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Drei Mal schriftliche Verwarnung für Parken in der falschen Zone (Aachen)

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 19:33

Hey Zusammen,

ich will hier gar nicht rumheulen, nur meine Möglichkeiten besprechen...

Ich parke seit 4 Jahren u.a. an dem folgenden Punkt (Im Bild dargestellt). Ich habe einen Bewohnerparkausweis R (kostet 30€/Jahr)... Der Parkplatz ist 15m von meinem Hauseingang entfernt.

Nun dieses mal habe ich das erste mal ein Strafzettel bekommen und dann in der Liste gesehen dass die Straßenseite zu W gehört..

Aufgrund der Corona-Homeoffice-Situation habe ich das Auto von diesem Parkplatz längere Zeit nicht wegbewegt...(ne Woche ca.)

jetzt bekomme ich täglich neue Strafzettel mit immer der gleichen Adresse:

15.05.2020 - 11:37 bis 17:03 = 40€

18.05.2020- 19.05.2020 12:56 - 16:23 = 40€

20.05.2020 - 13:02 bis 13:12 = 20€

Kann ich da irgendetwas machen? 100€ ist extrem viel, ich ziehe immer richtige Tickets und habe den Bewohnerparkausweis, bei der Zone war mir nicht klar, dass diese andere Straßenseite eine andere Zone ist als die gegenüberliegende...

Oder ists sinnlos und ich muss zahlen?

Freue mich über Tipps..

Lg,

Fabian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Mai 2020 um 22:15:22 Uhr:

Das Problem wird im hier diskutierten Fall die Beweisbarkeit des ununterbrochenen Stehens darstellen.

Das Ordnungsamt müsste beweisen, dass das FZ wegbewegt wurde. Ansonsten ist das ein Dauerdelikt wie geschrieben.

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Ich sehe da keine andere Möglichkeit, als den Parkplatz so zu wechseln, daß du wieder in den Gültigkeitsbereich von "R" kommst.

Ja nun - was willst Du denn machen? Dein Ausweis ist für den Platz auf dem Du stehst nicht gültig. Auch kann keiner etwas dafür, wenn Du da eben öfter aufgeschrieben wirst und eben den Wagen dort stehen lässt. Ob die Höhe der Strafmandate gerechtfertigt ist ... das kann man unterschiedlich bewerten. Fakt ist wohl: Du hast falsch gestanden. An allen Terminen. Und bist berechtigterweise aufgeschrieben worden.

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 20:06

Richtig.

Ich habe mein Auto einmalig auf diesen Parkplatz gestellt und für die Zeit nicht bewegt. Habe nochmal in meiner Google-Zeitleiste geschaut, das Auto wurde zwischen den Tagen nicht bewegt.

Mir war nicht bewusst, dass ich in der falschen Zone stand. Die Knöllchen sind alle erst diese Woche im Briefkasten reingeflattert...

Ich habe gelesen, dass Doppel-Delikte nicht mehrfach zur Kasse gebeten werden können, z.B. hier:

https://www.fr.de/.../...fen-einmal-kasse-gebeten-werden-11133652.html

jetzt also die Frage, muss ich jeden Zettel zahlen, da es ja unterschiedliche Tage sind... oder kann man da ggf. anrufen oder unter Absprache den Sachverhalt erklären..

Danke Euch

Das OLG Jena (Beschluss vom 03.11.2005 - 1 Ss 226.05) hat dazu entschieden:

Mehrere ununterbrochene örtlich identische Parkverstöße stellen ein Dauerdelikt dar. Zwischen ihnen besteht keine Tatmehrheit. Ergehen deswegen zwei Bußgeldbescheide, so ist der zweite von vornherein unwirksam.

Das Problem wird im hier diskutierten Fall die Beweisbarkeit des ununterbrochenen Stehens darstellen.

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 20:20

Zitat:

@Istefanos schrieb am 28. Mai 2020 um 22:11:16 Uhr:

Das OLG Jena (Beschluss vom 03.11.2005 - 1 Ss 226.05) hat dazu entschieden:

Mehrere ununterbrochene örtlich identische Parkverstöße stellen ein Dauerdelikt dar. Zwischen ihnen besteht keine Tatmehrheit. Ergehen deswegen zwei Bußgeldbescheide, so ist der zweite von vornherein unwirksam.

Danke dir für die Info!

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Mai 2020 um 22:15:22 Uhr:

Das Problem wird im hier diskutierten Fall die Beweisbarkeit des ununterbrochenen Stehens darstellen.

Ich glaube es werden Fotos gemacht, da wird dann sicherlich erkennbar sein, dass das Auto exakt auf der gleichen Position steht, was auf den Parkplätzen ja nahezu unmöglich ist. Vllt. prüfen sie auch die Ventilstellung o.ä.? Ich kann nur nachweisen, dass ich mich über die Tage zufuß oder mit dem Rad bewegt habe, aber eine Google-GPS-Tracking-Auflistung wird sicher nicht anerkannt :-P

 

Ich und meine Frau hatten ein ähnlichen Fall. Wir parkten beide berechtigt in einer Ahnwohnerparkzone. Dort wurde während unseres Urlaubs ein temporäres absolutes Halteverbot eingerichtet. Wir hatten beide 3 Knöllchen nach unserer Rückkehr. Alles war vorschriftsmäßig und wir hatten versäumt uns darum zu kümmern dass in unserer 14 tägigen Abwesenheit jemand nach unseren Fahrzeugen schaut. Ein freundliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter (und wir waren froh dass nicht beide Fahrzeuge abgeschleppt wurden, was absolut rechtens gewesen wäre) wurden die letzten beiden Knöllchen jeweils eingestellt. Ich empfehle daher auch die Bußgeldstelle anzurufen und den Sachverhalt in einem freundlichen Gespräch darzulegen. Das führt oftmals zu mehr Erfolg als auf Konfrontation zu gehen. Viel Erfolg.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Mai 2020 um 22:15:22 Uhr:

Das Problem wird im hier diskutierten Fall die Beweisbarkeit des ununterbrochenen Stehens darstellen.

