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DVD Freischaltung beim RNS 510 während der Fahrt...

18 Antworten
VW
Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 18:48

Hallo,

ich bekomme in 2 Wochen meinen neuen Touareg R5 mit dem RNS 510.

Nach Rückfrage bei meinem VW-Händler machen die keien Freischaltung der DVD Funktion im Fahrbetrieb.

Kennt sich jemand aus und kann mir jemand sagen wie ich die Funktion freischalten kann ?

Läßt sich die Freischaltung nachvollziehen ? Kosten ?

Gerhard

Beste Antwort im Thema
am 1. November 2008 um 23:20

@ xxenks

 

Versicherungen zahlen äußerst ungern, das ist richtig. Und wenn man aufgrund grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz selbstverschuldet einen Unfall verursacht, dann kann dies von der Versicherung als Vorwand genutzt werden, die Leistung zu verweigern. Einem Fahrzeugführer aber vorzuwerfen, er habe während der Fahrt DVD geschaut, nur weil dies technisch möglich ist, genügt nicht, es muß nachgewiesen werden, daß er dies auch tatsächlich getan hat.

 

Wenn Du z.B. während der Fahrt Zeitung ließt, kann das ähnliche Folgen haben. Aber nur weil nach einem Unfall eine Zeitung im Fahrzeug gefunden wird, ist die Versicherung nicht von der Leistung frei. Und Du mußt ganz sicher nicht nachweisen, daß Du nicht in der Zeitung gelesen hast.

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18 Antworten

http://www.kufatec.de/shop/index.php/cat/c32_Touareg.html

mfg

Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 19:25

Danke für die schnelle Antwort.

Ich dachte ursprünglich, daß irgendwo ein Kabel gekappt, bzw. ein Hacken gesetzt werden muss um das ganze freizuschalten...

Geht das nicht über irgendein Diagnosetool bei VW ?

Gerhard

am 1. November 2008 um 2:46

Hallo,

will hier nur darauf hinweisen das es im Falle eines Unfalls die Versicherung den Gutachter, bzw. eine Vertragswerkstatt beauftragt einen Check dieses Systems zu machen, die Versicherungen nicht bezahlt!!

Es gibt gesetzliche Bestimmungen das diese Funktion nicht während der Fahrt funktioniert.

Im schlimmsten Falle wird Dir sogar noch Vorsätzlichkeit und Fahrlässigkeit angehängt...nur zur Info!

Grüsse

Themenstarteram 1. November 2008 um 7:16

Okay, danke für die Info.

Gilt dieser Wegfall des Versicherungsschutzes auch, wenn ich den Hinweiston für das Anlegen des Gurtes während der Fahrt abstelle ?

Gerhard

am 1. November 2008 um 10:50

Zur Info!

 

Der Beitrag von xxenks ist kompletter Schwachsinn. Der teilweise Verlust des Versicherungsschutzes ist allenfall bei Veränderungen am Fahrzeug gegeben, die zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Die Abschaltung des Gurtwarners bzw die Freischaltung der DVD-Funktion im Fahrbetrieb gehören aber definitiv nicht dazu.

wegfall des versicherungsschutzes wegen freischaltung der TV funktion???????????

 

ich schmeiss mich weg bei so nem blödsinn!!!!!!!!!!!!

am 1. November 2008 um 23:02

Was hat die Versicherung mit der Betriebserlaubins zu tun?????

Du verwechselst die Staatsjustiz mit der Versicherung.

Fährst du besoffen Auto, hat das auch nichts mit der Betriebserlaubnis zu tun und die Versicherung bezahlt nicht beim Unfall.

Du kannst auch Deinen Arsch versichern, ohne Betriebserlaubnis, das hast Du wahrscheinlich mal in der Fahrschule gehört...

Ihr könnt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und so tun als wäre das totaler Blödsinn, erst Hirn einschalten, dann schreiben!!

Im Falle eines Unfalls, Versicherungsschadens, dreht sich bei Anzweiflung die Beweislast und Du musst der Versicherung beweisen das es nicht so war.

Und wie wollt Ihr das bitte anstellen????? Von daher wird Euch nur die automatische Abschaltung helfen!

Wenn Ihr das natürlich als Schwachsinn abstempelt, na dann weiter so und viel Spass...

Grüsse

am 1. November 2008 um 23:20

@ xxenks

 

Versicherungen zahlen äußerst ungern, das ist richtig. Und wenn man aufgrund grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz selbstverschuldet einen Unfall verursacht, dann kann dies von der Versicherung als Vorwand genutzt werden, die Leistung zu verweigern. Einem Fahrzeugführer aber vorzuwerfen, er habe während der Fahrt DVD geschaut, nur weil dies technisch möglich ist, genügt nicht, es muß nachgewiesen werden, daß er dies auch tatsächlich getan hat.

 

Wenn Du z.B. während der Fahrt Zeitung ließt, kann das ähnliche Folgen haben. Aber nur weil nach einem Unfall eine Zeitung im Fahrzeug gefunden wird, ist die Versicherung nicht von der Leistung frei. Und Du mußt ganz sicher nicht nachweisen, daß Du nicht in der Zeitung gelesen hast.

Zitat:

Original geschrieben von c21160

Hallo,

ich bekomme in 2 Wochen meinen neuen Touareg R5 mit dem RNS 510.

Nach Rückfrage bei meinem VW-Händler machen die keien Freischaltung der DVD Funktion im Fahrbetrieb.

Kennt sich jemand aus und kann mir jemand sagen wie ich die Funktion freischalten kann ?

Läßt sich die Freischaltung nachvollziehen ? Kosten ?

Gerhard

Zitat:

Original geschrieben von c21160

Danke für die schnelle Antwort.

Ich dachte ursprünglich, daß irgendwo ein Kabel gekappt, bzw. ein Hacken gesetzt werden muss um das ganze freizuschalten...

Geht das nicht über irgendein Diagnosetool bei VW ?

Gerhard

Nein, geht nicht durch einfach iergendetwas freischalten und fertig. Da muss schon der Adater her....leider.

hallo ich will mir auch so ein modul zulegen aber ich habe kein multifunktionslenkrad .... wie kann ich es dann ein und ausschalten

Die Adapter bei Ebay 70-160 Euro sind alle auf Dauer-"Ein".

Werden nicht über das Diagnose Tool beim Service VW entdeckt und

laufen problemlos.

Gala-Funktion ist aus, ansonsten alles einwandfrei.

Multifunktionslenkrad egal...

Ist zwar etwas fummeln, da wenig Platz hinterem Navi, ansonsten ist der Einbau

kinderleicht.

Gerhard

Bei dem von Kufatec lässt es sich durch die Telefontaste ein und ausschalten

Telefontaste drei sekunden gedrückt halten

war das nicht die MUTE-taste?

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