- Startseite
- Forum
- Auto
- LKW & Anhänger
- Digi-Tacho vermeidbar ?!
Digi-Tacho vermeidbar ?!
Hallo zusammen!
Als ich Freitag bei einer Spedition in unserer Nähe
zum LKW waschen war, habe ich nicht schlecht
gestaunt. Da standen 5 nagelneue Actrosen,
allerdings nicht wie heute bei Neufahrzeugen
üblich mit Digi-tacho (DTCO 1381), sondern mit
analogen Kontrollgerät (MTCO 1324).
Als ich einen Fahrer, den ich privat auch gut kenne,
darauf ansprach, sagte er, dass die Firma alle
Neufahrzeuge über ihre Zweigstelle in der
Ukraine bezieht. Fahrzeuge haben aber alle
deutsche bzw Luxemburgische Kennzeichen.
Gibt es etwa doch eine gesetzeslücke um den Digi-Tacho
zu umgehen?
Gruß Marco
Beste Antwort im Thema
Es fiel mir schwer, irgendwie diese Konstellation mit Kontrollgeräten gem. Anhang I und einer Erstzulassung nach dem 05.05.2006 herzuleiten. Nach einigem hin und her erkenne ich nur eine Möglichkeit, weshalb das funktionieren sollte:
In Art. 2 der VO (EWG) 3821/85, welcher ja durch die VO (EG) 2135/98 geändert wurde, steht folgendes gekürzt drin: "Ab dem [Stichtag] müssen Fahrzeuge, die erstmals zum Verkehr zugelassen werden mit einem Kontrollgerät gemäß den Bestimmungen des Anhangs I B der VO (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet sein. " Ein Kontrollgerät nach Anhang I B wäre ein Digi-Tacho, während das nach Anhang I ein analoges Tacho ist.
Mit diesem Passus werden nur die Erstzulassungen erfasst und zwar nur solche, welche im Geltungsbereich dieser Verordnung stattfinden. Es wird nicht bestimmt, wo die Erstzulassung stattfinden muss. Die Ukraine gehört nicht in den Geltungsbereich der VO. Innerhalb des Geltungsbereichs der VO erlebt das Fahrzeug dann die Zweitzulassung. Diese wird aber durch die VO nicht erfasst, demzufolge wäre auch die Nutzung eines analogen Kontrollgerätes legitim.
Ob damit das Grundrecht der Gleichbehandlung erfüllt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Ähnliche Themen
39 Antworten
warum wollen soviele den digi tacho weg haben irgendwie raff ich des net.
Das sind dann sogenannte EXPORT - Fahrzeuge welche in Deutschland nicht verkauft werden dürfen . Diese werden dann je nach Gesetzeslage des Landes ausgerüstet .
MAN zum beispiel baut auch noch den alten TGA , allerdings nur für den Export .
Obes dann ein gutes Ohmen ist wenn diese Firma so verfährt ( für den Fahrer ) ist die andere Frage .
Gruß Eric .
Zitat:
Original geschrieben von zuspaet
warum wollen soviele den digi tacho weg haben irgendwie raff ich des net.
Ich hab ja auch nen Digi-tacho, habe auch nichts dagegen,
weil in unserer Firma die Sozialvorschriften eingehalten werden.
Bei der Firma, von der ich berichtete, weiss ich, dass dort
richtig wilde Sau gespielt wird als gebe es keine Vorschriften.
dabei transportieren die Gefahrgut (Flüssigtransporte)
Meiner Meinung nach, sollte ein Gesetz kommen, worin geschrieben
ist, dass alle fahrzeuge ab EZ 2003 den Digi-Tacho nachgerüstet
bekommen müssten. Verstöße müssten dann so geahndet werden,
wie Frankreich. Knallhart und Konsequent ohne wenn und aber!
Gruß Marco
Hallo Marco,
wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist muss es mit dem neuen Kontrollgerät ausgestattet sein. Das gilt natürlich nicht für Fahrzeuge die im Ausland zugelassen werden. Und da ist es auch egal ob es ein Reimport ist, oder nicht.