Das Ordnungsamt müsste beweisen, dass das FZ wegbewegt wurde. Ansonsten ist das ein Dauerdelikt wie geschrieben.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Mai 2020 um 22:15:22 Uhr:

Das Problem wird im hier diskutierten Fall die Beweisbarkeit des ununterbrochenen Stehens darstellen.

Es wird bei Parkvertstößen immer die Ventilstellung notiert.

Du schreibst, dass du fast täglich neue Strafzettel bekommen hast ? Soll man das so verstehen, dass die Zettel am Fahrzeug waren und du die weggenommen hast ? So wäre klar, warum dann immer ein neuer Zettel dran ist.

Das Ordnungsamt schaut nicht nach, ob der Wagen vielleicht bewegt wurde. Hier interessiert nur, dass der Zettel verschwunden ist, der Besitzer aber offenbar nicht reagiert hat.

Ob du davon wusstest, dass dein Anwohnerparkausweis gar nicht für diesen Stellplatz gilt, dürfte kaum von Relevanz sein.,

Wenn überhaupt Zettel am Wagen hingen. Das wird mitunter gar nicht mehr gemacht

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 29. Mai 2020 um 06:21:01 Uhr:

Du schreibst, dass du fast täglich neue Strafzettel bekommen hast ? Soll man das so verstehen, dass die Zettel am Fahrzeug waren und du die weggenommen hast ? So wäre klar, warum dann immer ein neuer Zettel dran ist.

Das Ordnungsamt schaut nicht nach, ob der Wagen vielleicht bewegt wurde. Hier interessiert nur, dass der Zettel verschwunden ist, der Besitzer aber offenbar nicht reagiert hat.

Ob du davon wusstest, dass dein Anwohnerparkausweis gar nicht für diesen Stellplatz gilt, dürfte kaum von Relevanz sein.,

Das steht hier.

Zitat:

@AdvancedFabian schrieb am 28. Mai 2020 um 22:06:39 Uhr:

Die Knöllchen sind alle erst diese Woche im Briefkasten reingeflattert...

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 29. Mai 2020 um 06:21:01 Uhr:

Das Ordnungsamt schaut nicht nach, ob der Wagen vielleicht bewegt wurde. Hier interessiert nur, dass der Zettel verschwunden ist, der Besitzer aber offenbar nicht reagiert hat.

Man muss es präziser ausdrücken. Die Politesse guckt nicht nach, ob der Wagen bewegt wurde und schriebt ihn ggf. mehrmals auf. Dabei wird alles (inklusive Ventilstellung) feinsäuberlich dokumentiert. Der Fahrzeughalter muss dann einen Einspruch machen, wenn es ein Dauerdelikt war. Diese Vorgehensweise ist günstiger, als die Daten vor dem Versenden des Bescheides zu überprüfen.

so sieht es rechtlich aus

https://www.frag-einen-anwalt.de/...erholtes-falschparken--f99917.html

geehrte(r) Rechtssuchende(r),

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung wie folgt beantworten und vorab darauf hinweisen, dass dieses Forum nur geeignet ist, einen groben Abriss über die rechtliche Lage zu erteilen und kein tiefgründiges Mandantengespräch ersetzen kann, insbesondere das Weglassen wesentlicher Angaben kann das Ergebnis der Beantwortung beeinflussen.

Auf Grund des im Grundgesetz normierten Verbotes der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs.2 GG) verhält es sich so, dass ein und dieselbe Ordnungswidrigkeit auch nur einmal geahndet werden kann. Soweit Sie Ihr Fahrzeug eine Woche lang unverändert (ohne es bewegt zu haben) im Parkverbot stehen lassen, so handelt es sich um ein sog. Dauerdelikt und ist auch nur einer Bestrafung zugänglich. Die Behörde kann hierbei nur auf Grund der Dauer ein erhöhtes Verwarnungs- oder Bußgeld aussprechen.

Es kommt nun auf den konkreten Inhalt der Zahlungsaufforderungen an. Knüpfen diese an dieselbe Ordnungswidrigkeit (die selbe Zeit, das selbe Datum) an, dann stellen Sie lediglich eine Erhöhung des Bußgeldes dar oder wurde jedes Mal ein neues Aktenzeichen vergeben, mit der Folge, dass das Dauerdelikt tatsächlich mehrfach geahndet werden soll. Dies kann mangels Kenntnis des konkreten Inhaltes nicht beurteilt werden.

Tatsache ist, dass Ihr Fahrzeug im Halteverbot abgestellt war, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ihnen ist daher anzuraten, der ersten Ihnen zugegangenen Zahlungsaufforderung nachzukommen. Die Entscheidung der Behörde hinsichtlich des Verwarnungsgeldes oder Bußgeldes wird damit bestandskräftig. Gegen weitere Zahlungsaufforderungen sollten Sie unverzüglich Einspruch erheben, mit der Argumentation, dass die Ordnungswidrigkeit bereits geahndet wurde. Aber bitte achten Sie darauf, dass die Zahlungsaufforderungen nicht nur eine Erhöhung darstellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen vorerst behilflich sein und verbleibe

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