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Drigend Ratschlag junge Stern war ein ex Mietauto (AVIS)

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 9. Februar 2023 um 13:47

Hallo Leute, bin echt sauer …. ich hab vor einer Woche eine E Klasse blind gekauft (online) bei Mercedes.

Mit dem Händler alles angesprochen 2. Hand Service neu guter Zustand, das übliche Fotos gesehen alles schick, war sehr nett hab ihn noch gedreht Auffälligkeiten ? „Nein super wagen“

So hab Geld überwiesen und heute mein Fahrzeugschein zur anmelden erhalten. Siehe Name der Firma (Avis Autovermietung) bin natürlich geschockt … im vertag stand auch nichts von Mietauto nichts klein gedrücktes …

Hab ich Rücktrittsrecht könnt ihr mir helfen ?

Ich habe immer gedacht man muss sowas irgendwo drin stehen haben (Mietauto/ Taxi) ?

 

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37 Antworten

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens darf in seiner Anzeige nicht verschweigen, dass das Fahrzeug vorher als Mietwagen genutzt wurde. So lautet ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 15. März 2019 (AZ: 6 U 170/18), berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.08.08.2019

https://www.experten.de/.../

Wurde hier schon mal diskutiert. Muß im Kaufvertrag benannt werden, da bei mehreren Nutzern eine atypische Vornutzung vorliegt und diese damit wertrelevant ist.

Ist nicht informiert worden liegt eine arglistige Täuschung vor, der Kaufvertrag kann angefochten werden.

Sofern Rechtschutz versichert, Anwalt einbinden.

Vorher aber den Verkäufer zur Stellungnahme kontaktieren. Und den Kaufvertrag genau studieren.....

Edit : Du schreibst 2. Hand, da wird die Luft dann dünner......

Hallo Leute,

dünnes Eis

Eine Rechtsberatung von Nichtjuristen – selbst wenn diese kostenlos ist und ohne Gewährleistung erteilt wird – ist laut Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) strafbewehrt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Nur noch als weiterer Einwurf: Nur weil das Fahrzeug auf Avis zugelassen war, muss das kein klassisches Mietfahrzeug gewesen sein.

Themenstarteram 9. Februar 2023 um 14:47

Ja also nun stellt sich die Fragen 1. Besitzer Mercedes dann 2. Avis (1 Jahr) dann 3. privat Person, jetzt ich 4.

im vertag steht auch Halter laut Brief 2 …

Eindeutig ein Kauf aus 3. Hand und davon waren zwei gewerbliche Nutzer.

Das würde mich auch gewaltig ärgern, wenn der Verkäufer mir das verschwiegen hätte. Allein schon einen Vorbesitzer zu unterschlagen ... :mad:

Sicher muss das angegeben werden (außer es war, wie Tom schon sagte, kein wirklicher Mietwagen). Wenn der ein halbes Jahr z.B. an einen Kunden als Langzeitmiete lief, dürfte es sachlich nichts ausmachen. Wie das rechtlich ist, weiß ich nicht.

Als dritter oder vierter Halter ist das aus meiner Sicht jetzt aber nicht wirklich kriegsentscheidend, oder?

Zitat:

@rascho19 schrieb am 9. Februar 2023 um 14:47:59 Uhr:

Hallo Leute, bin echt sauer …. ich hab vor einer Woche eine E Klasse blind gekauft (online) bei Mercedes.

Hab ich Rücktrittsrecht könnt ihr mir helfen ?

Lies deinen Vertrag und ruf deinen Verkäufer an. Kommst Du da nicht weiter such Dir fachkundige Hilfe, einen Rechtsanwalt. Kein Forum.

Gruß

Hagelschaden

Zitat:

@rascho19 schrieb am 9. Februar 2023 um 15:47:39 Uhr:

 

im vertag steht auch Halter laut Brief 2 …

Und welche konkrete Zahl steht im Brief?

Und nur interessehalber: Woher kennst du all die Vorbesitzer? Im Brief finden ja max. 2 Positionen Platz.

Zitat:

@roleeg schrieb am 9. Februar 2023 um 15:10:57 Uhr:

Hallo Leute,

dünnes Eis

Eine Rechtsberatung von Nichtjuristen – selbst wenn diese kostenlos ist und ohne Gewährleistung erteilt wird – ist laut Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) strafbewehrt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

War das jetzt Rechtsbelehrung ?

Die ist aber stark fehlerhaft ;-)

Das Rechtsberatungsgesetz wurde am 01.07. 2008 !! ausser Kraft gesetzt. Das ist 15 Jahre her.

Ersetzt wurde es durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Bei der allgemeinen Kommentierung von Rechtsfragen in Foren oder sozialen Medien ist davon auszugehen, dass diese nicht gegen dieses Gesetz verstoßen, da es schon am "Rechtsbindungswillen" mangelt.

Insofern dürften die Kommentierungen hier völlig unproblematisch sein.

Wer es genau wissen will fragt nen Rechtsanwalt ;-)

Themenstarteram 9. Februar 2023 um 15:58

Ja stimmt sind nur 2. (2017 Avis) und ab (2018-2023) Privatperson. Hatte auch angerufen und die meinten sie hatten keine Ahnung da, der Fahrzeugbrief in der Bank lag. Also sie hatten keine Ahnung davon das er auch als Mietwagen benutzt wurde (1 Jahr lang) was wäre euer Ratschlag kann man am Preis was machen oder hab ich überhaupt irgendein Anrecht ?

Das Gesetz schreibt ja vor welche Angaben gemacht werden müssen, außerdem wird der Händler eine Kopie der Fahrzeugpapiere vorliegen haben.

Mit der Ausrede "ich hatte ja nicht die Papiere " könnte sich ja dann jeder alles erlauben.

Es gab mal sowas wie " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "

Hallo, wie ich meinen E220d in 2020 kaufte, waren im Kaufvertrag 3 Kästchen, Vermietung, fahrschlulwagen und leasing gestanden. Alle mit Nein angekreuzt. Unfallfrei und kein Taxi sowieso.

Vorbesitzer war Mercedes Mitarbeiter. Darauf hatte ich bestanden.

Wenn das ein junger Stern ist, hat man doch 10 Tage Rückgabe Recht!

Jahreswagen Bj. 2019

Zitat:

@Iterb1 schrieb am 09. Feb. 2023 um 16:17:29 Uhr:

War das jetzt Rechtsbelehrung ?

Die ist aber stark fehlerhaft ;-)

Das Rechtsberatungsgesetz wurde am 01.07. 2008 !! ausser Kraft gesetzt. Das ist 15 Jahre her.

Wieder was dazugelernt, ich glaube aber dennoch nicht dass Ratschläge in einem konkreten Einzelfall die Ausnahme im Sinne von allgemeine Erörterung von Rechtsfragen in den Medien darstellen.

 

 

 

 

 

 

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