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DTS liefert falsches Fahrwerk, wie ist es rechtlich???

Audi
Themenstarteram 8. Juli 2009 um 7:44

Hallo,

Habe ein großes Problem, und zwar habe ich mir ein Fahrwerk bei ebay gekauf, welches aber direkt von DTS vertrieben wurde.

Bei der Auktion war sehr schammig zwischendurch die Rede von Quattro, es wurde aber nirgendwo hingewiesen, dass es nur für Quattrofahrzeuge ist.

Habe erstmal eine Mail bekommen, dass das Fahrwerk nicht lieferbar ist, war ärgerlich, aber ich konnte es verkraften, Liefertermin wurde um 2 Wochen verschoben, nach 2 Wochen, bekam ich erneut eine Mail, wo der Liefertermin um nochmal 2 wochen verschoben wurde, habe dann mit denen telefoniert, und bakam das Fahrwerk eine woche später, somit eine gesamte Lieferzeit von 4 Wochen!

Nachdem das Fahrwerk ankam, sofort eifrig angefangen zu schrauben, und musste nach ca. 10h Arbeit feststellen, das der Wagen hinten wesentlich höher ist (höher als Serie). nochmal genaue Papiere überprüft, und dann festgestellt, das das Fahrwerk für einen Quattro gedacht ist!

DTS will es nicht mehr zurücknehmen, da ich es schon verbaut hatte, wie sieht es da rechtlich aus? habe ich da irgendwelche Chancen?

Danke schonmal vorab, an jeden, der mir helfen möchte!

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14 Antworten

Hi 9999, zunächst mal sind die üblichen Fragen zu klären, Verkauf:

Privat an Privat

Privat an Gewerbe

Gewerbe an Gewerbe

Gewerbe an Privat

Imho nur bei Gewerbe an Privat hat Privat 14 Tage Widerrufsrecht bei Onlinekauf - wurde die Sache wie bei dir in Gebrauch genommen, steht dem Verkäufer Ersatz der Abnutzungsschäden zu.

2. Frage: Weicht die Sache bedeutend von der Beschreibung im Angebot ab? Die Antwort ist imho NEIN, denn die Verwendung für Quattro war ja angegeben, du hast sie lediglich nicht beachtet.

Ergo: Du könntest den Verkäufer kontaktieren und ihm klar machen, dass du deine Rechte kennst (14 Tage Widerrufsrecht, falls zutreffend) und dich wegen der Einbauabnutzung mit ihm auf Zahlung einer Entschädigung an ihn einigen.

Joker

Hallo,

wenn Du bei ebay etwas bei einem gewerblichen Händler kaufst hast Du ein Rückgaberecht von 30 Tagen. Das bezieht sich jedoch nur darauf, dass die Ware in normalen Umfang geprüft und begutachtet wurde, wie es in einem Ladengeschäft möglich ist.

Leider hast Du vor dem Einbau nicht anhand der Papiere geprüft ob es für Dein Fahrzeug passt. Selbst wenn die Artikelbeschreibung "schwammig" ist hättest Du vor dem Einbau die Montageanleitung lesen müssen. Dann hättest Du von Deinem Rücktrittsrecht gebrauch machen können. Eine Rücknahme in diesem Fall ist Kulanz des Händlers, u.U. mit Abzug wegen Gebrauchsspuren.

Du kannst das ganze selbst bei ebay verkaufen und durch mitgabe der Kaufrechnung die Garantie des Herstellers weitergeben. Leider wird das ganze mit etwas Verlust passieren.

Börnie, es sind imho nur 14 Tage, aber viel wichtiger:

Er kann auch bei Gebrauchsspuren die Sache noch zurück geben und hat einen Anspruch, muss also nicht um Kulanz bitten. Abzug wegen Gebrauchsspuren sind wir uns einig.

Joker

Zitat:

Original geschrieben von 252003

Börnie, es sind imho nur 14 Tage, aber viel wichtiger:

Er kann auch bei Gebrauchsspuren die Sache noch zurück geben und hat einen Anspruch, muss also nicht um Kulanz bitten. Abzug wegen Gebrauchsspuren sind wir uns einig.

Joker

Nöööö leider keine Einigkeit. Bei ebay ist die Ausnahme : Generell 30 Tage Rückgabe, bei allen anderen Internetgeschäften 14 Tage.

Was auch die meisten nicht wissen: Im Laden gekauft habe ich kein Rückgaberecht (ausser defekt o.ä.) da ist alles nur Kulanz.

Wär mir neu, dass ich bei der ebay-Anmeldung einem verlängerten Rückgaberecht zugestimmt habe, aber wie dem auch sei :D Die Frage ist für den TE eh irrelevant, wenn er sofort handelt.

Wichtig ist, dass er die Sache auch bei Gebrauchsspuren zurück geben kann.

