine andere Lösung. Camper verkaufen kommt nicht in Frage… was könnte ich tun, damit Schäden möglichst gering gehalten werden können?
Ähnliche Themen
5 Antworten
Wenn du den smax nur zum Ziehen behalten willst dann würde ich mit die Frage stellen ob der Vorteil eines firmenwagens (kosten) überhaupt noch relevant sind.
Musst mal genau rechnen was dir das Finanzamt abziehen wird vom Firmenwagen. Das vergessen einige.
Sollte deine Firma die Kosten übernehmen und den Wagen als kostenneutrale Gehaltserhöhung auslegen. Dann kannst du immernoch ablehnen und begründet sagen, dass du es zu schätzen weißt aber das firmenfahrzeug keinen Vorteil bringt.
Dann lieber poolfahrzeug benutzen und dafür nichts bezahlen während der Arbeitszeit.
Und privat schön im großen Allrad Max unterwegs sein.
Allein was dein Diesel an Steuer und Versicherung kostet nur um ihn im Hof stehen zu haben und dann noch der Wertverlust durch die Zeit.
Zitat:
@swayzy schrieb am 15. August 2024 um 12:05:07 Uhr:
Dann lieber poolfahrzeug benutzen und dafür nichts bezahlen während der Arbeitszeit.
Und privat schön im großen Allrad Max unterwegs sein.
Du verstehst das Konzept der Firmenwagenbesteuerung nicht.
Es geht immer (!) nur um die Privatfahrten. Nur diese werden als geldwerter Vorteil der Besteuerung unterworfen.
Wenn man also einen Dienstwagen (auch) für private Zwecke zur Verfügung gestellt bekommt, muss man den privaten Nutzungsanteil über 1%Regel oder Fahrtenbuch versteuern. Aber dafür hat man eben auch ein Fahrzeug, ohne dass man über diese Nettolohneinbußen hinaus, Kosten entstehen. Das lohnt sich fast immer.
Wenn man dann für bestimmte Aufgaben (hier Urlaubsfahrten mit Wohnwagen) doch noch ein weiteres Privatfahrzeug vorrätig halten musst, schmälert das den Vorteil nur etwas.
Ob das ein finanzieller Nachteil für mich ist oder nicht, war weniger die Frage ich weiß, dass es Geld kostet, den Diesel nur in den Hof zu stellen. Mich interessiert viel mehr was das mit dem Auto macht. Kann man Schäden vorbeugen, indem man x-mal im Monat 50km Bahn fährt oder oder oder… viele PKW‘s werden ja auch nur saisonal genutzt, wie „wintert“ oder „sommert“ man sie am besten ein etc…
Zitat:
@klebi schrieb am 15. August 2024 um 14:03:51 Uhr:
Zitat:
@swayzy schrieb am 15. August 2024 um 12:05:07 Uhr:
Dann lieber poolfahrzeug benutzen und dafür nichts bezahlen während der Arbeitszeit.
Und privat schön im großen Allrad Max unterwegs sein.
Du verstehst das Konzept der Firmenwagenbesteuerung nicht.
Es geht immer (!) nur um die Privatfahrten. Nur diese werden als geldwerter Vorteil der Besteuerung unterworfen.
Wenn man also einen Dienstwagen (auch) für private Zwecke zur Verfügung gestellt bekommt, muss man den privaten Nutzungsanteil über 1%Regel oder Fahrtenbuch versteuern. Aber dafür hat man eben auch ein Fahrzeug, ohne dass man über diese Nettolohneinbußen hinaus, Kosten entstehen. Das lohnt sich fast immer.
Wenn man dann für bestimmte Aufgaben (hier Urlaubsfahrten mit Wohnwagen) doch noch ein weiteres Privatfahrzeug vorrätig halten musst, schmälert das den Vorteil nur etwas.
Ich verstehe das Prinzip sehr wohl.
Daher weiß ich schon dass es halt nicht nur die 1% sind.
(Ich fahre selbst mit 1%)bei eigener Firma…
Aber wie der thread Ersteller schon schrieb darum geht es ihm ja auch garnicht.
Aus technischer Sicht kann ich nicht viel fundiertes dazu beitragen.
Könnte mir aber gut vorstellen dass es dann sinnvoll wäre einen Batterie Stecker einzubauen, dass du immer schnell nachladen kannst.
Grüße
Zitat:
@swayzy schrieb am 15. August 2024 um 22:14:16 Uhr:
Zitat:
@klebi schrieb am 15. August 2024 um 14:03:51 Uhr:
Ich verstehe das Prinzip sehr wohl.
Daher weiß ich schon dass es halt nicht nur die 1% sind.
(Ich fahre selbst mit 1%)bei eigener Firma…
Wenn Du eine eigene Firma hast, solltest du das Prinzip besser kennen.
Es sind nämlich nicht mal 1%, sondern die Steuern auf diese 1%.
Bei einem Fahrzeug wie dem S-Max für rund 50 TEUR, macht das
1% von 50.000 € = 500 € im Monat.
19% auf 80% dieses Betrages = 76 €
42% Spitzensteuersatz auf 500 € = 210 €
Es sind also 286 € im Monat bzw. 3.432 € im Jahr. Dafür kann man noch nicht mal annäherungsweise ein neues Fahrzeug dieser Klasse fahren.
Beim Arbeitnehmer unter der Beitragsbemessungsgrenze muss noch die SV in die Betrachtung mit einbezogen werden. Dafür sind in diesem Fall die Steuern dann deutlich unter 42%.
Die Fahrten Wohnung-Betriebsstätte (bzw. Wohnung-Arbeitsstätte beim Arbeitnehmer) spielen hier keine Rolle. Die Besteuerungsregeln für diese Wege, führen lediglich dazu dass jeder (!) maximal die Entfernungspauschale ansetzen darf. Die tatsächlichen Kosten für diese Wege abzgl. der Steuern auf die Entfernungspauschale, muss also jeder (auch der Unternehmer) aus der eigenen Tasche zahlen.
btw:
Meinen Galaxy habe ich ebenfalls als Dienstwagen.
Zur Ausgangsfrage:
Bei einem Fahrzeug, welches nur extrem selten bewegt wird sollte
1. Premiumdiesel in den Ruhezeiten im System haben, um Dieselpest (Bakterien) zu vermeiden. Man kann für längeren Phasen auch Dieselzusätze verwenden.
2. Den Luftdruck erhöhen, um Standplatten zu vermeiden.
3. Das Fahrzeug trocken und luftig stellen. Das vermeidet z.B. auch größere Rostbildung an den Bremsscheiben.
4. Die Batterie kommt an einen Erhaltungslader.