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Diesel Skandal lohnt sich Klage über Internetplattformen

Skoda
Themenstarteram 30. Mai 2018 um 9:13

Unser Skoda-Roomster (2012) ist betroffen. Lohnt sich sowas in der Regel, hat jemand Erfahrung ?

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15 Antworten

Nur dann, wenn du bereit bist, Teile deiner Ansprüche an den Betreiber bzw. die klagende Organisation abzutreten. Außerdem kannst du keine eigene Schadenshöhe geltend machen und dich nur "allgemein" der Klage anschließen. Der Prozeß selbst wird im Ausland geführt (USA o.ä.) und du hast absolut keinen Einfluss auf den Fortgang.

Ich bezweifle stark, dass sich das für andere als den Kläger (die Organisation) lohnt.

Es gibt mittlerweile in Deutschland Musterprozesse, die von Einzelklägern gegen Händler und VW gewonnen wurden. Wende dich an den Anwalt deines Vertrauens, der kann dich zum Prozessrisiko beraten.

Rückabwicklung/Wandlung dürfte bei einem BJ 2012 allerdings utopisch sein, du könntest m.E. allenfalls eine (zunächst) abstrakten Wertverlust deines Skoda beim Verkauf geltend machen. Das nachzuweisen, dürfte allerdings nur schwer gelingen.

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 10:42

ich habe jetzt teilweise gelesen das von durschnittlichen 130 Euro pro Monat Nutzungsentschädigung ausgegangen wird. Bei der Option Wiederruf - fehlerhafter Ratenkreditvertrag...etc. Hört sich alles gut an, aber ich glaube auch nicht das es sich für mich lohnt.

Danke

Es gibt nur einen Weg mit Rechtsschutz:

https://www.vw-schaden.de/

mein Gerichtstermin ist am 11.06.18

Ich grabe dieses Thema mal wieder nach oben und möchte die Themenstarterfrage beantworten:

Ja,My Rights zu bemühen lohnt sich nicht nur für My Right,sondern auch für uns als Kläger.

Man muss zwar Geduld haben mit de deutschen Rechtsweg,aber mein Fall ist nun vor einigen Woche vor dem Landgericht abgeschlossen worden und am Mittwoch habe ich für meinen Yeti mit der Abgasproblematik nach Abzug der Provision von My Right knapp 10.000,00 € überwiesen bekommen.

So habe ich stressfrei und ohne meine Rechtsschutzversicherung eine für mich optimale Lösung erfahren!

10.000€ wo für genau?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 8. Oktober 2023 um 21:01:43 Uhr:

10.000€ wo für genau?

Das ist eine gute Frage ;) Logisch nachvollziehbar ist dieses ganze Thema so auf jeden Fall nicht mehr und schon gar nicht, warum man da noch 10k euro dafür bekommen soll. Der einzige, der sich an dem "Skandal"-Diesel gestört hat, waren diejenigen, die sich dazu in Konkurrenz befanden. Und das sind neben ausländischen Autobauern, die im Vergleich zu den deutschen TDIs kein Land gesehen haben, eben auch diejenigen, die um jeden Preis der E-Mobilität den Weg frei machen wollten. Dabei geschah der eigentliche Skandal bereits viel früher, als man die Grenzwerte vollkommen willkürlich und technisch kaum umsetzbar festgelegt hat.

@Nedla ?

Ich denke der Dieselskandal in hinreichend bekannt,weshalb ich hier kein Referat dazu halten möchte.

Ich wollte nur informieren,wie es bei meinem Yeti,der 2019 rund 70000 km gelaufen hatte und der 4 Jahre alt war,gelaufen ist,um die Themenstarterfrage,wenn auch spät,zu beantworten!

Referat braucht es nicht.

Aber was sollen die 10000€ sein?

Schadensersatz? Wenn ja, welcher Schaden ist dir entstanden?

Hat VW den Wagen zurück genommen und dir beim Kauf des nächsten 10000€ Rabatt gewährt?

Oder handelt es sich im die Rückabwicklung der Finanzierung?