Ob der Preisabzug + Ärger mit dem Verkäufer, bis der sich zur Rücknahme zwingen lässt noch günstiger ist als dein Vorschlag, Börnie, die Sache einfach weiter zu verkaufen, ist halt noch eine offene Frage.

Joker

@TE: Kannst du mal'n Bild von der jetzigen "Tieferlegung" zeigen, nur mal so interessehalber?

Joker

so, einmal zum Widerruf click

und einmal zum Wertersatz click

sprich einmal hab ich recht, einmal Joker !

;-)

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 11:10

Besten Dank schonmal für die Hilfreichen Antworten.

 

Hier gehts zur Auktion

Da könnt ihr euch ja mal durchlesen, ob ihr das auch so seht, das es NUR für Quattros ist.

Denn der DTS mitarbeiter meinte zu mir, dass es ganz klar und deutlich da steht, ich bin da anderer Meinung.

Da ist auch die Widerrufsbelehrung usw...

Hi, also was klar und deutlich da steht, sind die Achslasten: Achslast VA -1230 kg / HA -1165 kg

Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass das Produkt nur für Modelle geeignet ist, die diese (sehr hohen) Achslasten haben.

Börnie, von mir aus kannst du immer Recht haben - aber du weißt ja, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe ;)

...am Ende ist dein Vorschlag, die Dinger einfach weiterzuverkaufen (wohl mit Verlust) vielleicht wirklich besser als ein Rechtsstreit mit dem Verkäufer.

Joker

am 8. Juli 2009 um 14:21

Unter Auflagen - Punkt d ist doch klar geschrieben, das es nicht für quattros geeignet ist. Ich denke DTS hat falsch geliefert. Lass Dir doch mal die Teile Nr. für beide Fahrwerke bei einem anderen Händler mitteilen.

Swirak, du wärst auch reingefallen! :D ...nur a und e gelten, die anderen stehen doch nur im Infofenster, aber gelten nicht fürs Produkt!

Joker

Ich hätte da einen Vorschlag :

Schreib den Verkäufer an:

"In einem des größten Interenetforum zum Austausch von fachlichen Informationen zum Thema Kraftfahrzeuge wird diskutiert, daß die Angabe der passenden Fahrzeugtypen Ihrer Fahrwerke nicht unbedingt eine einfach zu begreifende Zuordnung ermöglicht. Beim Einbau des an mich gelieferten Fahrwerks wurde festgestellt, dass es nicht passt. Eine Rücknahme innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist und selbst unter Anrechnung von Wertersatz sei Ihrerseits nicht möglich. Um zu entscheiden ob Ihre Firma in der Forumsgemeinde empfohlen werden kann oder nicht, bitte ich um kurze Stellungnahme ob eine Rücknahme möglich ist oder nicht."

Themenstarteram 9. Juli 2009 um 6:21

Hi Leute,

habe gestern nochmal abends mit dem Telefoniert, und bat um verständnis, habe auch gesagt, das ich einige neutrale Personen gefragt habe, ob die laut der Ebay Auktion erkennen können für welches Fahrzeug das Fahrwerk ist, und das die personen sich einig seien, das das schwer rauszulesen ist.......

Ende vom Lied:

nachdem ich ihm gesagt habe, das ich nun wirklich nicht vor habe das mit hilfe vom Anwalt zu klären, sondern der meinung bin, das man sich auch friedlich einigen kann, kam von ihm dann der Vorschlag, das ich die falschen Teile (d.h. Hinterachsteile, da Vorderachsteile Baugleich seien) zurückschicken soll, und die werden mir dann neue, richtige Teile zuschicken....

Also für mich ist es zufriedenstellend...

Und so sah die Karre aus:

Na, dann sieht ja alles danach aus, als würdest du nochmal mit einem blauen Auge davonkommen.Man muß sich eben heute alles sehr genau durchlesen, bevor man einen Kauf tätigt, auch wenn es manchmal lästig erscheint.Hast sicher etwas daraus gelernt.Mir ist auch mal was in der Art passiert, und seit dem bin ich auch sehr vorsichtig und lese mir alles genau durch, bevor ich Kaufe, unterschreibe o.ä.

Und zu deinem Bild:Oh Mann, das sah ja wirklich schrecklich aus.Wie ein Dragster.Das konnte man auf keinen Fall so lassen.

Viele Grüße

Themenstarteram 9. Juli 2009 um 7:14

Da hast du recht, und eigentlich bin ich da auch sehr vorsichtig....

zu dem Bild: wenn man auf Keilform fahrwerke steht, könnte man das ja behalten, da ich aber zu den leuten gehöre, die Keilfahrwerke hassen, geht das nun mal garnicht!

 

Ich danke allen, die mir geholfen haben...

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