Gruß Ronald
Zitat:
Original geschrieben von meramdo
Hallo Marco,
wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist muss es mit dem neuen Kontrollgerät ausgestattet sein. Das gil natürlich nicht für Fahrzeuge die imAusland zugelassen werden. Und da ist es auch egal ob es ein Reimport ist, oder nicht.
Gruß Ronald
Der Dispo dort sagte auch, dass es keine einfache Sache ist das durch
zu bekommen.Details wollte er nicht verraten.
Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass mit Gefahrgut und falschem
EG-Kontrollgerät durch die Gegent düsen.
Gruß Marco
Zitat:
Original geschrieben von zuspaet
warum wollen soviele den digi tacho weg haben irgendwie raff ich des net.
weil alte gewohnheiten für viele leute nicht einfach abzulegen sind...
kommt mir zumindest manchmal so vor...
Zitat:
Original geschrieben von 510er
Hallo zusammen!
Als ich Freitag bei einer Spedition in unserer Nähe
zum LKW waschen war, habe ich nicht schlecht
gestaunt. Da standen 5 nagelneue Actrosen,
allerdings nicht wie heute bei Neufahrzeugen
üblich mit Digi-tacho (DTCO 1381), sondern mit
analogen Kontrollgerät (MTCO 1324).
Als ich einen Fahrer, den ich privat auch gut kenne,
darauf ansprach, sagte er, dass die Firma alle
Neufahrzeuge über ihre Zweigstelle in der
Ukraine bezieht. Fahrzeuge haben aber alle
deutsche bzw Luxemburgische Kennzeichen.
Gibt es etwa doch eine gesetzeslücke um den Digi-Tacho
zu umgehen?
Gruß Marco
Sollte eigentlich nicht funktionieren. Es ist prinzipiell egal, wo du deine LKW kaufst, in der freien Marktwirtschaft kannst du kaufen wo du willst, im Gesetz steht aber dass sämtliche Fahrzeuge die ihre Erstzulassung nach dem 1. Mai 2006 haben einen DTCO verbaut haben müssen. Kann schon sein dass ukrainische LKW mit MTCO ausgeliefert werden, wenn sie in D zugelassen werden, muss umgebaut werden auf DTCO. Ansonsten muss er sie in der Ukraine zulassen und mit ukrainischen Kennzeichen fahren.
Wäre aber interessant zu wissen wie die Gesetzeslücke funktioniert. Da aber in dieser Firma sowieso nicht alles mit rechten Dingen zuzugehen scheint, zweifle ich auch das an.
Ich vermute mal das bisher nur noch niemand kontrolliert hat Wenn dem Beamten bei ner Kontrolle auffällt das EZ nach März06 ist und kein DTCO verbaut ist wird's Interessant
Grüße
Steini
Sofort Anzeigen wäre das einzig richtige
Zitat:
Original geschrieben von 535d
Sofort Anzeigen wäre das einzig richtige
Richtig!
Willst die anschrift haben?
Gruß Marco
dann müsste man aber jede spedition anzeigen, weil keine spedition hat 100% ne reine weste
Hallo,
wenn das Fahrzeug nur einen Tag in der Ukraine zugelassen war und der Spediteur dann die Fahrzeuge dort erwirbt?
Eine 100% Reine weste hatt sicher keiner.Aber ich habe gerade mal nachgelesen und es steht geschrieben das 05.2006 alle erstmals zugelassenen Fahrzeuge mit einem digitalen Kontrollg. ausgerüstet sein müssen.Also wenn er wirklich schon einmal zugelassen war müsste es sogar i.o. sein.
MFG
Die Ukraine ist nicht in der EU, denn der Digitale Tachograph ist nur für die EU ab, bin mir net ganz sicher mitte 2006, pflicht. Also in einem Land außerhalb der EU das Fahrzeug beziehen, kein Digitales Kontrollgerät. So einfach ist das.
MfG
Flo