Wenn Du schon so explizit diese WebSite promotest, dann mach es doch so, dass andere auch davon profitieren können.

Ansonsten ist es nur plumpe Werbung!

Verstehe ich auch nicht. Bisher haben nur diejenigen Geld bekommen denen ein tatsächlicher Schaden , z.B. Wertverlust durch Herabstufung der Emissionsklasse beim Weiterverkauf oder Rückgabe, entstanden ist. Das musste dann aber auch nachgewiesen werden und es gab nicht pauschal eine Summe X sondern nur den Ausgleich zu einem Vergleichbaren Fahrzeug, ohne diese Problematik. Alternativ gab es eine Entschädigung, wenn man das Fzg. Partout nicht weiter fahren wollte und der Hersteller das fzg zurück genommen oder gewandelt hat. Dabei hatte aber auch niemand einen Gewinn, weil die bis dahin erfolgte Nutzung von der Entschädigung abgezogen wurde und man zum Schluss ohne Fzg da stand. Das jemand Geld bekommt und sein Fahrzeug weiter fährt, höre ich zum ersten Mal. Hört sich schwer nach Werbung an…

Und schon wird‘s still…

Ich verstehe euer Problem nicht!

Ich habe an keiner Stelle Werbung gemacht,warum sollte ich auch.Ich habe nur ehrlich die Eingangsfrage beantwortet.

Da mein Fahrzeug eine illegale Abgasanlage hatte,wie tausende andere auch,wurde auf Schadenersatz geklagt,das Gericht hat meine Auffassung besätigt und VW auch und zahlte den genannten Betrag.Das Fahrzeug war von mir privat lange verkauft.Es gab also weder eine Rückabwicklung des Kaufvertrages mit dem Händler oder VW,noch irgendeine Finanzierungsregelung,denn mein Fahrzeug war bar bezahlt von mir.

So,das ist nun wirklich meine letzte Reaktion auf eine einfache Fragebeantwortung durch mich.Von "plumper Werbung" zu sprechen bzw. sie mir vorzuwerfen empfinde ich schon als etwas abartig oder seit ihr einfach nur verärgert über euch,dass ihr den Rechtsweg nicht eingeschlagen habt!?

Ärgern tut mich, dass immer nur Brocken hingeworfen werden.

Das keine klare Aussage kommt.

Wenn Du nach Nachfrage nicht mit Details rüberkommen möchtest, dann sage uns doch einfach unter welchem Aktenzeichen das Verfahren zu finden ist und wir lesen selber nach!

Edit: dee BGH hat im Juni entschieden, das zwischen 5 und 15% des Kaufpreises zu entschädigen sind. Bei 10.000€ und 15% hätte der Tiguan (oder war es ein Skoda Yeti)hätte in 2014 66.666€ gekostet.

Eher unwahrscheinlich. Deswegen ist es für alle interessant wie die 10.000, die ja eigentliche noch höher sind da myrights ja Provision erhält, sich zusammensetzen.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 12. Oktober 2023 um 12:43:58 Uhr:

Ärgern tut mich, dass immer nur Brocken hingeworfen werden.

Das keine klare Aussage kommt.

Wenn Du nach Nachfrage nicht mit Details rüberkommen möchtest, dann sage uns doch einfach unter welchem Aktenzeichen das Verfahren zu finden ist und wir lesen selber nach!

Edit: dee BGH hat im Juni entschieden, das zwischen 5 und 15% des Kaufpreises zu entschädigen sind. Bei 10.000€ und 15% hätte der Tiguan (oder war es ein Skoda Yeti)hätte in 2014 66.666€ gekostet.

Eher unwahrscheinlich. Deswegen ist es für alle interessant wie die 10.000, die ja eigentliche noch höher sind da myrights ja Provision erhält, sich zusammensetzen.

Was waren das denn damals für Preise für einen Yeti TDI. 25- 30.000 Euro? Das wäre dann ja 33 - 40% des Neupreises. Das muss mal einer verstehen.

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